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IGNORED

persönliche Eignung: "Tasachen" vs. "Hinweise"


Borsig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi @Borsig

Erstmal Beileid zum Denunzianten in der Familie. Die SBine bietet Dir an, die Anschuldigungen gegen Deine Eignung zu entkräften, gleichzeitig macht sie natürlich ihre Arbeit, denn wenn sie Dich persönlich kennt, kann sie ja eine bessere "Prognose" abgeben. Da besteht also durchaus eine Chance, die Sache zu klären. Nimmst Du diese Chance nicht wahr, wird sie vielleicht ein Gutachten fordern.

Im Gespräch brauchst Du Dich sicher nicht selbst zu belasten. Du musst Ihr auch nicht den Inhalt Deiner Krankenakte offenbaren. Eine ärztliche Einschätzung zur Selbst- und Fremdgefährdung ist ja fast schon ein Gutachten, das würde ich erst anbieten, wenn die SBine Deine WBK ablehnen will.

Jemand Fremden zu raten ist schwierig. Ich würde hingehen, ich wäre eigentlich zu neugierig, die Leute, mit denen ich dann zu tun habe, kennenzulernen. Hat sich bis jetzt für mich immer ausgezahlt, den Kontakt zu pflegen.

Mast- und Schotbruch

Geschrieben

Mach dir keinen Kopp!!

Geh hin und höre was sie zu sagen hat.

Vielleicht hat der liebe Mitmensch (lad ihn ja nicht mehr zum Geburtstag ein..) einfach nur gelabert von wegen " der ist voll daneben, der ist nicht ganz bei Trost..etc, etc."

Wie soll ein Laie denn eine Krankheit/Behinderung beschreiben?? Es sei denn, du hast deine Krankengeschichte überall ausgebreitet.

Dann erscheinst du bei der SBin, die sieht und hört einen "normalen" Menschen der sich normal artikuliert, der normal angezogen ist und auch nicht ständig irgendwelche Ticks sehen lässt. Ihr Eindruck: NORMAL!

Dann kann (!!) sie den Hinweis als offensichtlich unbegründet ablegen.

Ist der einfachste Weg.

Wenn erkennbar ist, dass sie Einzelheiten wissen will sag ihr, dass du gesund bist, arbeitest, Auto fährst und wählen darfst. Wenn ihr das nicht genügt, soll sie dir bitte einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen. Diesen wirst du dann, zusammen mit der Starfanzeige gegen den Hinweisgeber, deinem Anwalt übergeben.

Dabei freundlich und verbindlich bleiben. SIE ist nicht dein Feind, sie macht ihren Job. Dann sind für beide Seiten die Dinge klar dargelegt.

Sag dann mal was gewesen ist, aus soclhe Fällen kan jeder lernen. So oder so.

Geschrieben

Hallöchen,

mach Dir keinen Kopf. Geh zu Ihr hin und rede einfach mit ihr. Wir sind uns hier alle im Klaren, dass sie einfach den Anschuldigungen nachegehen muss. Sei froh, dass sie das Gespräch sucht - es ist ein gutes Zeichen.

Und denk daran, mehr als "ablehnen" kann sie deinen Antrag nicht. Aber rede mit ihr - wir sind alle Menschen. Deine SBin, Du und ich - dementsprechend verhalten wir uns alle auch.

Hingehen und reden - fertig!

Gruß Ahoj

Geschrieben
Geh hin und höre was sie zu sagen hat...

Dabei freundlich und verbindlich bleiben. SIE ist nicht dein Feind, sie macht ihren Job. Dann sind für beide Seiten die Dinge klar dargelegt.

Zustimmung. Und eine kleine Ergänzung: Versuche mal, dich in ihre Lage zu versetzen.

Sie hat die Hinweise (wohl auch aktenkundig) und steht nun damit da. Einfach ignorieren kann sie die Hinweise wohl nicht.

Sie muss in irgendeiner Weise handeln. Und versucht nun, sich - unter Anhörung deiner Seite - ein Gesamtbild zu machen.

Wenn du vernünftig auftrittst, müsste die Sache doch vom Tisch zu bringen sein.

Geschrieben
Ich würde diese Person einfach wegen Verleumdung oder übler Nachrede anzeigen. Das kann ja wohl nicht sein. Diese Waffengegner denken sie könnten alles mit den Sportschützen machen und alles über Sportschützen behaupten was sie wollen. So etwas geht eindeutig wie so viele andere Aktionen der Waffengegner zu weit!

Audacter calumniare: Semper aliquid haeret! oder bei Verdacht schuldig

So was ähnliches hat sich in den letzten Jahren vermehrt bei Sorgerechtsstreitichkeiten bemerkbar gemacht, wo (meist von den Müttern) gegen den Vater der Verdacht des Kindesmißbrauch gestreut wurde um das Sorgerecht zu erhalten, bzw. dem Vater den Kontakt zu den Kindern zu verweigern. Viel zu häufig wurde dann ohne Überprüfung der Anschuldigungen ggn. den Vater entschieden.

Geschrieben
Und ich würde mal davon ausgehen, daß ein Papier welches § 4 (4) AWaffV nicht aushält, vertanes Geld ist.

Vollste Zustimmung!

Den Sachverhalt ohne Kostenaufwand klären, also persönliches Gespräch suchen!

Stur stellen bringt gar nichts, ansonsten wird ein Gutachten angefordert und aus dieser Schiene kommt er nicht raus!

Aber so ein Thema hatte ich ja über einen Jäger auch schon mal eingestellt, er hat das Gutachten beigebracht und die Geschichte hatte sich erledigt!

Wer auch hier wieder meint dass das Duckmäusertum, soll es selbst anders versuchen, kann dann aber schon anfangen zu sparen!

Geschrieben

Die Waffenbehörde muss ermitteln, wenn ihr Dinge zugetragen werden, die einer bestehenden Erlaubnis im Wege stehen können.

Das amts- oder fachärztliche Gutachten zur persönlichen Eignung muss sie fordern, wenn Tatsachen vorliegen, die Bedenken einer Alkohol- oder Drogensucht begründen.

Mit den Tatsachen ist es nun so eine Sache. Aussagen Dritter Privatpersonen sind immer mit Vorsicht zu genießen, weil diese auch einen ganz anderen Hintergrund haben können. Kritisch wird es generell, wenn von amtlicher oder polizeilicher Seite ein heikler Bericht über einen LWB an die Waffenbehörde geht. Der hat dann gleich wesentlich mehr Gewicht.

Bevor das o.g. Gutachten von der Behörde gefordert wird, würde ich wie bereits vorgeschlagen in einem persönlichen Gespräch die Waffenbehörde zu überzeugen versuchen, davon abzusehen. Bei gutem, klarem auftreten wird es mit den Tatsachen dann zumindest dünner.

Wer als LWB ein Alkoholproblem hat und es gegenüber den Behörden erfolgreich verschleiert, sollte sich aber ganz schnell mit seinem Gewissen, der Vernunft und seinem Verantwortungsbewusststein in Verbindung setzen und es aus der Welt schaffen. Was am Ende zählt, ist nach einer solchen Panne die Kurve zu kriegen. Das schaffen auch immer wieder welche.

Geschrieben
...

Leider handelt es sich nicht um irgend einen Bürger, sondern um einen meiner nächsten Anverwandten, der, als erklärter Waffengegner, mich unbedingt reinreiten will. Es geht um die Frage, ob ich bei bestimmten Ärzten in Behandlung bin.

Wenn mich die SBine nur fragt, wie es mir geht, müßte ich wahrheitsgemäß mit "Gut!" anworten; wenn sie mich aber fragt, ob ich noch behandelt werde, müßte ich das wahrheitsgemäß leider bejahen. Wenn sie dann weitere Details wissen möchte und ich weiterhin wahrheitsgemäß antworte, könnte das u. U. dazu führen, daß ich ein Gutachten vorlegen müßte.

...

Erstmal beruhigen und positiv denken, sonst geht's eh schief.

Meiner Meinung nach aus in Deiner Situation heraus:

Frag mal Deinen behandelnden Arzt, was er dazu meint.

(Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht, das ist also unkritisch und wenn Du in Behandlung bist, könnte der Rat auch ruhig mal kostenlos erfolgen.)

Wenn er kein Problem darin sieht, soll er (kann so teuer auch nicht sein!) das mal schriftlich formulieren.

Mit diesem Schrieb hast Du dann ein Ass im Ärmel, was Du ziehen kannst, wenn beim Gespräch sowas zur Sprache kommt. :bud:

Die SBine wird IMHO konkret fragen, ob das mit dem Arzt stimmt und nicht "Wie geht es Ihnen?"... ?!

Es wäre naiv zu meinen, die kleine vom Amt schludert; Sie wird sich ganz konkret absichern!

Das Gesetz wurde gemacht, um eben in der Tat ungeeigneten Personen den Zugang zu eigenen Waffen zu untersagen und das ist auch völlig korrekt so.

Die SBine weiß nicht, ob dies bei Dir zutrifft und geht nun den Hinweis nach, weil sie es zu Recht muss.

Dies ist eben der "Begründete Zweifel", der per Gesetz die Ausstellung einer WBK verhindern kann.

(Dies mögen hier im Forum wieder einige anders beurteilen und zur Klage raten. Ich meine, da trägst Du ein erhebliches Prozessrisiko!)

=> Problem ist auch nicht das Gesetz, sondern auf rein persönlicher Ebene "DIESER VOLLHONK von Verwandten, der Dir an den Karren gepisst hat!" :gaga:

Auf rein sachlicher Ebene befindest Du Dich in Behandlung bei einem "entspr. gearteten Arzt" und nun muss aufgrund dieses Hinweises festgestellt werden, was es damit auf sich hat.

Die Behandlungsbandbreite liegt zwischen dem Gang zu einem Sportpsychologen, um die Stresssituationen im Wettkampf zu kontrollieren bis hin zu einer Schizophrenie, bei dem der Alter Ego ein aggressiver Soziopath ist. Kurzum: Irgendwo zwischen WBK = "Kein Problem" bis "Auf keinem Fall!". :huh:

Du wirst in diesem Fall wohl um ein Gutachten nicht herum kommen. Wenn es gut läuft, stellt Dir eben DEIN momentaner Arzt ein Schreiben aus und alles wird gut (und günstig).

Wenn ein kleines Wunder geschieht, lässt sich die SBine rein mündlich überreden. (Denk über Dein "Ass im Ärmel" von oben nach).

Geschrieben

So,

heute habe ich mit der Sachbearbeiterin einen Termin ausgemacht. Nächsten Dienstag um 11 Uhr werde ich zu ihr gehen und die Sache mit ihr bereden. Mittlerweile habe ich mich auch wieder etwas gefangen und bin zuversichtlich - im schlimmsten Fall muß ich ein Gutachten vorlegen, das wäre dann mit etwas Zeit- und Geldaufwand verbunden. Das verzögert die Ausstellung der WBK, verhindert sie aber nicht.

Meine Befürchtungen bezogen sich darauf, daß in §6 WaffG undifferenziert von "psychisch krank" die Rede ist; damit ist ein sehr breites Spektrum umfaßt, das, wie oben gesagt, z.B. auch psychogene Errektionsstörungen miteinschließt - diese möchte ich damit natürlich nicht kleinreden :rolleyes: , aber sie dürfen waffenrechtlich eben keine Relevanz besitzen.

Frag mal Deinen behandelnden Arzt, was er dazu meint.

Einhellige Lehrmeinung ist, daß grundsätzlich jedwede sportliche Betätigung

  • die Psyche stabilisiert
  • das Selbstwertgefühl stärkt und
  • die Ausschüttung von Glückshormonen anregt.

Interessanterweise wurde mir das von ärztlicher Seite immer bestätigt, obwohl ich mich immer ganz offen als Sportschütze "geoutet" habe.

Der Grundtenor war immer: "Sehr gut, weiter so!" :gutidee:

(An dieser Stelle sei nochmal an die Studie der Uni Bremen bzgl. der Persönlichkeit von Sportschützen erinnert.)

Das Gesetz wurde gemacht, um eben in der Tat ungeeigneten Personen den Zugang zu eigenen Waffen zu untersagen und das ist auch völlig korrekt so.

Volle Zustimmung. "Ortspolizeilich" wurde ich übrigens schon vor ein paar Wochen überprüft, da hat es keinerlei Probleme gegeben (Vier-Augen-Gespräch + Tresornachsicht).

Die SBine weiß nicht, ob dies bei Dir zutrifft und geht nun den Hinweis nach, weil sie es zu Recht muss.

Dies ist eben der "Begründete Zweifel", der per Gesetz die Ausstellung einer WBK verhindern kann.

An meinem Fall stört mich nur, daß ich

  1. schon länger in Behandlung bin
  2. schon länger Schießsport betreibe.

Das wissen mittlerweile so viele Fachleute, weil ich es nie verheimlicht habe, daß es längstens die Behörde wissen müßte, wenn da etwas nicht in Ordung wäre - wobei ich hier davon ausgehe, daß die ärztl. Schweigepflicht rechtlich nicht höher steht als die Anzeigepflicht bei Kenntnisnahme von geplanten Kapitalverbrechen...

Edit: Ja, das ist tatsächlich so, siehe Wikipedia.

Dann kommt plötzlich irgendein Nicht-Fachmann daher und... naja, siehe oben. :rolleyes:

Geschrieben
...

Meine Befürchtungen bezogen sich darauf, daß in §6 WaffG undifferenziert von "psychisch krank" die Rede ist; damit ist ein sehr breites Spektrum umfaßt, das, wie oben gesagt, z.B. auch psychogene Errektionsstörungen miteinschließt - diese möchte ich damit natürlich nicht kleinreden :rolleyes: , aber sie dürfen waffenrechtlich eben keine Relevanz besitzen.

...

Eben drum ...

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

... heißt es in Abs. 2 ja auch "Eignung".

Mit 'ner Anankastischen Persönlichkeitsstörung bekommt Deine Akte bestimmt ein Sternchen mit drei Smilies als perfekter LWB. ;)

Selbst innerhalb einer Störung wäre ggf. zu unterscheiden. Während eine geladene Schußwaffe bei einer akuten Schizophrenie mit ausgeprägten Positivsymptomen ein Grund wäre, schnellstens in Deckung zu gehen und sich in Sicherheit zu bringen, wäre eine solche mit Negativsymptomen bei den derzeit fast allgegenwärtigen BuPos mit geladener MP5 eher ein Sicherheitsgewinn. :teu38:

Geschrieben

die Sachbearbeiterin muß dem Hinweis nachgehen. Dazu soll ein erstes Gespräch dienen. Läßt man sich nicht darauf ein, dann ergeben sich daraus erste begründeten Zweifel. Sagt man bewußt die Unwahrheit und weitere Ermittlungen bestätigen dies, dann ist es noch schlechter. Also sollte man mit dem Sachbearbeiter das weitere Vorgehen besprechen, die Kooperation mit dem Verantwortlichen hilft bei solchen Anliegen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

nach einem längeren Gespräch, das ich heute mit der zuständigen Sachbearbeiterin in sehr freundlicher, entspannter Atmosphäre geführt habe, ist folgendes Stand der Dinge:

  1. Ich muß ein fachärztliches Gutachten beibringen, nachdem ich die gemeldeten Hinweise als richtig bestätigt hatte. Zu dieser Aufforderung wäre es aber laut SBin auch gekommen, wenn ich nicht persönlich vorbeigekommen wäre. Die SBin selbst war laut eigenem Bekunden peinlich berührt und zunächst auch etwas ratlos gewesen, da es sich ja um einen Hinweis aus meiner Familie gehandelt hat. Sie hätte sogar erst ihre Kollegen fragen müssen, wie mit der Sache ("Hörensagen") umzugehen sei, wenn nicht gewisse Tatsachen gemeldet worden wären.
  2. Als Tatsache wurde ihrerseits gewertet, daß in dem Hinweis nicht nur "nimmt Medikamente" stand, sondern ganz explizit Wirkstoff, Hersteller und Dosierung angegeben wurden. (Ich habe meine Medikamente auch nie versteckt.) Bei solch detailierten Angaben viel es der SBin schwer, eine bloße Verleumdung anzunehmen. Sie führte einige Recherchen bei Wikipedia durch, erfuhr von möglichen Nebenwirkungen, und schrieb mich an.
  3. Die Behörde möchte sich schadlos halten, was ich voll und ganz verstehe. Die Absicherung kann beim jetzigen Kenntnisstand nur durch ein entsprechendes Gutachten erfolgen. Dafür bekomme ich zunächst 3 Monate Zeit, bei Bedarf auch mehr.

Aus meiner Sicht war das Gespräch wesentlich weniger schlimm als befürchtet. Die SBin ist menschlich in Ordnung, hat sogar selbst mal geschossen und scheint die Belange der LWB gut zu kennen. Daß das Gutachten kommt, war vorhersehbar; es bedeutet natürlich noch etwas mehr Aufwand für die WBK. Andererseits dürften, wenn das Gutachten vorliegt, alle beteiligten Parteien glücklich und abgesichert sein.

OT: Bisher ist der SBin über neue Anweisungen der rot-grünen Landesregierung in NRW nichts bekannt. Kontrollen der LWB finden nur mit vorheriger Terminabsprache statt. Eine Statistik darüber soll bis Jahresende erstellt werden; diese war aber schon von Schwarz-Gelb gefordert worden.

Grüße

Borsig

Geschrieben

Frage aus Neugier: Wievel kostet so ein Gutachten, sorry habe da keine Ahnung oder übernimmt das vielleicht sogar die Krankenkasse in dem Fall? Ich hoffe für dich (Borsig ist gemeint) dass das fachärztliche Gutachten dann für dich und dem SB zur vollsten Zufriendheit ausfällt und du schon bald danach deine erste eigene WBK in Händen halten darfst. :gutidee:

Geschrieben

Die KK wird es wohl nicht bezahlen, aber das ist in meinem Fall auch egal. Über Kosten kann ich erst demnächst etwas schreiben, wenn es soweit ist.

Geschrieben

Auch wenn der "Freund der Familie" sich daneben benommen hat - versucht wenigstens, etwas seine Beweggründe zu verstehen. Ich heiße seine Aktion NICHT GUT!!, absolut nicht, aber wenn jemand ohne medizinische Vorbildung der Meinung ist, es geht von einem medikamentierten und in Behandlung befindlichem Menschen eine Gefahr aus, dann soll er sich artikulieren.

NICHT so wie er es gemacht hat, wohl aber innerhalb der Familie.

Ob da schon über das Thema Krankheitsbild/WBK geredet wurde, haben wir NICHT erfahren. Nur, dass aus der Medikamentierung und Behandlung kein Geheimnis gemacht wurde. Hat jemand (was ich NICHT unterstelle) längere Zeit eine Krankheit auch als Begründung für das eine oder andere benutzt, muss er damit rechnen das ihm diese Dinge irgendwann zum Nachteil gereichen.

Nur mal so zum Nachdenken und OHNE JEDE WERTUNG!!

Geschrieben
Auch wenn der "Freund der Familie" sich daneben benommen hat - versucht wenigstens, etwas seine Beweggründe zu verstehen.

Das haben mehrere Leute bereits versucht, die SBin, ich und der Rest der Familie. Fehlanzeige. Es sind mehrere Motive denkbar und jeder der Beteiligten hält einen anderen Beweggrund für wahrscheinlich.

Ich heiße seine Aktion NICHT GUT!!, absolut nicht, aber wenn jemand ohne medizinische Vorbildung der Meinung ist, es geht von einem medikamentierten und in Behandlung befindlichem Menschen eine Gefahr aus, dann soll er sich artikulieren.

NICHT so wie er es gemacht hat, wohl aber innerhalb der Familie.

Vielleicht sollte er bei dieser Gelegenheit schauen, ob sich andere Menschen aus seinem Umfeld, wohlgemerkt ebenfalls ohne medizinische Vorbildung, zu einer ähnlichen Einschätzung kommen. Allein schon, um einem möglichen Irrtum vorzubeugen.

Ob da schon über das Thema Krankheitsbild/WBK geredet wurde, haben wir NICHT erfahren.

Es wurde nicht darüber geredet. Statt dessen bekam ich nur die wenig differenzierte Meinung eines Waffengegners zu hören.

Die Basis für eine sachliche Diskussion war nicht gegeben.

Hat jemand (was ich NICHT unterstelle) längere Zeit eine Krankheit auch als Begründung für das eine oder andere benutzt, muss er damit rechnen das ihm diese Dinge irgendwann zum Nachteil gereichen.

Nur mal so zum Nachdenken und OHNE JEDE WERTUNG!!

Ok, ich habe darüber nachgedacht - trotzdem frage ich mich, wer die Entscheidung treffen soll, wann und wem etwas zum Nachteil werden soll. Vielleicht Gott? Oder das Schicksal? Nein, es urteilen immer Menschen über andere Menschen - aber bitte nur mit einer stichhaltigen Begründung!

@Marinero: Danke, ebenso! :)

Grüße

Borsig

Geschrieben
Das haben mehrere Leute bereits versucht, die SBin, ich und der Rest der Familie. Fehlanzeige. Es sind mehrere Motive denkbar und jeder der Beteiligten hält einen anderen Beweggrund für wahrscheinlich.

DAs hatte ich gemeint mit "versuchen nachzuvollziehen".

Vielleicht sollte er bei dieser Gelegenheit schauen, ob sich andere Menschen aus seinem Umfeld, wohlgemerkt ebenfalls ohne medizinische Vorbildung, zu einer ähnlichen Einschätzung kommen. Allein schon, um einem möglichen Irrtum vorzubeugen.

Auch das lässt sich meinem Post entnehmen.

Es wurde nicht darüber geredet. Statt dessen bekam ich nur die wenig differenzierte Meinung eines Waffengegners zu hören.

Die Basis für eine sachliche Diskussion war nicht gegeben.

Es ging nicht um das Gespräch zwischen euch, sondern darum, ob DU "Werbung" dafür gemacht haben könntest, trotz deiner Erkrankung eine WBK zu bekommen oder schießen zu können.

Es ging mir darum aufzuzeigen, dass es evtl. duchaus ehrbare Motive beim "Hinweisgeber" gegeben haben KÖNNTE! Es kam nicht klar raus, dass dies auszuschließen war. Wir hören hier nur eine Seite.

Ok, ich habe darüber nachgedacht - trotzdem frage ich mich, wer die Entscheidung treffen soll, wann und wem etwas zum Nachteil werden soll. Vielleicht Gott? Oder das Schicksal? Nein, es urteilen immer Menschen über andere Menschen - aber bitte nur mit einer stichhaltigen Begründung!

Deswegen mein Hinweis, dass wir nur eine Seite hören/lesen, aber der "Andere" durchaus nach reiflicher Überlegung gehandelt haben KÖNNTE. WIR kennen, deinen Beiträgen nach zu urteilen im Gegensatz zu deiner Familie, weder dein Krankheitsbild noch deine Medikamentierung oder deren Nebenwirkungen. Er wohl schon, also muss ICH ihm mit seinem Wissen (oder was er dafür hält) einen bessere Beurteilungsbasis zugestehen. Zunächst!! Wir hören hier nur die Sicht eines uns allein auf Grund seiner Einlassung sympatischen zukünftigen LWB.

@Marinero: Danke, ebenso! :)

Grüße

Borsig

Ich hoffe, jetzt kommt die Intention meines Beitrages etwas deutlicher rüber. Ich heiße - nochmals- die Aktion NICHT gut, gebe aber zu bedenken, dass jedes Ding mindestens zwei Seiten hat.

Dass seine "Befürchtungen" nicht so ganz aus der Luft gegriffen sind zeigt die Erfordernis eines Gutachtens.

Ich wünsche dir, dass du nicht nur möglichst billig, sondern auch in deinem Sinne dieses Gutachten erhältst.

Es wäre aber auch im gegenteiligen Fall interessant, wenn du uns (oder gerne auch mich per PN) über den Ausgang informieren würdest.

Geschrieben
Es ging nicht um das Gespräch zwischen euch, sondern darum, ob DU "Werbung" dafür gemacht haben könntest, trotz deiner Erkrankung eine WBK zu bekommen oder schießen zu können.

Bewußt habe ich das nicht getan - allerdingt kann ich auch nicht ausschließen, daß mein Verhalten so interpretiert worden ist.

Es ging mir darum aufzuzeigen, dass es evtl. duchaus ehrbare Motive beim "Hinweisgeber" gegeben haben KÖNNTE! Es kam nicht klar raus, dass dies auszuschließen war. Wir hören hier nur eine Seite.

Hm, die SBin hat auch etwas in dieser Richtung vermutet. Wenn es Ausdruck berechtigter Sorge war, dann jedenfalls auf eine sehr eigenwillige Art und Weise. An mir vorbei mit der Behörde zu kommunizieren - zumal ich eine Bescheinigung auch so hätte beschaffen können, nur für den Hinweisgeber, ohne die Behörde...

Ich hoffe, jetzt kommt die Intention meines Beitrages etwas deutlicher rüber. Ich heiße - nochmals- die Aktion NICHT gut, gebe aber zu bedenken, dass jedes Ding mindestens zwei Seiten hat.

Da hast Du recht, allerdings dürfte auch verständlich sein, daß ich mich, im Vergleich zu Personen ohne Zuverlässigkeit (und dafür mit Sperrfrist) schon etwas vorverurteilt fühle. Der Titel dieses Themas zielt ja nicht umsonst auf die Frage ab, was eigentlich genau Tatsachen im Zusammenhang mit persönlicher Eignung sind. Im Rahmen der Zuverlässigkeit wird auf konkretes, beobachetes Verhalten Bezug genommen; bei der persönlichen Eignung gilt dies jedoch nur für

  • die Abhängigkeit von Substanzen,
  • Debilität,
  • den sachgemäßen Umgang und die Aufbewahrung,
  • die Gefahr einer Selbst- oder Fremdgefährdung.

(Geschäftsunfähigkeit habe ich mangels Wissen dazu weggelassen.)

Im Fall einer psychischen Erkrankung ist das nicht unbedingt so, weil bei weitem nicht alle psychischen Krankheiten zu einem nach außen gerichteten Fehlverhalten führen. Aus rein empirischer Sicht ist es mehr als fragwürdig, mit einem "präventiven" Gutachten auf das zukünftige Verhalten eines Menschen schließen zu wollen, und das auch noch unter Umkehr der Beweislast.

Wenn dieses Verfahren allgemeingültig wäre, dürfte niemand mehr irgend etwas machen, ohne vorher seine "psychologische Unbedenklichkeit" vorgelegt zu haben. Die entsprechenden Stellen hätten Hochkonjunktur. :rolleyes:

Offenbar ist legaler Waffenbesitz etwas so Besonderes, daß man ihn gar nicht mit anderen hochoffiziellen und gutachtenfreien Möglichkeiten wie Führerschein ab 17 oder Bundeswehr ab 18 vergleichen darf...

Dass seine "Befürchtungen" nicht so ganz aus der Luft gegriffen sind zeigt die Erfordernis eines Gutachtens.

Eher umgekehrt wird die Erfordernis eines Gutachtens durch seine Befürchtungen begründet. Das einzige Faktum in der Sache sind meine Medikamente; wobei das, was ich zielgerichtet und von fachkundiger Seite verschrieben nur auf Rezept bekomme, in keinem Verhältnis z.B. zu den frei verkäuflichen Mengen von Alkohol steht, die wirklich jedermann unkontrolliert zu sich nehmen kann - Nebenwirkungen inklusive! <_<

Ich wünsche dir, dass du nicht nur möglichst billig, sondern auch in deinem Sinne dieses Gutachten erhältst.

Es wäre aber auch im gegenteiligen Fall interessant, wenn du uns (oder gerne auch mich per PN) über den Ausgang informieren würdest.

Danke - und ja, ich werde wohl darüber schreiben, wie es ausgegangen ist.

Viele Grüße

Borsig

P.S.: Danke für die Blumen, ich mag Dich auch. ;)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Folgenden Zwischenstand möchte ich in dieser Sache kurz vermelden:

Meine Psychiaterin vermittelte mir eine Gutachterin (ebenfalls Psychiaterin, sogar forensische), bei der ich am 31.01.2011 vorsprach. Zuvor hatte ich der Behörde Namen und Anschrift der Gutachterin genannt. In dem erwähnten Gespräch kam nun nichts Neues heraus, ich gewährte ihr Akteneinsicht (auch bei der Behörde), sie nahm die Anamnese vor. So weit, so bekannt.

Der Datenaustausch zwischen Behörde und Gutachterin dauerte einige Zeit; schließlich bekam ich letzte Woche von der Gutachterin einen Anruf, der darauf hinauslief, daß sie mir das Gutachten nicht positiv ausstellen könne. Zur Begründung sprach sie von "Medikamentenrichtlinen" und davon, daß ich als psychisch Kranker nunmal vom Gesetz her stigmatisiert sei und sie daher, auch bei evtl. anderen Gutachtern, meine Chance auf eine positive Bescheinigung als äußerst gering einstufe. Da ihr aber klar war, daß mir ein negatives Gutachten nichts nützt, trat sie offiziell aus persönlichen Gründen von der Erstellung zurück. Einen entsprechenden Brief von ihr liegt mir vor. Die Kosten für die von ihr bereits geleistete Arbeit belaufen sich auf 95 Euro brutto.

Mir stellt sich nun die Frage, ob es tatsächlich Richtlinien gibt, die bei bestimmter Medikamentengabe den Umgang mit Waffen ausschließen. Auf Nachfrage wurde das von meiner Psychiaterin verneint, auf jeden Fall jedoch für die Art von Medikamtenten, die ich nehme. Weiterhin frage ich mich, ob die Gutachterin überhaupt verstanden hat, was ich von ihr will - oder ob ihr das Thema schlicht zu heikel ist. Fakt ist, daß die Behörde meine persönliche Eignung bezweifelt, und daß das WaffG die Entscheidung darüber in diesem Fall beim Gutachter sieht; denn schließlich kann der Staat nicht wissen, ob ich persönlich geeignet bin - und selbst herausfinden kann er es auch nicht, weil die Behörde über keine entsprechenden Gutachter verfügt. §4 der WaffG-Verordnung sieht ohnehin einizg den Antragsteller in der Pflicht, auf eigene Kosten ein entsprechendes Gutachten beizubringen.

Jedenfalls werde ich der Gutachterin nochmal auf den Zahn fühlen. Wenn sie es schlußendlich ablehnen sollte, bleibt mir nur noch die Suche nach einem anderen Gutachter.

Falls jemand weiß, ob es überhaupt für meinen Fall relevante(!) Richtlinien zu Medikamenten gibt (und wenn ja, welche), wäre ich dankbar für einen Link. Gäbe es solche Richtlinien, fragt sich allerdings, warum sich die Behörde nicht darauf stützt und mich statt dessen mit einem Gutachten beauftragt. :rolleyes:

Viele Grüße

Borsig

Geschrieben
Falls jemand weiß, ob es überhaupt für meinen Fall relevante(!) Richtlinien zu Medikamenten gibt (und wenn ja, welche)

Es gibt eine gewissen Anzahl von Medikamenten, bei deren Einnahme auf die Teilnahme am Strassenverkehr oder auf Arbeiten an risikobehafteten Arbeitsplaetzen (Drehbank, Presse) verzichten sollte. Das gilt entweder bei Dauertherapie oder bei Beginn/Umstellung der Therapie..... und kann fuer kein Medikament ohne Kenntnis der Person genannt werden. Prinzipiell kann man auch jemandem empfehlen waehrend er ein neues blutdrucksenkendes Medikament bekommt nicht Auto zu fahren, genauso wie jemand nach Einnahme von Schlaftabletten nicht mehr weiterarbeiten kann. Leider sind alle diese Empfehlungen in gewisser Weise subjektiv und ob Symptome auftreten die zur Beeintraechtigung des Patienten fuehren ist nicht vorhersehbar. Eine Aussage ohne den Patienten zu kennen ist da definitiv nicht drin und eigentlich sollte ein Gutachter die Patienten gerade in solch einem Fall zu der Wirkung der Medikamente befragen statt pauschale Aussagen zu treffen.

Eine Richtlinie der Marke - "Sie duerfen nicht..... wenn sie x, y oder z nehmen" gibt es nicht. Es kann aber im Umkehrschluss bei den jeweiligen Medikamenten Hinweise auf die Beeintraechtigung der Urteilsfaehigkeit, Reaktionszeit etc. geben aus denen man sowas ableiten kann. Um diese Informationen bereitzustellen muesste ich wissen, um welche Medis es sich handelt (auch gerne per PN).

Geschrieben

@Borsig

Sorry die blöde Frage. Heisst dies jetzt, dass du anhand vom Gutachten keine Waffen bzw. WBK erhälst wegen dem Amt bzw. Einforderung vom Amt in Form eines positives Gutachten?

Geschrieben

Es heißt, daß ich gar kein Gutachten bekomme. Ein positives will die Gutachterin nicht ausstellen und ein negatives will ich nicht haben.

Status quo. :rolleyes:

Geschrieben
Boule: er meint aller Wahrscheinlichkeit nach Psychopharmaka.

Das ist keine Einschraenkung....... zu viele verschiedene Wirkstoffe, Wirkprinzipien und moegliche Interaktionen. Das ist so als wuerde ich Dich fragen ob Du mir etwas ueber Autos sagen kannst - und als Einschraenkung dann natuerlich "ueber rote Autos bitte".

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