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IGNORED

Waffentransport


Ferres

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wohl jeder kennt das Problem wenn du mal mit der Waffe etwas weiter verreisen mußt, z. B. zu Meisterschaften.

Waffe im Koffer, verschlossen, im verschlossenem Kofferraum. Kleiner Rast auf der BAB - und - du darfst das Auto nicht aus den Augen lassen. Schnell könnte das Kfz gestohlen werden, ist zwar halb so schlimm aber nicht mit Waffe.

Waffe im Koffer mit in die Raste nehmen - sehr umständlich.

Abends im Hotel - Waffe unterm Bett verstecken. Hotelsafe geht nicht, weil, Überlassung an unbefugte Dritte.

Mögliche Lösung:

Kleine Tasche mit Gurt am Gürtel oder direkt um den Buch gebunden, also so ein Reiseding.

Pistole rein, ungeladen, ohne Magazin, ohne Munition, eben so wie der Transport erfolgen soll.

Selbstverständlich mit Schloß davor.

So nun kannst Du in Ruhe das Abendessen genießen, an der Hotelbar noch einen Drink nehmen und brauchst dir keine Sorgen um die Pistole zumachen.

Richtig oder falsch gedacht????

Könnte jemand hieraus ein "Führen" interpretieren? Das geht ja schon gar nicht. Ich hätte es schon gern legal, aber sicher.

Mit sportlichen Grüßen

Ferres

Geschrieben

Transport ist eine Sonderform des Führens. Welche Art des Führens (Transport) legitimiert ist und zu welchem Zweck, weißt du ;)

greetz

Geschrieben

Und Waffe bis zu 48h im verschlossenem Behältnis im Kofferaum aufbewahren (bei Fahrt zu Schiessveranstaltung, Übernachtung, Essen im Rasthaus ) gesetzlich abgedeckt.

Immer noch besser als wenn durch Zufall jemand die Waffe im Holster sieht. Sonst SEK und ....

Erik

Geschrieben
Und Waffe bis zu 48h im verschlossenem Behältnis im Kofferaum aufbewahren (bei Fahrt zu Schiessveranstaltung, Übernachtung, Essen im Rasthaus ) gesetzlich abgedeckt.

Immer noch besser als wenn durch Zufall jemand die Waffe im Holster sieht. Sonst SEK und ....

Erik

Hast Du für das "bis 48 Stunden" eine Fundstelle im Gesetz?

Greetz

DZ

Geschrieben

Des stand so in einer Ausgabe des "Visier" allerdings mit dem Hinweis, das bei Transport im Kombiheck der Sichtrollo vorgezogen und der Waffenkoffer zusätzlich mit einem Drahtseil und Schloss am Fahrzeug befestigt sein sollte. (Erschienen innerhalb der letzten 2 Jahre)

Erik

Geschrieben
Des stand so in einer Ausgabe des "Visier" allerdings mit dem Hinweis, das bei Transport im Kombiheck der Sichtrollo vorgezogen und der Waffenkoffer zusätzlich mit einem Drahtseil und Schloss am Fahrzeug befestigt sein sollte. (Erschienen innerhalb der letzten 2 Jahre)

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll......

Geschrieben
Des stand so in einer Ausgabe des "Visier" ...und der Waffenkoffer zusätzlich mit einem Drahtseil und Schloss am ..

Ja, ich kann mich erinnern... ich habe schon damals nicht gewusst ob ich lachen oder weinen soll...

Geschrieben
Des stand so in einer Ausgabe des "Visier" allerdings mit dem Hinweis, das bei Transport im Kombiheck der Sichtrollo vorgezogen und der Waffenkoffer zusätzlich mit einem Drahtseil und Schloss am Fahrzeug befestigt sein sollte. (Erschienen innerhalb der letzten 2 Jahre)

Erik

Das steht nun aber auch nicht so im Gesetz, es ist lediglich eine Empfehlung.

Wenn Auto und Waffe trotz dieser Sicherung weg ist, dürfte es trotzdem Erklärungsnöte geben!

Es kann nun mal nicht alles gesetzlich geregelt werden, Eigenverantwortung ist schon gefragt!

Geschrieben
Wenn Auto und Waffe trotz dieser Sicherung weg ist, dürfte es trotzdem Erklärungsnöte geben!

Wieso? Was hätte man denn noch mehr tun können? Was kann dann der LWB noch dafür?

Gast solideogloria
Geschrieben

Hinsichtlich der Sicherung gegen Abhandenkommen ist die Idee von Ferres nahe an perfekt. Leider wäre dies unerlaubtes Führen, ganz egal, wieviele Schlösser er an seine Bauchtasche schmiedet. Die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis im Hotelzimmer, zusätzlich angebunden an die Immobilie dürfte der gangbarste Weg sein, wenn man nicht zur Fremdverwahrung greifen möchte oder kann.

Geschrieben
Hinsichtlich der Sicherung gegen Abhandenkommen ist die Idee von Ferres nahe an perfekt. Leider wäre dies unerlaubtes Führen, ganz egal,

Sorry: Quark!

Ich find's gut, wenn sich jemand seiner Verantwortung als Waffenbesitzer bewusst ist, und sich bemüht, gesetzliche Vorschriften einerseits und vernünftigen Umgang mit seiner Waffe andererseits unter einen Hut zu bringen, wenn eben nicht zuhause aufbewahrt wird, sondern ein Wettkampf oder eine weiter entfernte Jagd ansteht.

Leider lässt uns das Gesetz da im Stich (Schnüff, es gibt keinen Freibrief... :traurig_16: ). Lediglich beim Aspekt des "erlaubnisfreien Führens" gibt es klare Vorgaben, ansonsten wird eben im §13 (11) der AWaffV gefordert, daß der Besitzer "angemessene Aufsicht" über die Waffen ausübt und/oder "sonstige erforderliche Vorkehrungen" trifft, um das Abhandenkommen oder unbefugten Erwerb zu verhindern. Und es gibt keine Fundstelle, die sagt: "Wennste Das machst, ey, dann haste alles getan und Dir kann Keener." Leider selber nachdenken... :rolleyes:

Also kurz die Aspekte:

Erlaubnisfreies Führen

Wenn nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit und im Zusammenhang mit dem Bedürfnis, dann erlaubt. Speziell heißt das, Waffe und Munition getrennt und Waffe im verschlossenen Behältnis (das ist ein Tick mehr, aber das reicht laut Gesetzes definitiv aus).

Vorübergehende Aufbewahrung

Ist grundsätzlich erlaubt (weil nicht verboten). Dann darf auch von den Vorschriften der Absätze AWaffV §13 (1-8) abgewichen werden. Auf eigene Verantwortung !!!

So, ich habe auch zur angegebenen Lösung eine Meinung: Der Känguru-Beutel mit Schlösschen reicht aus, um den Aspekt des erlaubnisfreien Führens abzudecken. Ein abgeschlossener PKW auf dem Hotelparkplatz oder in der Tiefgarage ist mir persönlich sicherer als das Hotelzimmer (wenn man nicht ständig anwest). Das Fixieren der Transportbehältnisse an etwas Festem scheint mir auch sinnig, damit nicht mal eben das ganze Behältnis mitgenommen werden kann. Wenn ich auf einen Wettkampf gehe, reicht mir aber ein Beutel nicht aus.

Aber letzten Endes haben Schlösser und Ähnliches folgenden Effekt: "Ehrliche Menschen bleiben ehrlich, Ganoven werden gebremst". 100% Sicherheit gibt es nicht, noch nicht einmal Rechtssicherheit.

Aber meine Meinung möchte ich jetzt nicht zur Vorgabe machen, ich bin nicht maßgeblich. Wenn Waffen wegkommen, dann waren ja logischerweise die Vorkehrungen nicht ausreichend. Hat man aber nachweislich versucht, solche Vorkehrungen zu treffen, steht man bei der anschließenden Diskussion deutlich besser da. Und man schläft etwas ruhiger.

Gast solideogloria
Geschrieben

Sorry, aber wo siehst du denn jetzt den Quark? Abends an der Hotelbar ist definitiv nicht "vom Bedürfnis umfasster Zweck".

Ansonsten sind wir doch eher einer Meinung.

Geschrieben
Wieso? Was hätte man denn noch mehr tun können? Was kann dann der LWB noch dafür?

Siehe "Tyr" er hat es hinreichend erläutert!

Solange nichts passiert ist alles o.K.!

Passiert etwas, wird eben untersucht wie es dazu kommen konnte!

Gast solideogloria
Geschrieben

Also wenn jetzt schon die Polizei zur Bauchtasche rät :D

Geschrieben

Ich sehe kein Problem in der Bauchtasche, denn das Behältnis ist ja nicht vorgeschrieben, sondern eben nur nicht zugriffsbereit(außer beim Jäger) und ungeladen!

Ein Problem sehe ich nur beim Kontrollierenden!

Geschrieben

Wobei das ungeladen auch für die Jäger gilt. Allerdings darf die Waffe "im Zusammenhang" mit der Jagd zugriffsbereit geführt werden.

Geschrieben
So nun kannst Du in Ruhe das Abendessen genießen, an der Hotelbar noch einen Drink nehmen und brauchst dir keine Sorgen um die Pistole zumachen.

Also das mit dem Drink an der Bar (und ich rede jetzt vom typischen Bardrink) und dem Transport der Waffe (zeitgleich) könnte meiner Meinung nach schon Probleme geben.... :contra:

LG

Alex

Geschrieben
Also das mit dem Drink an der Bar (und ich rede jetzt vom typischen Bardrink) und dem Transport der Waffe (zeitgleich) könnte meiner Meinung nach schon Probleme geben.... :contra:

LG

Alex

Was sagt der Hoteldirektor dazu?

Geschrieben
Was sagt der Hoteldirektor dazu?

Da lobe ich mir doch die mir bekannten Unterkünfte/Restaurants wo Wirt/Besitzer/Betreiber Jäger sind...

Das wäre mal was - wir könnten eine Liste erstellen; bei solche einem "gastronomierenden" Jäger sollte es doch nahezu ideal sein, die eigenen Waffen sogar in dessen Tresor zu lagern, evtl. mit Leihschrieb!

Das wäre mal direkt eine Marktlücke!

Ansonsten handhabe ich auf längeren Fahrten es so, dass ich Kurzwaffen in einem Rucksack verstaue und mich nach Möglichkeit NICHT in Restaurants setze, sondern nur kurz Snacks kaufen gehe und diese dann beim Auto esse.

Mit Langwaffen wird es schwieriger. Hierbei bietet es sich an, noch einen weiteren Waffenbesitzer dabeizuhaben, der dann vorübergehend beim Auto bleibt.

IMI

Geschrieben
Da lobe ich mir doch die mir bekannten Unterkünfte/Restaurants wo Wirt/Besitzer/Betreiber Jäger sind...

IMI

Ich meinte eigentlich § 12 Abs. 3 Ziff 1 WaffG!

Geschieht die Übernachtung und der Aufenthalt im Hotel nicht im Zusammenhang zum vom Bedürfnis umfaßten Zweck?

Geschrieben
Passiert etwas, wird eben untersucht wie es dazu kommen konnte!

Du hast dich vorhin mit dem Zitat auf den Visierartikel bezogen. Wenn du deine Waffen so sicherst wie in dem Artikel beschrieben, kommt man sicher nicht in Erklärungsnöte. Mehr wäre auf Reisen nicht machbar.

Geschrieben
Du hast dich vorhin mit dem Zitat auf den Visierartikel bezogen. Wenn du deine Waffen so sicherst wie in dem Artikel beschrieben, kommt man sicher nicht in Erklärungsnöte. Mehr wäre auf Reisen nicht machbar.

Das ist richtig, wird aber vom Gesetzgeber so nicht verlangt!

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