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IGNORED

Waffenversand schief gelaufen, WER ist verantwortlich?


Whitewater

Empfohlene Beiträge

Nie nicht seine WBK zu verschicken oder eine Waffe kaufen, die der Verkäufer versendet.

WBK versenden würde ich auch nicht, aber alles andere ist o.k.

Habe bisher einige Waffen über eGun gekauft, ohne Probleme, alles bestens

Ich hab meine Waffen bei Händlern in der Umgebung gekauft und würd das wieder so machen. Nehm ich auch eine Anfahrt von bis zu 150km in Kauf, das ist es mir aber wert.

Nicht alle Händler sind in der Nähe, 150 km ist schon etwas zu weit weg, da bezahl ich lieber autorisierte Unternehmen.

Die Zeiten ändern sich eben!

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Interessant.

26 Beiträge und niemand ist in der Lage, sich mal über die tatsächliche Rechtslage schlau zu machen.

Die Verantwortlichkeit des Versenders, in diesem Fall des beauftragten Büchsenmachers, endet mit der Einlieferung/der Übergabe der Sendung an den Transporteur. Mit der Entgegennahme des Einlieferungsbelegs ist der Büma "aus dem Schneider".

Ab diesem Zeitpunkt geht das Transportrisiko auf den Empfänger über!

Wenn während des Transport eine Sendung verloren geht (Verlust), beschädigt wird (Transportschaden) oder fehlgeleitet wird (Zustellung an einen falschen Empfänger), so muss der originäre Empfänger selbst

- den Nachforschungsauftrag zur Wiederauffindung der Sendung an den Transporteur erteilen,

- den entstandenen Transportschaden gegenüber dem Transporteur reklamieren und ggf. einen Schadensersatz einfordern, oder

- den Transporteur mit der Wiederbeschaffung der fehlgeleiteten Sendung beauftragen.

Rein rechtlich ist der Büma raus, es sei denn, er hat tatsächlich selbst an den falschen Empfänger adressiert.

Nur dann wäre er auch für die Wiederbeschaffung der Ware haftbar.

CM

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Soo einfach scheint es nicht zu sein: Unterschied zwischen geweblichem Verkäufer

und privatem..versichert, nicht versichert...Transporteur haftet auch...usw...

Da gibt`s genug drüber zu googlen :-)

Der beste Weg wäre wohl trotzdem verbindungsaufnahme mit Verkäufer

und/oder Transportunternehmen..

Grüß Gott,

kriegerlein

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Also beim Versender nach der Sendung ID gefragt, und siehe da, unetr der Sendungs-ID ist das Paket ganz woanders hin gegangen, wo weis ich nicht, ich kenne den Ort nicht.

Also Hoffnung Nummer eins: Der Büma hat die ID Zettel vertauscht.

Wenn sollte der BüMa die Anschriftettiketten falsch geklebt haben, sitz da jetzt irgendwo einer mit MEINER WBK und der für MICH bestimmten .45er und freut sich seines Lebens.

Moin,

gehen wir mal davon aus, das der Kollege den gesetzlich vorgeschriebenen Weg eingehalten hat.

Dann hat er das Paket mit der Option "Identprüfung" verschickt.

Sollte es einfach fehlgeleitet sein, wird es nicht ausgeliefert werden sondern sehr schnell wieder bei ihm sein.

Sollte er die Aufkleber verwechselt haben, dann müsste ja bei dir das andere Paket mit dem vertauschten Aufkleber eintreffen.

Sollte er den falschen Empfänger auf "dein" Paket geschrieben haben, so sollte er wissen wem er es geschickt hat und denjenigen schnellstmöglich kontaktieren.

Normalerweise weis der Versender am nächsten Tag, ob das Paket angekommen ist, weil m. W. alle Waffenversender nur per "Express" zustellen.

Bevor Du weitermachst, klär erst mal mit welchem Versender das Paket verschickt wurde.

Grüße

Robert

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§ 474 Abs. 2 BGB, hier einschlägig.

Cartridgemaster hat doch recht, weil § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG ist hier einschlägiger.

"Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."

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Hallo,

das ist sicher ein sehr unangenehmes Problem.

Das überlassen der eigenen Original-WBK ist mit Vorsicht zu genießen. Ich würde das nie tun.

Lieber die Waffe selbst abholen.

Falls sich das Problem mittels BüMa nicht in Kürze lösen läßt, müßte noch die Behörde des Landratsamts informiert werden,

denn ohne WBK kann man selbst den legalen Besitz von den Waffen, die noch auf dieser Karte stehen, nicht nachweisen.

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...

Falls sich das Problem mittels BüMa nicht in Kürze lösen läßt, müßte noch die Behörde des Landratsamts informiert werden,

denn ohne WBK kann man selbst den legalen Besitz von den Waffen, die noch auf dieser Karte stehen, nicht nachweisen.

Naja, dafür stellt Dir Deine Behörde dann gerne einen Ersatz aus, kostenpflichtig natürlich...

Gruß Jägermeister

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Interessant.

.

Ab diesem Zeitpunkt geht das Transportrisiko auf den Empfänger über!

Wenn während des Transport eine Sendung verloren geht (Verlust), beschädigt wird (Transportschaden) oder fehlgeleitet wird (Zustellung an einen falschen Empfänger), so muss der originäre Empfänger selbst

- den Nachforschungsauftrag zur Wiederauffindung der Sendung an den Transporteur erteilen,

- den entstandenen Transportschaden gegenüber dem Transporteur reklamieren und ggf. einen Schadensersatz einfordern, oder

- den Transporteur mit der Wiederbeschaffung der fehlgeleiteten Sendung beauftragen.

CM

Da irrst du dich aber gewaltig. Versuchg mal als Empfänger eines Paketes Bei der Versicherung Z.B. Hermes oder andere etwas über das Paket raus zu finden oder die Versicherung in die Haftung nehmen.. das kann nur der jenige der den Auftrag bezahlt hat.. der Versender. Gelaub es mir ich hatte das schon 2 mal wobei ich der Versender war. Nur ich konnte die Sache dann regeln und nicht der Empfänger.

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§ 474 Abs. 2 BGB, hier einschlägig.

Werter Advocatus,

kann es sein, dass Euch hier in der Eile ein Zahlendreher unterlaufen ist?

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Ihr mögt mir meine Dreistigkeit verzeihen, werter carcano, aber nichts anderes schrub ich in meiner Depesche.

... es sei denn, er hat tatsächlich selbst an den falschen Empfänger adressiert.

Nur dann wäre er auch für die Wiederbeschaffung der Ware haftbar.

Mit Verlaub und mit Respekt, aber ebenso erkennt es unser Bürgerliches Gesetzbuch für Recht.

CM :D

Nachtrag: Damit dürfte auch für Garandschütze die Sache klar sein.

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@cartridgemaster:

Richtig, allerdings nur solange der Versender auch an die richtige Adresse sendet. Eine falsche Adresse ist nicht vom Käufer gewollt und somit nicht verantwortbar. Somit bleibt die Verantwortung wieder beim Versender, da falsche Empfangsadresse nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.

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Sorry, aber jetzt zum dritten Mal:

NICHTS ANDERES HABE ICH GESCHRIEBEN!!!

Bei einigen scheinen Lesen und Verstehen weit voneinander entfernt zu liegen.

CM :angry2:

Hast du schon mal erfahrungen mit den Versicherungen der Transpotunternehmen gemacht??? anscheinend nicht sonst würdest du hier nicht so etwas vonn dir geben.

Beispiel: Ich schicke ein Paket an dich. Paket kommt nicht an oder der Inhalt fehlt. Was machst du dann wenn das Paket nicht ankommt ? an wen wendest du dich? Natürlich an den Versender weil der ja die Paketnummer hat oder sehe ich das falsch. Selbst wenn ich dir dann die Paketnummer geben würde könntest du noch nix damit ausrichten außer die Sendungsverfolgung kontrollieren. Du würdest noch nicht mal was bei der Versicherung erreichen weil Du ja das Paket nicht Versendet/ Porto nicht bezahlt hast denn das war ja ich. Also eine Reklamatioen geht über den Versender zur Versicherung des Unternehmens..und dann geht es los. Aber kannst es glauben oder nicht. Ich hab es 2 mal durch.

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Sorry, aber jetzt zum dritten Mal:

NICHTS ANDERES HABE ICH GESCHRIEBEN!!!

Bei einigen scheinen Lesen und Verstehen weit voneinander entfernt zu liegen.

CM :angry2:

Ich kann lesen und verstehen, aber bitte schrei mich nicht an. Denn Du weist sicher: Wer schreit hat unrecht.

Danke

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@cartridgemaster:

Richtig, allerdings nur solange der Versender auch an die richtige Adresse sendet. Eine falsche Adresse ist nicht vom Käufer gewollt und somit nicht verantwortbar. Somit bleibt die Verantwortung wieder beim Versender, da falsche Empfangsadresse nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.

Vergiss es der Cartridgemaster will es nicht verstehen.....

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Servus !

Was mich wundert ist, dass der Threadstarter sich nicht mehr meldet !

Es sind 33 Antworten eingetrudelt, aber der Threadstarter war nicht dabei !

Ehrlich: wenn mir sowas passiert wäre, würde ich stündlich im Forum nach den neuen Tipps schaun.

Der Threadstarter hat zwar gelesen, musste aber arbeiten und konnte da nicht schreiben...

Nicht jeder hat nen Schreibtischjob und sitzt nur vorm Rechner, nichts für ungut.

Erstmal danke für die guten Tips, BüMa angerufen, Problem geschildert, er hat seine offensichtlich sehr merkwürdige Buchführung kontrolliert, und siehe da, am nächsten morgen stand ein netter Herr vom Kurierdienst mit einem Paket mit meiner Waffe vor der Tür...

Die Identnummer war auch ne ganz andere...

Aber der BüMa hat gleich nochmal angerufen und gefragt ob denn alles angekommen wäre, denn einer seiner Mitarbeiter hätte mit dem Versand ganz schön Mist gebaut, aber zum Glück ist das nicht mehr mein Problem...

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Cartridgemaster hat doch recht, weil § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG ist hier einschlägiger.

"Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."

Nein, ist es nicht, soweit es den Gefahrübergang betrifft. Du verwechselt öffentliches und bürgerliches Recht.

Carcano

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Ihr mögt mir meine Dreistigkeit verzeihen, werter carcano

Dreistigkeit ist oft verzeihlich, zumal wenn sie Recht hat. :-)

Schiere Borniertheit, die eine sogar en détail zitierte Norm nicht nachzuschlagen willens ist, ist dagegen nicht verzeihlich. Also bitte.

Carcano

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Hallo K-Inge,

Du kannst gerne das Gegenteil behaupten was die 14 Tage angeht. Bei uns hat der Kreis die Info über den Abgabetermin i. d. R. bevor ich die Waffe in den Händen halte. Der Abgebende informiert per Post oder Fax oder Mail die zuständige Behörde. Wen ich dann dort zur Eintragung aufschlage guckt der nette Herr nur nach, - auf einer gesonderten Liste, - seit wann er die Meldung vom Verkäufer hat und was dort als Abagbedatum steht. Wen die Waffe nach 4 KW erst in meinen Händen ist, - dann muss ich das beweisen. Wenn ich übrigens nicht binnen 3 KW beim Amt wäre würde hier nach seiner Aussage schon das Telefon klingeln. Es mag sein dass es bei Dir anders ist, - aber hier wird es nunmal so gehandhabt. Insofern sollet der Threadstarter schon hinter dem formalen Weg her sein um sauber zu bleiben.

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