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IGNORED

2 Kurzwaffen beim Erstantrag


Mrks

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Ich frage, weil ich mir letzten Freitag von unserem SLG Vorstand die Bedürfnisformulare abgeholt habe und mir da von zwei Umstehenden gesagt wurde, dass ich beim BDMP keine zwei Kurzwaffen als "Erstbedürfnis" zu beantragen brauche, da das sowieso nicht mehr genehmigt wird momentan.

Der Grund dafür leuchtet mir allerdings nicht ein deshalb die Frage.

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Also bei mir gab es keine Probleme. Ist auch noch nicht sooooo lange her.

Allerdings gab es hier und da auch andere Meinungen. Der eine sagte, dass nur 1 KW als Erstantrag durchgeht, der nächste gab an, dass es verschiedene KW's sein müssen usw.

Bei mir waren mit dem Erstantrag 1x Pistole 9x19mm und Revolver .357 Mag. verbunden. Beide sind genehmigt, gekauft und genutzt.

LG

Alex

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Habe gerade eine Bestätigung vom beim Verband Zuständigen Referenten für Waffenbefürwortung bekommen, sofern der SLG Leiter zustimmt sind auch 2 KW bei Erstantrag kein Problem. Gibt ir jetzt doch zu denken.

Danke an alle eure Infos.

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Welche? :00000733:

Sind zwei Dienst(Sport)waffen, die HK P30 und die SigSauer P226 X-Five SO SA/DA

Voreintrag lautete einfach je auf 9mm Para ... war weder im Verein noch im Verband und auch nicht bei der Behörde problematisch

... ging sauber durch

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  • 7 Monate später...
Genehmigt der BDMP gleich beim Erstantrag das ganze Regelkontingent von 2 Kurzwaffen auf Antrag?!?
du kannst dir auch gleich noch 2 halbauomaten mit eintragen lassen :00000733:

Geht das wirklich?

Das wären ja dann 4 Waffen beim Erstantrag!

Ich würde mir dieses Jahr nämlich auch gerne 4 Waffen beim Erstantrag eintragen lassen. 1 HA, 1 VRF, 2 Pistolen 9mm geht das?

Kommt einem da nicht das Erwerbsstreckungsgebot in die quere? Oder ist das beim Erstantrag anders geregelt?

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Ein Voreintrag erlischt nach einem Jahr - das ist bekannt.

Aber wie sieht es mit Bedürfnisbescheinigungen aus? Man könnte sich ja was bescheinigen lassen, aber erst dem SB geben, sobald es akut wird?! Oder verfällt die Bedürfnisbescheinigung?

Gruß Jochen

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Das wurde hier schon mehrfach diskutiert. Für die Gültigkeit einer Bedürfnisbescheinigung gibt es keine konkrete Vorgabe. In Anlehnung an die einjährige Gültigkeit einer Erwerbserlaubnis sollte sie meines Erachtens mindestens genauso lange akzeptiert werden. Auch nach diesem Zeitraum kann sie durchaus anerkannt werden, wenn z.B. ein Schießbuch mit regelmäßigen Eintragungen vorgelegt wird oder es sonst objektiv klar ersichtlich ist, dass sich an den bisherigen Bedürfnisvoraussetzungen nichts geändert hat.

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