Zum Inhalt springen
IGNORED

Nothilfe in der Regel Straftat?


PaleRider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hab ich von nichtöffentlichen Sitzungen gesprochen?

Natürlich hab ich vonöffentlichen gesprochen.

So eine Verhandlung interessiert keinen Menschen.

Zuschauer hab ich noch nie gesehen.

In meiner Lehrzeit haben wir sogar einen Schulausflug mit der Berufsschule ins Gericht gemacht. Dort wurde ein Trunkenheitsfahrt eines Wiederholungstäters öffentlich verhandelt. Der Zuschauerraum war voll... Ich war nicht der Angeklagte, um Fragen im Vorfeld zu vermeiden :s75:

Gruß K-Fang

Geschrieben
Die Sprecherin des AG München weist in ihrer Aussage ausdrücklich daraufhin, daß Gerichte nicht dazu da seien, Zeichen zu setzen.

Dem Kommentar aus dem Off ist das wurscht und man unterstellt dem Gericht, die Absicht zu haben, Zeichen setzen zuwollen.

-->Kein Glanzpunkt journalistischer Berichterstattung!

  1. Frontal 21 ist unseriös und hetzt immer (man erinnere sich an die Berichterstattung über Gamer und Waffenbesitzer). Denen würde ich keinen Glauben schenken.
  2. Einer der Strafzwecke ist Generalprävention. Die Bestrafung des Täters soll als mahnendes Beispiel für die Bürger dienen und diese von der Begehung gleichartiger Taten abhalten.

Geschrieben
Oder der Fall, in dem der Einbrecher auch noch Entschädigung wollte, als er vom Hund des Opfers am Bein verletzt wurde. Freispruch des Notwehrenden durch den BGH.

Alles andere ist Propaganda.

Stimmt leider nicht!

Mir wurden 1992 4 Backenzähne & ein Stück Unterkiefer durch einen ertappten, sofort angreifenden Einbrecher mittels Schlagring ausgeschlagen! Mein Schmerzensgeld wurde auf 600,-DM begrenzt, da ich mich wehrte, der Einbrecher beim Einbruch sich an den Händen angeblich verletzte und deshalb eine Woche arbeitsunfähig gewesen wäre!

Gruß, jwj

Geschrieben
Stimmt leider nicht!

Mir wurden 1992 4 Backenzähne & ein Stück Unterkiefer durch einen ertappten, sofort angreifenden Einbrecher mittels Schlagring ausgeschlagen! Mein Schmerzensgeld wurde auf 600,-DM begrenzt, da ich mich wehrte, der Einbrecher beim Einbruch sich an den Händen angeblich verletzte und deshalb eine Woche arbeitsunfähig gewesen wäre!

Gruß, jwj

Das ist ja mal wieder der Oberhammer. Die 600 Mark reichen doch nichtmal für einen Zahnersatz. Schlimm in D. Da saß bestimmt wieder so ein mit 68`er in der Robe im Gericht??

Ich kenne ein Fall, wo das Opfer bei einem Einbruch ein Warnschuß im Flur abgab und sich dabei ein Ziegel vom Dach geschossen hat. Der Einbrecher hat sich vor Angst in die Hose gemacht und Gegenanzeige bei der Polizei gestellt. Der Täter bekam 500 Stunden (wenn ich mich recht erinnere) im Tierheim und das Opfer musste die Reinigung der Klamotten in Höhe von 20 Mark übernehmen!!!!

Geschrieben
Das ist ja mal wieder der Oberhammer. Die 600 Mark reichen doch nichtmal für einen Zahnersatz. Schlimm in D. Da saß bestimmt wieder so ein mit 68`er in der Robe im Gericht??

Ich kenne ein Fall, wo das Opfer bei einem Einbruch ein Warnschuß im Flur abgab und sich dabei ein Ziegel vom Dach geschossen hat. Der Einbrecher hat sich vor Angst in die Hose gemacht und Gegenanzeige bei der Polizei gestellt. Der Täter bekam 500 Stunden (wenn ich mich recht erinnere) im Tierheim und das Opfer musste die Reinigung der Klamotten in Höhe von 20 Mark übernehmen!!!!

Das "Urteil" ist echt eine Frechheit hoffentlich hat er es angefochten, durch den zusätzlich herausgeschlagenen

Unterkiefer sind doch bestimmt neben Zahnmedizischen Kieferchirugische/r Eingriff erforderlich geworden welche

alleine unerträglich und schwmerzhaft sein können 1992 wurden zB. Kieferbrüche noch komplett verdrahtet also

beide Kiefer zusamenverbunden sprechen und Essen waren kaum oder auf normalen weg unmöglich.

Was ist das für ein Richter der dem Opfer hier anlastet das es sich gewehrt hat ist doch völlig normal und

menschlich jedes Tier wehrt sich was anderes wäre gegen jede natur, sollte er sich gar töten lassen?

Der Richter gehört noch heute auf die Anklagebank! :icon13:

Geschrieben
Der Richter gehört noch heute auf die Anklagebank! :icon13:

Ganz meine Meinung, und wenn wir hier auch, recht deutlich herauszulesen, Juristen und Nicht- "am Tisch" haben, dann ist es unglaublich, was in diesem Staat, s. das echte Beispiel mit den Zähnen usw., abläuft.

Wo kommt der Spruch her: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand ?"

Oder der: "Vor Gericht gewinnt nicht der, der Recht hat, sondern der, der den besseren Anwalt hat."

Mögt ihr Juristen obige Sätze verlachen, dem Volk aufs Maul schauen, wie ein ganz Kluger mal gesagt hat, bringt ne Menge.

Der sog. Rechtsstaat, der nie müde wird, diese Phrase zu dreschen, ist vom normalen Büger nicht mehr nachzuvollziehen. Die 68er Richter und Chefredakteure und Politiker der 1. und 2. Reihe haben diesen Staat zu dem gemacht, was er ist.

4 Stichworte, die mir in 1 sec. einfallen: Dominik Brunner, die Lügen um Erfurt ( ich habe das Buch, welches aufklärt ! ), Sarrazin, last but not least, unser aller Thema hier: die 1.000 Lügen um den/die LWB ( ich höre Frau Stokar noch immer von den Mordphantasien der Sportschützen, im Deutschen Fernsehen, phantasieren, sowas hätte man wegsperren müssen, nach gründlicher (( auch ärztlicher )) Untersuchung )..

Und solange Täterschutz vor Opferschutz geht, habe ich keine Fragen mehr.

Aber es gibt ja blogs, wo zu lesen ist, daß sich ganz bald ganz viel ändert. Wir werden sehen.

Geschrieben
Stimmt leider nicht!

Mir wurden 1992 4 Backenzähne & ein Stück Unterkiefer durch einen ertappten, sofort angreifenden Einbrecher mittels Schlagring ausgeschlagen! Mein Schmerzensgeld wurde auf 600,-DM begrenzt, da ich mich wehrte, der Einbrecher beim Einbruch sich an den Händen angeblich verletzte und deshalb eine Woche arbeitsunfähig gewesen wäre!

Gruß, jwj

Nicht wehren, liegen bleiben, laut schreien und mit dem Sanka abtransportieren lassen, danach immer über Kopfschmerzen klagen.

Ps: Dieser Prof.Dr. Erb aus dem Filmchen ist ein guter Freund von mir und schießt auch Les Baer. :D

Geschrieben
[*]Frontal 21 ist unseriös und hetzt immer...Denen würde ich keinen Glauben schenken.

Die Tatsache, dass ein populäres (bis populistisches) "Mainstream-Medium" wie Frontal21 in dieser Weise über das Thema berichtet, sehe ich nicht so negativ.

Immerhin wird vor einem Massenpublikum auf Missstände bei der rechtlichen Behandlung von Notwehr/Nothilfe hingewiesen.

Geschrieben

Echt ( iSV Les Baer) ? Das lässt tief blicken.

Mir wurde wieder mal klar, dass in keiner Großstadt leben ein Privileg ist.

Im Zweifelsfall, wenn ich dergleichen sehe, werde ich eher weggucken.

Bin ich doch schon mit 60 Sätzen mein Hobby los.

Da wird ein Orden verteilt an einen Typen aus München, bevor man die Tatumstände kannte.

Da wird von der Politik Courage eingefordert.

Da wird etwas gepriesen, was unsere Gesellschaft nicht mehr hergeben kann, weil sie sich in der Auflösung befindet.

ps : das necknife als "schmuckmesser" anzusehen war gutwillig in diesem bericht...unbedacht was es auch immer war. ist in betracht der angriffsituation aber auch unerheblich. selbst wenn es eine "selbstladende pumpgun" gewesen wäre.

Geschrieben

"Bin ich doch schon mit 60 Sätzen mein Hobby los."

Antwort: Daß geht schon mit einem Satz.

" Da wird von der Politik Courage eingefordert."

Antwort: Wie soll das gehen, die wissen doch nicht mal wie man Courasche schreibt.

Es ist immer putzig den "Gelehrten" zuzuhören, kommen diese Gelehrten in eine Situation wo es für "Sie selbst" brenzlig wird bzw. ans Eingemachte geht, ziehen die sofort den Schwanz ein und reden Geschwollenes.

:s75:

Geschrieben

... dann gebe ich jetzt auch noch meinen Senf dazu:

In der Schweiz stand doch gerade das Thema "Wiedereinführung der Todesstrafe" auf dem Plan. Die Anträger haben das ganze zurückgezogen und mitgeteilt, dass das Ziel gewesen sei die Öffentlichkeit aufzurütteln, dass Täter besseren Schutz genießen, als die Opfer. Also kein rein deutsches Thema.

Vor mehr als 2 Jahrzehnten wurden wir Karateschüler von einem der Trainer gewarnt Nothilfe zu leisten. Hintergrund war eine Verurteilung (zumindest in erster Instanz) wegen Notwehrüberschreitung (bzw. Nothilfeüberschreitung). Der Richter meinte, er hätte nicht so hart zuschlagen dürfen, er könne schließlich Karate. Jeder, der eine harte Kampfsportart ausübt weiß aber, dass man nicht halb-stark zuschlagen oder treten kann.

E = 1/2 mv Quadrat

Da die Geschwindigkeit essentiell notwendig ist, damit der Täter den Gegenangriff nicht parieren kann und man nun nicht ausprobieren kann, ab welcher Geschwindigkeit der Gegner den Arm oder Fuß nicht mehr abwehren kann, muss man so schnell wie es geht zuschlagen oder treten. Die damit verbundene Energie nimmt aber nun im Quadrat mit der Geschwindigkeit zu, was bei Erfolg den körperlichen Schaden beim Täter entsprechend erhöht, je austrainierter man ist.

Deshalb bedeutet Nothilfe (Verteidigungsfall) bei mir grundsätzlich: Erst die Flucht ergreifen, dann die 110 rufen und wenn das Opfer Glück hat, dann kommt die Polizei auch noch rechtzeitig. Dauert ja in der Regel nur ca. 10 bis 15 Minuten. :angry2:

Anhängen kann man mir deswegen nichts, denn niemand muss Hilfe leisten, wenn er sich dabei selbst in Gefahr begibt.

Die Schuld an dieser Situation gebe ich den linken Kräften in diesem Land.

Geschrieben

Ist das englische Prinzip, entwaffnen - Notwehr faktisch abschaffen und wenn die Kriminalität ihren Höhepunkt erreicht hat, bettelt der gebeutelte Bürger regelrecht um ein paar Videokameras mehr in seiner Gegend - und schon ist der Überwachungsstaat da, ganz ohne Proteste und Gegenwehr...

Geschrieben
Ist das englische Prinzip, entwaffnen - Notwehr faktisch abschaffen und wenn die Kriminalität ihren Höhepunkt erreicht hat, bettelt der gebeutelte Bürger regelrecht um ein paar Videokameras mehr in seiner Gegend - und schon ist der Überwachungsstaat da, ganz ohne Proteste und Gegenwehr...

Genau das will man ja dort, mittlerweile soll es schon Fernsehkanäle geben wo man auf Videokameras zugreifen

kann,daß geht soweit das sich jetzt nachbarn der unterschiedlichsten Delikte bezichtigen und sich gegenseitig denunzieren.

Wenn das gemeine Volk mit sich selbst viel zu tun hat wird es kaum gegen die Obrigkeit aufbegehren das ist wohl

der Hintergedanke bei der ganzen Sache. :angry2:

Geschrieben
...

Wenn ich einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bekomme... dann kriegen ... noch der Chef etwas davon mit?

...

Bei nem Strafbefehl landest auch net vor Gericht, aber wie bitte erklärst deinem Chef deine Abwesenheit wegen dem Gerichtstermin (nach Vorladung) früh um 10e ?

Geschrieben
... was die Leute von frontal21 bezwecken wollten: Wut aus "den Staat" schüren... Ihr reagiert wie pawlowsche Hunde.

Dann ist also einer der Fakten und Wahrheiten nennt, also ein Wutschürer in deinen Augen ? Dazu sage ICH nur Bravo... tolle Kritikfähigkeit.

Wenn wir pawlowsche Hunde sind, dann bist du ein Musterexemplar des preussischen Michels mit dem Prügelstock im A***...

Und irgendwie klingt mir dein Text immer wie der des staatsbezahlten Büttels, der nix auf seinen Arbeitgeber kommen lassen darf.

Geschrieben

Deshalb bedeutet Nothilfe (Verteidigungsfall) bei mir grundsätzlich: Erst die Flucht ergreifen, dann die 110 rufen und wenn das Opfer Glück hat, dann kommt die Polizei auch noch rechtzeitig. Dauert ja in der Regel nur ca. 10 bis 15 Minuten. :angry2:

Anhängen kann man mir deswegen nichts, denn niemand muss Hilfe leisten, wenn er sich dabei selbst in Gefahr begibt.

Auch wenns schwerfällt - aber bei der Rechtssprechung

Die Schuld an dieser Situation gebe ich den linken Kräften in diesem Land.

Treffer versenkt

Geschrieben

Mal ne Frage nebenbei: Was ist Nothilfe ?

Also "mein" STGB kennt nur Notwehr, Überschreitung der Notwehr, rechtfertigenden Notstand und entschuldigenden Notstand. So wie ich das mal bei der WSK lernen musste.

Also, was ist das eigentlich, diese "Nothilfe" ?

Geschrieben

Wenn das gemeine Volk mit sich selbst viel zu tun hat wird es kaum gegen die Obrigkeit aufbegehren

(quote]

100 points for Mr. Kahn, Germany.

Und wenn dann noch ein Volk waffenlos ist, dann ist doch alles in Butter.

Ich hab`s hier schon mal, länger, zitiert, darum nur diese Zeile:

Liebe wird verboten, denn Liebe bringt Gefahr für den neuen Staat ... ( P.M., ca. 1981 )

Geschrieben
... das gleiche wie Notwehr, nur das man bei der Nothilfe jemanden hilft.

...

OK. Ist aber eine überflüssige und auch verwirrende Formulierung, denn so wie das mal lernen musste, gibt es da im STGB keine Unterscheidung ob es sich im Falle von Notwehr um einen selbst oder andere handelt.

Siehe Zitat:

§ 32 Notwehr

...

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Geschrieben

Nothilfe als Unterkategorie der Notwehr wird aber einem zur Zeit bei der

Waffensachkundeprüfung so im Themenbereich Notwehr, Nothilfe und Notstand beigebracht...

Guck mal in die jetzt aktuellen Fragenbögen rein.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.