Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenrechtliches Verständnisproblem


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

Was das BKA will, ist völlig wurscht.

[...]

Nicht ganz, denn offenbar funktioniert es. Das BKA wünscht und Waffen Hege folgt. Das ist nichts Neues und nichts Besonderes. Es gibt zahlreiche "Wünsche" von Behörden die von den Waffenhandels- und Waffenherstellungslizenzinhabern in deren Amstbereich befolgt werden auch wenn das Gesetz andere Möglichkeiten böte.

Nach einer waffenrechtlcihen Erklärung braucht man nicht suchen, allenfalls einen anderen Händler.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das BKA wünscht und ... folgt. .... Es gibt zahlreiche "Wünsche" von Behörden die von den Waffenhandels- und Waffenherstellungslizenzinhabern in deren Amstbereich befolgt werden auch wenn das Gesetz andere Möglichkeiten böte.

Verständlich aber dennoch schade, daß nur sehr wenige den Mut haben, sich gg. Willkür zu wehren, beispielsweise Schumacher mit seinen erfolgreichen Prozessen.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verblüffend ist nur, daß eben EINschüssisige Perkussionswaffen, insofern sie nicht unter den freien Erwerb fallen, nicht auch auf Gelbe gehen, sondern nur auf grün.

... warum eigentlich nicht ? Bei den Einzelladern in 14,4 ist es doch unerheblich, ob von vorne oder von hinten geladen wird ?

Z. Zt. wird die "moderne" Ruger-Vorderladerbüchse für einen (mir immer noch zu hohen!) Sonderpreis angeboten.

Viele Grüße - sundance

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, siehe §14 (4)

§ 14 (4) WaffG enthält keine Beschränkung zum "Alter" von Perkussionswaffen, er beschränkt aber auf "mehrschüssig".

Bearbeitet von Godix
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber eine Beschränkung auf mehrschüssige... Tingle-Pistole ist einschüssig.

yep - siehe das fast zeitgleiche Edit

P.S. musste aber auch zweimal lesen, bevor ich den Haken erkannte.

Bearbeitet von Godix
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... das "sowie" in 14,4 bezieht sich m.E. nur auf die Kurzwaffen (ähnliche Interpretation gab es im Jagdrecht bei der Energiefrage für die Kurzwaffen bei der Fallenjagd - da wurde sprachwissenschaftlich von der Universität Oldenburg der Bezug des "sowie" untersucht - schon lustig in unserer Republik!).

Also : Moderne einschüssige Vorderlader - auf gelb, Tingle nur auf grün z.B. als BDS Freie Perkussionspistole.

Viele Grüße - sundance

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... das "sowie" in 14,4 bezieht sich m.E. nur auf die Kurzwaffen (ähnliche Interpretation gab es im Jagdrecht bei der Energiefrage für die Kurzwaffen bei der Fallenjagd - da wurde sprachwissenschaftlich von der Universität Oldenburg der Bezug des "sowie" untersucht - schon lustig in unserer Republik!).

Also : Moderne einschüssige Vorderlader - auf gelb, Tingle nur auf grün z.B. als BDS Freie Perkussionspistole.

Viele Grüße - sundance

Das "sowie" bezieht sich unbestritten auf die "sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition", also auf Kurzwaffen.

Die Einschränkung auf mehrschüssige Perkusionswaffen ergibt sich aus dem Adjektiv mehrschüssig vor den Substantiven "Kurz- und Langwaffen".

"sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

(Perkussionswaffen) berechtigt."

Wären auch einschüssige Perkussionslangwaffen nach § 14 (4) WaffG erwerbbar, hätte es "und von mehrschüssigen Kurzwaffen und Langwaffen jeweils mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt" heißen müssen.

Man hat einschüssige Perkussionswaffen, die nicht unter die Freistellung von der Erlaubnispflicht fallen, weil ihr Modell zu jung ist, einfach vergessen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Ergänzung "für Patronenmunition" bezieht sich durch die Satzstruktur ausschließlich auf die "einläufigen Einzellader-Kurzwaffen" - warum das dem Gesetzgeber wichtig war, sei dahingestellt.

Einschüssige Vorderlader-Langwaffen sind "Einzellader-Langwaffen".

Mit Deinem letzten Satz stimme ich durchaus überein.

Erlaubnispflichtige einschüssige Vorderladerlangwaffen sind Exoten wie die hier so heiß diskutierten Repetierflinten mit gezogenen Läufen.

Während man bei letzteren durchaus teleologische Überlegungen einbeziehen kann, ist das bei ersteren wohl wirklich überflüssig.

Sauber wäre aus meiner Sicht die Formulierung "erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung".

Viele Grüße - sundance

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Sauber wäre aus meiner Sicht die Formulierung "erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung".[...]

Ja aber in der damaligen Hektik hat halt keiner diese Formulierung gefunden. Die Repetierlangwaffen, die Einzelladerpistolen (für Patronenmunition [das zielte auf freie Pistole und geschickt formuliert kamen dann auch Contender u.ä. "auf gelb"]) und die Perkussionswaffen kamen ja erst im Zuge der Diskussionen ins Gesetz.

Ursprünglich lautete der Absatz 3 im Entwurf mal so:

Sportschützen wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt,

die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2

und 3 sowie des Absatzes 2 berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser

unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen

unter Vorlage einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 zu beantragen.

Das Gesetz ist voll von misslungenen Formulierungen, insbesondere durch die Forderungen des Bundesrates nach Erfurt und den heftigen Bemühungen das wieder abzumildern.

Bearbeitet von Godix
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Wochen später...

Aber eine Beschränkung auf mehrschüssige... Tingle-Pistole ist einschüssig.

Ob du Recht hast oder nicht sagt dir das Gericht.

Das musste ich vorgestern am Donnerstag vor dem VG Düsseldorf erfahren wg. einer roten WBK.

Ich sollte eine Alarmanlage für 4000,-€ im Büro installieren und eine Alarmaufschaltung monatlich bezahlen.

Jetzt soll ich entweder die ganze Wohnung mit einer Alarmanlage ca. 10.000 € und Aufschaltung installieren oder wahlweise den Keller zum Waffenraum umbauen und eine Sicherheitstür ca. 8000 € heranschaffen.

Ich wäre mit den Waffen eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne.

Dann eben keine rote WBK, das sind mir 35 Kurzwaffen nicht wert.

Die Richterin war nett, aber das hat mir auch nichts genutzt.

Vor Gericht bekommt man Recht und eben nicht Gerechtigkeit.

Da verfresse oder versaufe ich das Geld oder mache etwas zusammen mit der Familie....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Ich wäre mit den Waffen eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne.

Das ist schlicht ein bekennender Waffenverbotsfetischist!

Wahrscheinlich einer der Sorte, die mit den Dienstwaffen umgeht wie der Zimmermannslehrling mit'm Zollstock..

- lässt das Werkzeug überall rumliegen -

Wenn er das auf einen Antragsteller für 'ne rote WBK (Kurzwaffen) in seiner Denke überträgt, ist sein Veto nur folgerichtig!

-grün war aus-

Mo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne....

Wenigstens sind die Gedanken frei, wenn man über so jemanden sich eben seine Gedanken macht. PHK steht für Polizeihauptkommisär?

Qnkel,

laut Hege Website immer noch Grüne.

Bearbeitet von Nakota
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... PHK steht für Polizeihauptkommisär?

Ja und von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Seine technischen Kenntnisse würde ich nicht anzweifeln.

Ob eine Verbrecherbande mit Störsender und Spektrumanalyser anrückt und das zwei rote Blitzer nötig sind glaube ich weniger.

Ich könnte dann auch direkt einen Zettel an das Haus kleben: Hier gibt es was zu holen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.