Mrks Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Genehmigt der BDMP gleich beim Erstantrag das ganze Regelkontingent von 2 Kurzwaffen auf Antrag?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 warum nicht? Es spricht nichts dagegen also schick deinen Antrag los! Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Natürlich! Jedenfalls kenne ich es so! Der DSB macht`s ja auch... k... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Ja! Warum auch nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bolide.357 Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Sicherlich.... also los - was man hat, das hat man Link to comment Share on other sites More sharing options...
ACB Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 du kannst dir auch gleich noch 2 halbauomaten mit eintragen lassen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mrks Posted June 2, 2010 Author Share Posted June 2, 2010 Ich frage, weil ich mir letzten Freitag von unserem SLG Vorstand die Bedürfnisformulare abgeholt habe und mir da von zwei Umstehenden gesagt wurde, dass ich beim BDMP keine zwei Kurzwaffen als "Erstbedürfnis" zu beantragen brauche, da das sowieso nicht mehr genehmigt wird momentan. Der Grund dafür leuchtet mir allerdings nicht ein deshalb die Frage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Nicht auf andere hören sondern selber ausprobieren. Fülle deinen Antrag für 2 KW aus und schick ihn weg. Du wirst ja sehen obs klappt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Paradoxon Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Das sollte überhaupt kein Problem sein - ich habe mir auch als "Erstbedürfnis" zwei Pistoen 9mmx19 eintragen lassen ... und dann beim Händler gleich zwei Waffen bestellt B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
SIeGer Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 Das sollte überhaupt kein Problem sein - ich habe mir auch als "Erstbedürfnis" zwei Pistoen 9mmx19 eintragen lassen ... und dann beim Händler gleich zwei Waffen bestellt B) Welche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuppW Posted June 2, 2010 Share Posted June 2, 2010 ... von zwei Umstehenden gesagt ... Ja, das sind mir auch immer die liebsten und kompetentesten Gesprächspartner ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alex.Berlin Posted June 3, 2010 Share Posted June 3, 2010 Also bei mir gab es keine Probleme. Ist auch noch nicht sooooo lange her. Allerdings gab es hier und da auch andere Meinungen. Der eine sagte, dass nur 1 KW als Erstantrag durchgeht, der nächste gab an, dass es verschiedene KW's sein müssen usw. Bei mir waren mit dem Erstantrag 1x Pistole 9x19mm und Revolver .357 Mag. verbunden. Beide sind genehmigt, gekauft und genutzt. LG Alex Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mrks Posted June 3, 2010 Author Share Posted June 3, 2010 Habe gerade eine Bestätigung vom beim Verband Zuständigen Referenten für Waffenbefürwortung bekommen, sofern der SLG Leiter zustimmt sind auch 2 KW bei Erstantrag kein Problem. Gibt ir jetzt doch zu denken. Danke an alle eure Infos. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Paradoxon Posted June 3, 2010 Share Posted June 3, 2010 Welche? Sind zwei Dienst(Sport)waffen, die HK P30 und die SigSauer P226 X-Five SO SA/DA Voreintrag lautete einfach je auf 9mm Para ... war weder im Verein noch im Verband und auch nicht bei der Behörde problematisch ... ging sauber durch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chris008 Posted January 7, 2011 Share Posted January 7, 2011 Genehmigt der BDMP gleich beim Erstantrag das ganze Regelkontingent von 2 Kurzwaffen auf Antrag?!? du kannst dir auch gleich noch 2 halbauomaten mit eintragen lassen Geht das wirklich? Das wären ja dann 4 Waffen beim Erstantrag! Ich würde mir dieses Jahr nämlich auch gerne 4 Waffen beim Erstantrag eintragen lassen. 1 HA, 1 VRF, 2 Pistolen 9mm geht das? Kommt einem da nicht das Erwerbsstreckungsgebot in die quere? Oder ist das beim Erstantrag anders geregelt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted January 7, 2011 Share Posted January 7, 2011 Voreinträge: so viele wie der Verband ausstellt. Kaufen: 2 im Halbjahr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webster Posted January 12, 2011 Share Posted January 12, 2011 Geht das wirklich? Warum denn nicht? Ein Jahr sind die Voreinträge gültig. Ich habe damals meine erste WBK auch mit vier Voreinträgen bekommen und dabei ne Menge Geld gespart. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jochen. Posted January 12, 2011 Share Posted January 12, 2011 Ein Voreintrag erlischt nach einem Jahr - das ist bekannt. Aber wie sieht es mit Bedürfnisbescheinigungen aus? Man könnte sich ja was bescheinigen lassen, aber erst dem SB geben, sobald es akut wird?! Oder verfällt die Bedürfnisbescheinigung? Gruß Jochen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 13, 2011 Share Posted January 13, 2011 Das wurde hier schon mehrfach diskutiert. Für die Gültigkeit einer Bedürfnisbescheinigung gibt es keine konkrete Vorgabe. In Anlehnung an die einjährige Gültigkeit einer Erwerbserlaubnis sollte sie meines Erachtens mindestens genauso lange akzeptiert werden. Auch nach diesem Zeitraum kann sie durchaus anerkannt werden, wenn z.B. ein Schießbuch mit regelmäßigen Eintragungen vorgelegt wird oder es sonst objektiv klar ersichtlich ist, dass sich an den bisherigen Bedürfnisvoraussetzungen nichts geändert hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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