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IGNORED

§ 42a sozial anerkannter Zweck


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die technische Umgehung des §42a ist also beliebigerweise:

-Einhändig zu öffnendes, aber nicht verriegelndes Messer

-zweihändig zu öffnendes feststellendes Messer

-feststehendes Messer

Warum Umgehung?

Ein entsprechendes Messer führen heisst schlicht, das Gesetz befolgen!

Somit sind die Versuche der Politik aufModeerscheinungen in der Halbstarkenwelt zu reagieren:

:peinlich:

Der Versuch, auf ein wahrgenommenes Ausweichen von Balisongs auf Einhandmesser zu reagieren... (wer das wahrgenommen haben will, ist ja immer noch nicht klar.)

Geschrieben
Der Versuch, auf ein wahrgenommenes Ausweichen von Balisongs auf Einhandmesser zu reagieren... (wer das wahrgenommen haben will, ist ja immer noch nicht klar.)

Fakt ist jedoch, dass diese blitzschnell zu öffnenden Messer in gewissen Kreisen beliebt sind und in der Regel wird bei diesen Personen nach der Begehung von Straftaten auch so ein derartiges Messer aufgefunden.

Auch die Balisongs sind noch nicht verschwunden, da half auch kein Totalverbot, zumal eropäische Nachbarstaaten diese legal verkaufen.

Ist auch interessant, was so in Schulen und Freibädern abgenommen wird!

Geschrieben
Fakt ist jedoch, dass diese blitzschnell zu öffnenden Messer in gewissen Kreisen beliebt sind und in der Regel wird bei diesen Personen nach der Begehung von Straftaten auch so ein derartiges Messer aufgefunden.

Auch die Balisongs sind noch nicht verschwunden, da half auch kein Totalverbot, zumal eropäische Nachbarstaaten diese legal verkaufen.

Ist auch interessant, was so in Schulen und Freibädern abgenommen wird!

Und was kann Opa dafür, der damit seinen Apfel schälen will, dass die gerade beliebt sind.

Morgen sind es feststehende, übermorgen vielleicht normale klapper im Schnellziehholster, die noch blitzschneller offen sind.

Werden Gesetze jetzt nach Modetrends erlassen?

Früher war der Baseballschläger im Kofferaum, heute das 5er Eisen aus dem Golfclub. Verbieten?

Und wenn die basilongsnnoch nicht verschwunden sind, wozu dann das verbot?

Geschrieben
Hier kommen offensichtlich gerade Schießereien auf öff. Straßen in Mode, wollen wir mal lieber nicht näher darauf eingehen!

Das ist ein schon länger zu sehender Trend. Alle negativen Aspekte aus den USA übernehmen und die positiven Dinge von da unter den Tisch fallen zu lassen........

Geschrieben
Fakt ist jedoch, dass diese blitzschnell zu öffnenden Messer in gewissen Kreisen beliebt sind und in der Regel wird bei diesen Personen nach der Begehung von Straftaten auch so ein derartiges Messer aufgefunden.

Auch die Balisongs sind noch nicht verschwunden, da half auch kein Totalverbot, zumal eropäische Nachbarstaaten diese legal verkaufen.

Schon richtig.

Das mag aber schlicht daran liegen, dass es mittlerweile Einhänder überall und günstig zu kaufen gibt.

Bzw. gab, ALDI/LIDL verkaufen ja jetzt wieder "Zweihänder"...

Also ist für mich die Frage:

Sind Einhänder besonders gefährlich und deshalb für die "gewissen Kreise" interessant?

Oder sind sie allgemein beliebt/cool und deshalb haben die "gewissen Kreise" sowas in der Tasche?

Ich vermute mal ersteres.

Und erwarte von der Politik vor einem Verbot (auch wenns "nur" ein Führverbot ist) eigentlich mehr als nur eine Behauptung zur Begründung...

Eigentlich.

Ist auch interessant, was so in Schulen und Freibädern abgenommen wird!

Meine Mutter war Lehrerin, ich kenne die Schublade. <_<

Grösstenteils der Kram, den man auf dem Flohmarkt nebenan kaufen konnte. Oder bei ALDI.

Früher viele Balis, später dann einige Dosenblecheinhandmesser vom Discounter.

Alles nichts, was mich notwendigerweise "Waffe" denken liess. Mehr die Sparte "cooles" Taschenmesser.

Achso, zu blitzschnell zu öffnen: ein Feststehendes ist schneller "im Einsatz".

Geschrieben
Morgen sind es feststehende, übermorgen vielleicht normale klapper im Schnellziehholster, die noch blitzschneller offen sind.

Ich vermute eher, dass erstmal "böse Klingenformen" und alles was länger als 8,5cm ist, verboten wird.

Oder man braucht fürs Führen allgemein ein Bedürfnis...

Geschrieben
Achso, zu blitzschnell zu öffnen: ein Feststehendes ist schneller "im Einsatz".

Zu sperrig, zu uncool und wird zu schnell erkannt!

Offensichtlich wurde da auch an die Heimtücke gedacht.

Was erlaubt ist, ist ja auch nicht spannend!

Geschrieben
Zu sperrig, zu uncool und wird zu schnell erkannt!

Offensichtlich wurde da auch an die Heimtücke gedacht.

:ridiculous:

Achja, das "Heimtückische Waffenargument"

Ein Fixed in einer vernünftigen Scheide sieht man nicht.

Oder ein Schlachtermesser in Zeitung eingerollt im Hosenbund (soll in "gewissen Kreisen" auch recht beliebt sein, hab ich mir sagen lassen).

Ein Angreifer hat auch regelmäsig Zeit, ein "langsames" Messer bereit zu machen und verdeckt zu halten.

Für einen Verteidiger ist die Zugriffsgeschwindigkeit wesentlich kritischer als für eienn Angreifer...

Geschrieben
Das ist m.E. schlicht eine - durch nichts näher begründete - Privatmeinung, die sich ein Richter im Dienstzimmer aus den Fingern gesogen hat.

Eine bloße, durch nichts substantiierte Behauptung.

Ich finde es auch lästig, dass ich jetzt statt einem praktischen Einhandmesser einen uncoolen Gurtschneider benutzen zu soll. Schließlich muss ich, wie wir alle wahrscheinlich, seit Jahrzehnten täglich auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause Dutzende von Leuten, die ihr Auto um den Laternenpfahl gewickelt haben, aus ihren Gurten schneiden.

Geschrieben

Wofür ist das wichtig. Ich ärgere mich seit Jahrzehnten immer wenn ichs brauche gerade kein Messer zur Hand zu haben, sondern immer den dusseligen Gurtschneider, mit dem ich nichtmal n Päckchen aufbekomme.

Nach dem Gusto "Jeder Tote ist einer zuviel" braucht es wohl keine Dutzenden Geholfenen. Es würde der Eine reichen.

Merke Gurtschneider erfüllt nur einen Zweck. Ein gutes Messer Dutzende.

Man kann natürlich ein ganzes Schlüsselbund mit nützliche Ein-Zweck-Werkzeugen dabei haben. Ein Universaltool ist aber auch nicht schlecht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe ein Einhand-Rettungsmesser aus beruflichen Gründen. Bei Höhenarbeiten hat man öfters nur eine Hand frei, da ist ein Zweihandmesser sinnlos und im Notfall lebensgefährlich. Gerade wenn es eng ist oder sich etwas verheddert hat, ist es absolut notwendig, das Messer erst kurz vor Verwendung zu öffnen und so schnell als möglich wieder zu schließen. Scheren funktionieren da teilweise überhaupt nicht. Feuerwehrleute haben das Fehlen von Rettungsmessern in ihrer Ausrüstung schon mit dem Leben bezahlt.

Beim Transport in Kfz bzw. ÖPNV führe ich das Messer nicht, sondern transportiere es nur in einer abgeschlossenen Einsatztasche mit der restlichen persönlichen Schutzausrüstung. Zwei meiner Erste-Hilfe-/ Sani- Taschen sind jetzt auch abgeschlossen. Da sich die "Waffenverbotszonen" epidemisch ausbreiten, versuche ich damit Ärger aus dem Weg zu gehen - und in solchen Zonen ist alles verboten, was als gefährlicher Gegenstand gelten könnte wie z.B. Verbandsscheren. Erst am beruflichen Einsatzort schließe ich die Taschen dann wieder auf.

Da das Retten von Personen laut Gerichtsurteil nun kein anerkannter sozialer Zweck ist, wäre mal eine offizielle Stellungnahme interessant. Wie soll ich mich verhalten, wenn ich z.B. ein Rettungsmesser abgeschlossen transportiere und es im Rahmen einer Hilfeleistung brauchen könnte? Die Polizei anrufen und telefonisch formlos hilfsweise eine waffenrechtliche Genehmigung zum Einsatz bei einem Notfall beantragen? Versand der Genehmigung als SMS auf mein Handy? Und danach fange ich dann legal an, meine Erste-Hilfe-Tasche zu öffnen bzw. ein Rettungsmesser auszupacken?

Geschrieben
Da das Retten von Personen laut Gerichtsurteil nun kein anerkannter sozialer Zweck ist, wäre mal eine offizielle Stellungnahme interessant. Wie soll ich mich verhalten, wenn ich z.B. ein Rettungsmesser abgeschlossen transportiere und es im Rahmen einer Hilfeleistung brauchen könnte? Die Polizei anrufen und telefonisch formlos hilfsweise eine waffenrechtliche Genehmigung zum Einsatz bei einem Notfall beantragen? Versand der Genehmigung als SMS auf mein Handy? Und danach fange ich dann legal an, meine Erste-Hilfe-Tasche zu öffnen bzw. ein Rettungsmesser auszupacken?

Erstmal die bierernste Antwort:

Ist nicht notwendig. Erstens ist bei einem Notfall sofort der sozial annerkannte Zweck gegeben, der Dich zum Führen (als Jedermann) berechtigt. Zweitens deckt Dich der Notwehr-Paragraph. Drittens wäre das Einhandmesser für Dich ja beruflich geführt und somit nach 42a O.K.

So und jetzt mal in rot, wegen :pissed: und :17: und :teu38:

Daß man aber über diese Feinheiten des legalen Minenfelds nachdenken muss, und Du durch den Verschluss mit zugehörigem Offnungsvorgang Reaktionszeit im Notfall verlierst, ist aber eine Schande für das Gesetzesmachwerk und für die Politikos, die es verbrochen haben.

Die Vor-Verlagerung von Verboten (Körperverletzung ist schon verboten, jetzt wird aber schon das Dabeihaben von Gegenständen, die man dazu mißbrauchen könnte, eine Körperverletzung zu begehen verboten...) ist ein Irrweg der Reglementierungswut und Bürokratiegläubigkeit. Er dient alleine dem Zweck der politischen Profilierung im Rahmen der unsäglichen Anlassgesetzgebung. Das könnte Dir (und allen Anderen) durchaus mal eine Anfrage an Deinen BT-Abgeordneten wert sein.

Geschrieben

Genau das halte ich für strittig. Das Retten von Menschen ist vermutlich inzwischen sozial inkompatibel und damit nicht mehr allgemein anerkannt. Hilfe wird oft nur noch von uniformierten Berufskräften erwartet. Erste Hilfe von zwar ausgebildeten, aber nicht uniformierten Ersthelfern stößt auf Verwunderung. Nun leiste ich zwar öfters 1.Hilfe, kann dies aber nicht statistisch belegen; die Tendenz ist für mich aber erkennbar. Daneben stehen und nichts tun ist eindeutig sozial kompatibel.

Und genau deswegen wird dann behauptet, dass das Mitführen von Werkzeugen bzw. Rettungsmitteln nur ein Vorwand sei.

Ich beziehe mich auf 1.Hilfe sowie Bergung aus Gefahr, nicht auf Notwehr bzw. Nothilfe gegen Straftaten. Ich meine also den Einsatz von Rettungsmessern und Verbandsscheren als Werkzeug, nicht als Waffe! Die Regelungen der Waffenverbotszone in Bremen sind z.B. derart schwachsinnig, dass ich verordnungskonform mit abgeschlossener Sanitasche die Zone zwar mit PKW und ÖPNV durchfahren darf, aber nicht am Bahnhof aussteigen darf und die Zone zu Fuß durchqueren. Das dürfte ich nur als Anwohner oder wenn ich als Handwerker einen Auftrag in der Zone auszuführen hätte. Sobald der Auftrag außerhalb der Zone ist, ists verboten. Und da mein technischer Beruf kein Handwerksberuf ist, sondern zur Industrie gehört, ists auch verboten. Da nützen auch meine zwei Meisterbriefe nichts. Das gilt auch für das in meinem Beruf benötigte Werkzeug.

Auf Nachfrage hat mir die Polizei in Bremen mitgeteilt, dass ich die Verordnung nicht einhalte, wenn ich mit den fraglichen Messern u.ä. in einer abgeschlossenen Tasche am Bahnhof aussteige und die Waffenverbotszone zu Fuß durchquere. Sie würden aber in einem solchem Fall nichts unternehmen. Nun bin ich beruflich auf den Nachweis meiner Zuverlässigkeit angewiesen. Und in meinem Beruf brauche ich regelmäßig persönliche Schutzausrüstung, eigene 1. Hilfe-Ausrüstung und Messer.

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