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IGNORED

Warum gegen unangemeldete Kontrollen wehren ?


dorengo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tscha, einige reagieren auf dieses Thema immer angefressen.

Mal meine Meinung:

Die derzeit möglichen Kontrollen entsprechen der Gesetzeslage seit Juli 2009, jedenfalls solange das BVerfG das Gesetz nicht auf unsere Verfassungsbeschwerde hin kassiert.

Als "Legalwaffenbesitzer" verstehe ich mich auch so, dass ich meine Waffen innerhalb des von den Gesetzen gezogenen "Legalitätsrahmens" besitze. Danach bin ich also grundsätzlich auch verpflichtet, das Waffengesetz einzuhalten und im Rahmen der Vorschriften "mitzuwirken". Soweit habe ich auch grundsätzlich nichts gegen Kontrollen, obwohl ich die sichere Verwahrungs(möglichkeit) ja eh schon nachgewiesen habe.

Allerdings bin ich nicht bereit, dafür zusätzliche Gebühren zu zahlen, wie dies ja einige Gemeinden wohl betreiben wollen. Daher wäre für mich die erste Frage bei einer Kontrolle: "Kostet das was ?" Und wenn ich da die Antwort "Ja" bekäme, wäre die Kontrolle an dieser Stelle beendet. Danach müsste sich das Verwaltungsgericht mit dem Gebührenbescheid, so er denn käme, befassen und die Frage beantworten, wieso mir das Gesetz zwar ein Wahlrecht in Bezug auf das Betreten meiner Wohnräume, aber nicht in Bezug auf den gebührenauslöseneden Tatbestand gibt, der auch für eine nicht stattgefundene Verwaltungshandlung erhoben wird..

Bisher war in Dortmund aber noch nichts davon zu hören.

Und allen anderen Beteiligten dieses Threads empfehle ich, den Ball flach zu halten. Muss jeder selbst wissen. Der darf ja sogar seine Meinung frei vertreten, wenn ich mich nicht irre. Oder irre ich mich da doch?

Und das Vertrauen der Bevölkerung in die sichere Aufbewahrung und den Mitwirkungswillen der LWB fördern diese Tiraden auch nicht gerade.

Geschrieben

So der Thread wurde um ein paar Beiträge gekürzt und ist jetzt wieder lesbar.

Ich bitte darum 1. beim Thema zu bleiben und 2. von Beleidigungen und Unterstellungen abzusehen.

Geschrieben

Ich persönlich bin der Meinung, man wird schon bei der Beantragung für eine Waffe genug durchgecheckt, Zuverlässigkeit, Vorstrafen usw. So eine Nachkontrolle sollte wirklich die letzte Ausnahme bleiben und wirklich eine Ausnahme sein und nicht die Regel werden. Was ich wirklich von diesen Kontrollen halte bzw. was ich darüber denke, darf ich hier wohl nicht so direkt schreiben, sonst würde ich wohl meine ersten Prozente kassieren. :rolleyes: Ich kann da nur als Aussenstehender sagen, ich wünschte mir das der deutsche Staat bzw. deren Vollzugsbehörden etwas mehr vertrauen in die LWB hätten, nach dem Motto Eigenverantwortung. Solche Nachsichtkontrollen sollten man wirklich auf ein absolutes Minimum reduzieren bzw. nur dann in Betracht ziehen wenn es eideutige Hinweise/Beweise gibt auf ein unkorrektes Verhalten des LWB gemäss Waffengesetz/Verordnung.

Geschrieben

Schade eigentlich, das man versucht sich bei diesem Thema gegenseitig die Köpfe einzuschlagen.

Für mich tut sich das Ganze als versuchte "Meinungsmache" auf.

....wem die wohl nutzen könnte ? ?

Der Rest wird ja wohl hoffentlich bald durch die Verfassungsbeschwerde geklährt.

Nein, ich bin kein Pessimist, sondern einer,..der solche Machart erleben durfte und sich wunderte, das die gegenteilige Meinung gegen ihn verwendet wurde.

Das war "Damals" weis Gott nicht lustig.

Geschrieben

Nein ich habe nichts zu verbergen.

Aber ich bin (steuernzahlender und juristisch unbescholtener) Bürger, kein Untertan - und als solcher habe ich Rechte. Verfassungsmäßig garantierte Rechte. Ich lasse ja auch nicht jeden Hinz und Kunz mein Liebesleben durchleuchten (obwohl ich dort, zur Zeit, nichts zu verbergen habe).

Und davon sollte man keinen Deut zurückweichen.

Geschrieben

Das wir aus Prinzip und hinreichend erklärten sehr guten Gründen die Kontrollen - insbesondere mit dem ganzen Brimbamborium- ablehnen ist wohl jedem klar.

Aber eine Portion Realismus kann nie schaden.

Es empfiehlt sich auch einmal etwas genauer die Eingangsbeiträge der FvLW in Bezug auf die Verfassungsklage und deren Inhalt zu betrachten/zu lesen.

Dann ist vielleicht auch verständlicher, warum ich einen Plan B angesprochen habe.

In der berechtigten Hoffnung ihn nie zu benötigen.

Geschrieben
Für mich tut sich das Ganze als versuchte "Meinungsmache" auf.

....wem die wohl nutzen könnte ? ?

Mir z.B.

Das eine oder andere neue Argument, das hier ab und zu mal auftaucht, kann man immer gebrauchen.

Und wenn es nur zum Üben ist, um es dann in die wichtigen Diskussionen zu übernehmen.

Geschrieben

Ich hatte meiner Sachbearbeiterin schon vor den Gesetzesänderungen angeboten, sich die Lagerung der Schusswaffen einmal anzusehen. Wir hatten einen längeren Plausch darüber, bei dem mir einiges klar wurde. Sie kennt mich nicht, soll mir aber die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe ausstellen. Nun kann man ja einfach stur seinen Job durchziehen, aber es gibt halt Menschen, die Ihren Beruf noch als Berufung erkennen und sich auch in der Verantwortung sehen. (Die mag ich natürlich lieber).

Die Sache ist halt besser einschätzbar, wenn man das einmal zeigt. Sie hat das Angebot nicht angenommen :)

Mit dem neuen Sachbearbeiter siehts ähnlich aus. Wenn er mit Begleitung vorbei schaut, sich die Besucher ausgewiesen haben und es geklärt ist, dass mir der Besuch nichts kostet, dürfen sie sich meine Waffenschränke (natürlich nur die, nicht die anliegenden Räume) anschauen. Wenn sie nach dem Typenschild fragen, mache ich die Schränke sogar auf.

Beim nächsten Antrag wird er sich vielleicht besser fühlen, denn dann hat er ja persönlich erfahren, dass Schusswaffen bei mir gut, trocken und sicher aufgehoben sind.

Geschrieben
..., dass mir der Besuch nichts kostet, ...

Das dabei völlig sinn- und nutzlos auch unsere Steuergelder verbraten würden, ist Dir scheinbar völlig egal, oder? <_<

Geschrieben
Ich hatte meiner Sachbearbeiterin schon vor den Gesetzesänderungen angeboten, sich die Lagerung der Schusswaffen einmal anzusehen. Wir hatten einen längeren Plausch darüber, bei dem mir einiges klar wurde. Sie kennt mich nicht, soll mir aber die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe ausstellen. Nun kann man ja einfach stur seinen Job durchziehen, aber es gibt halt Menschen, die Ihren Beruf noch als Berufung erkennen und sich auch in der Verantwortung sehen. (Die mag ich natürlich lieber).

Die Sache ist halt besser einschätzbar, wenn man das einmal zeigt. Sie hat das Angebot nicht angenommen :)

Mit dem neuen Sachbearbeiter siehts ähnlich aus. Wenn er mit Begleitung vorbei schaut, sich die Besucher ausgewiesen haben und es geklärt ist, dass mir der Besuch nichts kostet, dürfen sie sich meine Waffenschränke (natürlich nur die, nicht die anliegenden Räume) anschauen. Wenn sie nach dem Typenschild fragen, mache ich die Schränke sogar auf.

Beim nächsten Antrag wird er sich vielleicht besser fühlen, denn dann hat er ja persönlich erfahren, dass Schusswaffen bei mir gut, trocken und sicher aufgehoben sind.

Hallo Colorful,unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter brauchen uns nicht zu kennen. Auf Grund unserer Bescheinigungen und Zeugnissen stellen sie uns die Erlaubnise zum Erwerb der Schusswaffen aus, und nicht weil sie uns kennen.

Geschrieben
Hallo Colorful,unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter brauchen uns nicht zu kennen. Auf Grund unserer Bescheinigungen und Zeugnissen stellen sie uns die Erlaubnise zum Erwerb der Schusswaffen aus, und nicht weil sie uns kennen.

Richtig. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind hat man einen Anspruch darauf und da bleibt kein Raum für das Bauchgefühl. Wäre auch schlimm, wenn die SBs nach der Nase des Antragstellers entscheiden würden.

Geschrieben

Der entscheidende Begriff hierzu lautet: Rechtsstaat.

Er ist ein Pfeiler der freiheit-demokratischen Grundordnung, die das Individuum, welches Freiheiten zum hoffentlichen Wohle aller abtritt, vor den Auswüchsen des Gemeinwesens zu schützen hat.

Geschrieben

Rechtsstaat

Bezeichnung für Staaten, in denen das Handeln der staatlichen Organe 1) gesetztem Recht (i.d.R. Verfassungen, in D dem GG) untergeordnet ist ("Ankauf gestolender Kundendaten") , damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen ("Schutz der Wohnung bei LWB, Gleichbehandlung mit IWB, Schutz des Eigentums ist für Erben eines LWB ein 'Privileg'") und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind (nur wer bestimmt sie tatsächlich?) und 2) alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-) Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist gelegendlich (so in D) der richterlichen Kontrolle unterliegt.

Geschrieben

Ich hatte etwas den Theorieansatz beschrieben. Mausebaer hat eher die Rechtswirklichkeit erläutert.

Geschrieben

Da ca. 10 Millionen legalen Waffen geschätzte 20 Millionen illegale gegenüberstehen (die, oh Schande, noch nicht mal registriert sind), beantrage ich, unangemeldete Kontrollen bei jedem Bundesbürger durchzuführen.

Und jetzt stellt euch mal den Aufschrei des Entsetzens vor, von wegen Grundrechte und so...

Nur wir LWB sollen das wiederspruchslos hinnehmen. Das kanns doch nicht sein!

Geschrieben
... Das kanns doch nicht sein!

Deshalb sind anlasslose Nachschauen, deren Stichprobe lediglich aus der Gesamtheit der registrierten LWB (gibt ja auch noch den § 55 WaffG) gezogen wurde, wegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig. § 36 Abs. 3 S. 2 gilt auch für IWB. :00000733:

Geschrieben
Stelle ich mir gerade in der Praxis vor:

...

Das brauchst Du nicht. Stuttgarts Finanzbürgermeister Föll sagte dazu im Interview mit "Wild & Hund":

...

WuH: Wie hoch soll die Waffenbesitzsteuer werden?

Michael Föll: Momentan denken wir an 100 Euro pro Waffe und Jahr. Allerdings werden wir noch differenzieren. Wahrscheinlich nach Kalibern.

WuH: Was tun Sie gegen den illegalen Waffenbesitz?

Michael Föll: Gar nichts. Das sind staatliche, respektive polizeiliche Aufgaben. Aber es ist natürlich auch ein Ziel, die 29 000 Waffen in Privatbesitz in Stuttgart zu reduzieren.

Qualle: http://www.wildundhund.de/438,6447/

Geschrieben
Du meinst also, die würden illegale Waffen nicht mitnehmen und nur mit Steuer den legalen Waffenbestand reduzieren wollen ? :o

Na klar,

und wenn Dir bei einer § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG-Nachschau das passierte, wäre es auch nicht dumm, sich auf die Überprüfung der Pflichten nach Abs. 1 und 2 zu beschränken. Schließlich war die Zutrittsgestattung von vorneherein gesetzlich klar bedingt. Es ist sehr fraglich, ob es einer erneuten Auffoderung zum Verlassen des befriedeten Besitztums bräuchte, um eine Straftat nach § 123 StGB zu begehen. Dann hättest Du zwar die unerlaubt besessenen Waffen sichergestellt, aber selbst einen Hausfriedensbruch an der Backe. :huh:

§ 123

Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Also Aufbewarungsmaßnahmen prüfen und dann der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass es zwar keine Beanstandungen nach § 36 Abs. 1 bis 3 WaffG gäbe, Dir aber keine Erlaubnis zu Besitz der erlaubnispflichtigen Waffen vorläge! ;)

Geschrieben

Leonardo da Vinci war ja nicht nur ein begnadeter Maler, sonder auch Erfinder allerlei Kriegsgerätes.

Er soll dies mit folgenden Worten begründet haben:

Um die Freiheit zu erhalten - das größte Geschenk, das die Natur uns gab - halte ich es für nötig, sie durch Offensiv- und Defensivwaffen zu schützen, wenn sie von ehrgeizigen Tyrannen bedroht erscheint

Geschrieben
Hallo Colorful,unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter brauchen uns nicht zu kennen. Auf Grund unserer Bescheinigungen und Zeugnissen stellen sie uns die Erlaubnise zum Erwerb der Schusswaffen aus, und nicht weil sie uns kennen.

Du lebst nicht aufm Dorf, oder? :)

Hier kennt man sich, hier redet man miteinander.

@Mausebear: Die Steuergelder sind schon verbraten, wenn die Leute vor der Tür stehen. Ich kann dann natürlich noch mehr Steuergelder verbraten, indem ich sie nicht herein lasse. Die Logik erschließt sich mir nicht.

Geschrieben
...

@Mausebear: Die Steuergelder sind schon verbraten, wenn die Leute vor der Tür stehen. Ich kann dann natürlich noch mehr Steuergelder verbraten, indem ich sie nicht herein lasse. Die Logik erschließt sich mir nicht.

  1. Es wird immer noch gespart, wenn sie vor der Tür stehen, zurückfahren und dann statt bei Dir nachzuschauen, je nach Grundverwendung WBK-Anträge bearbeiten oder Knöllchen an Falschparker verteilen.
  2. Es bleibt ja hoffentlich nicht nur beim Heimschicken. Da kommt doch sicherlich noch eine Beschwerde, trotz Satz 3 ohne Anmeldung nachschauen zu wollen und so öffentliche Mittel zu verschwenden. Neben einer normalen Dienstaufsichtsbeschwerde kommen natürlich auch eine Petitionsbeschwerde und ein entsprechender Hinweis an die Gemeindeprüfungsanstalt oder den Landesrechnungshof (je nach Bundesland und Zuständigkeit) in Frage.
  3. Wenn das ganze auch nur eine handvoll zur anlasslosen Nachschau ausgewählter LWB pro Waffenrechtsbehörde machen, kommen die ganz schnell auf die Idee, sich vorher die Gestattung und einen Termin gebenzulassen. Damit würden dann bei Gebrauch von Satz 3 auch ganz schnell noch die Kosten für An- und Abfahrt gespart.

Du siehst, es wird gewaltig was eingespart, wenn konsequent von Satz 3 Gebrauch gemacht wird. :bud:

Machst Du nicht von Satz 3 gebrauch und zahlst Du für die Nachschau auch keine kostendeckende Gebühr, verspaßt Du da zusammen mit den Nachschauern unsere Steuergelder. :angry2:

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