Zum Inhalt springen
IGNORED

Erwerb von Einzelladerkurzwaffen


Janzfan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ach was.....dein AR 15 WS trägt also keinen Beschuss

Tatsächlich habe ich momentan eines unter mehreren, das keinen Beschuss trägt.

......schlimmer Junge :contra:

Nein. Entsprechende Erlaubnisse vorhanden.

Darum ging es aber gar nicht: Reiche mal ein AR-WS bei einem Beschussamt Deiner Wahl ein und erzähle dann hier, ob der Kokolores beschossen wird.

Ohne Griffstück (und auch Magazin) wird das Trum nämlich gar nicht zum Beschuss angenommen.

Das Beschussamt wird Dich leicht angesäuert auffordern, doch bitteschön eine komplette Waffe vorzulegen. Das wird man Dir immer noch vorhalten, wenn Du lediglich das Griffstück nachlieferst.

Selbst dann wirst Du nämlich eine - im Kontext dieses Threads erhellende - Auskunft in folgender Lesart erhalten: "Das Zusammenfügen von einzelnen Bauteilen zu einer Gesamtwaffe, im Prinzip das Herstellen einer Schuswaffe, ist nicht Aufgabe dieser Dienststelle." Die Jungens und Mädchen dort wissen übrigens, warum sie das schreiben.

Jeder, der auch nur für fünf Cent Ahnung von der Materie hat, wüsste das.

Ändert nix dran das es sich um eine funktionsfähige Schusswaffe handelt.

Nein, es handelt sich eben nicht um eine funktionsfähige Schusswaffe - auch wenn Du das noch zehnmal behauptest.

Tatsächlich ist das WS lediglich in Bezug auf die grundsätzlichen Erlaubnisvoraussetzungen der Waffe, für die es bestimmt ist, gleichgestellt.

Das WS selbst ist allerdings keine Schusswaffe.

Dies sieht man beispielsweise einmal daran, dass der Gesetzgeber explizit festhält, dass sich durch die Zubilligung von derlei Gerät die Zahl der Schusswaffen eben nicht erhöht;

vgl. BR-Drs. 74/76, S. 50; BR-Drs. 544/76, S. 17; Steindorf § 2 WaffG, RZ 44.

Steindorf führt interessanter Weise auch a.a.O. aus, dass das 'unkontrollierte Basteln' von Waffen mittels Wechselteilen nicht gestattet sei...

Zum anderen ist es z.B. auch daran erkennbar, dass die Regelungen zum Führen von Waffen nicht per se auf wesentliche Teile einer Waffe anzuwenden sind.

So kommt - dies nur als Petitesse - auch die Ausfertigung eines Waffenscheins für das Führen einzelner wesentlicher Waffenteile oder Wechselsysteme nicht in Betracht, da es sich eben um keine funktionsfähige(n) Schusswaffe(n) handelt.

Die Sachlage ist lediglich dann anders zu beurteilen (in bezug auf das Vorliegen des Führens einer Waffe), wenn sämtliche Teile zusammensetzbar vorhanden (!!!) sind oder der Eindruck einer kompletten (!!!) Schusswaffe hervorgerufen wird. (Nur nebenbei bemerkt schließt das Vorhandensein sämtlicher zusammensetzbarer Teile natürlich nicht ein erlaubnisfreies Führen als Transport aus - dies nur der Vollständigkeit halber).

Vgl. Steindorf, § 1 WaffG RZ 46a; Scholzen BM 1989 (62), 63 ff.

Im Waffenrecht gibt es weitere, zahlreiche Evidenz dafür, aber ich werde für derlei Nachhilfe hier nicht bezahlt.

Oder willst du uns jetzt noch einreden das WS selbst besitze keine Schusswaffeneigenschaft?

Lies das oben Geschriebene. Ansonsten: Netter Versuch von Dir mit Unterhaltungswert, der aber recht gepflegt nach hinten losgeht.

Die Frage war, das es sicher nicht im Sinne des Gesetztgebers war, mit der Eintragungspflicht eine Kopplung des Systems an eine bestimmte Grundwaffe zu schaffen, sondern die Erfassung der durchaus eigenständig schussfähigen Wechselsysteme zu erreichen.

Nein. Die Frage war, ob bestimmte Sachverhalte den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Waffenherstellung erfüllen.

Es spricht aber Bände, wenn Du versuchst, dem Thread eine andere Fragestellung unterzuschieben, um dann zu behaupten, es wäre am Thema vorbeigeschrieben worden.

Austauschen.... Was muss man denn machen um eine Systemhülse zu tauschen hmm? man muss den lauf einpassen......

Ach, muss man das? Wo steht das denn geschrieben?

Hier geht es NICHT darum, was Du anstellen musst, um die Waffe ggfs. durch den Beschuss zu bringen.

Hier geht es darum, was eine erlaubnispflichtige Waffenherstellung darstellt.

Kein Mensch braucht sich um den Verschlusabstand zu kümmern, nur um den formalen Tatbestand einer Waffenherstellung zu erfüllen.

Was glaubst Du, wieviele Prototypen ich schon gesehen und teilweise auch geschossen habe (im Auftrag des Herstellers), die so überhaupt nicht zu beschießen sind, weil von Anfang an nur als Ausführungen zum Funktionsnachweis aus verschiedenen Teilen (mehr oder weniger schnell) zusammengesetzt? Wenn man Deinen Ausführungen folgen würde, wäre das keine erlaubnispflichtige Herstellung, nur weil sich beispielsweise keiner die Mühe gemacht hat, den VA einzustellen. Und da lachen nun wirklich sämtliche Hühner!

Nun, zeig was du kannst, das meine ich wirklich ernst.

Ich muss hier gar nichts zeigen. Mir reicht schon die Demonstration Deiner Kenntnisse.

Von meiner Seite ist alles Relevante gesagt, die Diskussion beginnt langweilig zu werden und dreht sich im Kreis. Der Punkt ist: Du willst halt anderer Meinung sein als ich.

Das darfst Du ja durchaus, ich habe auch keine Ambitionen, Dich gegen Deinen Willen von Deiner Überzeugung abzubringen. Glaube ist ja auch etwas wunderbares, auch wenn er manchmal in der Kirche besser aufgehoben ist.

... in meinen eigenen Lehrgängen...

Soll mich das jetzt beeindrucken oder mir erst so richtig Angst machen?

Geschrieben

Nur kurz zur Einnerung:

Bei allen "hübschen" K98- und AR-15-Waffenrechtsdiskussionen: Hier ging es eigentlich mal um den Erwerb von Einzelladerkurzwaffen.

Es wäre ganz praktisch, auch bezüglich der Rechtsfragen näher am Ursprungsthema zu bleiben...

Geschrieben
Nur kurz zur Einnerung:

Bei allen "hübschen" K98- und AR-15-Waffenrechtsdiskussionen: Hier ging es eigentlich mal um den Erwerb von Einzelladerkurzwaffen.

Es wäre ganz praktisch, auch bezüglich der Rechtsfragen näher am Ursprungsthema zu bleiben...

Hi,

Du hast völlig recht, aber ich kenne kaum einen thread, der nicht irgendwann vom Ausgangsthema abgeglitten wäre. Ich bin in diesem Fall mit Schuld und entschuldige mich dafür. Eigentlich sollte man wirklich bei neuen Ideen auch einen neuen Thread eröffnen. Die Diskussion war aber - bis es dann in ziemlich sinnlosen Zank ausartete - sehr interesant und - für mich jedenfalls - fruchtbar.

WEBNOTAR

Geschrieben

Nun, ich denke die Frage wurde ja beantwortet.

TC Wechselläufe nach belieben mit eingetragener Grundwaffe.

Griffstücke halt nur wie eine Waffe nach 2/6

Und wers unbeding haben will kann sein Amt sicher bitten, den Eintrag der Wechselläufe in der WBK bei einem weiteren Griffstück zu modifizieren, so dass er keine Angst haben muss eine Waffn herzustellen.

Geschrieben

War am Mo bei meiner zuständigen Behörde und es wurde klar und deutlich die von "THE DUKE"

eingestellte Aussage bestätigt:

Zusammensetzen und lagern nach Belieben.

(Amtliche Antwort auf meine(!) Eröffnungsfrage)

Geschrieben

Die Behörde hat ja keine Ahnung, daß das unerlaubtes Herstellen ist......frag die Pestilenz

Winzi: ASE kann jetzt zwei Tage nicht antworten, weil er nachdenken muss.

Geschrieben
Die Behörde hat ja keine Ahnung, daß das unerlaubtes Herstellen ist......frag die Pestilenz

Hör' doch auf zu sticheln. Aus dem Gesetz kannst Du Tatbestände bewerten und aus den Urteilen und Kommentaren auch nachvollziehen, wie die Praxis aussieht. Aber speziell dieses Waffensystem "T/C Encore" ist immer dabei, über die Grenzlinien drüberzuhüpfen. Mal ist es böse, mal nicht und das ist die reine Lehre. Und um Ärger zu vermeiden bei dem Vorhaben, daß unser Thread Eröffner hatte, sollte man eben so gestalten (Tasachen schaffen), daß man rechtlich vergleichsweise deutlich auf der "sicheren" Seite ist. Also nicht: 1Waffe mit 6 Wechsel-läufen kaufen, dann 5 Griffstücke nach und nach und dann (ohne Erlaubnis) zusammenbauen, sondern:

- Ausnahme von 2/6 beantragen oder

- Wechsellauf austragen und als Komplettwaffe eintragen oder

- usw.

Und weil es eine rein akademische Diskussion ist, ein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht der Herstellung bei einer Kontrolle mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit gar nicht erkannt würde, wird es auch kaum eine Welle von Urteilen und Strafverfolgung geben.

Übrigens kann sich eine Behörde auch immer entspannt zurücklehnen. Die haben im Falle eines rechtlichen Irrtums nämlich keine Konsequenzen zu befürchten.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, jetzt bin ich mehr oder weniger verwirrt, deswegen noch einmal 2 konkrete Fragen:

Darf man ohne Herstellungserlaubnis:

1.) beispielsweise an einem kompletten Sig oder AR15 den Lower Receiver gegen einen anderen austauschen (zwecks schnellem Wechsel des Schaftes und/oder Abzugs)?

2.) beispielsweise einen Gasblock (ohne den die Waffe ja auch nicht funktioniert) eines AR15 austauschen?

Geschrieben
deswegen noch einmal 2 konkrete Fragen:

Dein Beispiel 1 ist hart an der Grenze. Der neue Wechsel-Lower darf nach meinem Empfinden eingebaut werden. Allerdings "entsteht dann schon irgendwie eine "neue" Waffe, die es vorher noch nicht gab. Es findet aber keine "Vermehrung" statt. Sinnvoll wäre es, wenn Upper und Lower erkennbar zueinander gehören.

Weil ich gerne auf der sicheren Seite bin, würde ich mir überlegen, für dieses Vorhaben eine Genehmigung bei der Waffenbehörde zu ergattern. Oder den Lower identisch zum Upper zu kennzeichnen. Oder direkt eine 2. Waffe kaufen (Lästig, dieser Vermehrungszwang). Oder:...

Die Nummer 2 ist problemlos für mich persönlich. Die Arbeiten beim Austausch eines Gasblocks sind nach meinem Empfinden weder nach SprengG noch nach WaffG erlaubnispflichtig, also weder Bearbeitung noch Herstellung.

Dieser Diskussionsbeitrag ist kein Rechtsgutachten. Dafür bin ich weder qualifiziert noch bezahlt. Und selbst mit einem günstigen und gut fundierten Gutachten kann man vor Gericht verlieren. Vollkasko-Sicherheit gibt es nicht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hi,

die Waffenbehörde hier hat mir auf meine Anfrage einen "Persilschein" ausgestellt wie folgt:

"....

Bei o.g. Lower Receiver handelt es sich um ein Griffstück einer Langwaffe, das bestimmt ist für die Aufnahme des Auslösemechanismus.

Griffstücke für Langwaffen sind nach Anlage 1 Abschnitt 1 Uriterabschnitt 1 Nr. 1.3 bis 1.3.4•zum WaffG keine wesentlichen Waffenteile. Sie sind im Waffenfachhandel frei erwerbbar. Die waffenrechtliche Bewertung ändert sich auch nicht bei einer eingebauten Abzugsgruppe.

Bei Anbau an die vorhandene SL-Büchse, die bauartbedingt nur in halbautomatischer Schussfoige geschossen werden kann, handelt es sich um keine "Bearbeitung" bzw. "Waffenherstellung" I. S. des WaffG, da nach hiesiger Kenntnis die Montage und Fixierung des Upper mit dem Lower Receiver mit Hilfe des vorderen und hinteren Haltebolzens geschieht

An die Aufbewahrung des unmontierten Griffstückes werden keine Forderungen gestellt.

....."

Das scheint mir fundiert und pragmatisch. Ich fühle mich sicher und werde den Persilschein einfach in die WBK einlegen. Damit haben einige der hier vorstehend vertretenen Auffassungen deutlich an Brisanz verloren.

Geschrieben
.......also schon die dritte Behörde die das sagt (ob die wohl alle falsch liegen ?)

Ja, schade um den supersinnlosen Streit in diesem Thread, mit seiner OT-Exkursion in die jetzt abschliessend geklärte Frage. Aber solange SeinePestilenz nicht irgendwo Rechtsdezernent wird, werden wohl alle Behörden diese Rechtsansicht vertreten.

Geschrieben
.... die jetzt abschliessend geklärte Frage.... werden wohl alle Behörden diese Rechtsansicht vertreten....

Ich gratuliere Dir von ganzem Herzen zu dieser unerschütterlichen Zuversicht. Wenn das so wäre (was ja auch ex ante hätte der Fall sein müssen) hättest Du Dir die Anfrage an Deine Behörde aber genauso gut schenken können.

Im Übrigen geht es mir - im Gegensatz zu dem, was Du hier suggerieren willst - nicht darum, eine möglichst restriktive Auffassung zu vertreten, sondern andere vor etwaigem Ungemach zu bewahren.

Denn im Gegensatz zu Deiner etwas gutgläubigen Meinung (die Du ja gerne haben magst) sehen lange nicht alle Behörden den Trallala um Waffenherstellung etc. so entspannt wie Du.

Und da mutet es schon etwas, gelinde gesagt, einfältig an, hier die Auffassung zu vertreten, die Sache wäre mit einem Zettel von Deiner unteren Waffenbehörde universell bzw. bundesweit geklärt; insbesondere mag schon der nächste Staatsanwalt im Bedarfsfall die Sache ganz anders sehen.

Dein Zettel hat nun für Dich den Vorteil, dass Du ihn im Bedarfsfall hervorholen und Dich mit ihm exkulpieren kannst. Das ist für Dich ganz prima, nutzt aber dem nächsten Forenuser leider erst einmal gar nichts. Dies unabhängig davon, dass der Ansatz für Dich betrachtet den korrekten Weg bezeichnet hat, denn anderenfalls hätte die untere Waffenbehörde auch eine Herstellungserlaubnis ausfertigen können (will heißen, sie ist für diese konkrete Frage auch sachlich zuständig – was ja nicht immer der Fall ist).

Aber solange SeinePestilenz nicht irgendwo Rechtsdezernent wird...

Vor dem Hintergrund des Gesagten verbitte ich mir die Unterstellung, ich würde einem strengen Waffenrecht anhängen. Gerade auch deswegen, weil man von einem „webnotar“ doch wohl etwas mehr Seriosität und Überlegtheit erwarten kann. Dass mancher Händler bei kritischen Anmerkungen unduldsam sowie wenig reflexiv reagiert verstehe ich da noch eher, weil unbequeme Standpunkte hier eher als störend für das Geschäft denn als Weg zur Erkenntnisgewinnung verstanden werden. Das liegt in der Natur der Sache sowie der damit verbundenen mentalen Haltung und ist somit im Bereich dessen, was man eben erwarten kann.

Eines zeigt aber die Diskussion vortrefflich: Kritische Standpunkte oder die Gewinnung von Einsichten sind nicht erwünscht, gefragt ist hingegen Opportunismus. So habe zumindest ich eine Erkenntnis gewonnen, die ich sofort in die Tat umsetzen werde: Zukünftig werde ich das Prinzip verfolgen, jeden seine eigenen Erfahrungen machen zu lassen. Es genügen mir dann die bei mir vorhandenen Einsichten, von deren Teilung ich schlicht und einfach absehe.

Geschrieben
So habe zumindest ich eine Erkenntnis gewonnen, die ich sofort in die Tat umsetzen werde: Zukünftig werde ich das Prinzip verfolgen, jeden seine eigenen Erfahrungen machen zu lassen. Es genügen mir dann die bei mir vorhandenen Einsichten, von deren Teilung ich schlicht und einfach absehe.

Schade. Und das wegen ein paar Streitmichel und (vermeintlichen) Rechthaber,

die im Übrigen weit weg vom ursprünglichen Thema diskutieren...

Es lesen hier auch viele wirklich Interessierte mit (die sich nicht nur ihre vorgefasste Meinung

bestätigen lassen wollen).

Geschrieben
1.) Dein Zettel hat nun für Dich den Vorteil, dass Du ihn im Bedarfsfall hervorholen und Dich mit ihm exkulpieren kannst.

2.) Das ist für Dich ganz prima, nutzt aber dem nächsten Forenuser leider erst einmal gar nichts.

Hi!

Satz 1: richtig! Genau so ist es mit der Antwort auf eine Einzelfallfrage.

Satz 2 : falsch!

Jeder kluge Forenuser kann sich mit geringem Aufwand denselben Nutzen verschaffen, wenn der Sachverhalt auf ihn zutrifft. Er kann sich, ebenso wie ich, einen solchen Bescheid von seiner Behörde geben lassen. Den Bescheid der Stadt Chemnitz, den mir die Behörde nach Einholung von gutachterlicher Prüfung durch die Rechtsaufsicht (Landesdirektion) erteilt hat, stelle ich gern zur Verwendung als Gesprächsgrundlage mit den anderen Behörden zur Verfügung.

Geschrieben

... Das ist für Dich ganz prima, nutzt aber dem nächsten Forenuser leider erst einmal gar nichts...

...falsch!

Jeder kluge Forenuser kann sich mit geringem Aufwand denselben Nutzen verschaffen, wenn der Sachverhalt auf ihn zutrifft. Er kann sich, ebenso wie ich, einen solchen Bescheid von seiner Behörde geben lassen.

Eine geradezu bahnbrechende Erkenntnis!

Jetzt sagst Du mir bitte schnell noch, warum dazu unbedingt Dein Wisch erforderlich ist (denn der nützt dem betroffenen User dabei nämlich immer noch nichts), damit erkennbar wird, welche Bewandtnis es mit Deiner Behauptung hat; abgesehen vom Schwadronieren natürlich.

Geschrieben
Er kann sich, ebenso wie ich, einen solchen Bescheid von seiner Behörde geben lassen. Den Bescheid der Stadt Chemnitz,...

Werter Webnotar,

ein Notar sollte wissen woran man einen Bescheid erkennt.

Das als .pdf hier eingestellte Schreiben ist jedenfalls keiner.

Falls es einen Bescheid geben sollte, dann stell den doch mal bitte hier ein.

Grüße

Robert

PS: das Schreiben sagt aus:

Bei Anbau an die vorhandene SL-Büchse
.

Frag doch bitte bei der freundlichen Behörde mal an, wie deren Rechtsansicht ist, wenn Du ein Wechselsystem mit einem frei erhältlichen Griffstücks zusammensetzt.

Wenn die Behörde dafür mit einem wirklichen Bescheid grünes Licht gibt, dann gilt dir meine Anerkennung.

Geschrieben

Ich hab mir den Thread hier jetzt komplett angetan und bin entsetzt. Neben dem Nichtverstehenwollen, scheint auch eine geballte Ladung fehlender Lese- bzw. Verständniskompetenz vorhanden zu sein.

Es ist sinnlos zahlreiche Quellen aufzuführen, wenn diese anschließend ohne Zusammenhang vollkommen sinnentleert und sachfremd "zerkommentiert" werden. Es ist zeitaufwändig die Quellen zusammenzustellen und einzustellen. Das muss man nicht mit einer "Meinung" zu widerlegen versuchen. Das ist allein schonmal Kommunikationskompetenz, dass man seine ausführungen auch versucht zu belegen. Dabei sollte man allerdings auch so versiert sein, die Zusammenhänge zu erkennen.

Wieviele Leute mit Kompetenz geben hier auf WO noch Auskunft? Fühlt man sich wohler, wenn die Letzten auch noch vergrault sind? Möchte man lieber im Saft der eigenen Unkennstnis zufrieden vor sich hingaren oder auch mal eine Fachmeinung annehmen, auch wenn sie einem nicht besonders gefällt?

greetz

Geschrieben
1. "...

sollte wissen woran man einen Bescheid erkennt. Das als .pdf hier eingestellte Schreiben ist jedenfalls keiner.

..."

2. "...Frag doch bitte bei der freundlichen Behörde mal an, wie deren Rechtsansicht ist, wenn Du ein Wechselsystem mit einem frei erhältlichen Griffstücks zusammensetzt.

..."

zu 1

Du sagst "Bescheid" und meinst wahrscheinlich "rechtsbehelfsfähigen Bescheid" oder "Verwaltungsakt". Die Behörde hat meine Anfrage "verbeschieden". Das Wort "Bescheid" und das Verb "verbescheiden" aus der technischen Behördensprache sind nicht gerade elegant, aber für eine Äußerung einer Behörde auf eine Anfrage hin korrekt verwendet. Ein Bescheid ist nur dann ein VA, wenn er eine Regelung enthält, aber eben nicht immer; ein VA wiederum ist stets ein Bescheid.

zu 2

Warum sollte ich, die Variante interessiert mich - lies Beitrag #43# - nicht. Ich habe genau das, was ich brauche.

Geschrieben
"...

Jetzt sagst Du mir bitte schnell noch, warum dazu unbedingt Dein Wisch erforderlich ist (denn der nützt dem betroffenen User dabei nämlich immer noch nichts), damit erkennbar wird, welche Bewandtnis es mit Deiner Behauptung hat; abgesehen vom Schwadronieren natürlich.

..."

Hi,

zuerst möchte ich Dich gern an Deine Zusage aus Beitrag #47 erinnern. Deiner Bitte folgend weise ich Dich auf den von Dir nicht zitierten - wahrscheinlich entweder nicht gelesenen oder nicht verstandenen - Satz am Ende von Beitrag #66 hin: dieser beantwortet Deine Frage nach dem möglichen Nutzen.

Geschrieben
der von Dir nicht zitierte -wahrscheinlich entweder nicht gelesene oder nicht verstandene - Satz am Ende (von Beitrag #66) beantwortet Deine Frage nach dem Nutzen.

Aha. Der Wisch ist kein Bescheid und nach Art der Auskunft nicht einmal ein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine banale Mitteilung, soll aber als "Gesprächsgrundlage mit den anderen Behörden" dienen!

Das nenne ich einmal eine wirklich ambitionierte Einstellung!

Alles, aber auch wirklich alles andere - z.B. auch die Einstellung deiner ursprünglichen Anfrage als Musterschrieben - wäre nämlich sinnvoller als der Quatsch.

der von Dir ... wahrscheinlich entweder nicht gelesene oder nicht verstandene

Es ist immer ein schlechter Stil, offensichtlich von sich selbst auf Andere zu schließen.

Warum sollte ich, die Variante interessiert mich - lies Beitrag #43# - nicht. Ich habe genau das, was ich brauche.

Interessant. Und genau daher handelt es sich dann nach Deiner Auffassung beim Thema dieses Threads um eine "jetzt abschliessend geklärte Frage"!?!

Interessant, höchst interessant.

Geschrieben

Ich denke an dieser Stelle ist es für die verschiedenen Leser ganz wichtig, eine Tatsache darzustellen, die Nicht-Juristen immer wieder schockiert.

Aufgabe von Juristen ist es ein "Interesse" zu vertreten. Dazu werden Gesetze benutzt. Und Verordnungen, Urteile und Kommentare, Schreiben von Ministerien....Jede Menge Quellen. Meistens gibt es zu einem bestimmten Sachverhalt eine Mehrheitsmeinung der Fachleute, die sich durch die Quellen gebuddelt haben, die heißt dann "herschende" Meinung. Zu einigen Sachverhalten gibt es auch manchmal eine Minderheiten-Meinung.

Das ist völlig OK, daß sogar zwei Juristen unterschiedlicher Meinung sind, die dieselben Quellen als Grundlage ihrer Argumentation benutzen. Meistens sind diese Juristen dann auch von unterschiedlichen "Interessen" geleitet. Derjenige, der den "unabhängigen" Juristen, nämlich den Richter überzeugt, gewinnt, ist wie ein Boxkampf.

Wir Laien gehen immer davon aus, daß irgendwo endgültig geschrieben steht, wie irgendetwas zu betrachten ist. Und wenn man nur lange genug nachforscht, dann findet man die "Lösung" gegen die dann keiner mehr irgendetwas einwenden kann. Klar kommt man weiter,wenn man liest, aber vielleicht findet man dann nur die "herschende" Meinung.

Bei dem, was wir hier diskutiert haben, nämlich "wann fängt die Herstellung von Waffen an", gibt es gute Argumente, daß das schon relativ unschuldige Vorgänge sein können. Eine Behörde kann diesen Sachverhalt aber ganz entspannt sehen und sehr viel erlauben. Das ist dann aber die individuelle Behörde oder vielleicht gar nur der einzelne Mitarbeiter. Das Risiko für die Folgen eines Irrtums trägt immer der Waffenbesitzer, nicht sein Sachbearbeiter, auf den er sich verlässt. Wenn der Sachverhalt irgendwann einmal ganz anders gesehen wird, weil der SB wechselt, ein neuer Amstleiter kommt, oder der Minister eine Anweisung erlässt, dann muss vielleicht eine Waffe abgegeben werden, Gebühren bezahlt werden usw.

Für den SB hat das keine direkten Folgen, der darf sich folgenlos irren. Wenn man eine Absprache oder eine Auskunft mit seiner Behörde hatte, dann bleibt es meist bei einem Verwaltungs-Vorgang ohne Rechts-Verfahren gegen den LWB, insofern hat @Webnotar sicher recht: "Fragen und Auskunft erhalten hilft." Aber das gilt nur für

- genau diese Behörde

- erst einmal "vorläufig"

- Nur für die Anfrage von @Webnotar

Insofern hat @SeinePestilenz auch völlig recht: Das Papier ist für einen "Dritten" nichts wert und hat keinerlei Schutzwirkung. Ihr seid erwachsen, ihr könnt Euch selbst ein Urteil bilden, die Folgen müsst Ihr ohnehin selbst tragen. Die Fachleute raten davon ab. "Guther Rath ist theuer !!!" Hier gibt es ihn gratis, dann den Überbringer der Nachricht anzufeinden, ist armselig.

Geschrieben
"...

Aber das gilt nur für

- genau diese Behörde

- erst einmal "vorläufig"

- Nur für die Anfrage von @Webnotar

..."

Danke für den guten Hinweis!

Für mich, der den Lower schon gekauft hatte, gab es einen konkreten Anlass zur Sorge, den es zu beseitigen galt. Die Problematik betrifft in dieser Form vermutlich nur sehr wenige User. Klügere als ich werden vorher nachfragen, wenn Sie jetzt das Problem kennen - ich kannte es jedenfalls nicht und bin erst durch den Thread darauf gestossen. Jeder der diesen Thread las, kann sich jetzt - bevor er sich dem Vorwurf einer Waffenherstellung aussetzt - einen entsprechenden "Persilschein" ausstellen lassen. Bekommt er ihn nicht, kann er dulden oder streiten, Strafe riskiert er jedenfalls, weil gewappnet, nicht.

Da das Handeln (Schreiben) der Stadt Chemnitz auf der Rechtsmeinung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landesdirektion) beruht, wird jeder Anfragende im Gebiet der Zuständigkeit der Landesdirektion Chemnitz voraussichtlich ein entsprechendes Dokument/Schreiben/Auskunft/Papier bekommen.

Nachdem die Verwaltungsjuristen meist sehr kluge Köpfe sind und die Juristen der Landesdirektionen untereinander auch gern korrespondieren und an einer jeweiligen Neuerfindung des Rades kaum interessiert sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese sich, wenn eine Kopie des Chemnitzer Schreibens vorgelegt wird, untereinander abstimmen und zu gleichem Ergebnis kommen werden. Es kann zwar nie ausgeschlossen werden, auf einen Missionar zu treffen, aber die Indizwirkung einer behördlich geäußerten Rechtsmeinung muss auch nicht als gering eingeschätzt werden.

Hat man so dann ein solches Schreiben in Händen, ist es so, wie die Pestilenz zutreffend bemerkt hat: Der Adressat kann sich damit exculpieren.

Das heisst, er wird, falls ein Gericht den Sachverhalt aufgreifen sollte, jedenfalls mangels schuldhaftem Handeln (unvermeidbarer Verbotsirrtum), nicht verknackt werden. Das Risiko ist mithin begrenzt. In der Folge gälte es dann, wenn denn dann feststünde, dass es verbotene Herstellung wäre, eine entsprechende Erlaubnis zur Herstellung anzustreben oder die Benutzung des Teiles zu unterlassen und damit - wutentbrannt aber unbestraft - auf dessen Wert zu verzichten.

Geschrieben
"....

Interessant. Und genau daher handelt es sich dann nach Deiner Auffassung beim Thema dieses Threads um eine "jetzt abschliessend geklärte Frage"!?!

Interessant, höchst interessant.

..."

Nein - lies doch den Beitrag #62!

Du wirst dann vielleicht erkennen, dass ich dort bereits (zähneknirschend) zugabe, dass sich das auch von mir zu verantwortende AR-15 Thema aus einer - zwar hochinteressanten aber doch "OT"-Exkursion ergab. Ich meinte damit, dass die AR-15-Frage im Hinblick auf das "richtige Thema" "off topic" war und damit das eigentliche Thema des Threads verfehlte. Alleerdings ist für mich die AR-15-Frage jetzt tatsächlich abschliessend geklärt, was aber mit dem eigentlichen Thema des Threads zugegebenermassen nur noch am Rande zu tun hat.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.