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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Meldung beim Kauf von Munition


Rennstädter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In unserem Verein wurde heute darüber diskutiert ob Waffenhändler verpflichtet sind den Kauf von Munition ab einer bestimmten Abnahmemenge an die Behörde zumelden?

Bei einem Mitglied unseres Vereins, das in Thüringen wohnt, wurde im vergangenen Jahr eine Kontrolle durchgeführt und wir vermuten, dass der Auslöser der Kauf von größeren Mengen Munition war.

Tatsache ist doch das man bei der Abnahme von größeren Mengen günstigere Preise erhält. Da bei uns viele Vereinsmitglieder Wurfscheibe schießen, ist natürlich auch der Bedarf an Schrotmunition entsprechend groß. Und so war es so das der Vereinskamerad Bestellungen entgegen genommen hat und mal 10.000 Schuss und mehr gekauft.

Wie bereits gesagt, wir vermuten das der Kauf dieser Munitonsmengen der Auslöser für die Kontrolle war, besonders weil man ganz gezielt vorging.

MfG

rennstädter

Geschrieben
...auch der Bedarf an Schrottmunition

Servus !

Das machen die Munitionshändler nur, wenn man wirklich Schrottmunition kauft ;)

Bei "guter" Munition sicherlich nicht.

Manchmal meine ich, einige leiden schon an "Verfolgungswahn" ;)

Geschrieben
In unserem Verein wurde heute darüber diskutiert ob Waffenhändler

verpflichtet sind den Kauf von Munition ab einer bestimmten

Abnahmemenge an die Behörde zumelden?

Nein ( Kurzantwort, weil ncihts diesbezügliches im Gesetz oder VO steht )

Und nach Wegfall des Munitionshandelsbuches besteht

ja auch keine Pflicht mehr, die Daten sich selbst überhaupt zu

notieren, sondern lediglich die Berechtigung zu überprüfen.

Das soll heißen: wenn jemand in ein Geschäft geht und sagt:

"10000 x 12/70, 2,4 mm, hier ist mein JJS."

Da wirft der Händler einen Blick drauf und gut ist.

Und im Fall des JJS hat er ja noch nicht einmal eine Adresse,

selbst wenn er sich den Namen merkt.

Also kann er ja gar nicht melden, selbst wenn er müßte.

Geschrieben

Glaub ich auch nicht. Einer aus dem Verein hat letzens erst xxxxx mal 9x19 und xxxx-mal .308 geholt - Zammelbestellung für Kollegen beim Büxer.

Bis dato war das SEK nicht da :starwars013::rolleyes:

Geschrieben
Servus !

Das machen die Munitionshändler nur, wenn man wirklich Schrottmunition kauft ;)

Bei "guter" Munition sicherlich nicht.

Manchmal meine ich, einige leiden schon an "Verfolgungswahn" ;)

Sorry ich habe meinen Rechtschreibefehler bemerkt und ich leide auch nicht an „Verfolgungswahn“.

(Man kann sich auch an solchen Sachen hochziehen.)

Es handelt sich für uns jedoch um eine Frage über die wir uns nicht einig werden konnten.

Ich spekuliere jetzt mal, kann es nicht so sein das man ihm, dem betroffenen Vereinsmitglied, bei der Abnahme einer Munitionsmenge die er nicht selbst verbrauchen kann einen Handel ohne Erlaubnis unterstellen kann?

Geschrieben

Also ich kann jede Menge Munition verbrauchen, ährlisch!

Gruß JM

Geschrieben
...

Und im Fall des JJS hat er ja noch nicht einmal eine Adresse,

selbst wenn er sich den Namen merkt.

Also kann er ja gar nicht melden, selbst wenn er müßte.

...

:rolleyes: die Adresse steht auf Seite 2 ;)

Gruß

Hunter

Geschrieben
„… Und im Fall des JJS hat er ja noch nicht einmal eine Adresse, …“

Wir sind Schützen, haben also keinen JJS „nur“ die WBK mit eingetragenen Munitionserwerb.

MfG

rennstädter

Geschrieben
Glaub ich auch nicht. Einer aus dem Verein hat letzens erst xxxxx mal 9x19 und xxxx-mal .308 geholt - Zammelbestellung für Kollegen beim Büxer.

Bis dato war das SEK nicht da :starwars013::rolleyes:

Es sei denn er ist so dämlich (nicht erfunden!!) und hängt dann in den umliegenden vereinen Zettel ans Schwarze Brett mit dem Hinweis "günstige Munition zu verkaufen" um die wirklich große Menge zu günstigem Preis dann auch loszuwerden.

Sieht das ein Händler der unliebsame "Mitbewerber" wittert und petzt bei der Behöre, dann geht der Tanz los.

Geschrieben

OK - hast Du recht. Aber SO machen wir das bei uns im Laden nicht. Wir sammeln - und der, der gerade beim günstigsten Büchser in Reichweite wohnt, schlägt dann zu ;-)

Geschrieben
OK - hast Du recht. Aber SO machen wir das bei uns im Laden nicht. Wir sammeln - und der, der gerade beim günstigsten Büchser in Reichweite wohnt, schlägt dann zu ;-)

Und bereits das ist illegaler Waffenhandel.

Geschrieben

... nun ... nur mal so zum Nachdenken:

in letzter Zeit, tut Frank und Moni Darmstadt immer meinen Namen und die Nummer meines JJS beim Kauf von Munition auf dem Kaufbeleg immer schoen fleissig notieren. Auf meine Frage kam die Antwort, sie muessen nachweisen wo die Munition geblieben ist. Vor einem Jahr hat der Blick auf den JJS gereicht, in der selben Filiale.

Gruss

Keduras

Geschrieben

:nea: hola amigo m1collector,

das ist KEIN illegaler Waffenhandel,ich kann soviel Muni kaufen (EWB vorasugesetzt) wie ich will...auch im AUFTRAG meiner Schützenkollegen. Es gab mal ein Auftrag von einem

Schützenkollegen (ohne WBK und ohne Muni EWB) der brauchte für die Vereinswaffen (.22 lr und .45 ACP) jeweils 1000 Schuss, hat er bekommen und die lagern bei uns im Schützenhaus.

Ungebetener Besuch-von den schwarz gekleideten mit dem GROSSEN TÜRKLOPFER- hatte ich auch noch keinen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

:cray::shok: Hilfe, jetzt habe ich Angst. Wir haben erst 15.000 .22lfb u. 5.000 Schuss GK-Mun für den Kreisverband für die Meisterschaft gekauft. Wer wird dann kontrolliert???

Der Kreisschiesswart hat einen MES für die üblichen Kaliber. SOll ich Ihn mal auf das SEK vorbereiten????

Geschrieben
:rolleyes: die Adresse steht auf Seite 2 ;)

Habe mich nicht korrekt ausgedrückt :peinlich:

Ich meinte natürlich nicht unbedingt die aktuelle Adresse;

so wie z.B. in meinem Fall, weil ich nach Ausstellung des ersten JJS

in einen anderen Kreis umgezogen bin und eine Änderung der

Adresse durch den neuen SB nicht vorgenommen wurde.

Geschrieben
...aber gibt es nicht noch eine Eintragung beim Kauf von 6,35 ...

Gerade dieses Kaliber ist für seine panzerbrechende Wirkung bekannt und muss deshalb gesondert gehandelt werden... :rolleyes:

Gruß JM

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