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IGNORED

Notwehr in Deutschland - Wehren verboten


rhodium

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das ist es ja, was man nicht begreifen möchte.

Den Tätern ist es zunehmend egal, ob sie einen Menschen tot oder zum Krüppel machen.

Anstatt harte Strafen zu verhängen (auch für Täter ab 14 Jahren, die genau wissen was sie tun), werden "Kuschelstrafen" verordnet. Der Täter lacht sich dann eins und denkt, mir kann doch hier in Deutschland nichts passieren und ich mache weiter was ich will, nehme mir einfach was ich brauche.

Ich denke nicht, dass viele soweit denken. Ein Straftäter denkt nicht darüber nach ob er gefasst wird. Er geht davon aus, dass er nicht erwischt wird. In meinem Statement habe ich sehr verallgemeinert. Wie du schon schreibst "zunehmend"! Es geht also um eine Tendenz nach oben, wo weniger Eigentumsdelikte dafür aber mehr Körperverletzungen und Sachbeschädigungen verübt werden.

Jedenfalls ist das die Aussage von Polizisten und Pädagogen mit denen ich mich unterhalte. Meine eigene Beobachtung ist es allerdings auch. In den Fällen die ich betreue ist es durchwachsen. Allerdings stehen hinter gewaltbereiten Jugendlichen, meist immer gewalttätige Elternhäuser (soll natürlich keine Entschuldigung sein).

Meine Meinung ist, dass würden Strafen zeitnah und mit einer gewissen Härte bei Gewaltdelikten verhängt, hätte dies auch einen erzieherischen Effekt. Bei psychisch kranken kannst du dies nicht anwenden, hier hilft nur Psychiatrie, Psychiater, Medikamente, Therapie.

Die Aussage in Verbindung mit dem Threat- Thema, sollte einfach darstellen, das man eben nicht mit der Vernunft und Überlegtheit der Täter rechnen darf, wie es von DSH dargestellt wird (Abwägung Strafmaß Überfall/ Körperverletzung), hierzu müßten die Täter Kenntnisse des Strafgesetzbuches haben. Ich bezweifel das dies bei Jugendlichen bei der Planung der Tat mit einfließt. Und bei Kriminellen die schon eine gewisse Laufbahn hinter sich haben auch nicht. Wie gesagt, die denken sie werden nicht erwischt.

Viele Taten von Körperverletzung sind Affekt- Taten, in einer Eskalationsabfolge. Und bei manchen eben aus purer Freude am Leid der anderen. Wer sich mal die Mühe machen will (und die Möglichkeit hat) die Handys von 14 jährigen zu durchsuchen, wird dort nicht wenige pornographische und gewaltträchtige Darstellungen finden. Dies ist auch Polizei bekannt. Zum Teil kamen bei einer Untersuchung die Aussagen, um so härter, umso höher der Tauschwert (richtig! Das wird auf dem Schulhof per Bluetooth getauscht).

In einer Zeit wo per Mausklick alle Perversitäten abrufbar sind und auch im Fernsehen realistische Darstellungen von Gewalt dargeboten werden, muss man sich nicht wundern das "alleingelassene" Kids ihre Hemmungen fallen lassen (Neugier.....).

Wir müssen uns immer vor Augen halten das Kinder und Jugendliche durch Nachahmung lernen und dies irgendwann in ihrem Leben umsetzen. Über Einflüsse durch Multikulti will ich jetzt gar nicht anfangen, da weht noch ein anderer Wind.

Aus den Kleinen sind heute die Großen geworden. 1990, waren derartige Probleme noch kein Thema in der Ausbildung von Pädagogen. Hier hat uns die technische Entwicklung eingeholt und leider nicht nur positiv zur Entwicklung beigetragen. Anscheinend in so hohem Maße, dass Verhandlungen vor dem Jugendgericht zum Teil erst 2!!! Jahre später stattfinden.

Es sind allerdings auch ganz klar nicht nur die Medien! Diese sind lediglich eine gemeinsame Schnittstelle.

Wie man das in Zukunft kontrollieren will? Keine Ahnung! Wie gesagt auf dem Dorf ist es ruhiger.

Und um wieder aufs Thema zu kommen, auch in unseren Teambesprechungen ist das Thema SV ein Thema! Im Frühjahr werden wir (hoffentlich) einen Krav Maga Kurs, als Fortbildung besuchen. Und alle freuen sich schon drauf.

Kuschelstrafen gibt es weil wir es uns noch leisten können. Der Bonus ist aber auch irgendwann verspielt.

Gruß Earl!

Geschrieben
Glaubst (bzw. hoffst) du wirklich, dass - wenn überhaupt eine inhaltliche Würdigung der Grafe'schen Klage stattfindet -

DIESES Thema in dem Zusammenhang behandelt wird?

Ich eher nicht.

Hallo karlyman,

Zu DIESEM Thema wird es sicherlich keinen Zusammenhang geben. Es wird aber ein Statement zu dem Thema Recht auf Leben geben. Auch wenn es nur die ablehnende Begründung wird. Das finde ich allein schon hochinteressant. Sollte die Klage angenommen werden, wird es noch interessanter. Es wird dann sehr viel detailierter geschildert.

Ich bin gespannt -auch auf das, was sich später daraus ergeben kann.

greetz

Geschrieben
wie es von DSH dargestellt wird (Abwägung Strafmaß Überfall/ Körperverletzung), hierzu müßten die Täter Kenntnisse des Strafgesetzbuches haben.

Unterschätze doch diese Täter nicht. Möglicherweise haben die aufgrund praktischer Erfahrung vor Gericht und in Verbindung mit Anwälten mehr Ahnung vom StGB wie wir, die nie damit in Konflikt kommen.

Die Tatsache dass Körperverletztung/Mord viel intensiver verfolgt wird und auch die Aufklärungsquoten viel höher sind , die kennen die auch und gerade deshalb weil sie spekulieren deshalb nicht erwischt zu werden kalkulieren die ganz genau wie weit sie gehen wollen

Die werden mit Sicherheit vermeiden eine Mordkomission oder europaweite Fahndung auf sich zu ziehen und schon gar nicht wegen Bagatellen und kleine Beute.

Möglicherweise führen manche auch deshalb mit Absicht keine scharfen Waffen oder tödliche Gegenstände mit sich um vor Gericht besser weg zu kommen.So erkläre ich mir deshalb auch die Tatsache dass man sehr viel Überfälle mit Softairwaffen und Attrappen begeht anstatt im Kriminellenmilieu angeblich so einfach erhältliche scharfe Waffen zu benutzen.

Natürlich ausgenommen jene Straftaten die im Affekt oder Rauschzustand geschehen.

Aber wie gesagt es ist meine Theorie, meine private Vermutung. Ich war nämlich noch kein Täter und will auch keiner werden, aber vielleicht kann uns ein Polizeibeamter mal was aus dem Nähkästchen plaudern ?

Geschrieben

Dazu kann ich Dir sagen, daß ein Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez nicht von ungefähr kommt. Es gehört bei gewissen Personengruppen halt zum Status, bewaffnet in Vergnügungsvierteln herum zu laufen, ausschließlich auf der Suche nach Streit als Vergnügen! Also nix Airsoft oder anderes Spielzeug.

Gruß JM

Edith meint: Der SV- Fall ist m.M. nach eher in diesen Situationen (Gewaltlust der Täter) öfter anzutreffen, als ein Raub oder ähnlich. Wobei sich aus erstgenannter Situation schnell ein Abziehen, also Raub, entwickeln kann.

Geschrieben

@DSH

Was wäre denn wenn zwischen dem Einsatz einer Gaspistole, eines Messers oder eines Baseballschlägers nicht mehr unterschieden wird und das Strafmaß hier immer von "gefährlichen Raub" ausgeht? Es also für den Täter keinen Unterschied macht ob er eine scharfe oder Gas-, Stoss-, Hiebwaffe verwendet?

Dann wäre deine Theorie hinfällig. Ich bin der Meinung das es auch hier vor ein paar Jahren eine Gesetzesverschärfung gegeben hat.

Moment da ist der §:

§ 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

B) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

3. eine andere Person

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

B) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(...)

Man sollte also davon ausgehen, dass Kriminelle die einen Überfall planen auf keinen Fall eine Waffe benutzen. Vielleicht gruselig aussehen oder den Kassierer mit Geruch belästigen, ...... bin gespannt. :rolleyes:

Edith: ich habe die SB Smylies da nicht hingemacht......., grrrrrr

Geschrieben
Dazu kann ich Dir sagen, daß ein Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez nicht von ungefähr kommt. Es gehört bei gewissen Personengruppen halt zum Status, bewaffnet in Vergnügungsvierteln herum zu laufen, ausschließlich auf der Suche nach Streit als Vergnügen! Also nix Airsoft oder anderes Spielzeug.

...

Wobei das Waffenverbot natürlich ebenfalls an Realitätsverweigerung leidet und somit vollkommen für den Hintern ist.

Geschrieben
Wobei das Waffenverbot natürlich ebenfalls an Realitätsverweigerung leidet und somit vollkommen für den Hintern ist.

Wieso ?

Du wirst ja wohl nicht sagen wollen, daß sich die "gewissen Personengruppen" nicht an das Waffenverbot halten, oder ? Das wär ja ... ja, das wär ja *schluck* UNGESETZLICH :o

Das geht ja nicht, das gibt's ja nicht, .... also das sollte dann aber verboten werden ...

Geschrieben
Unterschätze doch diese Täter nicht. Möglicherweise haben die aufgrund praktischer Erfahrung vor Gericht und in Verbindung mit Anwälten mehr Ahnung vom StGB wie wir, die nie damit in Konflikt kommen.

Hoffen wir mal das dich die Realität nicht einholt.

Geschrieben
Hoffen wir mal das dich die Realität nicht einholt.

Vergiss es. Für DSH ist es sozial, wenn alle gleich -wenig- verdienen, Zivilcourage ist, wenn sich jemand für andere umbringen lässt, normal ist es für DSH, wenn Täter bei ihren Angriffen sich bei eventueller Gegenwehr auf das Recht auf Leben berufen können und (nicht zu vergessen): Die Täter kennen das StGB genau und wissen daher viel besser, als der Durchschnittsbürger, was sie machen dürfen und was nicht und kalkulieren so während der Tat bereits, ob sie zu Weihnachten schon wieder mit Mutti unterm Baum Geschenke auspacken können.

Wichtiger Hinweis noch: Bitte NIE eine Waffe gegen einen Täter einsetzen, denn das würde nichtnur sein Recht auf Leben gefährden, sondern er würde euch die Waffe eh nur wegnehmen und gegen euch verwenden.

@DSH: PLONK.

Mehr bleibt nicht zu sagen...

Geschrieben

wobei das interessant ist:

In Deutschland schießen Polizisten im Einsatz im Schnitt beinahe jede Woche auf Menschen. Nach Angaben der einzelnen Bundesländer haben Beamte in den Jahren von 1998 bis einschließlich 2009 deutschlandweit 547 Mal gezielt auf Menschen geschossen. Dabei gab es 87 Tote und 309 Verletzte. In den meisten Fällen schießen Polizisten aus Notwehr.

Geschrieben
..Nach Angaben der einzelnen Bundesländer haben Beamte in den Jahren von 1998 bis einschließlich 2009 deutschlandweit 547 Mal gezielt auf Menschen geschossen. Dabei gab es 87 Tote und 309 Verletzte. In den meisten Fällen schießen Polizisten aus Notwehr.

hi

logisch

weil die verteidigung mit einer schusswaffe die effizienteste moeglichkeit ist sich zu wehren

eine faustfeuerwaffe ist keine angriffswaffe, es ist eine verteidigungswaffe

jetzt koennte man natuerlich hergehen und alle diese falle sammeln und auswerten

und als argumentation dafuer verwenden warum auch ... egal, warum verplempere ich meine zeit .... ist hier eh sinnlos...

Geschrieben
hi

logisch

.... ist hier( in D ) eh sinnlos...

Ich habe es mal verbessert... :rolleyes: Ansonsten ist der Rest MIR schon klar...

Geschrieben
hi

logisch

... egal, warum verplempere ich meine zeit .... ist hier eh sinnlos...

Spiele mal nicht die beleidigte Leberwurst, das ist ein Diskussionsforum und da ist kein Beitrag sinnlos!

Beruhige Dich, sammele Deine Gedanken und mache wie bisher weiter.

Das ist ein Befehl!!! <_<

Geschrieben
Vergiss es. Für DSH ist es sozial, wenn alle gleich -wenig- verdienen, Zivilcourage ist, wenn sich jemand für andere umbringen lässt, normal ist es für DSH, wenn Täter bei ihren Angriffen sich bei eventueller Gegenwehr auf das Recht auf Leben berufen können und (nicht zu vergessen): Die Täter kennen das StGB genau und wissen daher viel besser, als der Durchschnittsbürger, was sie machen dürfen und was nicht und kalkulieren so während der Tat bereits, ob sie zu Weihnachten schon wieder mit Mutti unterm Baum Geschenke auspacken können.

Wichtiger Hinweis noch: Bitte NIE eine Waffe gegen einen Täter einsetzen, denn das würde nichtnur sein Recht auf Leben gefährden, sondern er würde euch die Waffe eh nur wegnehmen und gegen euch verwenden.

@DSH: PLONK.

Mehr bleibt nicht zu sagen...

Doch - dass das Käse ist.

Eine eigene Meinung wird einem wohl hier glatt verweigert.

Dann spielen wir die beleidigte Leberwurscht wenn man nicht mit dem WO Mainstream mitjault/heult.

Ich mach nicht einen Ideenwettbewerb mit bei dem der der Größste ist der am schnellsten die Wumme auspackt und einen Täter umnietet.

Geschrieben
Doch - dass das Käse ist.

Eine eigene Meinung wird einem wohl hier glatt verweigert.

Dann spielen wir die beleidigte Leberwurscht wenn man nicht mit dem WO Mainstream mitjault/heult.

Ich mach nicht einen Ideenwettbewerb mit bei dem der der Größste ist der am schnellsten die Wumme auspackt und einen Täter umnietet.

1. Deine Definiton von Zivilcourage in einem anderen Thema ist schlicht falsch gewesen.

2. Dem TÄTER das Recht auf Leben zuzugestehen, während er andere mit dem Tode bedroht ist -mindestens- zweifelhaft.

3. Die Idee, fehlsozialisierte junge Leute würden sich vor's StGB setzen um ihren nächsten Coup zu planen ist realitätsfremd.

DAS ist Käse. Appropos: der Toast ist fertig.... Jetzt noch den Gewürzketchup rausholen....mjam.

Geschrieben

Ohne diese unterschiedlichen Ansichten wäre eine natürliche Selektion á la Darwin ja auch gar nicht denkbar.

Ich wünschte mir Leute wie DSH könnten mal einen Blick 200 Jahre in die Zukunft machen. Vielleicht würden sie es dann verstehen.

Geschrieben

Halten wir es doch einfach liberal. Wer sich nicht wehren will solls lassen, wer sich wehren will sollst tun. Ich zwinge niemanden ein Pfefferspray, Schloss, Stock, Taser, Waffe oder sonstwas zu kaufen und mich zwingt niemand sich in der Fötusstellung meinem Schicksal zu ergeben. Damit dürfte jeder Interessengruppe gedient sein. Ist zwar etwas absurd so freiheitlich zu denken aber wir könntens ja mal probieren.... :rolleyes:

Geschrieben
Kuschelstrafen gibt es weil wir es uns noch leisten können. Der Bonus ist aber auch irgendwann verspielt.

Gruß Earl!

Der Bonus ist meiner Meinung nach schon lange verspielt. Das heißt, die Probezeit ist überschritten.

Du kennst doch das Sprichwort: "Wehret den Anfängen !" - Es hat grundlegende Bedeutung.

Ansonsten hast du in deinen Erläuterungen meistens Recht. Die jüngeren Täter kennen sich vielleicht gesetzlich nicht gut aus, weil mit der Tat Spaß verbunden wird. Die richtigen "Knackis" kennen ihre Grenzen und überschreiten sie bei Gelegenheit und mit Berechnung.

Ich denke, die deutsche Politik mit ihrer Gesetzgebung ist viel zu träge und arrogant. Wenn man die letzten Jahre etwas überfliegt, bemerkt man, daß doch nur an Symptomen herumgebastelt wird. An die wirklichen Probleme traut sich keiner ran bzw. es wird zerstritten oder es wird vermieden, um nicht in eine "rechte" Ecke gestellt zu werden. Wo man schnell bei der Sache ist, wenn es ums Geld geht, da ist jede kleine Gesetzesänderung überwichtig. Auf der anderen Seite verzichtet man auf Millionen, Beispiel Autobahnmaut. Die Deutschen zahlen überall und durch Deutschland zu fahren kostet nichts. Das kann man logisch nicht mehr nachvollziehen.

Im Allgemeinen werden erst grundlegende Änderungen vorgenommen, wenn der Druck auf die Politik zu groß wird bzw. die Kollateralschäden unangenehm werden oder dem einen oder anderen Ruf schaden. Oft wird überreagiert und unverhältnismäßig Druck nach unten gemacht. Bestes Beispiel ist das Waffengesetz, über das man nur den Kopf schütteln kann (Begrenzungen, Bedürfnisse, Limitierungen, Sportordnungen, Altersbeschränkungen usw.).

Ich gehöre leider zu denen, die kritisch in die Zukunft blicken und ich "sehe" da weniger Gutes.

Vielleicht hilft irgendwann nur noch Auswandern.

Gruß, sniperman !

Geschrieben

Wenn du meinst es ist woanders im gesamtbild betrachtet besser....

Ich habe Verwandschaft die in die Schweiz gezogen ist. Mit eher normalen, keinen hohen Ewartungen. Sie können nur marginale Unterscheide feststellen, diese wiederum wichtet jeder individuell anders. Überall wird es Dinge geben die einem nicht gefallen.

Uns geht es hier eigentlich sehr gut. In jeder Beziehung.

DAs wir es in der einen oder anderen Richtung gerne noch besser hätten ist normal.

Geschrieben
1. Deine Definiton von Zivilcourage in einem anderen Thema ist schlicht falsch gewesen

Weiß jetzt nicht ganz was Du meinst ? :confused:

2. Dem TÄTER das Recht auf Leben zuzugestehen, während er andere mit dem Tode bedroht ist -mindestens- zweifelhaft.

Herrje... warum so kompliziert ?

Der Täter darf nur soweit mit seinem Tod beglückt werden soweit es zum Schutz des eigenen Lebens ( oder Angehörige ) unbedingt notwendig ist, ansonsten ist man selbst Mörder.

Der Täter hat auch ein Recht auf Leben und man ist sogar verpflichtet das zu beachten.

Grundrechte

Das gehört zu den Grundrechten und diese sind unteilbar, sie gelten auch für Kriminelle, so leid mir das tut.

Ein Krimineller ist nicht deshalb vogelfrei weil er krimminell ist, er hat damit auch nicht seine Grundrechte verwirkt.

Er hat nur kein Recht kriminell zu sein.

kann sein dass ich mich umständlich ausgedrückt habe oder gar falsch ( passiert mir halt mal ) aber mehr wollte ich nicht einwerfen.

3. Die Idee, fehlsozialisierte junge Leute würden sich vor's StGB setzen um ihren nächsten Coup zu planen ist realitätsfremd.

Nicht alle, aber Wiederholungstäter beschäftigen sich zwangsläufig , nämlich wenn sie vor Gericht stehen oder mit ihren Anwalt sprechen mit den Klauseln des StGB und dann werden sowohl Richter als Anwälte denen sagen was sich strafverschärfend und was sich strafmildernd auswirkt. Und danach richten sie sich das nächste Mal.Die sind nicht immer so blöd wie wir glauben.

Auch im Knast und ansonsten in der "Szene" werden solche einschlägigen Ratschläge sicher weitergegeben.

Natürlich werden Täter die das erste Mal straffällig werden nicht vorher das StGB abklopfen was sie denn beachten müssen, das meinte ich so nicht, schon klar.

Weil jemand die U-Bahnschläger eingebracht hat will ich noch was loswerden:

Schlechtes und ungeeignetes Beispiel.

Eine Waffe hätte in dem Fall dem Opfer nichts geholfen und es war eine Affekthandlung zweier total bescheuerter Typen.Das war auch kein Raubüberfall mit Beschaffungshintergrund . Aber nicht alle sind bescheuert.

Geschrieben
Weiß jetzt nicht ganz was Du meinst ? :confused:

...

Zivilcourage ist was anderes. Die hat man nämlich dann wenn man sich ohne Rücksicht auf sich selbst für ANDERE einsetzt wie zum Beispiel der Herr Brunner, der Kinder schützen wollte.
...

Herrje... warum so kompliziert ?

Der Täter darf nur soweit mit seinem Tod beglückt werden soweit es zum Schutz des eigenen Lebens ( oder Angehörige ) unbedingt notwendig ist, ansonsten ist man selbst Mörder.

Der Täter hat auch ein Recht auf Leben und man ist sogar verpflichtet das zu beachten.

Grundrechte

Das gehört zu den Grundrechten und diese sind unteilbar, sie gelten auch für Kriminelle, so leid mir das tut.

Ein Krimineller ist nicht deshalb vogelfrei weil er krimminell ist, er hat damit auch nicht seine Grundrechte verwirkt.

Er hat nur kein Recht kriminell zu sein.

...

Falsch. Falsch. Falsch.

Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeit.

Sagen wir mal, es kommt ein 14 Jähriger mit 'nem Nudelholz auf mich zu und will mich verdreschen und ich habe die Wahl zwischen einem Wattebausch oder eine Schrotflinte so wäre es kein Thema ihn mit 00-Buck unter Feuer zu nehmen.

Vielleicht wäre ein Pfefferspray möglich gewesen, vielleicht wäre ein Baseballschläger möglich gewesen...Hätte, könnte, wäre.

Das Opfer kann das Mittel nutzen, daß den Angriff endgültig abwehrt. Das Opfer muß nicht das Risiko eingehen durch Nutzung eines milderes Mittel zu Schaden zu kommen.

Wann begreift ihr eigentlich endlich, daß das Wort "erforderlich" im Notwehrparagraphen nix von euch will? Lasst es einfach in Ruhe!

...

Nicht alle, aber Wiederholungstäter beschäftigen sich zwangsläufig , nämlich wenn sie vor Gericht stehen oder mit ihren Anwalt sprechen mit den Klauseln des StGB und dann werden sowohl Richter als Anwälte denen sagen was sich strafverschärfend und was sich strafmildernd auswirkt. Und danach richten sie sich das nächste Mal.Die sind nicht immer so blöd wie wir glauben.

Auch im Knast und ansonsten in der "Szene" werden solche einschlägigen Ratschläge sicher weitergegeben.

....

Da zäumst Du aber das Pferd von hinten auf. ich weiß, was Du meinst, doch Du schiebst hier ein Problem mal wieder wo anders hin. Das Problem (Rauslawieren aus kriminellem Verhalten) liegt weniger beim Täter als vielmehr beim Richter.

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