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IGNORED

Esslingen und Tübingen kassieren ab


Perser

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo niemand angetroffen wird ----> keine Kontrolle-----> keine Kosten. Und das Spielchen kann ich ungeheuer gut spielen.

Dazu ist es noch nicht mal nötig (bei mehreren Bewohnern im Haus/Haushalt), dass NIEMAND angetroffen wird.

Es kann ja "gerne" jemand von der Familie zu Hause sein...

Es reicht, wenn DU (als dort einziger Berechtigter/WBK-Inhaber) nicht angetroffen wirst!

Auch auf die Gefahr der Wiederholung hin: mir geht's genau so (siehe meinen Vorposter)....

Obwohl ich grundsätzlich kein elementares Problem mit der Aufbewahrungskontrolle habe, geht bei mir endgültig "die Klappe herunter",

wenn für anlasslose, beanstandungslose Kontrollen im Bereich meiner Waffenbehörde auch noch Gebühren erhoben werden sollen.

In dem Fall würde jede Kooperationsbereitschaft enden.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Das ist bei bei den beiden SBs "meiner" Waffenbehörde genau so, und auch bei den paar anderen WB, die ich kenne.

Die Dienststelle ist immer auf Waffen- und Sprengstoffrecht zugeschnitten.

Manchmal noch ergänzt durch das Jagdrecht.

Dann fragt mal genau nach- meist ist der betreffende dann noch Datenschutzbeasuftragterm, für den internen Netze zuständig, Brandschutzbeaucftragter der Behörde oder hat irgend einen anderen Nebenjob, der nicht an der Tür steht. Ich kenne keinen SB (und das sind einige!) der nicht zusätzliche Aufgaben hat die ihn erhebliche Zeit kosten.

Geschrieben
...

Was nun diese Kontrollen betrifft, so kann ich nur sagen:

Wo niemand angetroffen wird ----> keine Kontrolle-----> keine Kosten. Und das Spielchen kann ich ungeheuer gut spielen. :rolleyes:

Mache es Dir doch nicht so kompliziert. :rolleyes:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) ...

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

...

§ 5 Zuverlässigkeit

(1) ...

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b ) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. ...

3. ...

4. ...

5. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

"Ohne Verhütung komm'n 's net rein." ist entsprechend der Vorschriften des WaffG

Wer sich anlasslos nachschauen läßt ist

  1. nicht mehr wirklich sachkundig,
  2. ein verängstigter Untertan,
  3. will auf staatskosten mit seinen Waffen vor den Kontrolletties protzen oder
  4. stellt unbekannte persönliche Ziele über den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Resourcen der öffentlichen Hand

Dein

Mausebaer :bud:

.

Geschrieben

bin ich bei einer Kontrolle eigentlich verpflichtet den Schrank zu öffnen? Bei einer Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss muss der Bewohner auch nicht unterstützend mithelfen.

Geschrieben
...

Was nun diese Kontrollen betrifft, so kann ich nur sagen:

Wo niemand angetroffen wird ----> keine Kontrolle-----> keine Kosten. Und das Spielchen kann ich ungeheuer gut spielen. :rolleyes:

:rolleyes: Ach ja.. da die netten Leute von der Behörde aber lange vorher anrufen (zumindest bei uns) und eine Termin absprechen, wirst du mit dieser Masche nicht weit kommen :rotfl2:

Und abgesehen davon ist es auch nicht besonders Schlau mit den Leuten von der Waffenbehörde Katz und Maus zu spielen.. Irgendwann kommt der Tag wo du auf deren Unterstützung angewiesen bist... B)

Gruß

Hunter

Geschrieben
bin ich bei einer Kontrolle eigentlich verpflichtet den Schrank zu öffnen? Bei einer Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss muss der Bewohner auch nicht unterstützend mithelfen.

:rolleyes: Bei mir war am Mittwoch die Kontrolle da.. in die Schränke haben die nur geschaut weil ich gefragt habe ob sie rein schauen wollen.. da ich die Leute von der Behörde seit langem kenne und weis das der SB selber LWB ist war mir klar das er gerne kucken würde :) also warum nicht?

Allerdings wird es sich nicht vermeiden lassen die Schränke zu öffnen wenn man die Zertifizierung nachweisen muß, die Aufkleber sind meist innen... ich sehe auch kein Problem darin.. die Leute vom Amt wissen doch sowieso was man hat!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Schrank öffnen

oder

eine Einzelwaffen-Kontrolle zulassen

sind aber zwei verschiedene Paar Stiefel.

..

:rolleyes: Wenn die Leute genügend Zeit haben können's auch gerne jede Knarre einzeln befingern .. zur Rostvorbeugung wegen evtl. Schwitzhändchen könnte ich auch Handschuhe bereit stellen.. :rotfl2:

Gruß

Hunter

Geschrieben
:rolleyes: Ach ja.. da die netten Leute von der Behörde aber lange vorher anrufen (zumindest bei uns) und eine Termin absprechen, wirst du mit dieser Masche nicht weit kommen :rotfl2:

Und abgesehen davon ist es auch nicht besonders Schlau mit den Leuten von der Waffenbehörde Katz und Maus zu spielen.. Irgendwann kommt der Tag wo du auf deren Unterstützung angewiesen bist... B)

Gruß

Hunter

Nur um das richtig zu stellen, wenn man einen anständigen Termin mit mir vereinbart habe ich nichts gegen die Kontrolle ,hauptsache es wird nicht so teuer. Aber so mal überraschend vor der Tür stehen wird bei mir immer ohne Erfolg bleiben. (Mein Gheimnis nennt sich Aussenkamera :P )

Geschrieben
:rolleyes: Wenn die Leute genügend Zeit haben können's auch gerne jede Knarre einzeln befingern .. zur Rostvorbeugung wegen evtl. Schwitzhändchen könnte ich auch Handschuhe bereit stellen.. :rotfl2:

Gruß

Hunter

Wer eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung hat, sollte für so eine Ehre eventuell eine Gebühr verlangen.

Geschrieben
die Leute vom Amt wissen doch sowieso was man hat!

Meistens ja - und in diesen Fällen gibts keinen Anlass für eine Vorortkontrolle und als Stichprobe/Signalwirkung durchgeführt somit auch keine Gebührenerhebung. So einfach ist das im Gebührenrecht. :)

Geschrieben
Nur um das richtig zu stellen, wenn man einen anständigen Termin mit mir vereinbart habe ich nichts gegen die Kontrolle ,hauptsache es wird nicht so teuer.

Was heißt hier "nicht so teuer"? :confused:

Also, ich werde für eine anlass- und beanstandungslose Kontrolle NICHTS bezahlen bzw. gegen die Gebührenfestsetzung vorgehen.

Diese wäre nämlich ohne Rechtsgrundlage.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Die können gern die Nummern abgleichen, aber machen Schrankinhalten dürfte denen der Atem kurz wegbleiben... ich glaube kaum, das jeder SB weiß wie ein XR15, SIG550 oder XR41 aussieht....

Geschrieben
Die können gern die Nummern abgleichen, aber machen Schrankinhalten dürfte denen der Atem kurz wegbleiben... ich glaube kaum, das jeder SB weiß wie ein XR15, SIG550 oder XR41 aussieht....

:rolleyes: Ich würde die Leute nicht unterschätzen... die meisten der SB's wissen schon was sie tun! Und abgesehen davon.. heutzutage ist ein XR oder SIG keine Seltenheit... da gibt's schon ganz andere Exoten :rotfl2:

Gruß

Hunter

Geschrieben
:rolleyes: Ich würde die Leute nicht unterschätzen... die meisten der SB's wissen schon was sie tun!

Kann ich nach mehreren Umzügen durch verschiedene Bundesländer nicht bestätigen. Die meisten haben höchstens rudimentäre Kenntnisse über das ihnen anvertraute Themengebiet.

Geschrieben

Tach!

Ich bin mal gespannt, wann bei anlasslosen Verkehrskontrollen vom Autofahrer auch Gebühren erhoben werden, quasi dafür, das man nichts verkehrt gemacht hat. Und überhaupt, wieso soll man nicht fürs gesetzkonforme Verhalten auch zahlen, käme sicher mehr rum, als bei 12km/h zuviel von paar einzelnen!

Vor allem in Müslitown (TÜ), sowieso schon eine der blitzerverseuchtesten Städte in D, dort wird schon pro forma StVO -10km/h gefahren, bei gelb panisch in die Bremsen getreten, das wäre für Herrn Palmer DIE Einnahmequelle. Vll. auch noch blitzen bei zu langsam fahren, bringt in dieser Stadt garantiert richtig Asche! Ich habe leider viel zu oft dort zu tun, ich hasse das Kaff mit den penetrant dreisten und rücksichtslosen Radfahrerstudenten, so aggressiv und selbstsicher ist sowas nirgends unterwegs, keiner von denen hat je dort einen Zettel kassiert, weder bei Rot über Fußgängerampel, in der Fußgängerzone Fußgänger ankarren oder auf der Schnellstraße radfahren. Schilder existieren für die gar nicht :icon13:

Ich selber habe letztens dort einen Zettel kassiert, weil ich angeblich "auf Grünanlagen parkte", mein rechtes Hinterrad berührte die Steineinfassung eines Straßenbaumes in einer regulären Parklücke.

Ich glaube das schlage ich mal der BaWü-Landesregierung vor, wer unsinnig und anlasslos angehalten wird, soll gefälligst löhnen! Vll. bekomme ich Gewinnbeteiligung! Wer die Millionen mit mir versemmeln will, darf sich gerne melden, wenn ich sie habe, die werden garantiert nie alle. :gutidee:

Spaß beiseite: ich denke, wenn man diese Vergleich der Allgemeinheit vorhält, wird dieses Argument sicher ziehen und ein Auto oder anderes Fahrzeug hat ja nun mal fast jeder. Ob Auto, Motorrad, Quad etc und Waffen, oftmals Freizeitgeräte und ich finde, der Vergleich hinkt gar nicht mal so. Wo fängt es an, wo hört es auf?

MFG Andi!

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