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IGNORED

Waffenversand schief gelaufen, WER ist verantwortlich?


Whitewater

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Büchsenmacher eine Waffe gekauft. Das ganze über den egon, und der BüMa hat die Waffe Montag abgeschickt.

Bis zum heutigen Freitag ist nichts eingetroffen. :icon13:

Also beim Versender nach der Sendung ID gefragt, und siehe da, unetr der Sendungs-ID ist das Paket ganz woanders hin gegangen, wo weis ich nicht, ich kenne den Ort nicht.

Auch den Empfänger kenne ich nicht. :angry2:

Also Hoffnung Nummer eins: Der Büma hat die ID Zettel vertauscht.

Denn sollte der BüMa die Anschriftettiketten falsch geklebt haben, sitz da jetzt irgendwo einer mit MEINER WBK und der für MICH bestimmten .45er und freut sich seines Lebens.

Nun meine Frage, an WEN kann ich mich wenden, WER ist schuld?? Ich als Empfänger wohl kaum, von einem BüMa kann ich wohl professionellen Waffenversand erwarten, oder ???

Also was tun ?????

Gast We are Borg
Geschrieben

Kontaktiere schnellstmöglich den Versender und konfrontiere ihn mit Deinen Feststellungen!

Das sollte den Mann ganz gut in Wallung bringen, denn im Verlustfall ist ER verantwortlich, wenn er den Paket-ID-Zettel falsch ausgefüllt oder vertauscht hat!

Ansonsten ist der Schuldige wohl beim Versender zu suchen.

Geschrieben
Also was tun ?????

Büchsenmacher, Transporteur und den Empfänger informieren. Die Kontaktdaten hast Du ja offensichtlich.

Falls der Empfänger auch LWB ist wird er Deine Kanone und WBK sicherlich nicht behalten und konstruktiv eine Lösung finden wollen.

Geschrieben

Büma anrufen, - der soll das regeln. Hoffen wir für ihn dass er WBK und Waffe nicht mit gleicher Post geschickt hat. Der Büma soll das auch mit Deinem Amt regeln, - denn Deine 14 Tage Frist läuft. Der guten Ordnung halber das ganze schriftlich an den Büma bestätigen. Alle Absprachen mit verbindlichen Terminen bei dern fruchtlosem Verstreichen Du der guten Ordnung halber das Amt informierst.

Gast We are Borg
Geschrieben
Fehlleitungen sind nun weiß Gott nichts Ungewöhnliches

Das ist korrekt!

das Ding kommt schon noch an, wenn nachgefasst wird.

Nicht unbedingt!

Wenn der Empfänger genug Chutzpe hat, dann behauptet er einfach, er habe das Paket nie erhalten. Oder in den Müll geworfen, da er den Absender nicht kannte und nichts bestellt hatte. Oder so ähnlich.

Geschrieben
Jetzt mach dich nicht nass,

Na, heute wieder mal Typ Oberlehrer ?

Ich kann das wohl verstehen, daß man da aufgeregt ist und daß das erhebliches Theater bringen kann.

Dieser Unterpunkt "Allgemeines" dient sicher auch dazu, daß man Meinungen einholt, wenn man eine Sache im Kopf hat, die einen bewegt, denn: Geteiltes Leid ist halbes Leid.

Und wir wundern uns ...

Geschrieben
!Wenn der Empfänger genug Chutzpe hat, dann behauptet er einfach, er habe das Paket nie erhalten. Oder in den Müll geworfen, da er den Absender nicht kannte und nichts bestellt hatte. Oder so ähnlich.

Bei der Paketauslieferung wird einem der elektronische Notizblock hingehalten, wo man unterschreibt, das man entgegegn genommen hat.

Geschrieben
Bei der Paketauslieferung wird einem der elektronische Notizblock hingehalten, wo man unterschreibt, das man entgegegn genommen hat.

wie oft liegen bei mir pakete vor der Tür die ich nicht abgezeichnet habe, wie oft wird was in der Nachbarschaft abgegeben.... ? Sorry, die Unterschrift heißt gar nichts,,,

Geschrieben
wie oft liegen bei mir pakete vor der Tür die ich nicht abgezeichnet habe, wie oft wird was in der Nachbarschaft abgegeben.... ? Sorry, die Unterschrift heißt gar nichts,,,

Das war ein Versand eines Bümas einer erlaubnispflichtigen Waffe.

Ist da nicht was mit dem Versand von erlaubnispflichtigen Waffen?

Geschrieben

Den Versender anrufen, klären....

Wenn Du weißt, an wen die Waffe gegangen ist, auch anrufen!

Soweit ich weiß, ist der Versender verantwortlich für die

richtige Zustellung bzw. natürlich der Dienst, welcher die

Waffe transportiert/ausliefert und dieses auch darf...

Der Empfänger jedenfalls nicht, es sei denn, fehlerhafte Angaben..

Geschrieben
Das war ein Versand eines Bümas einer erlaubnispflichtigen Waffe.

Ist da nicht was mit dem Versand von erlaubnispflichtigen Waffen?

Wenn der Büchser mit einem zugelassenem Waffenversender versendet hat, ist er draussen.

Dann ist der Transporteur dran.

Wenn er mit einem nicht zugelassenem Waffentransporteur versendet hat, ist er dran. Das is nich so gut....

Zuständig für den ordnungsgemässen Versand ist der Absender. Der ist auch für die Folgen verantwortlich.

Als Empfänger brauchst Du nichts tun - nur warten. Und eben das nicht ankommen beim Absender reklamieren.

Geschrieben
...

Also Hoffnung Nummer eins: Der Büma hat die ID Zettel vertauscht.

Denn sollte der BüMa die Anschriftettiketten falsch geklebt haben, sitz da jetzt irgendwo einer mit MEINER WBK und der für MICH bestimmten .45er und freut sich seines Lebens.

...

Wenn er die wirklich vertauscht hat, dann warte doch mal das Eintreffen der anderen Sendung ab. Vielleicht ist dort etwas viel Schöneres drin... :chrisgrinst:

Im Ernst: Hatte ich auch schon. Den BüMa anrufen bzw. schnellstmöglich kontaktieren und den Fall schildern. Um den Rest muß er sich kümmern. Solltest Du den anderen Empfänger kennen, kontaktiere diesen ebenso. Doppelt hält besser.

Sollte der BüMa eine Rechnung ins Paket gelegt haben mit einem schon vergangenem Datum, sage ihm, er soll Dir eine neue Rechnung ausstellen mit Datum z.B. der Übergabe . Dann gibt es keine Probleme mit der 14 Tagesfrist.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Quatsch! Frist beginnt ab Erwerb!

Dann lies bitte noch mal genau!

Der Büma hatte die WBK und sie wurde auch schon wieder zurück?geschickt.

Also ist die Waffe und wann sie erworben wurde bereits in der WBK eingetragen.

Ab diesem Tag gilt die Frist von 14 Tagen.

Geschrieben

Und das kann dir völlig wurscht sein, wenn das Paket verloren oder falsch ausgeliefert wurde.

bei einem Paket lässt sich der Weg verfolgen und als Käufer können sie dir nicht ans Bein pinkeln, für etwas, wo man keine Schuld hat.

Büchser anrufen, dies ist den sein Problem.

Geschrieben
Dann lies bitte noch mal genau!

Der Büma hatte die WBK und sie wurde auch schon wieder zurück?geschickt.

Also ist die Waffe und wann sie erworben wurde bereits in der WBK eingetragen. Das macht aber nicht jeder BüMa, manche begnügen sich mit dem Firmenstempel im Fach: Überlasser/Verkäufer.

Ab diesem Tag gilt die Frist von 14 Tagen. Ansonsten hättest du recht.

Gruß Jägermeister

Geschrieben

jägermeister17 und Commerzgandalf, ich weiß nicht was auf euren WBKs steht. In all meinen steht "innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb oder dem Verkauf".

Und erworben im waffenrechtlichen Sinn, hat man dann, wenn man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt. Und diese übt man wohl nicht aus, wenn die Waffe irgendwo in einem Paket, irgendwo in der Republik rumliegt. So seh ich das das.

Geschrieben

Erworben heißt nicht gekauft, sondern die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt zu haben (steht im WaffG unter Begriffsdefinitionen). Richtig! Deswegen sind Händler, die auf die Rechnung das Datum des Verkaufs schreiben, in meinen Augen nicht ganz schussfest...weil die Uhr schon bei denen im Laden anfängt zu ticken. Ich frage deshalb bei Käufen im I-net etc. vorher nach, was derjenige auf die Rechnung drauf schreibt. Die Behörde verwendet das Datum der Rechnung bzw. bei privaten Verkäufen das Meldedatum. Das muss man dann ebenso absprechen.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Dann lies bitte noch mal genau!

Der Büma hatte die WBK und sie wurde auch schon wieder zurück?geschickt.

Also ist die Waffe und wann sie erworben wurde bereits in der WBK eingetragen.

Ab diesem Tag gilt die Frist von 14 Tagen.

Ich würde mal sagen, dass du dann anhand der Transportpapiere sehr leicht nachweisen kannst, dass du sie eben erst später erhalten hast. Im Zweifel überhaupt nicht, dann musst du sie auch nicht anmelden. Nach einer gewissen Zeit wäre es aber nicht dumm, eine Anzeige zu machen, falls alles andere nichts bringt. Ich denke aber, das Problem wird sich nächste Woche lösen.

Was sollst du auch anmelden, wenn du sie nicht hast? Du weißt ja nicht mal, ob du sie jemals in den Händen halten wirst.

Gegenwärtig ist sowieso kein Grund zum großen Stress. BM informieren und der soll sich sofort darum kümmern, ist ja überwiegend sein Problem.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Naja, die WBK ist wohl auch weg. DAS ist dann sein Problem.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Naja, die WBK ist wohl auch weg. DAS ist dann sein Problem

Aber kein grosses.

Büchser schreibt einen 2-Zeiler, dass die WBK im verlorenen Paket war und die Versicherung des Paketdienstes muss für die Kosten der Neuausstellung aufkommen.

Leute sucht keine Probleme, wo keine sind.

Ein Anruf kostet paar Cent.

Geschrieben

Und was lehrt uns das ?

Nie nicht seine WBK zu verschicken oder eine Waffe kaufen, die der Verkäufer versendet.

Ich hab meine Waffen bei Händlern in der Umgebung gekauft und würd das wieder so machen. Nehm ich auch eine Anfahrt von bis zu 150km in Kauf, das ist es mir aber wert.

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich habe bei einem Büchsenmacher eine Waffe gekauft. Das ganze über den egon, und der BüMa hat die Waffe Montag abgeschickt.

Bis zum heutigen Freitag ist nichts eingetroffen. :icon13:

Also beim Versender nach der Sendung ID gefragt, und siehe da, unetr der Sendungs-ID ist das Paket ganz woanders hin gegangen, wo weis ich nicht, ich kenne den Ort nicht.

Auch den Empfänger kenne ich nicht. :angry2:

Also Hoffnung Nummer eins: Der Büma hat die ID Zettel vertauscht.

Denn sollte der BüMa die Anschriftettiketten falsch geklebt haben, sitz da jetzt irgendwo einer mit MEINER WBK und der für MICH bestimmten .45er und freut sich seines Lebens.

Nun meine Frage, an WEN kann ich mich wenden, WER ist schuld?? Ich als Empfänger wohl kaum, von einem BüMa kann ich wohl professionellen Waffenversand erwarten, oder ???

Also was tun ?????

WOMIT?? wurde versendet?

Die mir bekannten Waffen versenden wie Overnite stellen am nächsten Tag nach Abholung zu.

Wenn es ein " anderes" Unternehmen war, prüfen.

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