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IGNORED

Repetier Flint auf GELBE WBK ?


ill phil

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo WO-Gemeinde.

Ich habe nur eine KURZE Frage, da ich gesehen habe, das Norinco wohl eine "Kopie" (?) dieser tollen Flinte herstellt, die ich schon seit meiner Jugend absolut klasse finde.

( Norinco Mod. 1887 ) ... z.B.: http://www.schwabenarmsgmbh.de/sar_katalog...yer_05_2011.pdf

Kann man dieses Flinte auf Gelbe WBK als Sportschütze erwerben ???

oder nur Grün mit Voreintrag ???

Bin da gerade überfragt !

danke im Vorraus.

gruß

phil

PS: soll keine Werbung sein, wenn zu "offensiv" bitte vom Mod löschen !!! (habe kein gutes Beispiel Bild gefunden, und gerade DORT hatte ich Sie ja gefunden !)

Geschrieben

Ach... ich glaub das Thema kann zu: habe jüst nochmal auf meine Gelbe geschaut...da steht´s ja druff... ( :peinlich: )

geht wohl nicht ! :s84:

sorry für´s zu-müllen !

gruß

phil

Geschrieben
Kann man dieses Flinte auf Gelbe WBK als Sportschütze erwerben?

Nein.

§ 14 WaffG

...

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb

- von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,

- von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie

- von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und

- von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

... oder nur Grün mit Voreintrag?

Ja.

CM

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
danke Dir, CM...

wie gesagt, ich stand voll auf´m Schlauch !

Blöd von mir...

gruß

phil

Wenn die Flinte einen gezogenen Lauf hat ( wie z.B. einige Remington 870 er modelle), dann gibts die auch auf Gelbe WBK.

Geschrieben
Wenn die Flinte einen gezogenen Lauf hat ( wie z.B. einige Remington 870 er modelle), dann gibts die auch auf Gelbe WBK.

Selbst das halte ich zumindest für gewagt, falls sich der SB überhaupt darauf einlässt....

Geschrieben
Selbst das halte ich zumindest für gewagt, falls sich der SB überhaupt darauf einlässt....

Auch ein SB ist an das Gesetz gebunden und da heißt es eindeutig "mit gezogenen Läufen". Hat also die Repetierwaffe einen gezogenen Lauf, ist sie eintragungsfähig, wenn zum sportlichen Schießen nach einer Schießsportordnung verwendbar.

Geschrieben

Aus dem Entwurf der WaffVwV:

Anl.II-A1-1-5-3

Dem Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.3 unterliegt z.B. Munition mit Treibspiegelgeschossen wie Nadelgeschosse und Accelerator-Geschosse. Flinten mit speziellen Laufprofilen zählen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen Läufen im Sinne der Definition nach Anl.II-A2-1.5.3

Anlage 2 WaffG

1.5.3

Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

Wär nämlich doof, wenn man aus einer Waffe mit gezogenem Lauf Treibspiegelmunition (umfasst auch Flintenmunition) verschießen würde.

Eine Flinte ist rechtlich betrachtet, unabhängig vom Laufprofil, immer eine Flinte.

Geschrieben
Aus dem Entwurf der WaffVwV:

Anlage 2 WaffG

Wär nämlich doof, wenn man aus einer Waffe mit gezogenem Lauf Treibspiegelmunition (umfasst auch Flintenmunition) verschießen würde.

Eine Flinte ist rechtlich betrachtet, unabhängig vom Laufprofil, immer eine Flinte.

Der Entwurf ist ein Entwurf, weil er noch keine Rechtskraft erlangt hat - und somit nicht bindend. Zur Problematik der Treibspiegelmunition gibt es einen Bescheid des BKA.

Aber vielen Dank für die Zitate :-)

Geschrieben

Ja ist ein Entwurf, aber man sieht, wohin die Reise geht!

edit: hmm, der Bescheid regelt die Sache genau anders herum: Treibspiegelmunition für Flinten, die auch aus Kategorie-C-Waffen (beinhaltet auch Waffen mit gezogenen Läufen) verschossen werden kann, fällt nicht unter das Verbot.

Der Entwurf zur WaffVwV hingegen nimmt die "Vorderschaftrepetierbüchsen" von den Waffen mit den gezogenen Läufen aus.

Geschrieben
Auch ein SB ist an das Gesetz gebunden und da heißt es eindeutig "mit gezogenen Läufen". Hat also die Repetierwaffe einen gezogenen Lauf, ist sie eintragungsfähig, wenn zum sportlichen Schießen nach einer Schießsportordnung verwendbar.

Aber nicht beim BDS, dort sind VRF mit gezogenen Läufen von der Teilnahme an den Wettbewerben ausgenommen!

Im Übrigen ist dieses Thema hier schon x-fach erörtert wqorden.

Geschrieben
Der Entwurf zur WaffVwV hingegen nimmt die "Vorderschaftrepetierbüchsenflinten" von den Waffen mit den gezogenen Läufen aus.

'tschuldigung, kleine Korrektur.

Wenn es so wäre, wie Du schreibst, dann wären auch die tatsächlichen Vorderschaftrepetierbüchsen davon betroffen.

Dem ist aber nicht so.

CM

Geschrieben

Hallo

meines Wissens nach differenziert das WaffG nicht nach Flinten und Büchsen. Diese Begriffe werden da gar nicht erwähnt. Es wird lediglich nach Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf und Repetierlangwaffen mit glatten Lauf unterschieden. Also z. B. Unterhebelrepetierer mit gezogenem Lauf auf Gelb, Unterhebelrepetierer mit glatten Lauf auf Grün. Irgendwas falsch?

Steven

Geschrieben
Mein Unterhebelrepetierer mit gezogenem Lauf ist auf der gelben WBK :)

Grüsse

:confused: hola amigo Headgear,

da gehört der UHR mit GEZOGENEM Lauf auch hin -laut WaffG. Auch einer Repetier Flinte mit gezogenen Lauf kommt auf die Gelbe, nur eine RF mit GLATTEM Lauf kommt auf die Grüne.

Egal was mancher SB dazu meint...das WaffG ist hier EINDEUTIG, und lässt keine anders lautende Auslegung zu

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
'tschuldigung, kleine Korrektur.

Wenn es so wäre, wie Du schreibst, dann wären auch die tatsächlichen Vorderschaftrepetierbüchsen davon betroffen.

Dem ist aber nicht so.

CM

Jetzt rate mal, warum ich das Wort in Anführungszeichen gesetzt habe ;)

Geschrieben

Juristische Einstufung in Deutschland

Nach dem Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland ist der Umgang u. a. mit folgender Munition verboten:

Zitat

„Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt.“

– Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Waffenliste, Punkt 1.5.3 / bundesrecht.juris.de/waffg_2002 - Bundesministerium der Justiz

Hintergrund ist die im Deliktfall geringe Möglichkeit der Zuordnung eines Projektils zu einer Waffe.

Weblinks http://de.wikipedia.org/wiki/Treibspiegel

Wenn eine Flinte als Vorderschaft-Repetier-Büchse eingetragen wird (wurde)Könnte es auch Rechtliche Probleme geben,weil das verschießen o.g. Munition aus Büchsen verboten ist,nicht aber aus Flinten. Eine Flinte bleibt auch mit gezogenem Lauf immer noch eine Flinte,da sie als solche Hergestellt wurde.es gibt immer ein paar ganz besonderst schlaue die meinen sie können aus eine Flinte eine Büchse machen.

Geschrieben

Ich denke, mit der Mun wird man kein Problem haben, auch wenn der Lauf gezogen ist. Die Mun ist verboten, wenn sie für Schusswaffen mit gezogenen Läufen konzipiert wurde. Das ist sie aber nicht. Also ist sie auch nicht verboten. Dass man sie aus eben solchen dennoch verschießen kann ist eine andere Situation für welche mir auch kein Verbot bekannt ist. Nicht umsonst hat Brennecke für seine KO Cleanspeed extra einen Feststellungsbescheid beim BKA erwirkt, der eben diese Mun als nicht verboten einstuft.

bye knight

Geschrieben

Eine Flinte ist eine Flinte und eine Büchse ist eine Büchse!

Auch durch die zu verschießende Munition bestimmt die waffenrechtliche Einstufung einer Schusswaffe.

Eine VRF ist keine VRB und deshalb ist die VRF nicht vom büdürfniserleichterten Erwerb des § 14 Abs. 4 WaffG erfasst!

Geschrieben

Und eine Clean Speed ist Kein SUPER SABOT!welches aus gezogenen Läufen verschossen wird!

Geschrieben

Die Krückemit gezogenem Flintenlauf taucht hier ca.alle 2 Wochen auf, wenn nämlich der letzte Frage-Thread in der Versenkung der "nicht mehr neuen Threads verschwunden ist.

Alle wesentlichen Statements sind ja hier auch schon zu finden, insofern will ich nur zusammenfassen:

Eine Vorderschaft-Repetierflinte kann man nicht auf die Sportschützen-WBK nach 14.4 WaffG erwerben, sie taucht vom Waffentyp her nicht in der Aufzählung auf. Auch mit gezogenem Lauf nicht.

Das ist meine persönliche Meinung,klar. Aber es gibt eben eine Reihe von guten Gründen, warum das in der Praxis sinnvoll ist. Es vermeidet eine Konflikt-Zone, Euer SB hat nicht das Gefühl, ihr wolltet eine Definitionslücke ausnutzen, Ihr rutscht nicht in die Falle, eventuell einen glatten Lauf zu "Finden" der Euch ins Waffenrechtliche Abseits katapultiert. Es fördert den Schießsport, weil mehr Leute mit coolen Pumpguns lustige Löcher in Papier stanzen, Fallplatten umschmeißen oder Bitumen-haltige Wurfscheiben zertrümmern.

Es gibt einen fairen Weg an Slide-Action Flinten in 'schland zu gelangen, wenn die Notwendigkeit, den ehrenvollen Weg zu gehen ein paar Haben-Wollen Käufern zu schwierig ist, bleiben meine Wangen von Tränen trocken.

Haben-Wollen ist OK. Aber mit ein bisschen Mühe geht es doch, wo liegt also das Problem? Ich sehe im Moment da eher die künstlichen Hürden der Verbände kritisch, die mir zu vorauseilend sind und leider auf Gegenliebe bei desorientierten Sachbearbeitern und Ministerialen stoßen. Diese Meinug kennen aber die für mich zuständigen Funktionäre bereits, insofern ist das nur für Eure Info,eventuell zum weitergeben an die Euren.

Archiviert

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