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IGNORED

Waffenkauf auf Gelb, kann man gleich Munition dazu kaufen?


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mir kam eben die Frage auf:

Ich gehe ein Gewehr auf gelb kaufen. Solange ich den Eintrag in meiner WBK habe bin ich ja eigentlich nicht berechtigt Munition in einem Kaliber zu kaufen, welches nicht in meiner WBK steht?!

Kann ich daher gleich passende Munition für das Gewehr mitkaufen oder nicht (ich denke schon oder? Das wäre ja sonst hirnrissig...)?

Einen Voreintrag wie auf grün gibts ja in diesem Fall nicht.

Gruß Jochen

Geschrieben
Mir kam eben die Frage auf:

Ich gehe ein Gewehr auf gelb kaufen. Solange ich den Eintrag in meiner WBK habe bin ich ja eigentlich nicht berechtigt Munition in einem Kaliber zu kaufen, welches nicht in meiner WBK steht?!

Kann ich daher gleich passende Munition für das Gewehr mitkaufen oder nicht (ich denke schon oder? Das wäre ja sonst hirnrissig...)?

Einen Voreintrag wie auf grün gibts ja in diesem Fall nicht.

Gruß Jochen

Hallo Jochen,

kurz und schmerzlos -- ja

Geschrieben

:confused: hola amigo Jochen,

...sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben. STEHT AUF DER VORDERSEITE DER GELBEN. Das bedeutet der Händler der dir das Gewehr verkauft darf dir auch sofort

Muni dafür mit verkaufen, noch BEVOR Du dir den anmelde Stempel der Beh. geholt hast... hast ja 2 Wochen Zeit. Kleiner Tip von mir: lesen bildet nicht nur sondern macht auch schlau.

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN-alter Preusse- :hi::drinks:

Mist schon wieder 2 min. zu langsam

Geschrieben

Wobei es dabei ja noch unterschiedliche Spielarten geben könnte...

1. Der Händler bei dem man das Gewehr kauft, macht auch gleich den "Voreintrag" in die WBK (so letztens bei mir bei Frankonia). Damit ist man zusätzlich noch auf der sicheren Seite im Falle einer kurz darauf erfolgenden Polizeikontrolle - Waffe ist ja eingetragen und Muni kein Problem

2. Der Händler trägt das Gewehr nicht selbst ein (wollen einige auch nicht wg. der Apothekerschrift mancher Händler), weiß aber natürlich, dass das Gewehr und eben auch Muni rechtmäßig erworben werden dürfen. Bei der folgenden Kontrolle hätte man ggf. etwas mehr Erklärungsbedarf, sollte aber problemlos zu meistern sein, vor allem wenn man ne Rechnung hat ;)

3. Man kauft von Privat und nimmt Muni mit --> siehe 2.

4. Man kauft von Privat und versucht gleich danach im Waffengeschäfte umme Ecke die passende Muni zu kaufen - das dürfte so ganz ohne vorhandenen Eintrag schwierig werden...

Geschrieben
Und verstößt damit gegen das Waffengesetz ;)

Meine SBine besteht sogar darauf, daß WBK-Eintragungen nur von ihr durchgeführt werden.

Die läßt weder einen Händler noch einen Privatmann an "ihre" WBKs, egal welche Farbe.

Und irgendwie kann sie dass sogar belegen!

Geschrieben
Meine SBine besteht sogar darauf, daß WBK-Eintragungen nur von ihr durchgeführt werden.

Die läßt weder einen Händler noch einen Privatmann an "ihre" WBKs, egal welche Farbe.

Und irgendwie kann sie dass sogar belegen!

Kenn ich auch nur so.

Geschrieben
Meine SBine besteht sogar darauf, daß WBK-Eintragungen nur von ihr durchgeführt werden.

Die läßt weder einen Händler noch einen Privatmann an "ihre" WBKs, egal welche Farbe.

Und irgendwie kann sie dass sogar belegen!

Dann kennt sich deine SBine schlichtweg nicht mit ihren Arbeitsunterlagen aus, ich kann nämlich sie widerlegen:

"§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben."

Wenn die WBK voll ist, geht's natürlich nicht, es sei denn, man lässt sich bei der Abstempelung der vollen gleich eine neue leere mitgeben.

Geschrieben

Scheint wiedermal recht unterschiedlich gehandhabt zu werden!

Irgendwo hier im Forum habe ich mal gelesen, dass es Schützen gibt, die bewusst den Händler dazu auffordern, KEINEN Eintrag in der WBK vorzunehmen da sie das lieber mit dem passenden Drucker vom Amt erledigen lassen wollen (sieht besser aus ;) ).

Der Händler macht eh eine Meldung an die zuständige Behörde...

Kauft man von Privat, macht man in der Regel ja auch keinen Selbsteintrag in die WBK sondern geht mit Kaufvertrag zum Amt!

Frankonia hingegen hat bei meinem letzten Kauf gleich in die WBK eingetragen - auch wenn's handschriftlich besch**eiden aussieht!

Geschrieben

Hallo,

nachdem mir meine gelbe WBK vor ein paar Tagen per Post vom LRA zugesandt wurde, bin ich zum BüMa und habe mir meine 682 abgeholt. Er trug die Flinte in die WBK ein, übergab mit sie mir mit 750 Schuß Trapmunition.

Ein paar Tage später stempelte mir das LRA den Eintrag einfach noch ab. Fertig.

Gruß

Oli

Geschrieben
Dann kennt sich deine SBine schlichtweg nicht mit ihren Arbeitsunterlagen aus, ich kann nämlich sie widerlegen:

"§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben."

Wenn die WBK voll ist, geht's natürlich nicht, es sei denn, man lässt sich bei der Abstempelung der vollen gleich eine neue leere mitgeben.

Wenn meine SBine das so haben will bekommt sie das auch so.

Denn Händlern in der Umgebung ist das Verfahren bekannt.

Angeblich soll das auch so flächendeckend in Oberbayern umgesetzt werden.

Aber dies gehört jetzt nicht weiter zu diesem Thread.

Geschrieben
Wobei es dabei ja noch unterschiedliche Spielarten geben könnte...

1. Der Händler bei dem man das Gewehr kauft, macht auch gleich den "Voreintrag" in die WBK (so letztens bei mir bei Frankonia). Damit ist man zusätzlich noch auf der sicheren Seite im Falle einer kurz darauf erfolgenden Polizeikontrolle - Waffe ist ja eingetragen und Muni kein Problem

2. Der Händler trägt das Gewehr nicht selbst ein (wollen einige auch nicht wg. der Apothekerschrift mancher Händler), weiß aber natürlich, dass das Gewehr und eben auch Muni rechtmäßig erworben werden dürfen. Bei der folgenden Kontrolle hätte man ggf. etwas mehr Erklärungsbedarf, sollte aber problemlos zu meistern sein, vor allem wenn man ne Rechnung hat ;)

3. Man kauft von Privat und nimmt Muni mit --> siehe 2.

4. Man kauft von Privat und versucht gleich danach im Waffengeschäfte umme Ecke die passende Muni zu kaufen - das dürfte so ganz ohne vorhandenen Eintrag schwierig werden...

Hallo. Ich habe es wie unter Punkt 4 beschreiben gemacht,und mein BüMa hat mir trotzdem Mun verkauft :00000733:

Geschrieben
Frankonia hingegen hat bei meinem letzten Kauf gleich in die WBK eingetragen - auch wenn's handschriftlich besch**eiden aussieht!

Nicht nur das. Man bekommt bisweilen vom Händler mangels Sachkenntnis auch Phantasiebezeichnungen des Waffenherstellers bzw. des Typs reingeschrieben, die mit der tatsächlichen Bezeichnung absolut nichts zu tun haben. Mein lustigster Fall war, als ein renommierter Händler mit zunächst eine "Mauser 08, Hersteller DWM" (hier wurden nicht nur Hersteller, sondern auch Produktionszeiträume durcheinandergebracht) angeboten hatte und mir danach noch eine "Walther P38, Hersteller byf" (für Nichteingeweihte: byf ist der Wehrmachtscode für Mauser) präsentierte.

Geschrieben

Grüßt Euch,

habe vor einigen Jahren hier eine ähnliche Frage gestellt - mal Suchfunktion bemühen.

Damals war die einhellige Meinung, dass der Händler erst nach dem Eintrag durch das Amt die passende Munition aushändigen darf.

War damals ziemlich sauer auf Frank und Monika weil ich mehrmals nach Würzburg fahren musste, bis ich endlich den ersten Schuss aus meinem 98er auf die Reise schicken konnte.

Gruß

Hülsenstopfer

Geschrieben
Meine SBine besteht sogar darauf, daß WBK-Eintragungen nur von ihr durchgeführt werden.

Die läßt weder einen Händler noch einen Privatmann an "ihre" WBKs, egal welche Farbe.

Und irgendwie kann sie dass sogar belegen!

Ich kann belegen, (mit § 34 Abs. 2 WaffG) dass ich als Händler verpflichtet bin den Eintrag vorzunehmen.

Geschrieben
Wenn meine SBine das so haben will bekommt sie das auch so.

Denn Händlern in der Umgebung ist das Verfahren bekannt.

Angeblich soll das auch so flächendeckend in Oberbayern umgesetzt werden.

Aber dies gehört jetzt nicht weiter zu diesem Thread.

Angenommen Du kaufst bei mir eine Waffe auf gelb. Dann schickst du mir die gelbe WBK zu und ich mache

Vorschriftsgemäß meinen Eintrag auf Deiner WBK. Und dann geht Waffe und WBK wieder an Dich

zurück.

Nimmt meine SBine nämlich das Waffengesetz genau - ohne irgendwelche regionalen Interpretationen - dann nimmt Sie

mir notfalls die gelbe und die grüne ab, weil ich Waffen ohne Einhaltung des WG abgegeben habe.

Da ist meine sehr eigen - und eine SBine im tiefsten Bayern irgendwo mit ihrem Lokalpatriotismus ist mir zeimlich egal,

wenn diese gegen das gültige Recht verstößt.

Wenn mir meine allerdings grünes Licht - nach Telefonat mit Deiner - geben würde, hätte ich klein Problem damit.

LG

M

Geschrieben
Hallo. Ich habe es wie unter Punkt 4 beschreiben gemacht,und mein BüMa hat mir trotzdem Mun verkauft :00000733:

Da kannte er Dich vermutlich sehr gut ;)

Denn woher sollte der wissen, dass Du gerade eben ein Gewehr auf Gelb gekauft hast welches "nur" noch nicht eingetragen ist?

Geht ja wohl nur auf Gutem-Glaube...

Frankonia sagte mir ganz deutlich "ohne Eintrag in WBK nix Muni" (es sei denn Gewehr gerade dort bei denen gekauft...)!

Geschrieben

Frankonia sagte mir ganz deutlich "ohne Eintrag in WBK nix Muni" (es sei denn Gewehr gerade dort bei denen gekauft...)!

Und nicht mal dann :traurig_16:

Hab mir vor ein paar Jahren da nen 98er gekauft; wollte gleich ne Packung S&B´s mitnehmen - ne ne !

Erst zum SB Eintrag machen, dann wieder kommen, dann gibt es auch die S&B´s

Geschrieben

Bei unserer Behörde gibts da ein Formular, mir dem man den Erwerb/die Überlassung anzeigen kann.

Da hat man dann was schriftliches.

Hab ich das letzte mal auch so gemacht. Und Gewehrpatronen kauf ich eh keine :D

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