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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


Kabu

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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

leider ist es ja bei den sog. "Verdachtsunabhängigen Kontrollen" in der Vergangenheit auch vorgekommen, daß die Kontrolettis nicht nur die Aufbewahrung der Waffen an sich kontrolliert haben, sondern bei der Gelegenheit dann auch gleich den Waffen-Bestand nach Typ und Serien-Nummer gegen die Liste vom Amt geprüft haben.

Das dieses Verhalten rechtswidrig ist, weiß ich.

Aber wo steht geschrieben, was so ein Kontroletti darf und was nicht?

Welche Paragraphen, bzw. Ausführungsvorschriften kann ich so einem Kontroletti um die Ohren hauen, um ihm unmißverständlich klar zu machen, welche Befugnisse er hat und welche nicht?

Gruß: Kabu

Geschrieben

Freiwillig darfst Du denen natürlich alles zeigen.

Der Rest steht ausdrücklich in § 36 Abs. S. 2f. WaffG

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer...

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

  1. Ohne zur "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" (was m.M.n. mit Nachschauen gar nicht möglich ist) dürfen die ohne Dein OK nicht in die Wohnung. Falls Du aber Deine Waffen und Mun. im Gartenschuppen aufbewahrst ... :rolleyes:
  2. Falls Du sie reingelassen hast, z.B. in den Gartenschuppen, langt es sie in die Räume der Aufbewahrung treten zu lassen - fertig
  3. Falls die da mehr machen als die Pflichten nach Abs. 1 und 2 zu überprüfen, z.B. sich Deine Leergutsammlung ansehen, ist deren Anwesenheit nicht mehr durch § 36 Abs. 3 S. 2 gedeckt und sehr wahrscheinlich § 123 StGB

edit: ach ja, falls Du das denen noch nicht mitgeteilt hast, können die nach §39 Abs. 1 zur Durchführung des WaffG erforderlichen Auskünfte verlangen. Also z.B.

Kontroletti: Wieviele Gewehre haben Sie in diesem A-Schrank?

Du in Version A: Die erlaubte Anzahl oder weniger.

Du in Version B: Da Sie wissen, dass ich weniger Gewehre besitze als in diesem Schrank verwahrt werden dürfen, kann ich nicht erkennen, dass diese Auskunft für die Durchführung des WaffG erforderlich ist. :blum:

Geschrieben
Du in Version A: Die erlaubte Anzahl oder weniger.

Du in Version B: Da Sie wissen, dass ich weniger Gewehre besitze als in diesem Schrank

verwahrt werden dürfen, kann ich nicht erkennen, dass diese Auskunft für die Durchführung des WaffG erforderlich ist. :blum:

Na,

dann schon lieber Version A, denn ein "Kontrolletti"

könnte ja auf die Idee kommen, bei Version B nachzufragen:

"Freilich, und was ist mit geliehenen oder vorübergehend

aufbewahrten Waffen?"

Geschrieben

Vorschlag: treffen wir uns am schwarzen Meer zum Kümmelspalten.... :rotfl2:

Geschrieben

@ Oltder

:rotfl2:

Nur wenn er/sie selbst keine Ahnung von der Rechtslage oder vom Kontrollieren hat. ;)

Was ein guter Kontroletti ist, der prüft jetzt wie zufällig und versehendlich und durch die Hintertür Deine Sachkunde und wenn Du nicht aufpasst, bestätigst Du ihm/ihr dass Du 15 Gewehre in einem unverschraubten, leichten A-Schrank hast. :teu38:

Dann noch besser die "Warum-Schiene" fahren! "Wieso ist die Auskunft erforderlich?", "Das kann ich so nicht erkennen." oder auch der Klassiker "Wo steht, dass ...?"

Geschrieben

Hallo,

hier in Berlin sollen die Leute mit einer Liste der vorhandenen Waffen kommen und sich jede zeigen lassen.

Diese werden dann einzeln aus den Schränken entnohmen und anhand der Seriennummer überprüft.

Ist dies durch das Gesetz gedeckt?

Gruß Granit

Geschrieben

Vorsicht mit solchen Aussagen. Wäre ich SB, würde ich es begründen können.

Dabei sollten wir es belassen.

Geschrieben

Hallo,

die Frage würde mich auch interessieren. Meines Erachtens ist das nicht gedeckt, denn es geht darum deine Aufbewahrung zu kontrollieren, aber nicht deinen Waffenbestand.

Im Besten Fall dürfen sie nochmal durchzählen...aber wenn dann mein Luftgewehr mit drin steht (weils einfach teuer ist) dann hab ich halt eine mehr im Schrank als auf der WBK. *gg*

Da ich eh viel unterwegs bin dürfte es eh Glückssache sein das die mich zuhause antreffen und meine Frau wird keinen rein lassen, wenn ich nicht da bin (was ja auch absolut richtig ist).

Abgesehen davon habe ich die Aufbewahrung ordnungsgemäß nachgewiesen und ich glaube die haben derzeit genug mit Leuten zu tun die nichts nachgewiesen haben, oder auf deren

Schreiben nicht reagiert haben.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Ihr konzentriert euch zu sehr auf die reine Nachschau und vergesst dabei andere Möglichkeiten und Ermächtigungen. Lasst gut sein!!

Geschrieben
Hallo,

hier in Berlin sollen die Leute mit einer Liste der vorhandenen Waffen kommen und sich jede zeigen lassen.

Diese werden dann einzeln aus den Schränken entnohmen und anhand der Seriennummer überprüft.

Ist dies durch das Gesetz gedeckt?

Gruß Granit

Hallo Granit,

hast Du zu dieser Information weitere Hinweise von Betroffenen?

In unserem Gespräch am 18.06. mit Herrn Reinhard Grindel, MdB der CDU, wurden wir gebeten, solche "Kontrollen" zu dokumentieren und an ihn weiterzuleiten.

Es würde uns und der Sache helfen, wenn wir möglichst viele Einzelfälle belegen könnten.

Grüße

Max

Geschrieben
Ihr konzentriert euch zu sehr auf die reine Nachschau und vergesst dabei andere Möglichkeiten und Ermächtigungen. Lasst gut sein!!

Lobo,

Du konzentrierst Dich m.E. zu sehr auf die anderen Möglichkeiten und Ermächtigungen.

Da ist nichts einfach so mit verdachtsunabhängig und unangekündigt.

Eine Vermengung unzulässig. Daß es anscheinend doch so angegangen wird zeigt so langsam die Praxis.

Aus diesem guten Grunde, um nicht von den Behörden behumpst zu werden, einfach nicht reinlassen!

Gründe und auch Ausreden (für Argumentationsschwache) wurden oft genug genannt.

Geschrieben

DAs eine (nicht reinlassen) ist das eine, die Möglichkeiten wenn sie drin sind das andere. DAs WAffG ist sehr verworren und man muss immer suchen, mit welcher Begründung was möglich ist. So, wie es auch die Behörden tun.

Das hat mit konzentrieren auf "anderes" nichts zu tun, sondern nur auf vorbereitet sein und wissen, wo man die Klappe halten muss.

Aber auch das muss jeder selbst wissen, sind alle erwachsen.

Wenn sie bei mir nachschauen (entsprechend freundlich und angemeldet) und wollen dann die Waffen abgleichen, werde ich sie das tun lassen.

Was ich hinterher tue, ist was ganz anderes.

Sie tun was sie dürfen, ich tue dann was ich meine tun zu müssen.

Edith meint, das wird nicht vermengt oder es ist auch bei dem andern nichts mit unangemeldet und verdachtsunabhängig, das sind normale Ermächtigungen die schon seit ..... fest verankert sind. Durch die neuen Rahmenbedingungen erfahren sie lediglich eine Modifikation. Nicht schön, aber .....

Geschrieben
Hallo,

hier in Berlin sollen die Leute mit einer Liste der vorhandenen Waffen kommen und sich jede zeigen lassen.

Diese werden dann einzeln aus den Schränken entnohmen und anhand der Seriennummer überprüft.

Ist dies durch das Gesetz gedeckt?

Gruß Granit

Ich persönlich habe davon noch nichts mitbekommen, was aber nichts heißen muß

Gerade im Zusammenhang der freiwilligen Waffenabgaben hat sich gezeigt, dass bei Waffeneintragungen auch Zahlendreher passieren können, was hier dann auch korrigiert werden kann.

Es ist dann auch schwierig nachzuvollziehen wie es dazu kam.

Schon mal daran gedacht wenn man unterwegs in eine Kontrolle gerät und die Waffennummer stimmt nicht?

Klar läßt sich erklären und korrigieren, aber sicher nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe!

Die Laufereien und die Kosten hat nicht die Waffenbehörde!

Klar, ich bin auch in einer Rechtsschutzversicherung, aber da habe ich auch erst einmal 100,- € Eigenbeteiligung!

Geschrieben
Ich würde das anders ausdrücken: Sie tun, was Du sie tun läßt.

Sie tun was ich sie lasse, weil sie es dürfen. Da ist für mich schon ein kleiner aber wichtiger Unterschied vorhanden.

Bei verschiedenen Möglichkeiten der Behörde sind sie nicht unbedingt an Zeitangaben gebunden und sie werden - bei entsprechender Begründung (die übrigens zu deinem/meinem Vorteil gereicht!!) auch vor jedem Gericht Recht bekommen.

Geschrieben

Bezüglich Zahlendreher in der WBK.

Menschen machen Fehler, aber wenn man einen neuen Ausweis o.ä. bekommt, wird man doch gebeten zu überprüfen, ob alles stimmt.

Prüft denn keiner nochmal nach, was in der WBK drinsteht, bevor er sie mit-/entgegennimmt?

Geschrieben
Sie tun was ich sie lasse, weil sie es dürfen. Da ist für mich schon ein kleiner aber wichtiger Unterschied vorhanden.

Bei verschiedenen Möglichkeiten der Behörde sind sie nicht unbedingt an Zeitangaben gebunden und sie werden - bei entsprechender Begründung (die übrigens zu deinem/meinem Vorteil gereicht!!) auch vor jedem Gericht Recht bekommen.

Erklär' doch bitte mal genauer, was Du damit speziell meinst.

Steh' gerade anscheinend auf dem Schlauch.

Geschrieben

Lies dir mal § 39 WaffG (nur so auf die schnelle, für mehr müsste ich nachlesen und dazu fehlt mir momentan die Lust und Zeit) genau durch und überleg, wie du als SB eine Begründung abgeben würdest.

Geschrieben
Bezüglich Zahlendreher in der WBK.

Menschen machen Fehler, aber wenn man einen neuen Ausweis o.ä. bekommt, wird man doch gebeten zu überprüfen, ob alles stimmt.

Hatte auch schon einen Schreibfehler in meinem 1. Führerschein und hab es selbst nicht bemerkt!

Prüft denn keiner nochmal nach, was in der WBK drinsteht, bevor er sie mit-/entgegennimmt?

In der Regel schon, aber ob man es gleich vor lauter Freude erkennt?

Es gibt eigentlich nichts was nicht passieren kann, obwohl es nicht passieren darf!

Geschrieben

Dann schaut euch mal die "alten" WBK`s aus den 70ern an, als die Eintragungspflicht begann. Da habe ich schon manchmal Tränen gelacht oder einfach nicht nachvollziehen können, wer das was aus welchem Grund eingetragen hat. Teilweise auch nicht warum überhaupt.

Uralter Nachbau einer Steinschlosspistole mit 18mm Kupferrohr als Lauf und fehlender Bohrung unter der Pfanne nur als Beispiel oder ein selbst heute noch freies Signalgerät mit Ausschuss nach oben, so groß wie eine Streichholzschachtel.

Geschrieben

Der §39 betrifft in diesem Fall ausschließlich Gewerbetreibende.

99,999% der Waffenbesitzer sind keine Gewerbetreibende.

Bei diesen sind aufgrund §39 keine Vor-Ort-Kontrollen möglich.

Fällt euch auf die Schnelle sonst noch was ein?

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