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IGNORED

Kontrollgebühren Mannheim


MadMax

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Beispiel mit der Politesse gefällt mir auch:

Du bekommst zwar kein Knöllchen weil du richtig geparkt hast und ein Parkschein hattest - aber ein Gebührenbescheid für die Überprüfung deines Parkscheines...

Geschrieben

Unterschied: Autos sind gesellschaftlich akzeptiert und in der Öffentlichen Meinung völlig(!!!!) harmlos! (tausende Verkehrstote jedes Jahr belegen das. Aber da konnte das Auto nie was dafür sondern der Mensch am Steuer!

Bei Waffen ist das völlig anders. Die sind gesellschaftlich inakzeptabel und äußerst gefährlich! Viele Waffen töten spontan, ohne Menschliches Zutun, Menschen. Von daher muss der böse Waffenbesitzer stets und streng kontrolliert werden! Diese Mordinstrumente gehören ja schließlich nicht in private Hände!

So sieht leider heute unsere Links/Grüne-Realität aus!

Geschrieben

Hallo,

soooo!! sieht es das Amt für Sicherheit und Ordnung.

Scheiß Landesgebührenverordnung. Setzt ruhig meinen "Verwarnlevel" etwas hoch.

Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich habe die bei mir zuständige Fachabteilung, Polizei-und Waffenbehörde gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Unabhängig davon kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass in Baden-Württemberg die Gebührenhoheit auf die dem Land nachgeordneten Behörden verlagert wurde. Es gibt mithin auch keine Regelungen mehr zu Gebühren im Waffenrecht auf Landesebene. Entsprechend uneinheitlich sind die Gebührensätze. Jede Waffenbehörde ermittelt ihre Gebühren nach Aufwand selbständig, die werden dann vom jeweiligen kommunalen oder Kreisorgan beschlossen.

Unsere detaillierten rechtlichen Prüfungen ergaben keine Gründe, die gegen eine Gebührenerhebung sprechen, unsere angefragten vorgesetzten Behörden sehen ebenfalls keine rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit unserer Gebührenfestsetzung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser kurzen Vorabantwort schon einmal aufzeigen konnte, welche Zuständigkeiten im Gebührenrecht in unserem Bundesland zu beachten sind.

Viele Grüße

Klaus Eberle

Gruß Max

Geschrieben
...

So sieht leider heute unsere Links/Grüne-Realität aus!

... und deshalb sollen wir gleich kuschen (wie wir es seit Jahrzehnten tun) ohne unsere Rechte überhaut auszuprobieren? :angry2:

Geschrieben

DAS hab ich nicht gesagt! Eher das Gegenteil!

Mich kotzt die Politische Situation in Deutschland sowieso an. Anstatt den Problemen mit substantiierten Lösungen zu begegnen wird in der politischen, oligarchischen Kaste eher mir billiger Polemik nach Wählerstimmen gefischt!

Aber mit einem werden wir uns abfinden müssen: Man ist als LGW Teil einer Minderheit, welche nunmal leider keine schlagkräftige Lobby hat! Da wir leider den Brückenschlag vom Waffenbesitz zum Schutzbereich des Artikel 4;5 GG nicht vollzeihen können, wird das wohl auch so bleiben!

Geschrieben

Hi,

mich kotzt das auch an. Seit Wochen schreibe ich mails an Gott und Welt , keiner ist zuständig und jeder leitet mich irgendwo hin weiter, aber von irgendwo kommt seltsamer Weise auch nix.

Dank an Herrn Eberle, der liest bestimmt hier mit, für die freundliche, kompetente Antwort, sogar samstags.

Mein email hat er aber auch weitergeleitet.

Wo leiten wir uns denn hin? Wie hieß gleich der Mann, Sarazin ........?

Das geht doch weiter mit den gottgelobten E 10. Das ist so, als wenn Du bei ALDI 10 Euronen an der Kasse abgibst, ohne was mitzunehmen. Das kann nur die Deutschland GmbH.

Steht nicht irgendwo das Minderheiten zu schützen sind ?

Hoffentlich erkennen einige die Situation für die Landtagswahlen (eher wohl nicht).

Ich leite mich jetzt weiter ......

.... weitergeleitet

.......... Max

PS: Schreibt mich nicht an, ich müsste es dann weiterleiten .........

....... wer entscheidet denn bei uns (Deutschland GmbH) überhaupt, der Keiner oder der Weiterleiter???

Unn jetzt leite ich mich wech.

Geschrieben
....Unabhängig davon kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass in Baden-Württemberg die Gebührenhoheit auf die dem Land nachgeordneten Behörden verlagert wurde.

Es gibt mithin auch keine Regelungen mehr zu Gebühren im Waffenrecht auf Landesebene. Entsprechend uneinheitlich sind die Gebührensätze. Jede Waffenbehörde ermittelt ihre Gebühren nach Aufwand selbständig, die werden dann vom jeweiligen kommunalen oder Kreisorgan beschlossen.

Der nette Herr Eberle scheint in seiner "Begründung" für die Kontroll-Gebühren zwei Dinge miteinander zu vermischen.

1. Die Gebührensätze werden tatsächlich von jeder (Waffen-)Behörde, sprich in Baden-Württemberg von jeder Großen Kreisstadt bzw. jedem

Stadt- oder Landkreis, bei dem sie angesiedelt sind, in eigener Hoheit beschlossen. So weit richtig. ABER:

2. Die Gebührenerhebung muss dennoch immer den dafür geltenden, einheitlichen Grundsätzen des Landesgebührengesetzes

Baden-Württemberg entsprechen. Das LGebG regelt den grundsätzlichen "Rahmen", in bzw. nach dem Gebühren erhoben werden dürfen.

Und einer dieser für alle Behörden geltenden Grundsätze ist, dass eine Gebührenschuld nur bei individuell zurechenbarer,

"verantwortlicher Veranlassung" eines Verwaltungshandelns entstehen kann. Nach Lage der Dinge fehlt diese bei einer anlasslosen Kontrolle.

Die kommunalen oder Kreisorgane können beschließen, was sie wollen. Entspricht dies nicht dem Rahmenrecht (s.o., LGebG Ba.-Wü.), so können

die entsprechenden Gebührentatbestände in den Gebührensatzungen auch schlicht rechtswidrig sein, und somit auch die darauf beruhenden

Gebührenbescheide.

Sie hat mir gesagt das sie nicht wisse aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Kosten erhoben werden. Sie werden aber erhoben.

Guter Witz.

Geschrieben

@Karlyman

Wie schon geschrieben bin ich am Dienstag oder Donnerstag nochmal dort, dann werde ich mal fragen ob sie irgendwas schriftliches diesbezüglich hat...

Geschrieben

Eine Rechtsgrundlage wird sie dir (ggf. durch Nachlesen) schon benennen können.

Nämlich Ziffer XYZ der Gebührensatzung/des Gebührenverzeichnisses (der Stadt bzw. des Stadt- oder Landkreises, der sie erlassen hat),

in Verbindung mit dem Landesgebührengesetz.

Grundsätzlich/formal gesehen (wie oben schon geschrieben) ist die Gebührenfestsetzung per Satzung durch jede Waffenbehörde schon korrekt.

Der Knackpunkt ist aber, dass gewisse Gebührentatbestände (wie eben die für anlasslose Kontrollen) dem landesrechtlich vorgegebenen

"Rahmen" (Grundsätze der Gebührenerhebung) widersprechen können.

Geschrieben

Ich bin da leider nicht so zuversichtlich. Vergleiche die Zuverlässigkeits- und Eignungsregelüberprüfung alle 3 Jahre. Auch da ist die Gebühr durch das IMO fragwürdige Urteil des BVerwG rechtmäßig. Veranlasst wird da auch nur über das Gesetz. Der Unterschied ist nur im "MUSS" der Überprüfung zu finden. Mal sehen, wie sich die Bedürfnisprüfung noch hinsichtlich der Gebühren entwickeln wird.

greetz

Geschrieben

Kann oder will mir niemand darauf antworten - ob die Allg. WaffVwV nicht doch für die Verwaltungen weisenden Charakter hat?

Wenn da nun drin steht, dass keine Gebühren verlangt werden sollen - ist das dann für die Verwaltungen nicht bindend?

Also - ich muss mich bei meinen Handlungen und Entscheidungen streng an die für mich gültigen Vertwaltungsvortschriften halten.

Geschrieben
Kann oder will mir niemand darauf antworten - ob die Allg. WaffVwV nicht doch für die Verwaltungen weisenden Charakter hat?

Wenn da nun drin steht, dass keine Gebühren verlangt werden sollen - ist das dann für die Verwaltungen nicht bindend?

Also - ich muss mich bei meinen Handlungen und Entscheidungen streng an die für mich gültigen Vertwaltungsvortschriften halten.

Verwaltungsvorschriften sind für die Verwaltungen bindend. Deshalb sind es auch Verwaltungsvorschriften. Das gleiche gilt für die bereits gültigen jeweiligen Runderlasse, Weisungen etc. Die Verwaltungsvorschriften sind an die Gesetzgebung gebunden und entfalten aus dieser ihre Legitimation.

greetz

P.S.: Die Forum News des FWR zeigen ein wenig die Richtung auf.

Geschrieben
Vergleiche die Zuverlässigkeits- und Eignungsregelüberprüfung alle 3 Jahre. Auch da ist die Gebühr durch das IMO fragwürdige Urteil des BVerwG rechtmäßig. Veranlasst wird da auch nur über das Gesetz. Der Unterschied ist nur im "MUSS" der Überprüfung zu finden.

Eine REGELÜberprüfung, von der in gleichmäßigen Abständen alle betroffen sind, ist aber anders zu bewerten,

als eine Stichprobenkontrolle. Und nichts anderes sind die anlasslosen Kontrollen.

Der z.T. von Rot/Grün geforderte "Waffen-TÜV" wäre die Einführung einer solchen Regelüberprüfung (dann wohl mit expliziter

landesrechtlicher Gebührengrundlage). Nur: dieser wäre seiner Natur nach dann auch keine unangekündigte Stichprobenkontrolle

im Sinne der heutigen Aufbewahrungskontrolle mehr, sondern ein regelmäßig zu absolvierender Prüfungstermin.

Für anlasslose bzw. Stichprobenkontrollen auf anderen Gebieten wird meines Wissens bislang von den unteren Verwaltungsbehörden

nie eine Gebühr erhoben. Gebühren werden (und auch da nur z.T.) festgesetzt, wenn ausdrücklich eine Begehung/Kontrolle/Besprechung

mit Servicecharakter vereinbart wurde oder aber bei Mängeln eine Nachkontrolle erforderlich wird. Dann besteht eindeutig eine "Veranlassung".

Bei stichprobenartigen Erstkontrollen ("Nachschauen" oder Befahrungen, ob durch den Baukontrolleur, den Mann der Gewerbeaufsicht,

die Kontrolleurin der Naturschutzbehörde etc.) wüsste ich keinen Fall, wo eine Gebührenfestsetzung erfolgt. Genauso wenig wie eben beim

vielbemühten Beispiel polizeiliche Anhaltekontrolle. Weil es eben an der "Veranlassung" durch den Kontrollierten fehlt.

Gebühren für anlasslose Stichprobenkontrollen im Bereich Waffenrecht würden somit ein Novum im Verwaltungsbereich darstellen.

Geschrieben

Ich stimme dir da voll zu, habe aber einfach Bedenken in der kommenden Verwaltungspraxis. Die Zuverlässigkeitsprüfungen stehen nämlich ebenso im öffentlichen Interesse und werden ebenfalls nicht durch den Waffenbesitzer veranlasst.

greetz

Geschrieben

Wenn in Lebensmittelbetrieben die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften überprüft wird, ist das auch im öffentlichen Interesse. Mir wäre nicht bekannt, dass der Dönerbuden-Besitzer aber für eine solche Kontrolle zur Kasse gebeten wird.

Geschrieben

Ich denke, wir kennen hunderte dieser Beispiele: Politesse <-> Parkschein etc. Das hält die Verwaltungen dennoch nicht ab, so zu handeln. Einige Klagen laufen aus diesem Grund ja bereits (unterstützt einmal z.B. von FWR oder das andere Mal vom LJV BW AZ: 5K4898/10) und andere Länder (BRB) haben es bereits in ihre Gebührenordnungen (70€) geschrieben.

greetz

Geschrieben

In der "Rheinpfalz" war gestern auch ein Artikel über die Kontrollgebühren - inhaltlich nix neues.

Interessant aber das zur Illustration des Artikels verwendete Bild: 90% Gegenstände, die unter das KWKG fallen - MG-Teile, Panzerfäuste... hauptsach Waffen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Hallo,

die Stadt Mannheim hat beschlossen eine Kontrollgebühr von 70 Euro zu erheben, Ökotaliban halt und die Roten, wenn keine Auffälligkeiten erkennbar sind. Bei "Misständen" bis zu 150 Öcken.

...

Sodele, nachdem der Beschluß vom 01.03 ja noch nicht bindend war (war ja nur ein Beschluß des Hauptausschusses, nicht des Gemeinderates!) kam nun gestern, wie befürchtet, das gleiche Ergebnis im Gemeinderat: Rot/grün will auch bei beanstandungsfreier Kontrolle EUR 70,- kassieren.

Zitat aus dem Internetauftritt des Mannheimer Morgen:

Mannheim: Waffenbesitz-Steuer vom Tisch

22.03.11, 17:06

Mannheim. Der Gemeinderat in Mannheim hat mit großer Mehrheit gegen einen Antrag und die Stimmen der Grünen die Einführung einer Waffenbesitzsteuer abgelehnt. Allerdings wollen SPD und Grüne künftig Gebühren bei Waffenkontrollen durch die Stadt erheben, auch wenn es bei dieser Überprüfung keine Beanstandungen gibt. Dafür gab es eine knappe rot-grüne Mehrheit im Gemeinderat. (tan)

Quelle:

http://www.morgenweb.de/region/rhein_necka...m_artikel=20796

Im Ratsinformationssystem der Stadt Mannheim ist das Ergebnis noch nicht einsehbar, nur die Beschlußvorlagen:

https://formular.mannheim.de/webkosima/sitz...php?nummer=5582

Mahlzeit! <_<

Immerhin haben sie eingesehen, daß die Waffensteuer nicht durchsetzbar wäre.

Aber nun sollten hoffentlich viele Klagen gegen entsprechende Gebührenbescheide folgen!

Gruß

Sigges

Geschrieben
Die Zuverlässigkeitsprüfungen stehen nämlich ebenso im öffentlichen Interesse und werden ebenfalls nicht durch den Waffenbesitzer veranlasst.

greetz

Vorsicht. Du verkennst hierbei, dass die Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Gegensatz zur Waffenkontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG mit einer konkreten Prüffrequenz (mindestens alle drei Jahre) vorgeschrieben ist !!!

Durch das Innehaben einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird diese Prüfungspflicht also sehr wohl vom LWB veranlasst.

Geschrieben

Nichts unterschlagen bitte ;)

Ich stimme dir da voll zu, habe aber einfach Bedenken in der kommenden Verwaltungspraxis. ....
Zusammen mit den anderen Beiträgen dürfte erkennbar sein, dass ich nichts verkenne. :P

greetz

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