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IGNORED

Bedürfniss WBK - DSB


Gast

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Geschrieben

Da ich inzwischen auch in unserem Verein 2. Schießsportleiter bin und ich eben mit dem ersten Terminplanung und so machte kam ich auf eine Frage:

Wie sieht es eigendlich aus mit der Bedürfnissdecklung?

Undzwar bei der Waffensachkunde wurde gepredigt, dass Vereinsmeisterschaften nichtmehr ausreichen, sondern auchnoch die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen Plicht seie wie der Kreisverbandsmeisterschaft. Da der Lehrgangsgeber auch immer DSB für das Waffengesetz hält und er nicht immer richtig lag will ich diese Frage mal in den Raum stellen, wie es damit aussieht.

Denn ich habe doch mein Bedürfniss meiner WBKs auf das Sportschießen im DSB begründet. Dann müsste ich mich ja nach der Vorschrift des Verbandes richten zum Bedürfnisserhalt, oder greift da nur das Waffengesetz?

Gesetz dem Fall, dass die Teilnahme an der Kreisverbandsmeisterschaft pflicht ist komme ich auf ein neues Problem: Ein Stapel Akten mit diesen Anträgen für den Schützenpass gingen verloren. Und ohne den darf man offiziell da nicht antreten.

Aber können die einem die Bedürfnisserfüllung ( wenn das tatsächlich so sein sollte) verweigern oder müssen sie wenn dann außer Konkurenz mitschießen lasen?

Wäre super, wenn Antworten begründet werden an den entsprechenden Artikeln der Verbände / Waffengesetzes, damit ich da für Klarheit sorgen kann und das nachvollziehen kann und auch anderen so belegen kann.

Geschrieben
...bei der Waffensachkunde wurde gepredigt, dass Vereinsmeisterschaften nichtmehr ausreichen, sondern auchnoch die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen Plicht seie wie der Kreisverbandsmeisterschaft.

Ein Regelbedürfniss hat jeder Sportschütze für 2 KW und 3 HA Langwaffen.

Werden weitere Waffen beantragt, dann sind entsprechende Wettkämpfe nachzuweisen.

Schnuffi

Geschrieben
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Wettkampfteilnahmepflicht also nur bei Überschreiten des Grundkontingents. Die Wettkampfebene ist gesetzlich nicht geregelt. Hier können die zuständigen Behörden oder die befürwortenden Verbände weiterführende Regelungen erlassen.

greetz

Geschrieben
Hier können die zuständigen Behörden oder die befürwortenden Verbände weiterführende Regelungen erlassen.

Wo steht das?

Im WaffG der aktuellen Fassung steht in §14 "und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

Daraus lese ich keine Rechtsgrundlage, daß Behörden ihre Gutsherrenmentalität bezüglich der Definition, was genau ein von ihnen anerkannter "Schießsportwettkampf" ist, ausleben dürfen.

Geschrieben

Da sollten zb Rundenkämpfe ausreichen, denke ich. Kreismeisterschaft habe ich zb in diesem Jahr nicht schiessen können, da unsere Vereinsmeldung " verloren " ging............... aber die RK und die Vereinsmeisterschaft sollten ausreichen

Geschrieben

es wird eine Wettkampfteilenahme gefordert. die art der wettkämpfe ist nicht genau spezifiziert.

eine klärung/klarstellung wird die anstehende WaffVwV bringen.... wenn sie denn mal kommt....

apropos.... hab mir nen wolf gesucht... hat jemand nen link zum letzten entwurf zur WaffVwV vom Oktober 2010 (Entwurf vom März 2010 hab ich)?

gruß alzi

Geschrieben

Damit das hier nicht durcheinander geht. Es wird eine Wettkampfteilnahme als Bedürfnisnachweis für weitere über das Grundkontingent hinausgehende Waffen gefordert.

Der DSB bescheinigt übrigens (normalerweise) überhaupt keine Bedürfnisse. Dafür zuständig sind jeweils die einzelnen Landesverbände.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben

Edit: (*sorry, habe gerade erst gemerkt, dass es hier speziell um den DSB geht*)

Beim BDMP beispieslweise ist spezifiziert was Wettkämpfe sind, Zitat:

"A.3.2 Übersicht über die Wettkampfarten

- Freundschaftswettkämpfe

- Nationale Wettkämpfe

- Internationale Wettkämpfe

- Fernwettkämpfe

- Meisterschaften

A.3.2 Freundschaftswettkämpfe

Freundschaftswettkämpfe werden zwischen SLGn

BDMP-Handbuch Sportordnung

97

BDMP Handbuch: Sportordnung des BDMP

Teil A: Allgemeine Regeln

A

Allgemeine Regeln

untereinander oder mit befreundeten Vereinen und

Verbänden durchgeführt, ohne dass es einer öffentlichen

Ausschreibung bedarf.

A.3.3 Nationale Wettkämpfe

Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Schützen aus dem

Bundesgebiet und aus den Stationierungsstreitkräften

zusammen.

A.3.4 Internationale Wettkämpfe

A.3.4.1 Als internationale Wettkämpfe werden solche bezeichnet, die

unter Beteiligung ausländischer Schützen oder

ausländischen Vereinen und Verbänden stattfinden.

A.3.4.2 Bei größeren Veranstaltungen bzw. solchen mit

entsprechender Bedeutung soll der Wettkampf mit dem

Bundessportleiter abgestimmt werden.

A.3.5 Fernwettkämpfe

A.3.5.1 Fernwettkämpfe werden auf verschiedenen Schießständen

unter Aufsicht des örtlichen Vorstandes durchgeführt.

A.3.5.2 Die beschossenen Scheiben werden innerhalb der vom

Veranstalter festgesetzten Frist an diesen zurückgeleitet.

A.3.5.3 Mit Unterschrift auf den beschossenen Scheiben bestätigt

der Vorstand, dass das Schießen zu den vereinbarten

Bedingungen abgehalten wurde.

A.3.5.4 Die Auswertung der Scheiben bleibt der ausschreibenden

Stelle vorbehalten.

A.3.6 Meisterschaften

A.3.6.1 Landes- und Deutsche Meisterschaften sind Wettkämpfe zur

Ermittlung der Meister innerhalb des Verbandes für das

laufende Sportjahr."

Und da der BDMP ein anerkannter Verband ist, ist dies eine Grundlage, an die man sich halten kann und die die Behörden zu akzeptieren haben.

Geschrieben

Entschuldigung, aber die vorstehenden Antworten treffen wohl nicht ganz den Kern des Problems.

Dein Verband muss für jeden Erwerb, der über die grüne WBK läuft, eine Befürwortung aussprechen. Dies tut er nach seinen eigenen Verbandsregeln, die mindestens dem Waffengesetz entsprechen müssen ! Hierfür gilt § 14 Abs. 2 WaffG:

"2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als

Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist."

Für die Befürwortung eines Waffenerwerbs über das sog. Grundkontingent hinaus, schreibt § 14 Abs. 3 seit 2009 zusätzlich vor, dass "der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat".

Die Waffenbehörde sieht dies regelmäßig dann als gegeben an, wenn der Antragsteller an Vereinsmeisterschaften teilgenommen hat.

In der Regel gehen aber die eigenen Anforderungen der Verbände leicht (z.B. BDS) bis stark (z.B. DSB) über diese Vorschriften des Waffengesetzes hinaus. Dies ist vereinsrechtlich zulässig (solange sich die Vereine/ Verbände) im Rahmen ihrer eigenen Regeln bewegen) und muss nicht weiter diskutiert werden.

Die Rechtmäßigkeit/ Inhalte dieser "zusätzlichen" Regeln sind ausschließlich vereins-/verbandsrechtlich zu beurteilen, und nicht danach, ob das Waffengesetz Dir an dieser Stelle "mehr" geben würde/ könnte, oder geringere Anforderungen stellen würde.

Lies also Deine Vereinssatzung und -regeln, lies die Befürwortungsrichtlinien Deines Verbandes und ggf. auch die Vorschriften über die Beilegung verbandsinterner Streitigkeiten. Denn ohne die Befürwortung des Verbandes wirst Du keine (Vor-)Einträge auf der grünen WBK bekommen. Manchmal werden diese Vorschriften auch überinterpretiert. Ich kann dazu keine Stellung nehmen, da ich die Vorschriften, die Dich betreffen, nicht kenne.

Etwas anders liegt die Sache bei der gelben Sportschützen-WBK gem. § 14 (4) WaffG.

"§14 (4) WaffG:

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."

Der (Erst)-Erwerb der gelben WBK ist in den Bundesländern manchmal unterschiedlich ausgestaltet. In NRW sind die Waffenbehörden z.B. angewiesen, für die Erstausstellung der WBK ein Bedürfnis für eine der damit zu erwerbenden Waffen für eine sportliche Disziplin bescheinigt zu bekommen.

Hast Du die gelbe WBK aber erstmal, kannst Du die dort genannten Waffen(arten) erwerben, ohne erst Deinen Verband fragen zu müssen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der Erwerb grundsätzlich voraussetzt, dass die erworbenen Waffen auch sportlich (in irgendeinem Verband !, nicht zwingend im eigenen) einsetzbar sind ! Auch der Erwerb mehrerer gleichartiger Waffen (z.B. eine Ordonnanzwaffen"sammlung" des gleichen Waffenmodells /-typs lässt sich ab einem gewissen Umfang damit nicht mehr begründen.

Böse Zungen behaupten, dass die gelbe WBK von DSB-Vereinen nicht so geliebt wird, weil sie dem Verband und Verein keine Kontrolle über den Waffenerwerb der Sportschützen mehr ermöglicht. Das entbehrt natürlich jeder sachlichen Grundlage.

Für den Bedürfniserhalt aller bereits erworbenen Waffen:

Kontrolliert wird dies ausschließlich von der Waffenbehörde, nicht vom Verein, nicht vom Verband. Der muss ausschließlich den Wegfall der Mitgliedschaft eines Schützen an diese melden, mehr nicht.

Für den BedürfnisERHALT reicht in der Regel das Training (nicht nur) in einem Verein aus, wobei auch dieses keinen Mindestumfang erfüllen muss, sondern mit einer gewissen Regelmäßigkeit geschehen sollte.

Es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo das Fortbestehen des Bedürfnisses seitens der Behörde hinsichtlich der einzelnen Waffen abgefragt wurde.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Ein Regelbedürfniss hat jeder Sportschütze für 2 KW und 3 HA Langwaffen.

Hallöle! Wo kommt eigentlich dieser nicht auszurottende (im Kernsatz positive) Spruch her?

Ich bin im RSB (Rheinischer Schützenbund) "beheimatet"- da wird nicht ein EINZIGER Halbautomat befürwortet!

MfG!

Geschrieben
Hallöle! Wo kommt eigentlich dieser nicht auszurottende (im Kernsatz positive) Spruch her?

Ich bin im RSB (Rheinischer Schützenbund) "beheimatet"- da wird nicht ein EINZIGER Halbautomat befürwortet!

MfG!

Der hat ja auch keine Disziplin dafür.

Und wo er keine Disziplin für hat, kann er auch formal keine Befürwortung für ausstellen.

Ob der RSB in seinem Programm zeitlich (Meisterschaften) noch Disziplinen für HA unterbringen kann, ist eine andere Baustelle!

Geschrieben

Hi !

"Hallöle! Wo kommt eigentlich dieser nicht auszurottende (im Kernsatz positive) Spruch her?"

§14 Abs. 3 WaffG:

"(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. "

D.h. bis drei HA Langwaffen und zwei Kurzwaffen reicht die Mitgliedschaft in einem Schießsportverband und das normale Schießtraining im Verein als Bedürftnis für Erwerb und Besitz aus. Deswegen Regelbedürftnis. Wenn du mehr willst, gibts zusätzlichen Papierkram.

Have Fun !

Robert.

Geschrieben
Weil dein Verband wahrscheinlich keine Disziplin für Halbautomaten hat.

So ist es! ABER, warum hat in der Vergangenheit der Herr Bosbach (positiv) Gegenteiliges in den Medien behauptet?

WENN (Fakt) es davon abhängig ist, in welchem Dachverband man Mitglied ist--- wo greift denn noch das übergreifende Waffengesetz?

Es läuft leider darauf hinaus, daß der Dachverband "de facto", und NICHT nur "de jure" der einzige Waffenbefürworter/Beschaffer ist. DAS sollte aber nicht sein.

MfG!

Geschrieben

Meine Güte, ich verweise auf meine Ausführungen oben. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Das WaffG bildet den äußeren (Mindest-)Rahmen.

Und ein Verband, der eine Disziplin nicht hat, kann für eine entsprechende Waffe logischerweise auch kein Bedürfnis bescheinigen. Mit dem WaffG hat das nur insoweit etwas zu tun, als dass dieses eben zwingend ein Bedürfnis voraussetzt.

Man kanns auch anders ausdrücken: Im RsB kriegste keine Halbomaten, woll ?

Oder noch anders formuliert: Mehr Spass mit Waffen im BDS ... Da ich Waffen auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Konstruktionen leiden kann und auch mal ein bißchen was anderes ausprobieren möchte, war die Verbandsfrage für mich daher keine Frage.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Das Regelbedürfnis bedeutet nur, dass hierfür keine Wettkampfteilnahmen nachgewiesen werden müssen. Du brauchst aber, wie immer, ein Bedürfnis, welches durch eine entsprechende Disziplin begründet wird.

Geschrieben
ich verweise auf meine Ausführungen oben. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Man kanns auch anders ausdrücken: Im RsB kriegste keine Halbomaten, woll ?

Oder noch anders formuliert: Mehr Spass mit Waffen im BDS

Das war und ist für mich auch nicht schwer zu verstehen- meine Aussage bleibt: NICHT das Waffenrecht, sondern der Dachverband ist der letztendliche Waffenbeschaffer.

Was mich immer noch konstant schmerzt.

Und zu deinem letzten Satz: Darauf wird es für mich taktisch und logisch hinauslaufen:

Verband wechseln oder eine zusätzliche zweite Mitgliedschaft.

MfG!

Geschrieben

Gucke Dir mal die Liste B des DSB an. Dort sind neben den "normalen" Waffen auch solche aufgeführt, die für andere Disziplinen als sonst benötigt werden und die ansonsten so nicht beim DSB zu bekommen wären.

Ansonsten: 2ten Verband suchen, habe ich auch so gemacht. Nun geht LW bis Kaliber .416 und KW bis Kaliber .50. Und ich meine nicht VL- Waffen...

Gruß JM

Geschrieben
Das war und ist für mich auch nicht schwer zu verstehen- meine Aussage bleibt: NICHT das Waffenrecht, sondern der Dachverband ist der letztendliche Waffenbeschaffer.

Was mich immer noch konstant schmerzt.

Und zu deinem letzten Satz: Darauf wird es für mich taktisch und logisch hinauslaufen:

Verband wechseln oder eine zusätzliche zweite Mitgliedschaft.

MfG!

Ja, sorry, wenn meine Antwort etwas harsch rüberkam.

Das mit den Verbänden überlegen sich viele nicht, wenn sie in den Sport einsteigen. Da ich ein Typ bin, der gerne alles mal ausprobiert, wär ich im DSB ganz sicher nicht gut aufgehoben ...

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Moin Manuel!

Undzwar bei der Waffensachkunde wurde gepredigt, dass Vereinsmeisterschaften nichtmehr ausreichen, sondern auchnoch die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen Plicht seie wie der Kreisverbandsmeisterschaft. Da der Lehrgangsgeber auch immer DSB für das Waffengesetz hält und er nicht immer richtig lag will ich diese Frage mal in den Raum stellen, wie es damit aussieht.

:eclipsee_gold_cup: ich weiss wo du den LeErgang gemacht hast. Vergiss es. Seine Meinungen gehen noch nichtmal mit dem Oberschützenguru konform, wird also auch nicht so gehandhabt. (Ein Schelm wer denkt, er möchte vielleicht die schwindenden Teilnehmerzahlen stabilisieren...)

"Regelbedürfnis" gilt bei euch im DSB für 2 KW. Danach läuft die Bedürfnisbescheinigung über Hannover und die stellen sich gern mal quer wenn du nicht wenigstens mal bei der Kreismeisterschaft warst. Das ist Fakt für unsere Stadt.

Grüße

Geschrieben
Moin Manuel!

:eclipsee_gold_cup: ich weiss wo du den LeErgang gemacht hast. Vergiss es. Seine Meinungen gehen noch nichtmal mit dem Oberschützenguru konform, wird also auch nicht so gehandhabt. (Ein Schelm wer denkt, er möchte vielleicht die schwindenden Teilnehmerzahlen stabilisieren...)

"Regelbedürfnis" gilt bei euch im DSB für 2 KW. Danach läuft die Bedürfnisbescheinigung über Hannover und die stellen sich gern mal quer wenn du nicht wenigstens mal bei der Kreismeisterschaft warst. Das ist Fakt für unsere Stadt.

Grüße

Jop die Finanzsache hat ihn auchnoch gut das Genick gebrochen. Dewegen trat er ja auch von seinen Ämtern zurück ^^

... nur eben das Ausbildungsamt will sonst eben keiner machen.

Einmal muss ich ihn mir noch anhören, da ich dadurch, dass ich eben im Verein 2. Schießsportleiter bin auchnoch den dazugehörigen Lehrgang machen soll.

... wieder einen Monat vollsülzen lassen :-(

Geschrieben
Ansonsten: 2ten Verband suchen, habe ich auch so gemacht. Nun geht LW bis Kaliber .416 und KW bis Kaliber .50. Und ich meine nicht VL- Waffen...

Da gibt es bei der Muskete auch Kaliber .75 und bei Kanone u.a. auch Kaliber 40 (mm)

Ist größer als .50....

:rolleyes:

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