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IGNORED

3te KW auf JS


Stoppel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

hat mal jemand nen Link zu o.a. Thema?

Dazu wäre noch anzumerken, dass bereits eine G 30 .45 und eine G 19 9mm auf JS vorhanden ist.

Anzuschaffendes Modell G17.

Verbindlichsten Dank!

Gruß

Stoppel

Geschrieben

Das Regelkontingent beträgt zwei Kurzwaffen.

Eine dritte bekommt man meist relativ leicht, wenn es sich dabei um eine (bisher nicht vorhandene) .22lfB für die Fallenjagd handelt.

Geschrieben

Hi, das dürfte schwierg werden. Eine 22er für Fallenjagd eine 357 oder 44 ,weil man auch Sauen bejagt, kein Problem.

Aber so, ich befürchte ehernicht. Nicht dass ich dir die G17 nicht gönnen würde, aber warum willst du die? Die G17 kann nichts besser als die G19. Ich würd mir als Jäger doch da lieber noch eine kleine feine 357er holen.

Gruß EM

Geschrieben
Nicht dass ich dir die G17 nicht gönnen würde, aber warum willst du die? Die G17 kann nichts besser als die G19.

Gruß EM

hi,

ganz einfach.

ein griffstück auf grund der wechselbaren griffrücken der gen 4, was mir noch besser in der hand liegt.

sicher könnte ich auch nen anderen weg gehen, in dem ich sage ich verkaufe eine der beiden vorhandenen. das kommt nicht in die tüte. was im haus ist wird nicht mehr verkauft.

dann werde ich versuchen, argumentativ auf grund hohen schwarzwildvorkommens auf die G22 umzuschwenken. mehr bumms und, wenn ichs richtig weiss,

wechselmöglichkeit in 40 s&w, 357sig, 10 auto, 9mm und 22 lfb.

Gruß

Stoppel

Geschrieben

Er hätte imho noch eine geringe Chance auf eine Fangschusswaffe im Kaliber .44 Magnum beispielsweise. Dafür ist aber der Nachweis eines eigenen, jagdlich brauchbaren Hundes, notwendig. Darauf könnte sich die Behörde noch einlassen, muß sie aber nicht. Eine zweite Waffe in einem vorhandenem Kaliber: Aus meiner Sicht = Null Chance!

Gruß JM

P.S.: Der übliche Weg ist: GK, GK, KK mit Fallenjagdschein...

Geschrieben
auf die G22 umzuschwenken. mehr bumms und, wenn ichs richtig weiss,

wechselmöglichkeit in 40 s&w, 357sig, 10 auto, 9mm und 22 lfb.

nein, die 10 auto geht nicht!!!

die passt nur auf das g21 griffstück der .45 acp...

Geschrieben
Eine dritte bekommt man meist relativ leicht, ...

Das ist ein leider weit verbreiteter Irrtum.

Die Mehrzahl der zuständigen Erlaubnisbehörden reagieren beim Thema "Dritte Kurzwaffe auf jagdliches Bedürfnis" sehr allergisch.

Ich bin von einer derart uneinsichtigen Behördenmeinung selbst betroffen.

Ich habe vor vielen Jahren eine .22er Kurzwaffe (Sportpistole!) mit Jagd-Vereinsbestätigung für das jagdliche Kurzwaffenschiessen erworben.

Einige Jahre später kam dann eine handliche .22er für die Bau- u. Fallenjagd hinzu (Fallenlehrgang vorhanden, seinerzeit durchschnittlich 50 bis 60 Lebendfänge pro Jahr im Revier).

Als ich mich vor drei Jahren (wg. völlig veränderter Revierverhältnisse) bei meiner Behörde wegen einer Erlaubnis für eine Kurzwaffe in einem Jagdschutz- u. Fangschuss-tauglichen Kaliber erkundigte, erhielt ich die lapidare Auskunft "Sie besitzen bereits 2 Kurzwaffen auf jagdliches Bedürfnis. Damit sind Ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir legen Ihnen nahe, eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen zu veräussern."

CM

Geschrieben
"Sie besitzen bereits 2 Kurzwaffen auf jagdliches Bedürfnis. Damit sind Ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir legen Ihnen nahe, eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen zu veräussern."

Dito hier im Kreis

Geschrieben

Hier auch.

Hatte einen Revolver in .357 für Fangschuß und eine PPK in 9mm kurz zum Jagdschutz und wollte einen Revolver in .22lfb für die Fallenjagd.

Aussage des SB: "In diesem Fall muß ich das Bedürfnis prüfen, und da werde ich alle drei Kurzwaffen betrachten.

In vergleichbaren Fällen habe ich entschieden, daß die Gründe Fangschuß, Jagschutz und Fallenjagd mit zwei der drei Waffen abgedeckt werden können.

Bequemlichkeit und Tragekomfort einer PPK (im Vergleich zum 6" Revolver) sind keine Gründe für ein Bedürfnis."

Und: Sie können das auch schriftlich bekommen. Stellen Sie den Antrag und ich werde ihn mit grpßer Wahrscheinlichkeit kostenpflichtig ablehnen"

Gruß

Michael

Geschrieben
Zumal auch die Sportwaffen aus der grünen WBK für Sportschützen immer häufiger auf den JS angerechnet werden ...

Schritt 1: Begründung der Entscheidung mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage als rechtsmittelfähigen Bescheid mit Fristsetzung einfordern;

Schritt 2: Verwaltungsklage

CM

Geschrieben
Schritt 1: Begründung der Entscheidung mit Verweis auf die gesetzliche Grundlage als rechtsmittelfähigen Bescheid mit Fristsetzung einfordern;

Schritt 2: Verwaltungsklage

CM

Du hast Recht CM, die SB's probieren es halt immer wieder.

Geschrieben

Hallo,

ich hab's so gemacht: 1. KW .357 Revolver, 2. KW 9mm Pistole mit :icon14: .22er Wechselsystem. Das geht immer und einen Schein für die Fallenjagd braucht man auch nicht.

Grüße

Westend

Geschrieben

Richtig, den Fallenjagdschein braucht man nicht. Was willst Du dann mit der .22'er? Tieren aus der Falle in der Abfangkiste den Fangschuss antragen?

Gruß JM

Geschrieben
Bei heutigen Jägerkursen ist der Fallenlehrgang normalerweise mit drin.

Richtig, dies ist seit etwa 2 Jahren so.

Einen Extraschein gibt es dafür aber nicht.

Dann habe ich also Hallos, wenn ich mir die Seminarbescheinigung vom Fallenlehrgang, umgangssprachlich "Fallenjagdschein", angucke?

Gruß JM

Geschrieben

Du hast Recht, es gab ein Zeugnis... mittlerweile habe ich es wieder gefunden. Wäre auch sehr seltsam gewesen, wenn es in Deutschland eine Erlaubnis ohne ein buntes Blatt Papier geben würde.

Geschrieben
Zumal auch die Sportwaffen aus der grünen WBK für Sportschützen immer häufiger auf den JS angerechnet werden..

Davon habe ich auch schon gehört.

Allerdings ist dies meiner Auffassung nach nicht der Fall. Wenn dieser Fall zutrifft, dann hat eine Person ja zwei Genehmigungen, sprich man hat eine Genehmigung nach § 13 WaffG (Jagdausübungsberechtigter ...) und hat ebenfalls eine gem. § 14 WaffG (Sportschütze), so ist jedenfalls meine Auffassung, also steht einem für beides jeweils zwei Kurzwaffen zu.

Just my $ 0.02 !!!

Zurück zum eigentlichen Thema. Das dürfte schwierig werden, zu den beiden genannten Kanonen noch eine 17er in 9mmPara dazu zu bekommen.

Geschrieben
Sehe ich genauso. Ein Freund von mir streitet deshalb schon seit geraumer Zeit mit seinem SB... :rolleyes:

Wie soll dies denn bei einem Jäger, Schützen und Sammler aussehen? 2 KW und Schluss?

Gruß JM

P.S.: Ich weiß das es solche (schwachsinnigen) Fälle gibt. Nicht die 10.te KW ist, wenn überhaupt, das Problem, sondern die Erste.

Geschrieben

Nö. Nach der verquasten Logik unserer Regierenden (habe gerade heute erst im Kommentar zum WaffG gelesen) ist das Credo "möglichst wenig Waffen ins Volk".

Du könntest ja deine Waffen an andere verteilen und die Revolution anzetteln. (Grün ist aus.)

Geschrieben

Na ja, also der Gedanke "so wenig Waffen wie möglich ins Volk", gibt es nicht erst seit gestern - und das dürfte auch den meisten bekannt sein. Wenn der SB so denkt - ok, habe ich Verständnis für. Allerdings muss es sich dennoch an das geltene Gesetz halten.

Geschrieben
Nicht die 10.te KW ist, wenn überhaupt, das Problem, sondern die Erste.

Sehe ich ganz genauso. :icon14:

Fakt ist das manche SB's eben bei JS Inhabern Zicken machen. Und dann gilt halt: Durchstreiten!

Du könntest ja deine Waffen an andere verteilen und die Revolution anzetteln. (Grün ist aus.)

So denkt die "Führung" eben. Dabei wärs für den interessierten Kriminellen einfacher in unseren östlichen Nachbarländern auf Shoppingtour zu gehen und sich u.U. sogar was mit 3. Rasterstellung mitzubringen... (find auch grad kein grün).

WH!

Geschrieben

in manchen Bundesländern wird doch DJV-Schießen nicht nur in Kaliber 22 geschossen.

In Bayern kenne ich ein einige die 9mm oder 45 ACP- Waffen als 3te DJV-Waffe haben.

Aber dann auch wirklich eine Sportpistole in 9/45 und keine Glock.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

In NRW gibt es nur 22. und das bekommt man sogar bei meiner strengen Behörde die 2003 die Fallenjagdwaffe abgeschafft hat.

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