Zum Inhalt springen
IGNORED

3te KW auf JS


Stoppel

Empfohlene Beiträge

Hi, das dürfte schwierg werden. Eine 22er für Fallenjagd eine 357 oder 44 ,weil man auch Sauen bejagt, kein Problem.

Aber so, ich befürchte ehernicht. Nicht dass ich dir die G17 nicht gönnen würde, aber warum willst du die? Die G17 kann nichts besser als die G19. Ich würd mir als Jäger doch da lieber noch eine kleine feine 357er holen.

Gruß EM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht dass ich dir die G17 nicht gönnen würde, aber warum willst du die? Die G17 kann nichts besser als die G19.

Gruß EM

hi,

ganz einfach.

ein griffstück auf grund der wechselbaren griffrücken der gen 4, was mir noch besser in der hand liegt.

sicher könnte ich auch nen anderen weg gehen, in dem ich sage ich verkaufe eine der beiden vorhandenen. das kommt nicht in die tüte. was im haus ist wird nicht mehr verkauft.

dann werde ich versuchen, argumentativ auf grund hohen schwarzwildvorkommens auf die G22 umzuschwenken. mehr bumms und, wenn ichs richtig weiss,

wechselmöglichkeit in 40 s&w, 357sig, 10 auto, 9mm und 22 lfb.

Gruß

Stoppel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hätte imho noch eine geringe Chance auf eine Fangschusswaffe im Kaliber .44 Magnum beispielsweise. Dafür ist aber der Nachweis eines eigenen, jagdlich brauchbaren Hundes, notwendig. Darauf könnte sich die Behörde noch einlassen, muß sie aber nicht. Eine zweite Waffe in einem vorhandenem Kaliber: Aus meiner Sicht = Null Chance!

Gruß JM

P.S.: Der übliche Weg ist: GK, GK, KK mit Fallenjagdschein...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine dritte bekommt man meist relativ leicht, ...

Das ist ein leider weit verbreiteter Irrtum.

Die Mehrzahl der zuständigen Erlaubnisbehörden reagieren beim Thema "Dritte Kurzwaffe auf jagdliches Bedürfnis" sehr allergisch.

Ich bin von einer derart uneinsichtigen Behördenmeinung selbst betroffen.

Ich habe vor vielen Jahren eine .22er Kurzwaffe (Sportpistole!) mit Jagd-Vereinsbestätigung für das jagdliche Kurzwaffenschiessen erworben.

Einige Jahre später kam dann eine handliche .22er für die Bau- u. Fallenjagd hinzu (Fallenlehrgang vorhanden, seinerzeit durchschnittlich 50 bis 60 Lebendfänge pro Jahr im Revier).

Als ich mich vor drei Jahren (wg. völlig veränderter Revierverhältnisse) bei meiner Behörde wegen einer Erlaubnis für eine Kurzwaffe in einem Jagdschutz- u. Fangschuss-tauglichen Kaliber erkundigte, erhielt ich die lapidare Auskunft "Sie besitzen bereits 2 Kurzwaffen auf jagdliches Bedürfnis. Damit sind Ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir legen Ihnen nahe, eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen zu veräussern."

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Sie besitzen bereits 2 Kurzwaffen auf jagdliches Bedürfnis. Damit sind Ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir legen Ihnen nahe, eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen zu veräussern."

Dito hier im Kreis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier auch.

Hatte einen Revolver in .357 für Fangschuß und eine PPK in 9mm kurz zum Jagdschutz und wollte einen Revolver in .22lfb für die Fallenjagd.

Aussage des SB: "In diesem Fall muß ich das Bedürfnis prüfen, und da werde ich alle drei Kurzwaffen betrachten.

In vergleichbaren Fällen habe ich entschieden, daß die Gründe Fangschuß, Jagschutz und Fallenjagd mit zwei der drei Waffen abgedeckt werden können.

Bequemlichkeit und Tragekomfort einer PPK (im Vergleich zum 6" Revolver) sind keine Gründe für ein Bedürfnis."

Und: Sie können das auch schriftlich bekommen. Stellen Sie den Antrag und ich werde ihn mit grpßer Wahrscheinlichkeit kostenpflichtig ablehnen"

Gruß

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig, den Fallenjagdschein braucht man nicht. Was willst Du dann mit der .22'er? Tieren aus der Falle in der Abfangkiste den Fangschuss antragen?

Gruß JM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei heutigen Jägerkursen ist der Fallenlehrgang normalerweise mit drin.

Richtig, dies ist seit etwa 2 Jahren so.

Einen Extraschein gibt es dafür aber nicht.

Dann habe ich also Hallos, wenn ich mir die Seminarbescheinigung vom Fallenlehrgang, umgangssprachlich "Fallenjagdschein", angucke?

Gruß JM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zumal auch die Sportwaffen aus der grünen WBK für Sportschützen immer häufiger auf den JS angerechnet werden..

Davon habe ich auch schon gehört.

Allerdings ist dies meiner Auffassung nach nicht der Fall. Wenn dieser Fall zutrifft, dann hat eine Person ja zwei Genehmigungen, sprich man hat eine Genehmigung nach § 13 WaffG (Jagdausübungsberechtigter ...) und hat ebenfalls eine gem. § 14 WaffG (Sportschütze), so ist jedenfalls meine Auffassung, also steht einem für beides jeweils zwei Kurzwaffen zu.

Just my $ 0.02 !!!

Zurück zum eigentlichen Thema. Das dürfte schwierig werden, zu den beiden genannten Kanonen noch eine 17er in 9mmPara dazu zu bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe ich genauso. Ein Freund von mir streitet deshalb schon seit geraumer Zeit mit seinem SB... :rolleyes:

Wie soll dies denn bei einem Jäger, Schützen und Sammler aussehen? 2 KW und Schluss?

Gruß JM

P.S.: Ich weiß das es solche (schwachsinnigen) Fälle gibt. Nicht die 10.te KW ist, wenn überhaupt, das Problem, sondern die Erste.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na ja, also der Gedanke "so wenig Waffen wie möglich ins Volk", gibt es nicht erst seit gestern - und das dürfte auch den meisten bekannt sein. Wenn der SB so denkt - ok, habe ich Verständnis für. Allerdings muss es sich dennoch an das geltene Gesetz halten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht die 10.te KW ist, wenn überhaupt, das Problem, sondern die Erste.

Sehe ich ganz genauso. :icon14:

Fakt ist das manche SB's eben bei JS Inhabern Zicken machen. Und dann gilt halt: Durchstreiten!

Du könntest ja deine Waffen an andere verteilen und die Revolution anzetteln. (Grün ist aus.)

So denkt die "Führung" eben. Dabei wärs für den interessierten Kriminellen einfacher in unseren östlichen Nachbarländern auf Shoppingtour zu gehen und sich u.U. sogar was mit 3. Rasterstellung mitzubringen... (find auch grad kein grün).

WH!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in manchen Bundesländern wird doch DJV-Schießen nicht nur in Kaliber 22 geschossen.

In Bayern kenne ich ein einige die 9mm oder 45 ACP- Waffen als 3te DJV-Waffe haben.

Aber dann auch wirklich eine Sportpistole in 9/45 und keine Glock.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

In NRW gibt es nur 22. und das bekommt man sogar bei meiner strengen Behörde die 2003 die Fallenjagdwaffe abgeschafft hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.