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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist der Europäische Feuerwaffenpass ein MUSS wenn man mit Waffen auf Jagd nach Österreich fährt, oder gibt es Ausnahmen/spezielle Regelungen?

IMI

Geschrieben

Für die Jagd gibt es keine Ausnahme (EFWP erforderlich), aber für Traditionsschützen und Sportschützen:

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BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004 Ausgegeben am 13. Mai 2004 Teil III

40. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen

(NR: GP XXII RV 9 AB 364 S. 45. BR: AB 6979 S. 705.)

Artikel 1

Anwendungsbereich

Dieses Abkommen regelt die Mitnahme von Schusswaffen und der dafür bestimmte Munition durch Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen und von Sportschützenvereinen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates zu besonderen Anlässen in der Republik Österreich und im Freistaat Bayern.

Artikel 2

Dokumente

(1) Mitglieder österreichischer traditioneller Schützenvereinigungen sowie österreichischer Sportschützenvereine dürfen

– lange Repetierfeuerwaffen im Sinne der Kategorie B Nr. 6 und der Kategorie C Nr. 1,

ausgenommen Vorderschaftsrepetierwaffen (Pump-Guns),

– lange Feuerwaffen der Kategorien C Nr. 2,

– lange Feuerwaffen der Kategorie D der Richtlinie 91/477/EWG und

– Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen

einschließlich der dafür bestimmten Munition in die Bundesrepublik Deutschland, beschränkt auf den Freistaat Bayern, mitnehmen und dort besitzen, wenn der Vereinigung oder dem Verein ein Ausweis gemäß Artikel 3 ausgestellt wurde, ein im Ausweis für die Vollzähligkeit und die Transportsicherheit der Schusswaffen genannter Verantwortlicher an der Reise teilnimmt und der Grund der Reise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder einer Schießsportveranstaltung im Freistaat Bayern glaubhaft gemacht werden kann. Die während einer Reise mitgenommenen Schusswaffen sind in einer Liste durch den Verantwortlichen schriftlich festzuhalten. Die nach dem Recht der Republik Österreich erforderlichen Besitzerlaubnisse für Schusswaffen sind durch den Inhaber der Erlaubnis mitzuführen.

(2) Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie deutscher Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition im Sinne des Absatzes 1 in das Gebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie – soweit erforderlich – die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Reise durch Vorlage einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder einer Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Dokumente und Nachweise sind den jeweils zuständigen Behörden und Organen auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

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Gruß, Hans

Geschrieben

Selbes Thema, andere Land.

Wie sieht es mit den Niederlanden aus? ein Freund von mir ist in einem Verein in den Niederlanden wo ich gern mal als Gast mitschießen würde. Ich habe den EFWP und keinen Plan. Da sind Felder vorgesehen für Stempel und Genemigungen von ausländischen Behörden. Ich hab am Montag sogar mal meine Sachbearbeiterin gefragt ob ich damit so nach Holland zum schießen fahren kann oder ob ich von den Behörden da noch was "brauche". Die Antwort war: "Keine Ahnung. Das wird überall anders gehandhabt. Fragen sie mal den Zoll." Das werd ich denn wohl machen müssen. Oder kann mir jemand hier helfen?

Geschrieben
Hi!

Meines Wissens benötigt mann noch eine schriftliche einladung.

Hunter

Korrekt

5.34

Was ist beim Verbringen von Schusswaffen über Staatsgrenzen immer zu beachten?

B) Beim Verbringen von Waffen aus Deutschland müssen vor Grenz-übertritt die erforderlichen Erlaub-nisse des Ziellandes und ggf. aller Transitländer vorliegen.

5.35

Wozu berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass?

Zur Mitnahme der dort eingetragenen Schuss-waffen und für diese bestimmten Munition in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, wenn dieser zugestimmt hat.

Quelle: http://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben...g_sachkunde.pdf

Geschrieben
Wozu berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass?

Zur Mitnahme der dort eingetragenen Schuss-waffen und für diese bestimmten Munition in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, wenn dieser zugestimmt hat.

Quelle: http://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben...g_sachkunde.pdf

Das meinte ich ja. Liegt aus Holland eine generelle Genemigung vor und man braucht nichts weiter oder muß ich da hin und mir nen Stempel holen. Wenn eine Einladung vom Verein da reicht, muß die denn vor jedem Termin erneuert werden oder reicht eine ganz Allgemein auf Dauer?

Geschrieben

Hallo

Also ich fahre öfters nach Ungarn mit dem Europäische Feuerwaffenpass und die dazugehöhrigen Papiere. Habe einen Vereinsausweis der sogar vom Ministerium von Ungarn gestempelt ist. Einladungen gibt es nur für Jäger ( Pflicht ) dort, für Sportschützen stellen die keine mehr aus, weil dort so gesetz. geregelt lt dem Vereinsbesitzer ( der auchmal Europameister in Kleinkaliber wahr ). Aber da ich ja was für die Österreicher brauche habe ich mir den Vereinsausweis ausgestellt.

Gruß

Geschrieben

Wie ist das wenn ich wegen meines Hobbys (Reenactment) in der EU unterwegs bin... müssen in dem Feuerwaffenpass die einzelnen Waffen mit Nummer aufgelistet sein? Wechsele öfters mal die Waffen.... und wie wäre das mit Originalen, die haben oft gar keine Waffennummer?

Gruß

STS

Geschrieben

So aus der Erinnerung für Frankreich (ohne Gewähr):

Variante 1 (primär für einzelnen Besuch): Deutscher Feuerwaffenpass und Einladung zum Wettkampf o.ä. reicht.

Variante 2 (primär für häufigere Besuche): Im deutschen Feuerwaffenpass von der französischen Behörde abgestempelt, dass man mit Waffe dort hin darf. Gültigkeit für 1 Jahr.

Geschrieben

Für die Reise in die Niederlande mit Schußwaffen wird benötigt:

1.) Den europäische Feuerwaffenpaß

2.) Eine Einladung des Schießstandbetreibers zum Termin oder generell

3.) Personlausweis

Ansonsten schriftlich nachfragen bei:

Politie Utrecht

Kroonstaat 25

3511 RC Utrecht

Bijzondere Wetten

Folgendes ist dabei wichtig:

Vorderlader, hier Replikas, die bei uns erlaubnisfrei sindm, sind es in den Niederlanden nicht und müssen ebenfalls im EWP stehen. Erlaubnisfei sind Originalwaffen, ich vergess nur immer, bis zu welchem Jahr.

Das könnte genauer unser Holländer Adriaan wissen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Der Thread ist richtig interessant! Es wäre super, wenn man die Bestimmungen für die verschiedenen Länder zusammentragen könnte.

Kennt jemand die Formalitäten für Luxembourg bzw. welche Behörde ich ansprechen sollte (Konsulat?? Polizei vor Ort??)

Vielen Dank NbN

Geschrieben

"Eigentlich" ist das Ganze innerhalb der EU doch ein vollkommener QUATSCH :rolleyes:

Für die vorübergehende Nutzung sollte die Besitzerlaubnis des Herkunftslandes genügen.

Für mein Auto brauche ich schließlich auch keine besonderen Papiere, wenn ich in ein anderes Land reise

und mein deutscher Führerschein gilt auch dort.

Es wäre vernünftiger, wenn die sich mal um solche Dinge kümmern würden -

das nennt sich dann "Vereinfachung" und würde ganz nebenbei gut ankommen und dem Bürger vermitteln, daß die EU eben doch Vorteile hat.

SO aber gelingt das nicht :icon13:

Geschrieben

Aber EU will ja nicht vereinfachen, sie wollen Bürokratie und das schaffen die auch.

Grundsätzlich:

EU immer Feuerwaffenpass mit der einzigen, oben erwähnten Ausnahme Österreich und Deutschland.

Dazu eine Einladung oder eine Genehmigung im Pass des Empfängerlandes.

Einige Länder bestehen auf die Genehmigung zur Verbringung: England und Schweden. Wobei sich das lauf EU ändern soll, schauen wir mal. Kostet immer Geld und nicht wenig.

Manche Länder bestehen immer auf eine Vorabgenehmigung bei einer Durchreise: Luxemburg, Frankreich, Belgien und eventuell noch andere. In Frankreich zumindest kostenlos. Wichtig wenn man von A nach C will und dabei auf dem Landweg durch B muss.

In manchen Ländern sind verschiedene Waffen grundsätzlich verboten: Deutschland = alles was irgendwie KWKG sein könnte, dazu die verbotenen Waffen (z.b. Zentralzünder Kurzwaffen unter 6,3mm), wenn das auch extrem undurchsichtig ist und eigentlich die größte Falle in Europa darstellt - zum Glück kennt sich aber damit auch kaum ein Polizist oder Zöllner aus. England Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen. Österreich Pumpguns.

Spanien alle Waffen in 308 und 223, Frankreich Militärkaliber für die Jagd (aber zum Sportschießen sind sie erlaubt), Italien hat so eine etwas schwammige Regel für Pistolen im Kaliber 9 mm Luger / 45 ACP- eigentlich dort verboten, aber eventuell mit EFWP doch nicht, weiß aber keiner genau - also besser nicht mitnehmen oder kontrollieren lassen - was die aber sowieso nicht machen.

Und das schönste: keiner kann es genau sagen und man will es auch nicht.

Vorderlader brauchen für Frankreich keinen EFWP, aber für andere Ländern weiß das keiner.

Viel Spaß damit!

Gruß

Makalu

Geschrieben

Meine Erfahrung mit dem EFWP Schweiz-Deutschland und zurück da fürs Kuhfllegen benötigt wurde. Zoll Thayngen deutscher Zollbeamter. Kurz EFWP und Einladung angeguckt durchgewunken worden. Nix Stempel nix Kontrolle. Rückfahrt Schweizer Zöllner. Einaldung und EWFP angeguckt nix Kontrolle nix Stempel durchgewunken. Dies nur meine Erfahrung bis jetzt. Aufgepasst: Dies kann an einem anderen Zoll mit anderen Zöllnern anders ablaufen. :rolleyes:

Geschrieben

hallo

kleiner ergaenzung noch:

der EFWP gilt in oesterreich nur fuer maximal drei waffen

wenn mehr als drei waffen auf EFWP eingefuehrt werden sollen muss vorher die genehmigung in der BH beantragt werden in deren bereich der grenzuebertritt erfolgt

Geschrieben

Danke für die bisherigen Antworten.

Also meine Frage zielt darauf ab, was man wohl an Papieren benötigt, wenn man auf Jagd in Tirol fährt.

Tiroler Jagdgastkarte

Europäischer Feuerwaffenpass

(Deutsche) WBK

(Deutschen) Jagdschein

In Deutschland müsste ich auf dem Weg zur Jagd die Waffen NICHT verschließen.

Wie verhält sich dies auf der Fahrt nach Tirol?

Was ist in Tirol? Futteral verschlossen?

IMI

Geschrieben
Also meine Frage zielt darauf ab, was man wohl an Papieren benötigt, wenn man auf Jagd in Tirol fährt.

Tiroler Jagdgastkarte

Europäischer Feuerwaffenpass

(Deutsche) WBK

(Deutschen) Jagdschein

In Deutschland müsste ich auf dem Weg zur Jagd die Waffen NICHT verschließen.

Wie verhält sich dies auf der Fahrt nach Tirol?

Was ist in Tirol? Futteral verschlossen?

IMI

hallo

die papiere reichen so

einladung zur gesellschaftsjagd oder zu einem reviergang waere noch besser als nur die jagdgastkarte

aber muss so auch reichen

GEschlossenes futteral reicht in AT, muss nicht VERschlossen sein

eine getrennte befoerderung von muni und waffe ist NICHT gefordert, die waffe darf aber nicht geladen sein unterwegs

unbeaufsichtigte aufbewahrung der LANGwaffen im KFZ tagsueber bis max 6h, nachts bis max 3h, die waffen durefen von aussen nicht swichtbar im fahrzeug liegen (also am besten kofferraum)

LANGwaffen sind in AT frei ab 18 jahren, an die verwahrung werden daher keine besonderen anforderungen gestellt

du darfst das teil auch jedem in die hand dreucken, soferne er mind. 18 jahre alt ist

viel spass

Geschrieben

Danke, abo!

Habe ich vergessen: Klar, eine Einladung habe ich auch. Und Personalausweis auch.

Es geht übrigens nach (Ost-)Tirol.

Also zum Transport während der Fahrt ist es ausreichend, wenn das nur geschlossene Futteral auf der Rücksitzbank liegt?

Habe halt nur sehr dünne Futterale die auch abschließbar sind.

Die nicht abschließbaren sind dicker und besser stoßschützend.

Nachts ist die Waffe bei mir auf der Hütte, nie im Auto.

Geschrieben
Der Thread ist richtig interessant! Es wäre super, wenn man die Bestimmungen für die verschiedenen Länder zusammentragen könnte.

Kennt jemand die Formalitäten für Luxembourg bzw. welche Behörde ich ansprechen sollte (Konsulat?? Polizei vor Ort??)

Vielen Dank NbN

Du musst deinen EFWP hier abstempeln lassen: Ministére de la justice

13, rue Erasme

L-1468 Luxembourg

Geschrieben
Also zum Transport während der Fahrt ist es ausreichend, wenn das nur geschlossene Futteral auf der Rücksitzbank liegt?

hallo

ja, ist ausreichend

wobei ich es eh in den kofferraum geben wuerde oder zumindestens was drueberlegen

man(n) will ja ned bei einer verkehrskontrolle unnoetig in diskussionen verwickelt werden ...

wichtig ist dass die knarre in einem behaeltnis verwahrt wird

das behaeltniss muss nicht versperrt, aber es muss verschlossen sein

das wars

Geschrieben
wichtig ist dass die knarre in einem behaeltnis verwahrt wird

das behaeltniss muss nicht versperrt, aber es muss verschlossen sein

das wars

Danke!

Darf ich fragen in welchem Bundesland dies gilt? In Deinem?

Österreich hat doch angeblich 13 versch. Waffengesetze...

Geschrieben
Danke!

Darf ich fragen in welchem Bundesland dies gilt? In Deinem?

Österreich hat doch angeblich 13 versch. Waffengesetze...

hallo

das WaffG ist ein bundesgesetz kein landesgesetz

lediglich die ermessensentscheidungen (ZB: welche bedingungen muessen erfuellt werden um mehr als 2 FFW zu bekommen) werden bundeslandspezifisch unterschiedlich behandelt.

auch das sollte aber eigentlich nicht so sein, theoretisch sollte ein wiener genauso behandelt werden wie ein tiroler ..

Geschrieben
Dazu eine Einladung oder eine Genehmigung im Pass des Empfängerlandes.

Einige Länder bestehen auf die Genehmigung zur Verbringung: England und Schweden. Wobei sich das lauf EU ändern soll, schauen wir mal. Kostet immer Geld und nicht wenig.

Schweden kostet 600 SKR (ca. 60€) , muß man vorher (4 Wochen) an die Polizeistelle über die man einreist (z.B. Malmö) überweisen. Dann bei Einreise deklarieren und bei Ausreise den Deklarationswisch wieder abgeben.

Dafür sind die schwedischen Zöllner nicht verkrpft, wenn sie das Wort Firearm hören.

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