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IGNORED

Aufforderung zur Jagdscheinverlängerung, aber keine Jagdmöglichkeit


Einsiedler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin Jungjäger und habe heute meine erste Aufforderung zur

Jagdscheinverlängerung bekommen (habe einen 3 Jahresjagd-

schein).

Leider habe ich es weder geschafft ein eigenes Revier noch sonst

eine Jagdmöglichkeit zu bekommen.

Da im "Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins" aber schein-

bar das Hauptaugenmerk darauf gelegt wird ob man irgendwo

zur Jagd befugt ist möchte ich euch mal fragen ob man mir die

Verlängerung verwehren kann weil ich das nicht habe?

In dem Antrag werden

a ) meine Personalien abgefragt

b ) fuer wie lange ich den Jagdschein beantragen will

c ) und das sind die meisten fragen: wo ich zur Jagd befugt bin.

Leider kann ich bis dato hier nur mit dem ankreuzen von:

"Ich bin in keinem Jagdbezirk als Eigentümer, Nießbraucher,

Pächter oder aufgrund einer entgeltlichen Jagderlaubnis zur

Jagd befugt." antworten.

d ) Erklaerung gefordert das keine sonstigen gruende vorliegen

wegen denen ein Jagdschein nicht erteilt werden koennte.

Meine Frage bezieht sich nur auf c), weil bei dem Rest bin ich

mir sicher das es keinerlei Probleme geben kann.

LG,

Frank

Geschrieben
Hallo,

ich bin Jungjäger und habe heute meine erste Aufforderung zur

Jagdscheinverlängerung bekommen

Wow,

das ist ja mal eine Behörde!!

Sie erinnert nicht nur oder fragt gar an, sie fordert auf!!! ;)

Ansonsten: antworte wahrheitsgemäß so, wie es ist.

Nachteiliges passieren kann Dir dadurch nicht.

Wo wohnst Du?

Geschrieben

Moin,

du gehst zur zuständigen Behörde, legst Jagdhaftpflicht Nachweis vor, eventuell Nachweis zur sicheren Aufbewahrung (Tresor Rechnung) und das war es!

Du brauchst keinen Nachweis über eine Jagdmöglichkeit oder ähnliches, nur Sachkunde (Jägerprüfung), Versicherung und sichere Aufbewahrung!

WMH Christian

Geschrieben

Die Angaben musst du machen, damit Jagdbehörde prüfen kann, ob du über einen entgeltlichen Begehungsschein verfügst. Dieser wäre der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

Fehlende Jagdgelegenheit ist kein Versagungsgrund!

Geschrieben
Wow,

das ist ja mal eine Behörde!!

Sie erinnert nicht nur oder fragt gar an, sie fordert auf!!! ;)

Naja, hier der Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um zum 01.04.2011 im Besitz eines gültigen Jagdscheines zu sein

und somit auch das Bedürfnis für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis zu

haben, ist es notwendig, dass Sie die Verlängerung Ihres Jagdschei-

nes bis 15.02.2011 mittels beiligenden Antragsvordrucks beantrag-

en.

Als zuständige Behörde müssen wir im Rahmen der Zuverlässigkeit-

sprüfund die Auskunft aus dem Bundeszentralregister, aus dem

staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der zuständigen Po-

lizeidienststelle einholen. Dazu benötigt die Behörde einen entsprech-

enden Vorlauf.

Anbei übersenden wir Ihnen daher den Antrag zur Jagdscheinverlän-

gerung, den Sie bitte vollständig ausgefüllt rechtzeitig an uns per Post

oder Fax zurückgeben. Damit wird in der Regel gewährleistet, dass

Ihnen am Tag der Vorlage des Jagdscheines dieser auch gleich verl-

ängert werden kann.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Verlängerung Ihres Jagd-

scheines in unserer Behörde ab 15.03.2011 bis spätestens 29.04.2011

(Jagdausübungsberechtigte bis 31.03.2011) erfolgen muss.

Spätere Vorsprachen benötigen eine erneute aktuelle Zuverlässigkeits-

prüfung, was zu weiteren Wartezeiten führt.

Das hab ich jetzt mal schnell abgetippelt ... bitte also ueber Aptippfehler

und Trennstrichfehler wegsehen.

Ansonsten: antworte wahrheitsgemäß so, wie es ist.

Nachteiliges passieren kann Dir dadurch nicht.

Das ist schon klar.

Wo wohnst Du?

Thüringen, zw. Gotha und Erfurt.

LG,

Frank

Geschrieben
Hallo,

c ) und das sind die meisten fragen: wo ich zur Jagd befugt bin.

Leider kann ich bis dato hier nur mit dem ankreuzen von:

"Ich bin in keinem Jagdbezirk als Eigentümer, Nießbraucher,

Pächter oder aufgrund einer entgeltlichen Jagderlaubnis zur

Jagd befugt." antworten.

Schau mal in Deinen Jagdschein. Da sind vorgesehene Bereiche in denen eingetragen wird ob Du irgendwo Pächter etc (siehe Anfrage). bist. Ich schätze mal dafür wollen die das wissen. Mach Dir keinen Kopf, die wollen Dir keinen Ärger machen.

Geschrieben
Die Angaben musst du machen, damit Jagdbehörde prüfen kann, ob du über einen entgeltlichen Begehungsschein verfügst. Dieser wäre der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

Mit den Angaben hab ich auch kein Problem. Die werd

ich machen.

Fehlende Jagdgelegenheit ist kein Versagungsgrund!

Danke, das beruhigt mich schon mal!

Ich hab halt nur bedenken das die sagen:

Aha, keine Jagdmöglichkeit:

Was wollen Sie denn dann überhaupt mit einem Jagdschein?

LG,

Frank

Gast solideogloria
Geschrieben

Du kannst übermorgen oder in zehn Minuten eine bekommen oder nächstes Jahr oder oder oder........

Geschrieben
Aha, keine Jagdmöglichkeit:

Was wollen Sie denn dann überhaupt mit einem Jagdschein?

Die Möglichkeit in -anspruch nehmen die Jagd ausüben zu können.

Also hier im xxx-Kreis geht man einfach zur Behörde, mit dem Jagdschein und

dem Versicherungsnachweis und es wird sofort eingetragen.

Und keine roten Gestapo-Fragen.

Geschrieben

Oh Mann, mittlerweile haben hier wirklich einige Verfolgungswahn. Die Behörde fragt doch nur, ob in den JJS Flächen eingetragen werden müssen auf denen dem JJS-Inhaber die Jagd auszuüben berechtigt ist. Liegt doch auch im Interesse des Jägers dass das drinsteht. Wo ist euer Problem von wegen rote Gestapo?!?!

Geschrieben
Oh Mann, mittlerweile haben hier wirklich einige Verfolgungswahn.

Nunja, auch wenn man an Verfolgungswahn leidet heisst das ja

noch lange nicht das man nicht verfolgt wird ;-)

LG,

Frank

Geschrieben
Da im "Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins" aber schein-

bar das Hauptaugenmerk darauf gelegt wird ob man irgendwo

zur Jagd befugt ist möchte ich euch mal fragen ob man mir die

Verlängerung verwehren kann weil ich das nicht habe?

Ob du eine Jagdmöglichkeit hast oder nicht, ist schnurzpiepegal. Sowas kann sich ja auch kurzfristig ergeben, du kannst im Ausland auf die Jagd gehen, einen unentgeltlichen Begehungsschein haben, oder, oder, oder.

Vermutlich wollen die damit nur feststellen, ob du weniger als die maximal erlaubte Anzahl ha "bewirtschaftest".

Geschrieben

Ich danke euch allen fuer euere Antworten!

Habe den Antrag vor ein paar Minuten per Fax abgesendet.

Schaue jetzt noch das ich ne Versicherungsbestätigung bekomme

(komisch das die die nicht gleich mitgefordert haben !?)

Und dann bekomme ich hoffentlich noch etwas (Jagdschein-)Zeit ...

LG und Waidmanns Heil !,

Frank

Geschrieben
.........Schaue jetzt noch das ich ne Versicherungsbestätigung bekomme

(komisch das die die nicht gleich mitgefordert haben !?)........

...aber das BJagdG war bei euch damals schon Ausbildungs- und Prüfungsbestandteil ? :rolleyes:

Geschrieben

Morgen

bei uns im Kreis Karlsruhe läuft es so ab du gehst mit deinem Jagdschein zum amt sagst 3 Jahre und wird sofort verlängert. Als Ausübungsberechtigter wird gefragt ob sich an den Flächen was geändert hat wichtig für die Obergrenze, und das wars. Als normaler jagdscheininhaber will keiner was. Stempel rein, Unterschrift und gut ist, Rechnung kommt, Versicherungsschein geht zur Behörde, nur bei Versicherungswechsel mußt du die Bestätigung mit bringen.

Waihai Hans

Geschrieben
Schaue jetzt noch das ich ne Versicherungsbestätigung bekomme

Gute Frage. Bis wann kommt die Versicherungsbestätigung denn bei euch so an? Bei mir kam die immer recht spät, wenn ich mich richtig erinnere. Und ich bin immer erst dann zur Behörde, als ich die Bestätigung hatte. Die Jagdbehörde hat dann auch gesagt, dass ich den Jagdschein beim nächsten Mal mit mehr Vorlauf verlängern sollte (obwohl das da alles in ein paar Minuten erledigt war).

bye knight

Geschrieben
Stempel rein, Unterschrift und gut ist, Rechnung kommt, Versicherungsschein geht zur Behörde, ...

Sehr abenteuerliches Verfahren, insbesondere entspricht es nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Erst Vorlage des Versicherungsnachweises, und zwar für die Gesamtdauer der beantragten Verlängerung (wenn 3-Jahres-Jagdschein, dann muss der Versicherungsgeber auch die Fortdauer des Versicherungsschutzes für 3 Jahre bestätigen!), dann erfolgt die Verlängerung.

CM

Geschrieben

mich hat man schon als ich 2007 zum ersten mal den jagdschein gelöst habe nach jagdmöglichkeiten gefragt und auch letztes jahr als ich für 3jahre verlängert habe wieder. da ich ebenfalls leider keine oder eher keine nahegelegene dauerjagdmöglichkeit habe, habe ich gesagt bei uns im kreis keine aber gelegentlich in niedersachsen und damit war das thema erledigt. hat zu keinen einschränkungen oder sonstigen nickeligkeiten geführt!

Geschrieben

Es gibt für JS-Inhaber keine Jagdpflicht. In den ersten drei Jahren kann der Jungjäger auch nicht pachten und in vielen Bundesländern auch nicht für einen entgeltlichen Begehungschein zulässig.

Er ist erst mit lösen des 4. Jahresjagdscheines entfällt diese Beschränkung. Somit hat der Jungjäger keine andere Möglichkeit an kostenlosen Jagdgelegenheiten teilzunehmen und sich gelegentlich mal einladen zu lassen. Das ist weder nachweispflichtig noch überhaupt eine Pflicht.

Die Behörde will eine (entgeltliche) Jagdbeteiligung nur aus Abgabegründen wissen. Dann fallen irgendwelche Gebühren an.

Sei unbesorgt. Lasse die Felder einfach leer, und löse deinen JS einfach neu.

Geschrieben

Hallo ins Land,

ich bin kein Jäger, aber das interessiert mich auch.

Man kann ja schließlich auch JAGDREISEN machen. Wie ein JSch-Inhaber das bezahlt, geht die Behörde ja nix an. Meines (laienhaften) Erachtens muß eine Jagdmöglichkeit NICHT nachgewiesen werden....

Oder.???

Grüße

kape357

Geschrieben

Aus österreichischer Sicht: Sobald ich meinen Verbandsbeitrag (inkl. Versicherung) und die Jagdkartenabgabe bezahlt habe (jährlich) wird die Jagdkarte verlängert bzw. behält ihre Gültigkeit.

Nachweis eines Pachtverhältnisses/einer Jagdmöglichkeit sind nicht vorgesehen, wäre ja auch unsinnig. Sonst könnte ich ja auch keinen "revierlosen" Jäger etwa zu einer Drückjagd oder auf einen Rehbock einladen.

Geschrieben
...In den ersten drei Jahren kann der Jungjäger auch nicht pachten und in vielen Bundesländern auch nicht für einen entgeltlichen Begehungsschein zulässig.

Er ist erst mit lösen des 4. Jahresjagdscheines entfällt diese Beschränkung. ...

Wobei die drei ersten JJS ein vollständiges Jagdjahr umfasst haben müssen. Wenn das erste Jagdjahr aufgrund des Termins der Prüfung erst am 01.05. anfangen konnte, kann man auch erst mit dem 5. gelösten JJS pachten. War bei mir so... <_<

Gruß JM

Geschrieben
Behördenirrsinn, oder gibt es dafür eine belastbare Quelle, jaegermeister17?

3 volle Jahresjagdscheine berechtigen Dich zum Pachten/ erwerben einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Wenn, wie bei mir, die Prüfung im angefangenen Jagdjahr stattgefunden hat, ist das erste Jahr nicht "anrechnenbar". Steht im BJG und in den LJG wird es genauer definiert. Da aufgrund meiner damaligen finanziellen Lage ein eigenes Revier nicht möglich gewesen wäre, war es für mich persönlich keine Einschränkung, es soll aber auch Jungjäger geben, die einen besseren finanziellen Background haben, für die ist so etwas mehr als ärgerlich.

Obwohl man sich dann fragen muß, ob man mit drei Jahren Jagderfahrung ein Revier schon vernünftig betreuen kann. Das muß aber jeder für sich selbst entscheiden, da brauchen wir keinen Gesetzgeber für.

Gruß JM

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