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IGNORED

Gebühr für Überprüfung


ruger44-22

Empfohlene Beiträge

Der Landkreis Fulda berechnet neuerdings 26,- € für die Regelüberprüfung bei Schützen.

Gruss Manfred

Bei der Regelüberprüfung gem. WaffG kannste kaum was dagegen machen

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Rechtzeitig was neues beantragen sollte dem entgegenwirken

Ich habe im Januar ne GK Pistole beantragt.

Und letzten Monat sollte ich mein Bedürfniss nachweisen. (3 Jahre nach Ersterteilung)

Ich habe sie gefragt was der Quatsch soll ich habe es doch erst im Januar nachgewiesen!

Aber sie konnte darauf auch keine Richtige Antwort geben. "Es ist halt so, so stehts im Gesetz"

Da ich kein Schiessbuch führe wollte die Frau ein formloses Schreiben von meinem Präsidenten in dem steht das ich regelmäßig trainiere und an Wettkämpfen teil nehme.

Gekostet hats nix.

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@Zaphod

§ 5 (5) i.V.m. § 4 (2) WaffG

Das Amt muss nicht jedes mal abfragen, kann aber.

Es gibt auch Ämter, die grundsätzlich eine Abfrage beim BZR machen, wenn ein Antrag gestellt wird (es sei denn, das letzte mal ist gerade wenige Wochen her).

@Commerzgandalf

....und zuverlässig bist.

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Rechtzeitig was neues beantragen sollte dem entgegenwirken

Yup, die klassische 1/3-Regel.

in schwerin sind es nun auch 26€ alle 4 jahre ... egal was du ín der zeit erworben hast. :traurig_16:

Nicht der Erwerb zählt sondern der Voreintrag bzw. die neue Erlaubnis. Gelbe WBK füllen ist hier wirkungdfreii.

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Weil sie das normlerweise alle drei Jahre turnusmäßig macht.

Rechtzeitig was neues beantragen: na ja, wenns um neue WBK, MES, JS, KWS, UB, Erlaubnis nach § 27 SprengG oder so geht, spart man sich zwar die Regelprüfungskosten. Aber diese Erlaubnisse kosten in aller Regel mehr.

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... Aber diese Erlaubnisse kosten in aller Regel mehr.
Aber man hat auch mehr davon, als einfach nur regelüberprüft worden zu sein. Wenn man eh noch vielleicht wiederladen, 'nen JJ, oder 'nen weiteren HA will, kann man doch ruhig, das Ganze zeitlich optimieren. Dann ist beiden Seiten geholfen und sinnlosem Resourcenverbrauch und Gebührenschneiderei entgegengewirkt sowie ein SB-Posten etwas sicherer geworden. :gutidee:
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  • 3 Wochen später...

Ich muß diesen Fred noch einmal hochholen.

Über eine Gebühr für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit wird ja in immer mehr Landkreisen nachgedacht.

Wie ist da jetzt die aktuelle Sachlage ?

Irgendwann war einmal zu hören, daß dies für Jäger nicht gelten solle (da die Jagd in öffentlichem Interesse ist).

Scheint aber nicht so zu sein.

Interessant ist aber dann, wie bei Jägern verfahren wird. Denn Waffenbesitz ist das eine, aber vor der Erteilung des JJ wird ja auch noch einmal geprüft. Der Jäger unterliegt also schon mal zwei regelmäßigen Prüfungen. Untere Jagdbehörde und Ordnungsamt (Waffendezernat) sind bei uns unterschiedliche Baustellen.

Ist eine Gebühr als solche rechtens ? Gibt es derzeit (irgendwo) anhängige Verfahren ?

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Hallo Helfred,

leider müssen Jäger doppelt zahlen, siehe VG Göttingen, Urt. v. 19.05.2010 - Az. 1 A 259/09.

Zusammenfassung des Sachverhalts:

November 2004: letzte waffenrechtliche Regelüberprüfung

April 2006: Beantragung eines neuen Jagdscheins für den bekanntlich auch eine Zuverlässigkeitsprüfung vorzunehmen ist

Januar 2007: erneute waffenrechtliche Regelüberprüfung nach bereits 2 Jahren und 2 Monaten

13.04.2007: Gebührenbescheid

08.05.2007: Klage des Jägers

Entscheidung des Gerichts: Gebührenbescheid rechtmäßig, Klage unbegründet

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Ja, aber der Sachverhalt ist ein anderer.

Noch einmal: ein Jäger wird wegen seines Jagdscheines von der UJB regelmäßig auf Zuverlässigkeit geprüft.

Seine Waffenbehörde (das ist meistens eine andere als die UJB) überprüft ihn unabhängig davon wegen seiner WBKs.

Also führen zwei Behörden unabhängig voneinander die Prüfung durch und vermutlich werden die das unabhängig voneinander auch belasten wollen.

Das wäre aus meiner Sicht unzumutbar. Wie seht ihr das und welche Erfahrung habt ihr da ggf. gemacht ?

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Nachtrag (ich darf meinen Beitrag leider nicht mehr bearbeiten):

Es gibt zu der Frage von Helfred eine aktuelle kleine Anfrage im Brandenburger Landtag (LT-Drucksache 5/2137).

http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/...format=WEBDOKFL

Leider steht die Antwort der Regierung noch aus. Die wird dann aber wohl auch dort eingestellt.

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Was manche Ämter kassieren wollen geht anscheinend mit der Nachschau, anders wie von vielen Städten geplant, nicht

In der neuen Verwalungsvorschrift ist zu lesen, dass für eine Verwahrungskontrolle keine Gebüren erhoben werden dürfen, da dieses öffentliches Interesse ist.

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Also führen zwei Behörden unabhängig voneinander die Prüfung durch und vermutlich werden die das unabhängig voneinander auch belasten wollen.

Das wäre aus meiner Sicht unzumutbar.

Sehe ich auch so ! Es würde nämlich auch mit weit weniger Aufwand ausreichen, wenn die Waffenbehörde in regelmäßigen Abständen prüft, ob ein Jagdschein gelöst ist (mit jedem Waffenprogramm kann ermittelt werden, bei welchen Personen das nicht mehr der Fall ist) und nur dann eine kostenpflichtige Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG lostritt, wenn kein JS mehr gelöst worden ist. Manche Waffenbehörden haben hierzu z.B. mit den Jagdbehörden abgestimmt, dass ihnen diese jährlich eine Liste der verlängerten JS zuschicken.

Das u.g. Urteil war mir noch gar nicht bekannt. Die Ausführungen zur Zulässigkeit doppelter Prüfungen leuchten mir ein, aber in meinen Augen ist es reine Geldmacherei, wenn die Waffenbehörde auf so eine Idee kommt. Sie kann die Datensätze von vornherein so einpflegen, dass die JS-Inhaber nicht in der gesammelten Regelprüfung landen und jeweils bei Verlängerung jagdrechtlich geprüft werden.

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