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IGNORED

Erwerb von Einzelladerkurzwaffen


Janzfan

Empfohlene Beiträge

In der OT-Thematik zum freien Lower und dem alten Upper, ggf. in Kombination mit einem WS hat sich das BKA auf Anfrage eines Forenusers (nicht ich) als unzuständig für eine klarstellende Auskunft bzw. Stellungnahme bezeichnet. (Vermutlich korrekt)

Über das Forum oder einen Verband könnte angeregt werden, dass die Innenminister der Länder oder ggf. seitens des Bundes, in einem (übereinstimmenden) Erlass die Sachlage klären, um die LWB vor dem Risiko eines strafrechtlichen Vorwurfes zu schützen (wenn alles so erlaubt ist, wie das OA hier meint) oder andernfalls der Verwaltung die Möglichkeit zu eröffnen, die Waffenherstellungserlaubnis zu erteilen oder die Eintragung des Lowers in die WBK vorzunehmen.

Wie findet Ihr die Idee (die gar nicht meine ist)? Genial, verwerflich, idiotisch oder pfiffig?

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Ich hoffe inständig, dass hier niemand herauszulesen meint, ein Wechselsystem mit einem frei erwerbaren Lower zu einer Büchse komplettieren zu dürfen.

greetz

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Wie findet Ihr die Idee (die gar nicht meine ist)? Genial, verwerflich, idiotisch oder pfiffig?

Es ist idiotisch!

Aber anscheinend kann der deutsche Michel ohne genaue gestzliche Regelungen nicht leben. Also muss er den Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, wo - aus seiner Sicht - noch handlungsbedarf besteht. Ob der Gesetzgeber das dann in seinem Sinne regelt ist wieder eine andere Seite.

Nachher kann man sich dann ja auf WO über das unsägliche Waffenrecht aufregen und auf die untätigen Verbände einschlagen, die das nicht verhindert haben.

Die Eintragungspflicht für Wechselläufe und Systeme kam 2008 sicherlich nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel....

Edit: Mutter hat das auch sehr schön auf den Punkt gebracht......

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Über das Forum ....könnte angeregt werden ..... die Eintragung des Lowers in die WBK vorzunehmen.

Wie findet Ihr die Idee (die gar nicht meine ist)? Genial, verwerflich, idiotisch oder pfiffig?

Die Idee ist wirklich genial

Soll ich dazu mal bei der zuständigen Stelle anfragen?

Nenne mir Deine Lösung - ich finde ein Problem dafür!

Die Lösung ist einfach:

"Griffstücke" von Langwaffen werden genauso EWB-pflichtig wie bei Kurzwaffen.

Was ist jetzt das Problem dazu?

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Klasse - grosses Kino ist dennoch fett untertrieben! Wieviel Emotion doch in einer scheinbar simplen Problematik aufgrund Rechtsunklarheit steckt. Welche Interessen treiben die Forumsteilnehmer zu ihren bisweilen erstaunlichen Äusserungen? Ich weiss nur noch nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Einige Forsiti stellen lautstark und angeblich belegte Behauptungen auf und vertreten vehement und mit kräftigen Worten eine Meinung, können aber die Rechtslage trotzdem nicht fundiert referieren. Vielleicht haben sie ja recht, aber eben nur vielleicht.

Sicherheit und Klarheit zu schaffen soll nach Auffassung einiger Disputanten hier offenbar tunlichst vermieden werden, wer das tut oder anregt, wird verspottet. Dass es auch andere gibt, die sich "sicherheitshalber" nicht outen, zeigt mir der rege "PN"-Eingang.

Für mich selbst war das wichtigste, Sicherheit und Klarheit für mich zu schaffen. Das habe ich gemacht, nachdem ich da Problem erstmals erkannte. Als ich das Ergebnis referierte, um den Interessierten eine Handreichung zu geben, wurde das von einigen der selbsternannten Experten zerpflückt.

Ich selbst hätte kein Problem damit, wenn freie Lower wie Wechselsysteme behandelt würden und (einfach) einzutragen wären. Wenn für sie dann zusätzlich eine Erwerbsberechtigung nötig würde, dann würde ich, wenn ich einen Bedarf hätte, einen Voreintrag bekommen, also auch kein Problem. Wenn ich keinen Bedarf hätte, würde ich auch keinen haben wollen.

Von denjenigen, die froh sind, solange die Rechtslage ungeklärt ist, würde ich gern wissen, was der Schaden wäre, wenn sie geklärt würde und wie sie meinen, dass sie geklärt werden soll. Welchen Nutzen bringt die wortreich aber dennoch im Bereich des Behauptenden bleibende Beschreibung des Verbotenseins bestimmter Kombinatonen gegenüber der Herbeiführung von Klarheit und Rechtssicherheit?

Nochmal: Im Bereich des Waffenrechtes kann ein Rechtsverstoß immense Folgen haben. Da ist es doch wohl das einzig sinnvolle, die Rechtslage so zu klären, dass ein Verstoß auch vermieden werden kann.

Vielen Dank trotzdem für Eure sehr lehrreichen Beiträge! Man kann seine Schlüsse ziehen. Offenbar gibt es einige "betroffene Hunde", sonst würden sie nicht so "bellen".

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Ich fand es eigentlich ganz klarstellend. Von dir weiß ich jetzt nicht, ob du dein WS immer noch mit nem Lower komplettieren willst. Das solltest du nicht aus deinem Schreiben rauslesen können.

greetz

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Ich fand es eigentlich ganz klarstellend. Von dir weiß ich jetzt nicht, ob du dein WS immer noch mit nem Lower komplettieren willst. Das solltest du nicht aus deinem Schreiben rauslesen können.

greetz

1. Fand ich auch!

2. Ich weiss es schon - will ich nicht.

3. Richtig, kann man auch nicht.

4. Wenn ich es später mal wollte, werde ich - weil sensibilisiert - dann, wenn mangels Klarheit noch nötig, sicherheitshalber zuvor einen weiteren Persilschein beantragen.

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  • 2 Wochen später...

Hallo Experten,

meine Behörde hat mir auf der WBK mit Siegel bestätigt, dass der LOWER2 zu der Grundwaffe und dem eingetragenen Wechselsystem gehört. Damit sollte spätestens jetzt auch der Überkreuzzusammenbau legalisiert sein. Ob das - bis zu einer anderweitigen Klarstellung - als Beispiel dienen kann?

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Find ich ganz lustig, dass dir deine Behörde quasi 2 Waffen auf ein Bedürfnis ausstellt und damit dann wohl auch nicht aufs Grundkontingent anrechnet.

Was man nicht immer wieder so kurioses erlebt.

greetz

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Find ich ganz lustig, dass dir deine Behörde quasi 2 Waffen auf ein Bedürfnis ausstellt und damit dann wohl auch nicht aufs Grundkontingent anrechnet.

Was man nicht immer wieder so kurioses erlebt.

Es scheint "MUTTER" richtig gegen den Strich zu gehen, wenn man - erfolgreich - versucht die diskutierte Problematik pragmatisch zu lösen. MUTTER liegt wohl mehr das Problem am Herzen als ein - vielleicht gangbarer Lösungsweg.

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Ich emfpinde genau das, was ich geschrieben habe. Versuche da nicht irgendetwas hineinzuinterpretieren! Zu den rechtlichen Aspekten ist doch bereits alles geschrieben.

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Versuche da nicht irgendetwas hineinzuinterpretieren!

Er ist aber beileibe nicht der Einzige, der Deinen Beitrag als mißgünstig empfunden hat. Tatsächlich hat diese Waffenbehörde einen Ermessensspielraum zu Gunsten des Antragsstellers ausgelegt. Freu Dich doch mit, anstatt an dieser Entscheidung mit Anwürfen wie "lustig" oder "kurios" herumzukritteln.

Oder vermeinst Du, es "besser" zu wissen als die Behörde ? Eine abweichende Meinung zu haben ist ja Dein gutes Recht. Willst Du gegen die Begünstigung des Kollegen @Webnotar klagen ? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter oder Amtsleiter der (ach so unwissenden) Behörde anregen ? Alle Anderen Schützen und Behörden vor Nachahmung warnen ? Ich respektiere ja Vorsicht und auch Zurückhaltung bei der Nutzung gesetzlicher Regelungen.

Das du hier im Forum aber ständig den restriktivsten Auslegungen das Wort redest riecht (mir zumindest) einfach übel.

Whatever...

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