Zum Inhalt springen
IGNORED

Wechsellauf und Munitionserwerb


binnurich

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Endlich sind meine 12 Monate um...

Also hab ich mir eine Peters Stahl .45er mit 9mm Wechsellauf zugelegt. :00000733:

Meine SB meint nun, dass der Munitionserwerb für die .45er OK sei, für den Wechsellauf die 9mm keine Chance, da kein Bedürfnis für Sportschütze vorliegt. :confused:

Ich war der Meinung das ein WL mit einem gleichen/kleineren Kaliber zum einen kein Problem ist (was ja anscheinend stimmt), aber auch das der Munierwerb Ok sei.

Was soll ich der SB freundlch miteilen um das Problem zu "erörtern"?

Ich bin etwas verwirrt. Was soll ein WL ohne Muni?

Geschrieben

Moin, binnurich..

Für ein Wechselsystem bebötigst Du kein Bedürfnis; der Munitionserwerb wird extra

eingetragen und kostet auch Geld!

Ich weiß leider nicht mehr wo, aber in irgendeinem Thread wurde das Thema schon

ausgiebig behandelt...

Guck mal in der Suchfunktion unter WS oder Wechsellauf/ -System.

Gruß, kriegerlein

da war einer schneller...und besser :-)

Geschrieben

Bei meinem Amt wollte ich auch ein Wechselsystem eintragen lassen. Brauchte aber auch einen Stempel für den Munerwerb. Also gefragt, wie das gehandhabt wird, und ich sollte nur auf dem Formular zur Anmeldung einer erworbenen Waffe dazuschreiben dass ich den Munerwerb dafür ebenfalls beantrage. Hat dann insg. 38 Eu gekostet. (19 Anmeldung + 19 Munerwerb)

Vielleicht am besten fragen, wie dein SB das am geschicktesten handhabt.

Ist wieder so ein Punkt, WS mit kleinerem oder gleichem Kaliber sind bedürfnisfrei erwerbbar, dass aber der Munerwerb auch woher kommen muss, daran haben die wieder mal nicht gedacht.

Geschrieben

Erst mal danke euch beiden für die schnelle Antwort. Mit dem Suchbegriff Wechselsystem kommt mehr...

Also:

Anlage2 zum WaffG, Unterabschnitt 2, Punkt 2.1

Sagt ja nur, dass der Wechsellauf oder ein Wechsellsystem bedürfnisfrei erworben werden darf.

WaffG § 10 Abs. 3 Satz (In dem Link von sgclimber)

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

Sagt jetzt auch nicht wirklich etwas über Wechselläufe aus. Aber bedeutet der 2. Teil, dass ein wiederlader alles erwerben darf? Das sehe ich jetzt zum ersten Mal.

Meiner Meinung nach macht ja auch ein bedürfnisnachweis für den bedürfnisfreien Wechsellauf auch keinen Sinn. Aber gibt es da nicht auch was schriftliches wo das explizit drinsteht?

Den Vorschlag:

1.) mit Vorgesetztem reden, wenn erfolglos:

2.) schriftlicher Bescheid über Amsthandlung (Rechtsmittelbehelf) verlangen, wenn erfolglos:

3.) Klage beim Amtsgericht einreichen

möchte ich auch noch nicht fahren. wir sind beide noch recht jung und werden wohl noch lange miteinander zu tun haben. Erst mal auf die Sanfte.

Geschrieben

Das ging bei mir ganz normal von statten 9mm Wechselsystem zur 45 ACP Basiswafe gekauft und Mun wurde automatisch eingetragen. Aber dieses Thema gibt es schon so lange wie es dieses Forum gibt.. Die Sachbearbeiter sollten mal geschult werden damit so ein Schwachsinn nicht weiterhin praktiziert wird.

Frag sie doch mal wie du den Munerwerb beantragen sollst. Eventuell hat sie ja Formulare.... :confused: ich lach mich weg

Geschrieben
Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

Aber bedeutet der 2. Teil, dass ein wiederlader alles erwerben darf? Das sehe ich jetzt zum ersten Mal.

Das bedeutet, das Du, ( sofern in der Erlaubnis nach §27 das nicht wieder auf Munition, für die Du eine waffenrechtliche Erlaubnis hast rechtswidirg eingeschränkt wird), jede Munition laden und wiederladen darfst und der Besitz durch die Erlaubnis nach §27 SprengG gleichzeitig die Waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz der wiedergeladenen Munition ist.

Fabrikmäßig hergestellte Munition darfst Du und kannst Du mit der Erlaubnis nach §27 SprenG bei keinem Händler erwerben.

Geschrieben

Also meine SB meint:

Die Munitionserwerbsberechtigung für die 9 mm Para kann nur eingetragen werden, wenn ein Bedürfnis bestätigt wird.

Der Eintrag alleine in der grünen WBK reicht zum Munitionserwerb nicht aus.

Aber wie soll das gehen? Ein Bedürfnis für einen bedürfnisfreien WL? Also den WL darf ich ja haben, Muni nicht... :00000733:

Und wegen dem Wiederladen:

http://www.rechtskataster.de/cgi-bin/parse...er=bemessen#h19

10.14 Munitionserwerbsschein (§ 10 Abs. 3 Satz 2)

Ein Munitionserwerbsschein kommt in Betracht z.B. bei Wiederladern, Munitionssammlern und Besitzern von Einsteckläufen, die nicht in der WBK eingetragen sind.

10.14.1 In dem Munitionserwerbsschein (Muster Anlage 5) ist die amtliche Bezeichnung der Munition anzugeben, sofern die Erlaubnis nicht für Munition jeder Art erteilt wird. Bei Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 3 Satz 2 hat der Antragsteller die gewünschten Kaliber zu benennen.

Eine Beschränkung der Erlaubnis auf ein bestimmtes Kaliber soll nur dann erfolgen, wenn ein weitergehendes Bedürfnis auszuschließen ist.

Eine mengenmäßige Beschränkung ist nicht vorzusehen. Der Munitionserwerbsschein gilt im gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.

Nicht erworben werden darf verbotene Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.1 bis 1.5.6, es sei denn, es liegt zusätzlich eine Ausnahmebewilligung für verbotene Munition nach § 40 vor.

Bin ich heute abend schon balla-balla? Ich verstehe das so, dass ich einen Munitionserwerbsschein beantragen könnte, oder?

Am Ende sehe ich mich schon 9mm Para selbst laden, weil ich die nicht kaufen darf :eclipsee_gold_cup:

Gast solideogloria
Geschrieben

Also beantragen kannst du einen Munerwerbsschein ja immer, allerdings ergibt sich werder aus deiner Situation noch aus deinem Antrag ein Rechtsanspruch auf einen Munerwerbsschein.

Auch ergibt sich aus dem Waffg. für mich kein Anspruch auf einen Munerwerb aufgrund des Kaufs eines Wechselsystems. Dass dies in der Regel so problemlos gewährt wird ist sicher sehr schön, da aber eine Regelung zum Munerwerb für diese Situation im Waffg nicht definiert ist ist es wohl im Ermessen des SB´s diesen zu gewähren oder eben nicht.

Macht mich jetzt auch ein Stück weit betroffen und traurig, scheint aber so zu sein.

Ich hoffe ich irre und jemand kann mich aufklären.

Geschrieben

Irgendwie scheint jeder SB zu dieser Sache eine andere Meinung zu haben. :rolleyes:

Als ich mein Wechselsystem angemeldet habe, wollte ich um Geld zu sparen den Munerwerb gerne weglassen (hab noch eine andere Waffe in dem Kaliber). Mein SB bestand darauf den Munerwerb einzutragen! Grund: ich könnte ja die andere Waffe verkaufen, und dann könnte ich das Wechselsystem nicht mehr zu seinem Bedürfnissumfassenden Zweck nutzen... ;)

Frag doch deinen "noch jungen" SB er solle mal auf anderen Ämtern oder bei seinem Vorgesetzen nachfragen... vieleicht hilft das dann schon. Wenn nicht, eine schriftlich Ablehnung, mit gesetzlicher Begründung verlangen... mal sehen was dann kommt...??? :D

Geschrieben

Nur weil da nicht steht "Munitionserwerb ist bei Wechselsystemen zu genehmigen", bedeutet das nicht, dass es NICHT so ist. Wenn eine planwidrige Regelungslücke vorliegt wird (sofern vom Gesetz erlaubt) analog ausgelegt.

Geschrieben
Was soll ich der SB freundlch miteilen um das Problem zu "erörtern"?

Ich bin etwas verwirrt. Was soll ein WL ohne Muni?

Net schwätze, mache ;)

Antrag für MEB ausfüllen und abgeben, einen rechtmittelfähigen Bescheid verlangen und unter Umständen löst sich das Problem in Luft auf. Wenn nicht, Anwalt gehen. Wo war noch einmal der Link zu den speziellen RA?

BBF

Geschrieben

:heuldoch:

Es gibt Diskussionen, da halten sich Wiederlader raus. :rolleyes:

Aber nur mal so.

Du hast dein vom Verband bestätigtes Bedürfnis, gehst zu deinem dir zugeordneten SB, bekommst deinen Voreintrag und gehst dir die Waffe deiner Wahl kaufen.

In der befristeten Zeit nach dem Erwerb erscheinst du wieder beim SB, der trägt ein und fragt dich "möchten sie auch die Munierwerbserlaubniss?". kostet 22,xx extra. Du überlegst nicht lange und sagst Ja.

Oder nein, da du ausschließlich selbst lborierst.

Wenn das Wechselsystem eingetragen ist, ist ein Munitionserwerb nicht direkt daran gekoppelt.

Wobei ein netter SB dir dieses wohl einträgt.

Mache den Wiederlader und lade dir (reichlich) redlich :00000733:

Gast solideogloria
Geschrieben

Nein ganz und gar nicht. Ich möchte gerne den Munerwerb auch als Wiederlader eingetragen bekommen. Ich gehöre nämlich zu der Sorte Wiederlader, die nur äußerst unwillig leere Hülsen kauft. :D

Geschrieben
:heuldoch:

Es gibt Diskussionen, da halten sich Wiederlader raus. :rolleyes:

Wenn es um Randzünder geht, dürfte das bei den meisten mit dem Wiederladen aus sein.

Auißerdem gibt es immer wieder den Versuch, den §27 Schein auf Munitionsherstellung

zu beschränken, für die eine Waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Und wenn man Pech hast, dauert es, bis vom Widerspruch über Verwaltungsgericht hin zum Oberverwaltungsgericht bis dann diemkorrekte Sichtweise als richtig im Urteil den SB deutlich gemacht wird. Bis dahin ist dann der Munitionserwerb auf WBK sehr wichtig.

Geschrieben

Ich bekam drei Vorderladerwaffen geschenkt.

Mein Arbeitskolege schleppte mich mit auf den Schiessstand, man erklärte, dann zeigte, dann lud man mir.

nach dem Bumms war ich mehr als angetan.

Ich hatte Glück, nur 3 Monate später war ein Sachkundelehrgang, tag's später der Sprengstoffschein und Wiederladen angesagt.

So durfte ich schwarzes Pulver erwerben und fing an Spass zu haben.

Bis zu ersten genehmigten Erwerb verging noch fast ein Jahr.

Eine meiner ersten war eine alte 08.

Da ist selbst laden angesagt.

Hülsen für den Anfang bekommt man auch von seinen Vereinskollegen.

Geschrieben
Ich bekam drei Vorderladerwaffen geschenkt.

Mein Arbeitskolege schleppte mich mit auf den Schiessstand, man erklärte, dann zeigte, dann lud man mir.

nach dem Bumms war ich mehr als angetan.

:eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup:

Nur ist auch beim Bundesrecht Sprengstoffrecht die Umsetzung in den Bundesländern so einheitlich uneinheitlich, das man selbst in ein und demselben Bundesland je nach Bezirksregierung die tollsten Narreteien erfährt.

Kopfschüttel Unverständnis

Geschrieben

Argumentier doch so:

Du hast bedürfnisfrei (also ohne einzelne Befürwortung) das Wechselsystem erworben. Wenn du jetzt keine Munition dazu bekommst, kannst du die Waffe ja garnicht nutzen. Und als Sportschütze eine Waffe/Waffenteil haben, das man dann nicht nutzen kann, wäre doch nicht vom Bedürfnis "Sportschütze" gedeckt. Will dein SB das?

Geschrieben

:gutidee: hola amigo binnurich,

versuche folgendes: nimm die Sportordnung und zeige deinen SB dass ihr auch das Kaliber (für´s WS) sportlich schiesst...oder irgendeine Sportordnung (BDMP. BDS, DSU, DSB usw.) man kann ja auch als Gastschütze in fremde Vereine schiessen.

Oder besorg dir von dein Verein/Verband die Bestätigung für´s Kaliber.

Meine SBin macht nicht son Zirkus, ich: bitte Munierwerb mit abstempeln und das war´s.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

@hexoplast

Da rechnet der SB das Ws sicher noch in die 2/6 ein.

@CarlFriedrich

Hab da viel Glück, Wiederlader ohne Zentralfeuerwaffe auf eigener WBK.

Zitat SB bei Eintrag der 4mm: Willste nicht lieber was richtiges? :confused:

Wie begründet man als Wiederlader eigentlich "MES aller Art" ?

Geschrieben
Mun erwerb liegt doch mit dem Eintrag der .45 vor. Dieser Eintrag deckt alle Kaliber die durch die Grundwaffe verschossen werden können inkl. Wechselsysteme.

So kenne ich das -allerdings noch aus Zeiten des "alten" Waffenrechts vor dem 01.04.2003- auch.

Der Munitionserwerb gilt demnach für die Waffe, nicht für ein bestimmtes Kaliber. Wechselsystem oder Wechsellauf sind nur Zubehör zu dieser Waffe.

War damals großes Thema, als diverse Behörden meinten, bei Revolvern in .357 keine .38er Munition zulassen zu wollen ohne zusätzlichen Eintrag für dieses Kaliber. Ich meine mich zu erinnern, daß es dazu damals sogar ein Urteil gab. Falls ja, hat das wer und läßt sich das aufs heutige WaffG übertragen? Ich vermute ja, etwas Hilfestellung wäre aber sehr nett.

Auch müßten irgendwo in den Tiefen des Forenarchievs noch Threads dazu existieren.

Garandschütze, kannst Du Dein "Falsch" mit einem Gesetzestext oder ähnlichem belegen? Mir geht es darum, die heutige Rechtslage herauszufinden. Nicht für mich persönlich, ich hab da keine Probleme, ich darf auf dem Gebiet sozusagen "alles".

Geschrieben
.......

Als ich mein Wechselsystem angemeldet habe, wollte ich um Geld zu sparen den Munerwerb gerne weglassen (hab noch eine andere Waffe in dem Kaliber). Mein SB bestand darauf den Munerwerb einzutragen! Grund: ich könnte ja die andere Waffe verkaufen, und dann könnte ich das Wechselsystem nicht mehr zu seinem Bedürfnissumfassenden Zweck nutzen... ;)

.......

Hatte das gleiche Problem! Nachtrag ging ohne probleme.

Wenn der SB ein Bedürfniss nachgewiesen haben will, von Verein einen Wietere Disziplien bescheinigen lassen. Dürfte keine Prpbleme machen, da ja keine weitere Waffe angeschafft werden soll.

Geschrieben

Wollte euch noch teilhaben lassen.

Also: Gestern nachmittag war ich dann bei meiner SB. Extra 30 Minuten früher wie geplant, da ich mich auf eine längere Diskussion eingestellt habe. Hatte ihr ja auch schon per Mail mitgeteilt, dass ich die Entscheidung WL ja MEB nein nicht nachvollziehen kann.

Sie fing gleich an: Hallo Herr Hain. Wegen der MEB hab ich mit 4 Landratsämtern im Umfeld telefoniert. 2 tragen die MEB ein, 2 nicht.

Alos hab ich die MEB schon schwinden sehen...

Also: Trag ich die dann ein. Hab ich schon vorbereitet. Wenn Sie an der Kasse zahlen kriegen Sie die Karten gleich mit. Incl der Voreinträge. Die VRF hab ich nicht in 12/76 sondern in Kaliber 12 eingetragen, da haben Sie dann keine Beschränkungen in der Auswahl. Munierwerb ist auch gleich mit eingetragen. :00000733:

Und: die 2/6er Regel ist pro Karte. Also 2 auf grün und 2 auf gelb und dioe 6 Monate sind Kalendermonate! :eclipsee_gold_cup:

Ende gut, alles gut!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.