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IGNORED

WBK Antrag 3 - 6 Monate?


FloTheBrain

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Ungeprüft sollte man aber nicht gleich mit einer Klage auf den Putz hauen. :icon13: Verzögerungen bei der Bearbeitung können nämlich (auch) viele andere Gründe haben, wie z.B.:

- Personelle Unterbesetzung (Tendenz allgemein steigend. weil ja gespart werden muss)

- längere Krankheit, Urlaub, zu viele andere Aufgaben o.ä. - läuft auf das selbe raus

- neue/r Mitarbeiter/in in Einarbeitungsphase, unter Umständen noch mit immensen Arbeitsrückständen vom Vorgänger

- problematischer Fall, intensive Einsichtnahme in Strafakten etc. (dann wäre ein Zwischenbescheid natürlich bürgerfreundlich).

Für welchen dieser Fälle ist nochmal der Antragsteller verantwortlich? Ist es mein Problem, wenn die Behörde zu wenig Mitarbeiter bzw. sonstige Personalprobleme hat? Wenn eine Behörde innerhalb von drei Monaten nicht in der Lage ist, über so etwas banales wie einen WBK Antrag zu entscheiden, dann muss dem Bürger die Möglichkeit eingeräumt werden, dieser Behörde Dampf unter'm Hintern zu machen.

Ansonsten haben wir doch das perfekte "möglichst wenig Waffen unter's Volk" Szenario:

Einfach die zuständigen Behörden personell völlig unterbesetzen, so dass Anträge nicht mehr "zeitnah" bearbeitet werden können. Dann läuft es eben wie seinerzeit in der DDR, wenn man ein Auto wollte. Man bestellte es entweder bei seiner Geburt, damit es pünktlich zum 18. Geburtstag ausgeliefert wird, oder aber die Erben durften sich darüber freuen.

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Ungeprüft sollte man aber nicht gleich mit einer Klage auf den Putz hauen. :icon13: Verzögerungen bei der Bearbeitung können nämlich (auch) viele andere Gründe haben, wie z.B.:

- Personelle Unterbesetzung (Tendenz allgemein steigend. weil ja gespart werden muss)

- längere Krankheit, Urlaub, zu viele andere Aufgaben o.ä. - läuft auf das selbe raus

- neue/r Mitarbeiter/in in Einarbeitungsphase, unter Umständen noch mit immensen Arbeitsrückständen vom Vorgänger

- problematischer Fall, intensive Einsichtnahme in Strafakten etc. (dann wäre ein Zwischenbescheid natürlich bürgerfreundlich).

Richtig, alles andere geht in der Regel online (in Bayern allerdings inzwischen auch die Polizeiauskunft).

Da die Gründe 1 bis 3 nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, ist das kein Grund auf die Klage zu verzichten. Der Anspruch auf eine angemessen Bearbeitung wird meines Erachtens nicht dadurch gemindert, dass Probleme die von der Behörde, vom RP von der Landesregierung, jedenfalls nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, Ursache für solche Verzögerungen sind.

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- Personelle Unterbesetzung (Tendenz allgemein steigend. weil ja gespart werden muss)

- längere Krankheit, Urlaub, zu viele andere Aufgaben o.ä. - läuft auf das selbe raus

- neue/r Mitarbeiter/in in Einarbeitungsphase, unter Umständen noch mit immensen Arbeitsrückständen vom Vorgänger

- problematischer Fall, intensive Einsichtnahme in Strafakten etc. (dann wäre ein Zwischenbescheid natürlich bürgerfreundlich).

Alles ein organisatorisches Problem und eine Herausforderung für den Dienststellenleiter.

Deswegen darfst du ja eine Untätigkeitsbeschwerde erst nach 6 Wochen (so weit ich weis) loslassen.

Sonst ginge es ja schon nach vierzehn Tagen.

Eine wegen obigen Ausnahmen zugestandene verlängerte Frist kann nicht nochmals verlängert werden in dem man die gleichen Punkte

nochmals anführt und um Fristverlängerung der bereits verlängerten Frist bittet.

Punkt

LG

M

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Vieeele Antworten, danke dafür!

Um einen problematischen Fall handelt es sich bei mir nicht, das kann ich wenigstens ausschließen!!!

Aber noch mal die Frage: Ist es ungewöhnlich vorab keine Gebühren zu entrichten? Vielleicht hat sich da ja die Vertretungs-Dame vertan... naja, obwohl ich 2 Mal explizit gefragt hatte... also bezahlt habe ich keinen Cent beim Amt, bis jetzt.

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Alles ein organisatorisches Problem und eine Herausforderung für den Dienststellenleiter. Der aber auch nicht alles regeln kann.

Deswegen darfst du ja eine Untätigkeitsbeschwerde erst nach 6 Wochen (so weit ich weis) loslassen.

Sonst ginge es ja schon nach vierzehn Tagen.

3 Monate

Eine wegen obigen Ausnahmen zugestandene verlängerte Frist kann nicht nochmals verlängert werden in dem man die gleichen Punkte

nochmals anführt und um Fristverlängerung der bereits verlängerten Frist bittet.

Punkt

LG

M

Dann - z.B. (was auch schon wochenlang der Fall war) bei Ausfall des BZR oder des staatsanwaltlichen Zentralregisters, können durchaus auch längere Fristen entstehen. Und die begründen sie auch immer wieder mit genau den vorliegenden Grüden. Problemlos.

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Ist es ungewöhnlich vorab keine Gebühren zu entrichten? Vielleicht hat sich da ja die Vertretungs-Dame vertan... naja, obwohl ich 2 Mal explizit gefragt hatte... also bezahlt habe ich keinen Cent beim Amt, bis jetzt.

Ich habe noch nie von "Vorkasse" bei der Waffenbehörde gehört ... allerdings wird die WBK erst rausgegeben wenn bezahlt wurde - bei uns ist es immer gut das Geld passend dabei zu haben ...

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Aber noch mal die Frage: Ist es ungewöhnlich vorab keine Gebühren zu entrichten? Vielleicht hat sich da ja die Vertretungs-Dame vertan... naja, obwohl ich 2 Mal explizit gefragt hatte... also bezahlt habe ich keinen Cent beim Amt, bis jetzt.

Da kann ich dich beruhigen. Wenn eines nun wirklich absolut sicher ist, dann dass die Behörde sich ihr Geld schon von dir holen wird. ;)

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sagte er mir: "Das kann bei uns bis zu 3 Monate dauern und bis die Antwort von der Polizei (Zentralregister) da sei, NOCH EINMAL 3 Monate dauern.

---also da kann ich nur sagen: Hut ab vor dieser Behörde! Sie arbeiten, wie es sich gehört, sorgfältig, dadurch verknüpft mit äußerster Langsamkeit. Geduld ist für den Bürger erste Pflicht! Es soll doch Alles korrekt ablaufen.

Das Arbeitstempo ist allerdings diskussionswürdig, wenn auch nutzlos.

Ich war letzten Sylvester auf einem Mitternachtsball- da saß traurig und verlassen ein Männeken am Tisch und machte beim allgemeinen Ringelpietz nicht mit. Mitleidig, wie ich nun mal bin, fragte ich ihn, warum er nicht mittanzt.

Seine Antwort: "Ich bin Beamter und Beamte können leider nicht (mit)tanzen.

Es gibt kein Orchester, das so langsam spielen kann!

-----hätte ich vielleicht mit "Grün" unterlegen sollen---oder doch nicht?

MfG!

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Für welchen dieser Fälle ist nochmal der Antragsteller verantwortlich? Ist es mein Problem, wenn die Behörde zu wenig Mitarbeiter bzw. sonstige Personalprobleme hat? Wenn eine Behörde innerhalb von drei Monaten nicht in der Lage ist, über so etwas banales wie einen WBK Antrag zu entscheiden, dann muss dem Bürger die Möglichkeit eingeräumt werden, dieser Behörde Dampf unter'm Hintern zu machen.

Bei einer Behörde die umgekehrt ohne Rückfrage so verfährt (wenn per Gesetz keine konkrete Frist vorgegeben natürlich) würde man sagen: pflichtgemäßes Ermessen nicht richtig ausgeübt, Verstoß gegen den Ermittlungsgrundsatz des § 24 VwVfG ! Zumal vor belastenden Verwaltungsakten in der Regel eine Anhörung erfolgen muss.

Meines Erachtens darf die Behörde auch umgekehrt vom Bürger erwarten, dass er sich nicht gleich an eine andere Instanz wendet, wenn sie unverschuldet in Verzug gerät und es ihm zu lange dauert.

Stell Dir z.B. mal vor, die Post ist schuld und der Antrag ist nie bei der Behörde eingegangen. Oder es gibt noch ein schwebendes Verfahren gegen den Antragsteller. Oder die Behörde zieht wegen Verwaltungsreform, Umstruktierung o.ä. gerade in andere Räumlichkeiten um. Oder der Sachbearbeiter ist verstorben und die Stelle vorläufig unbesetzt. Untätitgkeitsklage ?

Einfach nochmal drüber nachdenken und fair bleiben. :rolleyes:

Dass es auch Behörden gibt, wo absichtlich so langsam gearbeitet wird, ist mir bekannt. Es allen zu unterstellen, wo nicht gleich alles funktioniert, ist aber nicht nett. Anstelle von Behörde kann man übrigens auch andere Gruppen setzten (Handwerker, Ärzte, Versandunternehmen, Post, Bahn, Telekom...). Überall kann mal was passieren. So what ?

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Bei mir gab es nie Vorkasse. Erst beim Abholen musste ich bezahlen, und wenn ich will auch eine Rechnung zum überweisen.

Verpflichtende Vorkasse/Abholung der Genehmigung muss auch begründbar sein. Z.B. bei sehr hohen Gebühren (Baugenehmigung) oder wenn der Behörde vorab bekannt ist, dass es sich um einen klammen Zahler handelt.

Ansonsten können Gebühren schon - auch nachträglich - überwiesen werden. Wer dann nicht zahlt, landet halt im Mahnverfahren bis hin zum Besuch eines Gerichtsvollziehers, wenn er das Spielchen zu lange treibt.

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also bei uns kann man die WBKs samt Voreintrag gleich bei Abgabe des Bedürfnisses mitnehmen, falls man sowieso schon Waffenbesitzer ist. Die überprüfen dann im Nachhinein nochmal. Bei uns meinte der gute Mann mal zu mir, "ob Sie jetzt 5 oder 6 Waffen haben, ist ja egal. Nehmen Sies gleich mit."

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Bei einer Behörde die umgekehrt ohne Rückfrage so verfährt (wenn per Gesetz keine konkrete Frist vorgegeben natürlich) würde man sagen: pflichtgemäßes Ermessen nicht richtig ausgeübt, Verstoß gegen den Ermittlungsgrundsatz des § 24 VwVfG ! Zumal vor belastenden Verwaltungsakten in der Regel eine Anhörung erfolgen muss.

Meines Erachtens darf die Behörde auch umgekehrt vom Bürger erwarten, dass er sich nicht gleich an eine andere Instanz wendet, wenn sie unverschuldet in Verzug gerät und es ihm zu lange dauert.

Stell Dir z.B. mal vor, die Post ist schuld und der Antrag ist nie bei der Behörde eingegangen. Oder es gibt noch ein schwebendes Verfahren gegen den Antragsteller. Oder die Behörde zieht wegen Verwaltungsreform, Umstruktierung o.ä. gerade in andere Räumlichkeiten um. Oder der Sachbearbeiter ist verstorben und die Stelle vorläufig unbesetzt. Untätitgkeitsklage ?

Einfach nochmal drüber nachdenken und fair bleiben. :rolleyes:

Dass es auch Behörden gibt, wo absichtlich so langsam gearbeitet wird, ist mir bekannt. Es allen zu unterstellen, wo nicht gleich alles funktioniert, ist aber nicht nett. Anstelle von Behörde kann man übrigens auch andere Gruppen setzten (Handwerker, Ärzte, Versandunternehmen, Post, Bahn, Telekom...). Überall kann mal was passieren. So what ?

Auch wenn das Posting nicht an mich gerichtet war, sag ich trotzdem was dazu:

Alle Gründe für ein Verzug, die hier als Möglichkeit aufgeführt wurden kommen nicht in Frage. Vielleicht ist mein Wohnortwechsel mit Ummeldung ein Grund für eine längere Bearbeitungszeit, wenn auch örtliche Polizeibehörden befragt werden müssen. So genau kenne ich mich da aber nicht aus. Generell bin ich auch (noch) nicht verstimmt oder sauer. Was ich aber nicht in Ordnung finde ist, dass erst von 4 Wochen gesprochen wird und wenn man dann nach 4 Wochen anruft, auf einmal von 3 Monaten und sogar länger die Rede ist.

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Dein SB müßte sich mal mit meinem unterhalten: 3 Tage für die erste Gelbe, inkl. Postlaufzeit. (Grüne war allerdings auch erst 363 Tage alt)

5 Tage später wurde dann auch gleich direkt entjungfert (15 min. Aktion aufgrund Datenbankproblem +40 min "Fachgespräch")

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Am kommenden Dienstag sinds dann genau 6 Wochen. Denke mal auch bis dahin werd ich von der Behörde nichts zu lesen bekommen.

Sollte man in einem Brief höflich um eine Stellungnahme bitten? Mit Fragen wie: Wann genau wurde mein Anliegen zu den entsprechenden Kollegen weitergeleitet? Und: Wird es nötig sein Ende Januar meine Anwältin mit einer Untätigkeitsklage zu beauftragen?

Oder geht sowas eher nach hinten los?

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Hallo

Das hatte ich vor 2 Wochen bereits getan. Da kam ja die "Auskunft": Wenn es eingereicht wurde, wird es auch bearbeitet, kann aber auch mal 3 Monate dauern." Der SB schien meinen Namen noch nie gehört oder gelesen zu haben. Ich hatte ja den Antrag bei einer Kollegin, die als Vertretung da war, abgegeben. Mir graut es schon, dass mein Antrag irgendwo unter einer Weihnachtsdeko vor sich hin schimmelt.

Streng genommen habe ich ja nicht einmal einen Nachweis, dass ich wirklich zu dem Tage etwas eingereicht habe. Einen Beleg gab man mir ja nicht.....

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