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IGNORED

Luftgewehr vor 1970 -- viel zu stark?!


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nabend,

ein Bekannter hat auf einem Trödelmarkt ein Luftgewehr Slavia 620 (oder 62D) für ein paar Euros gekauft. Die Waffe ist, da vor 1970 gebaut, ohne "F" Zeichen. Laut Verkäufer um 1966!

Jetzt zum eigendlichen Problem.

Das Gewehr ist um einiges stärker als ein freies LG mit 7,5 Joule. Würde mal sagen mind. doppel so stark (wenn das langt)

Da er vor kurzem erst seine Sachkenntnisprüfung für die WBK abgelegt hat, hat er seinen Prüfer angerufen.

Dieser sagt, da das LG vor 1970 gebaut wurde und evt. im nachhinein mit eine stärkere Feder ausgestattet wurde (was wohl vor 1970 auch erlaubt war) sollte er sich keine Gedanken darüber machen! Das LG wäre auch, wenn es deutlich mehr als 7,5 Joule hätte, frei!

Ich kann diese Aussage vom Prüfer nicht wirklich glauben.... weil, wer will schon bestimmen können, ob evt.!! eine stärkere Feder vor oder nach 1970 montiert wurde.

Das habe ich ihm auch gesagt--- jetzt spielt er mit dem Gedanken, das Gewehr zu zerstören, weil er seine WBK nicht riskieren will!

Weiss da einer mehr? (weil sonst kaufe ich ihm das Teil ab ^^)

Geschrieben

Ist doch eindeutig im WaffG geregelt:

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr

als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten

Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des

Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach §

25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des

Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend

den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Geschrieben
Ist doch eindeutig im WaffG geregelt: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr

als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten

Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des

Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach §

25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des

Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend

den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

ja, in den Handel gebracht worden sind... damit sind, so denke ich komplette Waffen mit gemeint, so wie die vom Hersteller vertrieben wurden!

Aber wie sieht es aus, wenn ein LG vor 1970 nachträglich mit einer stärkeren Feder ausgerüstet wurde!

Geschrieben

Hallo Mutzmutz,

hatte heute Nachmittag Deinen Beitrag gelesen, welcher mir nicht mehr aus dem Kopf ging.

Hatte dann mal eben im Schützenhaus unseren Ex-König dazu befragt, welcher in solchen Angelegenheiten ein echtes As ist, da er früher als Sacharbeiter bei der Polizei gearbeitet hat.

Das Problem ist nur, er weiß es auch nicht 100%. Anscheinend ist es, so wie ich es verstanden habe, eine Grauzone.

Ist ein Luftgewehr vor 1970 hergestellt worden und auch vor 1970 nach damaligen Richtlinien umgebaut worden, ist es legal.

Und nach seiner Aussage gab es keine Gesetzesbestimmung, welche zb. den Einbau von Jagd-/Exportfedern regelte. Was so viel heissen dürfte, vor 1970 war es erlaubt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie beweist man es, das ein Luftgewehr vor und nicht nach 70 nachträglich mit einer stärkeren Feder ausgerüstet wurde.

Und schon befindet man sich in dieser Grauzone.

Aber vielleicht kommen ja noch die richtigen Fachleute, die Dir eine genauere Auskunft geben können.

Ist jedenfalls ein interessantes Thema!

Geschrieben
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie beweist man es, das ein Luftgewehr vor und nicht nach 70 nachträglich mit einer stärkeren Feder ausgerüstet wurde.

Ich dachte dass die Ermittlungsbehörden die Schuld beweisen müssen und nicht der verdächtige die unschuld.

Schnuffi

Geschrieben
Ist das LG hochwildtauglich?

Schnuffi

kommt wohl auf den Schützen an, wie gut der trifft, aber ne Armbrust dürfte da um einiges effektiver sein.

Mein Bekannter will heute Nachmittag mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Mal schaun was die dazu sagen.

Geschrieben

Hallo

LG vor 1970 hergestellt und <7,5 J kannst du, auch wenn das PTB Zeichen fehlt, frei erwerben. Wenn das Teil mal auf mehr J umgerüstet wurde, war es seit 1972 EWB pflichtig und ist illegal. Natürlich kann man aus dem Stehgreif nicht sagen, ob das Teil stärker ist. Aber wenn du die Vermutung hast, lass die Finger weg. Der evtl. Ärger lohnt nicht.

Steven

Geschrieben
Hallo

LG vor 1970 hergestellt und <7,5 J kannst du, auch wenn das PTB Zeichen fehlt, frei erwerben.

Wenn das Teil mal auf mehr J umgerüstet wurde, war es seit 1972 EWB pflichtig und ist illegal. Natürlich kann man aus dem Stehgreif nicht sagen, ob das Teil stärker ist. Aber wenn du die Vermutung hast, lass die Finger weg. Der evtl. Ärger lohnt nicht.

Steven

Ich gehe mal davon aus dass Du von einer offiziellen Umrüstung bei einem BüMa sprichst, so dass die Waffe dann der Kennzeichnungspflicht unterlag.

Ansonsten kenne ich nur die Herstellungsjahrregelung!

Geschrieben

Hallo Uwe

vor 1970 war es durchaus üblich, daß man sich selbst eine stärkere Feder einbaute. Danach zwar auch, aber da gab es ein Gesetz, das diese schreckliche Tat untersagte.

Steven

Geschrieben
Hallo Uwe

vor 1970 war es durchaus üblich, daß man sich selbst eine stärkere Feder einbaute. Danach zwar auch, aber da gab es ein Gesetz, das diese schreckliche Tat untersagte.

Steven

Naja, wenn dann auf der Feder das Herstellungsjahr 1980 eingeprägt sein sollte, könnte ich Dir Recht geben!

Geschrieben
Ich dachte dass die Ermittlungsbehörden die Schuld beweisen müssen und nicht der verdächtige die unschuld.

Schnuffi

Eben, es gilt erst mal die Unschuldsvermutung. Ist doch bei allen Waffen so. Wer selber dran rumbastelt und eigenmächtig was illegales draus macht, macht sich strafbar. Und wenn er erwischt wird, hat das dann halt auch Konsequenzen. :rolleyes:

Geschrieben

so, Bekannter hat mit dem Sacharbeiter der KP gesprochen.

Ist in einem LG, welches vor 1970 gebaut wurde, nachträglich eine stärkere Feder montiert worden, ist die Waffe frei, sofern der Einbau auch vor 1970 lag. Ein nachträglicher Einbau nach 1970 ist verboten (nur durch Büchsenmacher erlaubt und Eintrag in die WBK)

Dennoch bewege man sich in einer "Grauzone".

Und jetzt kommt es dicke.... im Falle einer Prüfung zb. durch die Polizei, muss man selbst nachweisen können, das zb. die Feder schon vor 1970 montiert war. Im schlimmsten Fall würde die Waffe von der Behörde zerlegt und man prüft, wie alt die Feder sein könnte, anhand "optischer" Begutachtung und unter Einzug von heute erhältlichen Exportfedern.

und jetzt kommt es noch dicker.... sollte die Feder tatsächlich vor 1970 verbaut worden sein, man dies aber nicht nachweisen kann und eine heutige Exportfeder entspricht in ihren Abmessungen, Windungen usw. der montierten Feder.... hat man ein riesen Problem-- da ist quasi die Scheisse am dampfen!

Auch auf die Frage hin, wenn man ein LG erwirbt, welches vor 1970 gebaut wurde und weit nach 1970 verstärkt wurde, kam keine positive Antwort zurück.

Ganz klarer Verstoß gegen das Waffengesetz!!

Nach dem Motto: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"

Am besten solche LG immer eintragen lassen (auch in eine grüne WBK möglich). Damit wäre man auf der sicheren Seite, laut Sacharbeiter!

Nur wenn man in einem Verband zb. RSB ist, wo es keine Disziplin (Target) gibt... was dann?

Irgendwie habe ich hier so das Gefühl, das man mit Kanonen auf Spatzen schiesst.

Geschrieben
Dennoch bewege man sich in einer "Grauzone".

Was meinst Du wieviel Grauzonen existieren?

Wenn ich sage daß ich meine "Luftpumpe" Baujahr 1985 DDR Suhl 1989 gekauft habe und danach keine Veränderungen vorgenommen habe und die eingebaute RT-Feder nicht von mir stammt???

Na gut, im schlimmsten Fall bin ich sie ohne Gerichtsverfahren einfach nur los, wenn ich einer außergerichtlichen Einziehung zugestimmt habe!

Alles andere wird sehr teuer und lohnt sich wirklich nicht, außer für den Anwalt!

Geschrieben

naja, trotzdem macht mich das irgendwie nervös..

Habe selber ein FWB 300 Bj:69, welches eindeutig stärker ist, als ein normales LG.

Hatte deswegen auch schon gegoogelt.. und es tauchen immer wieder Stellen auf, wonach es dieses LG auch als Export Version gab, welche in England verkauft wurde und so um die 12-15 Joule gehabt haben soll. Und mein LG stammte aus England!

Nur von offizieller Seite gab es nie eine Bestätigung.

Nur bevor ich hier mein LG auseinander nehme... kann man evt. anhand der Eindringungstiefe von Spitzdiabolos zb. aus 6-10m Entfernung in ein Telefonbuch in etwa die Stärke des LG feststellen oder gibt es da spezielle Scheiben für??

Geschrieben

Unterscheidunsmerkmale sind nun mal Herstellungsjahr vor 1970 in der BRD und bis 1989 in der DDR, mehr kenne ich nicht!

Alles andere ist nun mal WBK-pflichtig, außer mit "F" und da wird die überschrittene Joule-Zahl interessant!

Naja über Sinn uusw. läßt sich streiten!

Geschrieben
naja, trotzdem macht mich das irgendwie nervös..

Habe selber ein FWB 300 Bj:69, welches eindeutig stärker ist, als ein normales LG.

Nun,

mit Baujahr 1969 bist Du doch auf der sicheren Seite,

und selbst wenn das Teil 25 Joule hat hat - frei!

( Vorausgesetzt Du bist 18 Jahre )

Geschrieben

Problematisch ist manchmal nur, wenn Behörden in der Vorbereitungszeit aufs neue WaffG zwischen 1970 und 72 eigentlich unter 7,5 Joule liegende freie Luftgewehre und Lupis ohne F-Stempel mal eben in eine WBK eingetragen haben und man heute Probleme hat, einen verständigen Sachbearbeiter zu finden, der das wieder aus der WBK austrägt (etwa, damit man das Teil ohne Probleme als freie Waffe verkaufen kann). :rolleyes:

Geschrieben
Nun,

mit Baujahr 1969 bist Du doch auf der sicheren Seite,

und selbst wenn das Teil 25 Joule hat hat - frei!

( Vorausgesetzt Du bist 18 Jahre )

na denn ;)

gerade erfahren, das mein Bekannter sein LG zerstört har :s76: Er hat es gestern zerlegt und musste feststellen, das eine ganz andere Feder als die originale verbaut ist. Des Weiteren hat er im www einige Berichte daüber gelesen, das ältere LG nicht für stärkere Federn ausgelegt sind und Verletzungen wie Finger verloren usw...hervorrufen können!

Ihm ist die Sache zu heiss und er will wegen sowas nicht seine WBK verlieren. Das Gewehr hätte eh nur 20 Euro gekostet...

Da ja meine FWB 300 auch stärker ist, werde ich das gute Teil heute mal zerlegen. Eine Grundreinigung schadet nie :D Mal schaun was da zum vorschein kommt!

Geschrieben

da ist mein SB aber ganz anderer Meinung!

Nach seiner Aussage sind Luftgewehre die mehr als 7,5J haben und vor 1970 hergestellt wurden zwar frei, aber eben nur diese, welche auch so den Hersteller verlassen haben.

Wurde eine stärkere Feder vor 1970 eingebaut, zählen diese Luftgewehre nicht mehr als frei! Begründung: Dann könnte jeder heute noch nachträglich ein Luftgewehr vor 1970 mit einer stärkeren Feder ausstatten und diese könne man nicht kontrollieren!

Aber solche Aussagen sind wir ja schon gewohnt. Der eine sagt ja der andere nein!

Geschrieben
Habe selber ein FWB 300 Bj:69, welches eindeutig stärker ist, als ein normales LG.

Hatte deswegen auch schon gegoogelt.. und es tauchen immer wieder Stellen auf, wonach es dieses LG auch als Export Version gab, welche in England verkauft wurde und so um die 12-15 Joule gehabt haben soll.

Ich glaube vieles, aber das glaube ich nicht. :rolleyes:

Das FWB 300 ist eine reine Sportwaffe, die anno '69 ein Monatsgehalt gekostet hat. Die notwendigerweise stärkere Feder wäre zum Sportschießen schon deshalb kontraproduktiv, weil sie den Rücklaufmechanismus ad absurdum führen würde. Der funktioniert logischerweise nur, wenn die Federkraft und das Gewicht des Oberteils aufeinander abgestimmt sind.

Wenn da eine stärkere Feder drin ist, hat jemand dran gebastelt und ich würde sie ausbauen, bevor das Gewehr Schaden nimmt.

Geschrieben
Ich glaube vieles, aber das glaube ich nicht. :rolleyes:

Das FWB 300 ist eine reine Sportwaffe, die anno '69 ein Monatsgehalt gekostet hat. Die notwendigerweise stärkere Feder wäre zum Sportschießen schon deshalb kontraproduktiv, weil sie den Rücklaufmechanismus ad absurdum führen würde. Der funktioniert logischerweise nur, wenn die Federkraft und das Gewicht des Oberteils aufeinander abgestimmt sind.

Wenn da eine stärkere Feder drin ist, hat jemand dran gebastelt und ich würde sie ausbauen, bevor das Gewehr Schaden nimmt.

ich besitze seit gut 20 Jahren ein Feinwerkbau 300 mit Exportfeder. Dieses wurde damals von einem Buchsenmacher umgebaut. Es wurde nur die Feder getauscht und mehr nicht!

Mit dieser Feder wurden weit über 4000 Schuss abgegeben, ohne das sich irgendetwas verbiegt hätte, gebrochen wäre oder sonst. damit passiert wäre. Die Joule Power lag 2006 noch bei knapp 14Joule. Und ich kenne einige Personen, die damals zwecks Field Target schiessen ein Feinwerkbau 300 umbauen liessen. Und mir ist noch nie zu Ohren gekommen, das da irgendetwas kaputt gegangen ist.

Aber darum geht es doch in diesen Bericht nicht.

Die Frage ist doch, wenn ein Luftgewehr Hergstellt vor 1970 und vor 1970 getunt worden ist, ob das legal ist, nach dem deutschen Waffengesetz

Archiviert

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