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IGNORED

Der neue § 130 StGB "Volksverhetzung"


Gast

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Geschrieben

So still und leise wurde vorgestern ein Gesetz im Bundetag verabschiedet, dass nun nicht nur Mitbürgern mit Migrationshintergrund zu Gute kommen wird, sondern auch uns Schützen und Jägern einen Hebel in die Hand geben könnte, gegen diejenigen vorzugehen, die uns als Gesamtheit allzugerne an den Pranger stellen.

Wie sehr Ihr das?

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

Geschrieben

Angesichts dessen, was verschiedene Vertreter der schreibenden und funkenden Zunft in der Vergangenheit an Beschreibungen für uns gefunden haben, blicke ich in eine blühende Zukunft für mannigfaltige Anzeigen.

Abgesehen davon ist der Tatbestand der Volksverhetzung bisher schon ein unwürdiger Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Geschrieben
Angesichts dessen, was verschiedene Vertreter der schreibenden und funkenden Zunft in der Vergangenheit an Beschreibungen für uns gefunden haben, blicke ich in eine blühende Zukunft für mannigfaltige Anzeigen.

Gude....

Ich glaube allerdings auch, daß von dem Paragraphen inflationär Gebrauch gemacht werden wird! Naja, wir werden sehen....

Gruß

Turrican

Geschrieben

Lest den ersten Satz und dann überlegt, in welchen Fällen man bei von uns angeprangerten Aktionen diesen OPassus als erfüllt ansehen wird.

Dann redet über Anzeigen (wobei die prinzipiell nicht schaden können...) und deren Erfolgsaussichten.

Geschrieben

Danke für den Link.

Denn der führt hierhin:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...lltagstauglich/

Uhps. Das hatte ich bisher so (!!) noch gar nicht auf dem Schirm:

Zitat:

"Schon vom Ausgangspunkt her ist der Volksverhetzungsparagraf also eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit. Das fordert wenigstens Vorsicht. Denn Konsens dürfte auch sein, dass die Meinungsfreiheit für eine wirklich demokratische Gesellschaft so wichtig ist wie der Fisch fürs Sushi. Alleine der Umstand, dass abweichende und zugespitzt formulierte Ansichten strafrechtlich geahndet werden können, presst die Debatte in den Rahmen des politisch Korrekten. Wenn man sieht, wie reflexartig heute “Volksverhetzung” in Richtung jeder Äußerung aus einer politisch oder religiös gefärbten Ecke geschrien und wie dann die persönliche Hetzjagd auf die Äußernden eröffnet wird, kann man sich schon Sorgen um die Meinungsfreiheit machen.

...

Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle."

Das bedeutet doch klar und einfach ausgedrückt: BÜRGER, HALT´S MAUL, SONST KRIEGSTE DRAUF!

Natürlich nur, wenn sich der politisch korrekte Mainstream tangiert fühlt.

Sollte gegen diesen Paragrafen nicht etwas getan werden?

Der VGH und Freisler lassen grüßen.

Oh, war das jetzt schon zuviel, besteht schon ein Anfangsverdacht??

Geschrieben
(...) sondern auch uns Schützen und Jägern einen Hebel in die Hand geben könnte, gegen diejenigen vorzugehen, die uns als Gesamtheit allzugerne an den Pranger stellen.

vs.

Sollte gegen diesen Paragrafen nicht etwas getan werden?

Das sind schon interessante Einblicke in deine Gedankenwelt. Wäre der 130er dienlich, gegen Waffengegner vorzugehen dürfte er sicherlich bestehen bleiben, gelle?!

Geschrieben
Das sind schon interessante Einblicke in deine Gedankenwelt.

Meine Gedankenwelt?

Zitiert wurde RA Udo Vetter.

Wäre der 130er dienlich, gegen Waffengegner vorzugehen dürfte er sicherlich bestehen bleiben, gelle?!

Das ist eben die Frage. Es gilt halt abzuwägen was einem wichtiger ist.

Der Voltair´sche Ansatz zur Meinungsfreiheit und im Weiteren der Art. 5 GG.

Oder der neue §130 StGB, der Meinungsfreiheit in letzter Konsequenz auf die Gedenkenfreiheit beschneidet.

Wenn Du schon nach "meiner Gedankewelt" suchts, sei an dieser Stelle gesagt, dass ich es mehr mit Voltaire halte:

Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug dafür kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern dürfen.

Geschrieben

Das Gesetzt ist schon sehr schwammig formuliert. Ob es uns nützt wird man sehen.

Sicherlich kann man es mal versuchen wenn wir mal wieder mal deutlich als gemeingefährliche potentielle Amokläufer hingestellt werden.

Geschrieben
Lest den ersten Satz und dann überlegt, in welchen Fällen man bei von uns angeprangerten Aktionen diesen OPassus als erfüllt ansehen wird.

Eigentlich eher die erste Satzhälfte des Paragraphen: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,.."

Das ist die Hürde, die überwunden werden muß. Allerdings werden durch die Ausweitung auf Beschimpfungen und auf Einzelpersonen die übrigen Hürden mehr als deutlich gesenkt.

Ganz persönlich entspricht es nicht meinem Ehrgefühl, §130 anzuwenden, da er einen in meinen Augen unzulässigen Eingriff in Art. 5 GG darstellt und in der Rechtswirklichkeit äußerst einseitig genutzt wird.

Geschrieben

Vielleicht liegts auch einfach daran, dass die rechten Brandstifter mittlerweile immer öfter als Biedermann getarnt daher kommen und die Volksverhetzung nicht mehr so offensichtlich rausschreien.

Geschrieben
Eigentlich eher die erste Satzhälfte des Paragraphen: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,.."

Das ist die Hürde, die überwunden werden muß. Allerdings werden durch die Ausweitung auf Beschimpfungen und auf Einzelpersonen die übrigen Hürden mehr als deutlich gesenkt.

Ganz persönlich entspricht es nicht meinem Ehrgefühl, §130 anzuwenden, da er einen in meinen Augen unzulässigen Eingriff in Art. 5 GG darstellt und in der Rechtswirklichkeit äußerst einseitig genutzt wird.

SO würde ich es stehenlassen. Ich hätte noch vor Jahren (im theoretischen Bereich) dem von mir gestrichenen Satz zugestimmt. Aber wenn mir jemand ständig in die Ei... tritt, werde ich nicht mehr versuchen mit ihm ehrenvoll zu diskutieren oder zu kämpfen. Gewinnen ist das Ziel!

Die Hürden sind nur scheinbar gesenkt worden, der "öffentliche!!! Friede ist eine sehr hohe Hürde.

Geschrieben

Oben wure schon die Diskussion um den "neuen" § 130 dargestellt. Die sache ist nicht ganz einfach und wie ich die Amtsgerichte einschätze, die auch zuwenig Zeit haben, um sich mit "Befindlichkeiten" zu befassen, wird das sehr restriktiv gehandhabt werden.

Zudem sind natürlich Ausfälle der Vergangenheit nicht mehr justitiabel, weil da das Rückwirkungsverbot gilt.

Aber mal schaun, was Herr Grafe so alles noch von sich gibt.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Vielleicht liegts auch einfach daran, dass die rechten Brandstifter mittlerweile immer öfter als Biedermann getarnt daher kommen und die Volksverhetzung nicht mehr so offensichtlich rausschreien.

Na, na.... So spricht man doch nicht über das Grüne Gras, welches leise den Teppich des Aufruhrs über die Politbühne hinter den sieben Bergen zieht... *g*

Ist der Aufruf (und sei es ja nur indirekt) zu einer Straftat nicht seit je her verboten? Wieso gab es denn keine Ermittlungen gegen eben diesen grünen Teppich, der gerne mal zum Schottern aufruft... ACH! MEIN FEHLER: Politische Immunität!

Na, dann werden wir gegen die harcore Rechten ja so richtig vorgehen können, wenn sie in Amt und Würden hetzen... und wenn die das Volk gegen Minderheiten zu mobilisieren versuchen... ach nee: In Amt und Würden wären die als MdB ja auch immun. Das ist aber blöd.

Ich werde den Sinn dieser Immunität nie verstehen.

Also trifft der §130 gar nicht die Politiker, die selber ja am meisten zur Volksverhetzung beitragen (werden? bereits tun?), sondern wieder einmal nur "die anderen". Ein Haiabwehrmittel, gegen das die meisten Haie immun sind. Bravo.

Gegen wem oder was sollten wir noch mit diesem §130 vorgehen? Dazu müsste eben erstmal die Immunität aufgehoben werden, oder irre ich mich hier total?

Die ganzen Intendanten von ABW und diese ganzen Redeführer sind doch Politiker. Die paar Privathamsels hätten gar nicht so ein Echo erhalten, hätten Politiker nicht die Sache brüh heiß überspitzt - Oder habe ich das seiner Zeit nur in den falschen Hals bekommen?

Wäre ja schön, wenn ich mich irre.

Es sind aber nun mal Haie, die die Immunität anderer Haie aufheben müssen... Ein Hai schnappt dem anderen aber nun mal keinen Surfer weg, sage ich mal biologisch inkorrekt.

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