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IGNORED

Waffenrechtliches Verständnisproblem


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was das BKA will, ist völlig wurscht.

[...]

Nicht ganz, denn offenbar funktioniert es. Das BKA wünscht und Waffen Hege folgt. Das ist nichts Neues und nichts Besonderes. Es gibt zahlreiche "Wünsche" von Behörden die von den Waffenhandels- und Waffenherstellungslizenzinhabern in deren Amstbereich befolgt werden auch wenn das Gesetz andere Möglichkeiten böte.

Nach einer waffenrechtlcihen Erklärung braucht man nicht suchen, allenfalls einen anderen Händler.

Geschrieben

Das BKA wünscht und ... folgt. .... Es gibt zahlreiche "Wünsche" von Behörden die von den Waffenhandels- und Waffenherstellungslizenzinhabern in deren Amstbereich befolgt werden auch wenn das Gesetz andere Möglichkeiten böte.

Verständlich aber dennoch schade, daß nur sehr wenige den Mut haben, sich gg. Willkür zu wehren, beispielsweise Schumacher mit seinen erfolgreichen Prozessen.

Geschrieben

Verblüffend ist nur, daß eben EINschüssisige Perkussionswaffen, insofern sie nicht unter den freien Erwerb fallen, nicht auch auf Gelbe gehen, sondern nur auf grün.

... warum eigentlich nicht ? Bei den Einzelladern in 14,4 ist es doch unerheblich, ob von vorne oder von hinten geladen wird ?

Z. Zt. wird die "moderne" Ruger-Vorderladerbüchse für einen (mir immer noch zu hohen!) Sonderpreis angeboten.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

Danke - hatte ich übersehen. Bei der Tingel geht als Bedürfnisgrundlage wohl nur eine Sammler-WBK mit dem Titel "Irrungen und Wirrungen des deutschen Waffenrechts!

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

Nein, siehe §14 (4)

§ 14 (4) WaffG enthält keine Beschränkung zum "Alter" von Perkussionswaffen, er beschränkt aber auf "mehrschüssig".

Geschrieben

Aber eine Beschränkung auf mehrschüssige... Tingle-Pistole ist einschüssig.

yep - siehe das fast zeitgleiche Edit

P.S. musste aber auch zweimal lesen, bevor ich den Haken erkannte.

Geschrieben

.... das "sowie" in 14,4 bezieht sich m.E. nur auf die Kurzwaffen (ähnliche Interpretation gab es im Jagdrecht bei der Energiefrage für die Kurzwaffen bei der Fallenjagd - da wurde sprachwissenschaftlich von der Universität Oldenburg der Bezug des "sowie" untersucht - schon lustig in unserer Republik!).

Also : Moderne einschüssige Vorderlader - auf gelb, Tingle nur auf grün z.B. als BDS Freie Perkussionspistole.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

.... das "sowie" in 14,4 bezieht sich m.E. nur auf die Kurzwaffen (ähnliche Interpretation gab es im Jagdrecht bei der Energiefrage für die Kurzwaffen bei der Fallenjagd - da wurde sprachwissenschaftlich von der Universität Oldenburg der Bezug des "sowie" untersucht - schon lustig in unserer Republik!).

Also : Moderne einschüssige Vorderlader - auf gelb, Tingle nur auf grün z.B. als BDS Freie Perkussionspistole.

Viele Grüße - sundance

Das "sowie" bezieht sich unbestritten auf die "sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition", also auf Kurzwaffen.

Die Einschränkung auf mehrschüssige Perkusionswaffen ergibt sich aus dem Adjektiv mehrschüssig vor den Substantiven "Kurz- und Langwaffen".

"sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

(Perkussionswaffen) berechtigt."

Wären auch einschüssige Perkussionslangwaffen nach § 14 (4) WaffG erwerbbar, hätte es "und von mehrschüssigen Kurzwaffen und Langwaffen jeweils mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt" heißen müssen.

Man hat einschüssige Perkussionswaffen, die nicht unter die Freistellung von der Erlaubnispflicht fallen, weil ihr Modell zu jung ist, einfach vergessen.

Geschrieben

Die Ergänzung "für Patronenmunition" bezieht sich durch die Satzstruktur ausschließlich auf die "einläufigen Einzellader-Kurzwaffen" - warum das dem Gesetzgeber wichtig war, sei dahingestellt.

Einschüssige Vorderlader-Langwaffen sind "Einzellader-Langwaffen".

Mit Deinem letzten Satz stimme ich durchaus überein.

Erlaubnispflichtige einschüssige Vorderladerlangwaffen sind Exoten wie die hier so heiß diskutierten Repetierflinten mit gezogenen Läufen.

Während man bei letzteren durchaus teleologische Überlegungen einbeziehen kann, ist das bei ersteren wohl wirklich überflüssig.

Sauber wäre aus meiner Sicht die Formulierung "erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung".

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

[...]

Sauber wäre aus meiner Sicht die Formulierung "erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung".[...]

Ja aber in der damaligen Hektik hat halt keiner diese Formulierung gefunden. Die Repetierlangwaffen, die Einzelladerpistolen (für Patronenmunition [das zielte auf freie Pistole und geschickt formuliert kamen dann auch Contender u.ä. "auf gelb"]) und die Perkussionswaffen kamen ja erst im Zuge der Diskussionen ins Gesetz.

Ursprünglich lautete der Absatz 3 im Entwurf mal so:

Sportschützen wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt,

die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2

und 3 sowie des Absatzes 2 berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser

unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen

unter Vorlage einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 zu beantragen.

Das Gesetz ist voll von misslungenen Formulierungen, insbesondere durch die Forderungen des Bundesrates nach Erfurt und den heftigen Bemühungen das wieder abzumildern.

  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Aber eine Beschränkung auf mehrschüssige... Tingle-Pistole ist einschüssig.

Ob du Recht hast oder nicht sagt dir das Gericht.

Das musste ich vorgestern am Donnerstag vor dem VG Düsseldorf erfahren wg. einer roten WBK.

Ich sollte eine Alarmanlage für 4000,-€ im Büro installieren und eine Alarmaufschaltung monatlich bezahlen.

Jetzt soll ich entweder die ganze Wohnung mit einer Alarmanlage ca. 10.000 € und Aufschaltung installieren oder wahlweise den Keller zum Waffenraum umbauen und eine Sicherheitstür ca. 8000 € heranschaffen.

Ich wäre mit den Waffen eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne.

Dann eben keine rote WBK, das sind mir 35 Kurzwaffen nicht wert.

Die Richterin war nett, aber das hat mir auch nichts genutzt.

Vor Gericht bekommt man Recht und eben nicht Gerechtigkeit.

Da verfresse oder versaufe ich das Geld oder mache etwas zusammen mit der Familie....

Geschrieben
...

Ich wäre mit den Waffen eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne.

Das ist schlicht ein bekennender Waffenverbotsfetischist!

Wahrscheinlich einer der Sorte, die mit den Dienstwaffen umgeht wie der Zimmermannslehrling mit'm Zollstock..

- lässt das Werkzeug überall rumliegen -

Wenn er das auf einen Antragsteller für 'ne rote WBK (Kurzwaffen) in seiner Denke überträgt, ist sein Veto nur folgerichtig!

-grün war aus-

Mo

Geschrieben

... Als der Herr PHK noch mit Winnenden anfing sah ich Sterne....

Wenigstens sind die Gedanken frei, wenn man über so jemanden sich eben seine Gedanken macht. PHK steht für Polizeihauptkommisär?

Qnkel,

laut Hege Website immer noch Grüne.

Geschrieben

... PHK steht für Polizeihauptkommisär?

Ja und von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Seine technischen Kenntnisse würde ich nicht anzweifeln.

Ob eine Verbrecherbande mit Störsender und Spektrumanalyser anrückt und das zwei rote Blitzer nötig sind glaube ich weniger.

Ich könnte dann auch direkt einen Zettel an das Haus kleben: Hier gibt es was zu holen.

Geschrieben

Hab Hege mal angeschrieben.

Einzige Erklärung wäre, das man einfach die Trommel austauschen und wieder Patronen verschießen könnte...

Würde ein VL-Revolver auf grün ins Kontingent gehen?

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