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IGNORED

Waffenkauf / Umtauschrecht !?


Blendgranate

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Nabend,

ich hatte mir bei uns im Laden eine Remington 700 bestellt, mir wurde dabei zugesagt, dass die Waffe von Hofmann in Mellrichstadt bestellt/geliefert wird.

Jetzt wo ich die Waffe habe, kam das Gerät wohl irgendwie von wo anders, laut Beleg.

Nun, hat das gute Stück am Lauf ( Mündung ) ca. 5cm Farbverfälschung,

an der linken Schaftseite, ziemlich in der Mitte wurde eine Macke ausgebessert,

der Verschluss hat auch eine Macke weg,

die Führungsschiene scheint schon sehr abgenutzt zu sein,

der Lauf war ohne Ende verschmutzt...

Vermute mal nicht, dass das alles beim montieren und einschießen ( 5 Schuss ) des Zfs passiert ist.

Könnte man da, falls es möglich ist umtauschen !?

Wie würde sowas dann ablaufen, der Laden bei dem ich geordert habe, hat das Gerät von einem anderen Laden, nicht von Hofmann...

Dieser steht nämlich auch in der WBK.

Monate lang habe ich mich auf die Waffe gefreut, weils die Erste war oder ist, und jetzt...garantiert nur Ärger

Wäre sehr dankbar für eine kleine Hilfestellung...

DANKE

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Könnte man da, falls es möglich ist umtauschen !?

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe (beim Höker bestellt & im Laden abgeholt), wird es schawierig. :huh:

Das Widerrufsrecht im Fernabsatz greift jedenfalls nicht. Es bleibt natürlich das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, einen Mangel der Kaufsache vorausgesetzt. Die Mängel, die Du beim Abholen erkannt hast oder hättest erkennen müssen, zählen nicht. Ich rate Dir, zunächst eine gütliche Lösung mit dem 'Händler' anzustreben, falls das nicht gelingt, solltest Du baldmöglichst einen Anwalt aufsuchen und abklären, ob es Sinn hat, ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten.

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Hallo Blendgranate,

eine wirklich haltbare Auskunft wirst du hier nicht erlangen können - für Rechtsauskünfte ist der Anwalt zuständig. Aber mal als Gedanke /Erfahrung meinerseits - ausdrücklich nicht als Rechtsauskunft!

Die rechtlichen (Sonder-) Möglichkeiten nach Fernabsatzverträgen stehen Dir bei dem Kauf beim örtlichem Händler wohl nicht zu.

Rechtliche Möglichkeiten nach BGB wie Minderung, Wandlung rtc. sind wohl nur möglich, wenn Mängel an der gekauften Sache festgestellt werden / wurden.

An Deiner Stelle würde ich sämtliche Mängel / Schäden / vermeintlichen Mängel schriftlich fixieren und den Kauf reklamieren. Schrieb doppelt ausfertigen, mit der Bitte / Aufforderung an Deinen Händler um Stellungnahme / Mitteilung bis zum..... (14 Tage Fristsetzung???)

Duplikat vom Händler gegenzeichnen und stempeln lassen (zur Kenntnis genommen).

Einvernehmliche Lösung finden ist immer am Besten! Als Käufer darfst Du ruhig Deine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen. Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, dann ab zum Anwalt - und die Waffe zwischenzeitlich NICHT nutzen.

Ein verschmutzter Lauf bei Übergabe der Waffe ist ärgerlich und schmälert die Freude an der Neuerwerbung. Echte Macken an Lauf und Verschluss würde ich nicht klaglos hinnehmen. Wer die waffe letztendlich importiert hat, sollte für Dich uninteressant sein - solange der "Zwischenbesitzer" die Rem nicht als Probewaffe für Hinz und Kunz genutzt hat.

Meine Remington habe ich von ACP, Chlewinski. Kam an wie geleckt. Einen guten Händler oder sogar BüMa in der näheren Umgebung sollte man schon stützen - aber Fernbestellung stärkt den Kunden in seinen Rechten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Bemühungen und noch mehr Freude am Sport, Reinhard

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Hallo Blendgranate,

eine wirklich haltbare Auskunft wirst du hier nicht erlangen können..

Naja, ließe Carcano ein "negativ" verlauten, konsultierte ich keinen weiteren Anwalt.

War die Flinte bei Bezahlung (Abholung) schon mit Waffennummer auf deiner WBK eingetragen?

mfg Ddrwinflak

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Die rechtlichen (Sonder-) Möglichkeiten nach Fernabsatzverträgen stehen Dir bei dem Kauf beim örtlichem Händler wohl nicht zu.

Das würde ich so nicht unterstreichen. Der Händler ist hier für Dich maßgebend und an den würde ich mich halten.

Rechtliche Möglichkeiten nach BGB wie Minderung, Wandlung rtc. sind wohl nur möglich, wenn Mängel an der gekauften Sache festgestellt werden / wurden.

Und hier liegen ja wohl auch Mängel vor, oder?

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Das würde ich so nicht unterstreichen. Der Händler ist hier für Dich maßgebend und an den würde ich mich halten.

Und hier liegen ja wohl auch Mängel vor, oder?

ist schon ein Unterschied, weil bei Fernkauf kannst Du Alles innerhalb von 14 Tagen rückgeben, ohne das begründen zu müssen.

Die Mängel sehe ich genauso!

Viele Grüße, Reinhard

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Moin

es ist doch vollkommen unerheblich was es für ein Gegenstand ist und wer der Importeur ist.

Du hast einen Vertrag (=Kauf) mit einem Händler abgeschlossen.

Die Ware ist nicht so wie beschrieben (ist sie doch nicht, oder? Ich hoffe es stand irgendwo "unbenutze Neuware" und nicht etwa "Ausstellungsstück", "Vorführmodell" o.ä.)

Also hast Du das Recht auf Reklamation. Der Händler hat wiederum das Recht auf Nachbesserung.

Erst wenn er das nicht schafft, kannst Du wandeln.

Wie gut kommst Du denn mit dem Händler klar? Ich hoffe gut, denn sonst wird das ein langwieriges Geduldsspiel.

Warum hast Du die Waffe überhaupt mitgenommen wenn sie in einem so schlechten Zustand ist?

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weil bei Fernkauf kannst Du Alles innerhalb von 14 Tagen rückgeben, ohne das begründen zu müssen.

Nein.

Sobald da irgendeine auf Kundenwunsch entstandene Änderung dran ist nicht mehr.

Bei Waffen geht das ziemlich schnell: Mündungsgewinde, Montagebohrungen, Abzug...

Auch Sonderbestellungen wie z.B. keine offiziell im Lieferprogramm befindlichen Artikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Ganz abgesehen davon das ich diese Rückgabemöglichkeit sowieso für dummes Zeug halte. Wer bezahlt denn den ganzen Aufwand mit Versandkosten, Buchungen, Arbeit usw.?

Richtig, diejenigen die ihre Ware behalten.

Sollen mal alle schön bei Zalando ihre Galoschen ordern und hin und her schicken, die Post freuts...

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Ganz abgesehen davon das ich diese Rückgabemöglichkeit sowieso für dummes Zeug halte. Wer bezahlt denn den ganzen Aufwand mit Versandkosten, Buchungen, Arbeit usw.?

Richtig, diejenigen die ihre Ware behalten.

Sollen mal alle schön bei Zalando ihre Galoschen ordern und hin und her schicken, die Post freuts...

Recht hast Du. So sehe ich das auch.

BULLDOG

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Ob einem das Rückgaberecht gefällt oder nicht, es ist nun einmal Gesetz. Dass ein solide arbeitender Kaufmann die dadurch entstehenden Kosten auf die Preise umschlagen wird, leuchtet wohl ein. Nicht zuletzt leben Plattformen wie ebay inzwischen recht gut von solchen Rückläufern, die nicht mehr als neu verkauft werden können. Da verkaufen u.a. auch namhafte Händler ihre Retouren zu reduzierten Preisen.

Hier liegt der Fall aber eben anders, da es ein Kauf vor Ort war. Das notwendige Prozedere wurde ja bereits erwähnt (Reklamation, Nachbesserung, wenn erfolglos Wandlung).

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Nabend,

erstmal danke für die schnellen Antworten...

Wer ist bitte Höker !?

Ich habe hier bei mir im Laden eine Neuwaffe bestellt, diese mit 600€ anbezahlt und den Restbetrag, wenn die Waffe abholbereit ist.

Wortlaut des Händlers, wird bei Hofmann geordert...!

Daher zahlte ich ja auch an...

Nun, gute 5 Tage später, Waffe kann abgeholt werden, hab mich riesig gefreut ( noch vor Weihnachten bekommen )

Abends dann abgeholt, Belege etc. mitgenommen...der Behörde bescheid gegeben zwecks Termin für Eintrag.

Jetzt kommts, keine Belege von Hofmann etc. sondern von irgendeinem ??? Laden der sich Triggerstop in Obertshausen nennt...

Da fings dann langsam an...

Natürlich, habe ich die Waffe begutachtet, aber nicht komplett demontiert...

Die Erfahrung mit der Waffe wollte ich in Ruhe angehen, sich eben Stück für Stück vorarbeiten...( hatte ja noch keine )

Dadurch sind mir auch eben diese Mängel aufgefallen...

Und ehrlich gesagt, kann ich das nicht ab !

Mein Geld für eine neue Waffe gespart/gezahlt, man freut sich, zählt die Tage, weils die eigene sein wird,

( ihr kennt doch sicher das Gefühl ) und dann bekommt man ne Plempe...

Der Händler ist seit den 80ern hier ansässig, habe aber schon vieles vom "hörensagen" mitbekommen...

Selbst wollte ich nicht unbedingt eine Waffe online erwerben sodern in einem Laden, da ist doch auch egal, was war, wenn

einem Kunden zugesagt wird, dass die Waffe direkt von Hofmann kommt.

Gerade vorhin versucht mehrmals Triggerstop anzurufen...ratet mal...die Nummer ist nicht vergeben...beim anderen dauernd besetzt.

Also, ziehe ich den Schluss, das morgen nicht zum ersten Mal geknallt wird, sondern meinem Händler ein Besuch abstatten werde...

Falls die Sache, in die Hosen geht, da ja das ZF drauf ist, könnte mir bitte jemand Reinigungstipps geben, ich würd das Teil am liebsten komplett

demontieren und jedes Kleinteil von Hand reinigen...

Oder ein wirklich verlässlichen BM kennt, der sich der Sache widmet !

Danke und Gruss,

Thomas

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Auch Sonderbestellungen wie z.B. keine offiziell im Lieferprogramm befindlichen Artikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

hallo

unsinn

das wird vom gewaehrleistungsrecht keinesfalls gedeckt

du kannst sowas evt in deine AGB schreiben

sind aber das papier ned wert auf denen du es ausdruckt

die rueckgabemoeglichkiet ohne angabe von gruenden im fernabsatz aber auch die gesetzliche gewaehrleistung "pickt"

da kommst als haendler ned raus

stellt sich dann spaetestens bei der ersten verhandlung raus ...

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Trödel damit nicht zu lange rum. Hier sind Fristen ein zu halten. Hast du die versäumt, hast du das Ding ohne wenn und aber an der Backe. Also gehe möglichst schnell zu einem Anwald. Ich denke das ist alles sehr unklar, wie ich das so lese.

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Hallo,

ich würde Dir empfehlen sehr zeitnah beim Händler schriftlich die Mängel zu rügen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Gelingt ihm das nicht, kannst Du, wie oben schon jemand schrieb wandeln (=Geld oder neues Teil).

Alternativ kannst Du ja mal freundlich anfragen ob er nicht gleich bereit ist zu wandeln ...

Den Anwalt würde ich erstmal aussen vor lassen und die Sache persönlich mit dem Händler klären. Stößt Du jedoch auf Unwillen, kannst Du immer noch "den Knüppel aus dem Sack ziehen". Als Endverbraucher hast Du vor Gericht (sofern es soweit kommt) allerbeste Chancen.

MFG Kalfater

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-snip-

Ich habe hier bei mir im Laden eine Neuwaffe bestellt,

...

Nun, gute 5 Tage später,

Abends dann abgeholt, Belege etc. mitgenommen...der Behörde bescheid gegeben zwecks Termin für Eintrag.

...

Jetzt kommts, keine Belege von Hofmann etc. sondern von irgendeinem ??? Laden der sich Triggerstop in Obertshausen nennt...

Moin,

was ich jetzt nicht ganz verstehe:

Welche Belege?

Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG hat nach § 34 WaffG die Waffe in die WBK einzutragen.

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

-snip-

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen er zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

oder wurde die Waffe auf gültigen JJS erworben?

Selbst dann wäre der Importeur nicht der Überlasser, weil der bei Versand an den Händler die Waffe aus seinen Waffenhandelsbuch an den Einzelhändler ausbucht.

Somit wäre in die WBK der Händler vor Ort als Überlasser einzutragen und nicht der Importeur oder Großhändler.

Der Vorgang ist deshalb etwas verwirrend für mich.

Wer ist denn jetzt waffenrechlich der Überlasser?

Grüße

Robert

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Ich würde die Waffe zu einem zuverlässigen Büma bringen und den die Waffe anschauen lassen.

Und dann mit der Mängelliste zum Laden gehen und reklamieren. Ein gescheiter Büma wird dir auch sagen können ob

mit der Waffe schön öfters geschossen wurde.

Und das natürlich alles Zeitnah.

Die Rechnung zum feststellen der Mängel würde ich dem Händler auch unter die Nase halten.

Wenn man eine Neuwaffe bestellt hat man auch den Anspruch darauf eine solche in perfekter Qualität zu bekommen. Falls der Händler beim

einschießen und der Montage die Waffe beschädigt haben sollte muss er ebenso haften.

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hi

der ordnung halber muss ich sagen dass ich mich bei manchen meiner "neuwaffen" auch auf den ersten blick geschreckt hab

vor allem beim AUG-Z

das ding sieht durch die fleckige kunststoffoberflaeche von haus aus irgendwie gebraucht aus

und beim beschuss scheinen die auch ned wirklich sorgsam damit umzugehen

fettfinger, oel ect ...

nach uebereinstimmender aussage von kollegen ist das aber bei vielen waffen ueblich

manche anderen liegen aber wie aus dem ei gepellt im karton

keine ahnung warum

vermutlich waere es der job des BueMa die teile nach dem beschuss zu saeubern und auf schaeden zu kontrollieren

das passiert aber offenbar ned in jedem fall

fazit:

wegen dreck und fingertapper reg ich mich heut nimmer auf

des scheint branchenueblich zu sein

"echte" schaeden in form von nicht wieder zu entfernenden kratzern oder dellen duerfen aber nicht sein

das "kostet" den BueMa mindestens ein dickes packerl muni "rabatt" ...

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Hier muss ich Robert absolut Recht geben!

Woher weißt Du wo Dein Händler die Waffe gekauft hat?

Dein Händler trägt den Kauf in Deine WBK ein. Er ist der Verkäufer und steht als Überlasser in Deiner WBK!

Selbst wenn er die Waffe gebraucht von XY gekauft haben sollte, steht auch nichts anderes auf Deiner WBK.

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Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, Arbeit, und geguckt was mit dem Gerät passiert...

Zeuch...lol, ich möchte kein Zeuch...

Nein, also, heute früh telefonisch bei meinem Händler anfgerufen, endlich mal durch gekommen...

Ich habe die Schäden am Telefon geschildert und konnte heute abend direkt dort vorbei gehen, hat das Ding

inklusive Mängel begutachtet und schickt es zurück.

Es war der Auszieher, nicht der Verschluss, der war nur noch minimal vorhanden, vermute nen Ausstellungsstück.

Der Karton war ein Remington Karton + Bedienungsanleitung, Werbung...

Ich habe meine WBK als Kopie im Laden gelassen ( zwecks Überprüfung ), und haben den Kauf der Behörde gemeldet,

kein JJS nur Sportblunzer.

1 Tag später, habe ich ein Termin zwecks Eintrag in die WBK erbeten, ich ging hin, die Dame machte die Eintragung, Stempel,

hat Geld gekostet, fertig.

Es ist mir klar, dass es kein Museumsstück sein wird und regelmäßig benutzt wird, wenn es jetzt nur die Schaftmacke gewesen wäre,

okay...hätte ich die Waffe garantiert nicht zurück gegeben, aber unter den Umständen...

Geputzt hab ich wie ein Blöder, nach 5x - 8x Draht- Plastik- und Wollwischer, Einwirkzeit, ölen, und knappe 25 VFG pads immer noch nicht sauber !

Mit Belege meinte ich, Verkaufsanzeige, mein Bon und evtl. Belege von wo die Waffe eben stammt.

Beweisen kann ich nicht, dass die Waffe von Hofmann kommt, ist klar...irgendwo wird er sie her haben, und derjenige sollte für Ersatz sorgen.

Auf jedenfall kümmert er sich drum, ohne grossartige Ausreden, auch wenns nur Austauschteile sind/werden...

Da magst du Recht haben, abo...genau das habe ich vor knapp 5 Std. auch gehört...

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