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IGNORED

Mit Luftgewehr im Garten schießen?


Gast

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Geschrieben

Moin,

jemand (ein rechtmäßiger Erbe) hat bei einer Haushaltsauflösung eines Verstorbenen ein Luftgewehr gefunden. Er will es behalten. Nun fragte der mich, ob er damit in seinem Garten schießen darf.

Früher wäre ich mir sicher gewesen, so lange er Sorge trägt, daß das Geschoß sein Grundstück nicht verlassen kann (Kugelfang für die Diabolos). Da sich aber die gesetzlichen Bestimmungen ständig ändern bin ich mir nun nicht mehr sicher.

Es ist ein Kaufbeleg von 1982 dabei und es handelt sich um ein reguläres LG unter 7,5 Joule.

Darf er, oder darf er nicht? Und wenn es erlaubt ist, ist es auch ratsam in der heutigen Zeit? (Nachbarn)

Was ist mit Aufbewahrung, ist ein Tresor wie für meine "scharfen" erforderlich?

Es grüßt

kape357

Geschrieben

In aller Kürze:

- Ja er darf.

- Er muss erhebliche Anstrengungen zur Sicherheit unternehmen. Allein der Kugelang reicht nicht. Hochblende, Abschuss-Tunnel oder Ähnliches zur SICHER-stellung der Schussrichtung.

- Aufbewahren muss er so, daß kein Unter-18er drann kommen kann ! Es gibt keine Vorgabe für das Behältnis.

- Ratsam ist das nicht. Bei Polizei-Alarm wird er Ärger kriegen. Auch wegen Lärm, und wegen dem Verbrauch von Atemluft...

Geschrieben

Sind ja im Schnitt nur 10m.

Dürfen darf er, das ist ja schon klargestellt. Die Bedingungen auch.

Wenn er nicht in eine Hütte o.ä. schießen bzw. dort den GF aufhängen kann sollte er es mit aufgehängten Planen versuchen WENN sonst die Gefahr besteht, dass ein Geschoss das Grundstück verlassen könnte.

Alte LKW-Planen oder Reste vom Segelmacher genügen da wenn sie frei schwingend aufgehängt werden, sie haben sich bei Volksfesten schon sehr bewährt. Ichnehme jährlich einige so gesicherte Stände auf Festen ab. Die Behörde trägt es mit.

Insbesondere ist dadurch auch ein Sichtschutz gewährleistet.

Wenn er AUS einer Hütte herausschießen kann in Richtung des eigenen Hauses (Hauswand) und vielleicht einen kleinen Holzrahmen am Tisch installiert der den Schußwinkel auf die Hauswand begrenzt ist auch gut.

Es gibt KEINE genauen Vorgaben.

Er ist verantwortlich dass nichts passiert.

Ärger mit den überaus gefährdeten, Todesangst ausstehenden NAchbarn kann man durch den Sichtschutz/Hütte sehr gut vermeiden.

Wichtig ist, sich alles erst einmal aus verschiedenen Perspektiven anzusehen, zu überlegen von wo bzw. wo einen der Nachbar evtl. nicht einsehen kann und dann zu entscheiden. Nicht komplizierter machen als es ist.

Geschrieben
Er darf, wenn das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann, also vom Standpunkt des Schützen mind. 175 m zur Grundtsücksgrenze sind (Kugelfang allein reicht, bei kritischer Auslegung des Gesetzes, alleine nicht aus).

Wer hat schon ein so großes Grundtsück? Da würd' ich lieber im Keller schießen...

*lol* :rolleyes:

Nein, 175 Meter misst sein Grundstück natürlich nicht........ da hätte ICH gern ein 4000 Meter Grundstück...... :00000733:

Vielen Dank, ich werde ihm abraten...

Grüße

kape357

Geschrieben

Warum?? Er darf doch! Mit etwas Überlegung kann man das ganz locker einrichten......und einfach Spaß haben.

Edith erinnert daran, dass es zwischen A und B nur ca. 10 m (!!!) sind! Man benötigt KEINE Landebahn.

Geschrieben
dachboden ist immer wenn nicht ausgebaut das einfachste - ...

da kann man auch klasse mal mit nem kk schießen

Können schon; mit dem dürfen ist das bei "KK" so eine Sache...

Was das LG-Schießen angeht: die Lösung "Zielscheibe + Kugelfang an der Kellerwand" ist zwar nicht die einzig mögliche,

aber die definitiv stressfreieste Lösung.

Geschrieben
dachboden ist immer wenn nicht ausgebaut das einfachste -

Ein Bekannter hat im ausgebauten Dachboden an einer Giebelseite ein Wiederladekämmerlein eingerichtet und nutzt den restlichen Dachboden auch in Richtung "Hobby Waffen". An der Innenwand hat er so ein kleines, geschnitztes Holztürchen wie bei einem rustikalen Einbauschrank. Macht mans auf, sieht man quer durch den Dachboden auf einen an der gegenüberliegenden Giebelseite angebrachten Kugelfang. Zwischenwände und Möblierung wurden entsprechend ausgespart, ich meinte auch noch ein weiteres Türchen in einer anderen Zwischenwand gesehen zu haben. Ist doch eine nette Lösung, finde ich.

da kann man auch klasse mal mit nem kk schießen

Würde ich mich nicht trauen, bereits Versuche mit einem freien 4mm-Revolver waren draußen zu hören. Vor 30 Jahren war das anders, da hat mein Vater regelmäßig mit KK-Pistole und Revolver im Keller trainiert, Kugelfang waren alte Kataloge. Oder auch mal eine Rattenjagd quer durch den Keller veranstaltet, als durch die aufgegrabene Kanalisation Nager eingedrungen waren. Viele Einschüsse ringsum, erlegt hat er sie aber nachher doch mit einer Schaufel...

Geschrieben
dachboden ist immer wenn nicht ausgebaut das einfachste - kann auch nachbar meckern

da kann man auch klasse mal mit nem kk schießen

Aber sonst haste alles verstanden??

Geschrieben
Da er ja einen Schießstand aufbaut, muss er sich den nicht abnehmen lassen?

In den Schützenhäusern die Stände müssen doch auch abgenommen werden.

Wenn er einen Schießstand aufbaut - JA!

Wenn er einfach einen Geschoßfangkasten an die Wand (an einen Nagel) hängt zum Schießen _ also nicht fest einen Stand aufbaut- benötigt er gar nichts!

Wohlgemerkt für LD!! Alles andere ist Genehmigungspflichtig bzw. verboten.

Geschrieben

Also ich habe es vor nicht allzu langer Zeit selber gemacht. GF an Hauswand und los. Und siehe da es gab auch Zuschauer (Nachbarn) und die waren nur traurig als meine Diabolos alle waren. Muß bzw. kann ich mich da glücklich schätzen "normale" Nachbarn zu haben? Ich habe bis jetzt vor dem Lesen immer angenommen, das ist die normalste Sache der Welt, warum Sichtschutz....

Geschrieben
Wenn er einen Schießstand aufbaut - JA!

Wenn er einfach einen Geschoßfangkasten an die Wand (an einen Nagel) hängt zum Schießen _ also nicht fest einen Stand aufbaut- benötigt er gar nichts!

Wohlgemerkt für LD!! Alles andere ist Genehmigungspflichtig bzw. verboten.

Nur der Vollständikeit halber

§12 (4) WaffG Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten

Besitztum

a ) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b ) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Das heisst auch 4mmM20 u.ä. sind unter den vorgenannten Bedingungen möglich. In ländlichen Gegenden mit ausreichend Platz also wenig Problem. In engen Reihenhaussiedlungen schon mehr ;)

greetz

Geschrieben

Wohl dem, der einen geeigneten Keller hat.

Kleiner Schmunzler: Mit ner 4mmM20 kannst du dann dein Bedürfnis (Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen) bequem im Keller erfüllen. ;)

greetz

Geschrieben

Das mit den 4mmM20 stimmt. Die gehen mir immer durch. Warum -keine Ahnung. Vielleicht, weil sie hier bei uns so selten vorkommen bzw. so "verschämt" vor sich hin existieren.

Dabei sollte der Spaß mit den Teilen nicht unterschätzt weredn. BY macht es vor.

Sichtschutz muss nicht sein! Nur um das klar zu stellen. Aber je nach Nachbarschaft KANN es SINN machen - auch ohne vorgeschrieben zu sein.

Geschrieben
Unproblematischer wird's aber wiederum im ReihenhausKELLER.

Ja, vor allem, wenn der durchgehend ist. Ich wüßte da ein sehr langes Reihenhaus direkt neben der A3 bei Regensburg, wenn da keine Trennwände drin wären... :00000733:

Geschrieben
In aller Kürze:

- Ja er darf.

- Er muss erhebliche Anstrengungen zur Sicherheit unternehmen. Allein der Kugelang reicht nicht. Hochblende, Abschuss-Tunnel oder Ähnliches zur SICHER-stellung der Schussrichtung.

Der Text im WaffG, der sich mit dem Schießen von freien Luftgewehren/Luftpistolen im eigenen, umgrenzten Grundstück befaßt, hat sich seit 1972 nicht geändert. Ich habe es selbst überprüft.

Trotzdem wird panisch in allen möglichen Internetforen suggeriert, daß es massive Änderungen gegeben hätte.

Was sich wohl geändert hat, ist der Umgang der Bevölkerung (Nachbarn) damit. Inzwischen ist ja jeder Siebenjährige mit Spielzeugrevolver amokverdächtig und einen Einsatz des SEK wert.

Insofern ist es tatsächlich ratsam, seine freien Druckluftwaffen nur dort zu schießen, wo Nachbarin Frl. Krause das weder sehen noch hören kann: In der Wohnung (Flur), Keller oder Garage.

Ansonsten würde ich als alter QMler sagen, eine "Standard Operation Procedure" (Arbeitsanweisung) in Verbindung mit einem ausreichend dimensionierten Kugelfang im Garten ist rechtlich ausreichend. Aber das ist meine private und juristisch laienhafte Meinung.

Geschrieben
Ansonsten würde ich als alter QMler sagen, eine "Standard Operation Procedure" (Arbeitsanweisung) in Verbindung mit einem ausreichend dimensionierten Kugelfang im Garten ist rechtlich ausreichend.

Das sagt jeder mit gesundem Menschenverstand.

Nur ist der leider im Waffenrecht nicht mehr so gefragt...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Was sich wohl geändert hat, ist der Umgang der Bevölkerung (Nachbarn) damit. Inzwischen ist ja jeder Siebenjährige mit Spielzeugrevolver amokverdächtig und einen Einsatz des SEK wert.

Insofern ist es tatsächlich ratsam, seine freien Druckluftwaffen nur dort zu schießen, wo Nachbarin Frl. Krause das weder sehen noch hören kann: In der Wohnung (Flur), Keller oder Garage.

FALSCH

Genau umgekehrt.

Es ist ratsam, oft und gerne und besonders von den Nachbarn gesehen, dieser Freizeitbeschäftigung nachzugehen, damit es wieder zur "Normalität" wird und eben nicht wegen son einem Pipifax das MEK, SEK, der Zoll oder auch die Gewerkschaft deutscher Politessen anrücken muss.

Burschen heraus ! Lasset es schallen von Haus zu Haus !

Geschrieben
Burschen heraus ! Lasset es schallen von Haus zu Haus !

Noble Einstellung. Schmollis!

Da ich jedoch mein Lebenssoll bezüglich Nachbarschaftsstreit bereits absolviert habe (allein beim Hausbau) und dazu noch Büchsenmacher :rolleyes: bin, ist das hier nicht so mein persönliches Motto.

Geschrieben

Ich sehe das differenziert. Man sollte sich überlegen, wegen WAS man - das gilt gerade auch für das Waffenthema - "sich verkämpft".

Es gibt Bereiche, Themen und Anlässe, da ist es angebracht, bei anderen lohnt es sich schlicht nicht.

Geschrieben
Ich.

Darf das aber nur wenn die Pferde meiner bessere Hälfte nicht da rum spazieren :bud:

Adriaan

Wo ist das Problem?

In die eine Ecke ein paar Mören in die andere den Kugelfang. :gutidee:

Oder

Den Kugelfang tief hängen und im liegen schießen, da die Pferde ja doch recht hoch sind.

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