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IGNORED

Studium im Ausland (England)


Chiron

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Hallo Forum,

ich besitze 3 Selbstladepistolen auf grüner WBK.

Nach frisch bestandenem Abitur habe ich einen Studienplatz an einer englischen Hochschule bekommen - und da fängt das Problem an:

Wenn ich 3-5 Jahre für das Studium einplane und sich mein Lebensmittelpunkt von Deutschland nach England verlagert, kann ich dann in Deutschland trotzdem Sportschütze bleiben (18x Training zwecks waffenrechtlicher Bedürftigkeit vorausgesetzt)?

Gruß

Chiron

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Nirgends steht, daß Du 18 mal im Jahr trainieren mußt.

Hast Du vor, zwischendurch mal nach D zurückzukommen?

Nun ja, im Rahmen einer Bedürfnisprüfung durch den Staat muss ich mein Bedürfnis über den Verband nachweisen - so kam ich auf die 12 bzw. 18 Trainingseinheiten.

Zwischen durch zurückkommen werde ich auf jeden Fall; wahrscheinlich 9-10 Monate England, 2-3 Deutschland.

Also wenn es irgendwie geht, sollte der Hauptwohnsitz in Deutschland bleiben, geht sowas denn?

Oder überhaupt: Im WaffG steht ja gar nichts davon, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland haben muss - dürfte demnach doch egal sein, oder?

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Nun ja, im Rahmen einer Bedürfnisprüfung durch den Staat muss ich mein Bedürfnis über den Verband nachweisen(...)

Schießbuch reicht doch, der Verband macht da gar nichts... und 18 Einträge bekommt man auch beim Tontaubenschießen mit der Flinte in GB hin oder?

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Wenn man die Plempen hat, braucht man keine 18 Termine mehr.

Die 18 sind doch von dem komischen Verband selbstgestrickt, das steht nirgends im Gesetz.

naja, es gibt ja noch diese bedürfniswiederholungsprüfung 3 jahre nach ersterteilung... und wenn das beim threaderöffner noch ansteht, dann wird er die schießtermine nachweisen müssen ( also 12 bzw. 18).

gruß alzi

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Und die Überprüfung wird durch den SB vorgenommen.

Der hat keine 18 Termine als Vorgabe.

die überprüfung an sich schon, aber bei der bedürfniswiederholung wird, wie bei einer bedürfnisbescheingung zum waffenerwerb, das weiterbestehen des bedürfnisses vom verband bescheinigt und der will dafür dann schießnachweise sehen, welche auch dann der SB nicht zu gesicht bekommen wird, weil diese auch beim verband verbleiben.

und hat der waffenbesitzer das weiterbestehen des bedürfnisses vom verband bestätigt bekommen ist der fall für den SB erledigt (zuverlässigkeitsüberprüfung usw. mal aussen vor gelassen).

gruß alzi

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Keine Sorge - selber Fall bei mir. Nach WBK-Erteilung grün 2006, 4 Jahre noch im aussereuropäischen Ausland studiert (vorgestern zurückgekommen) und Behörde wusste davon - war kein Problem. Allerdings solltest du auf Nummer sicher gehen und möglichst viel trainieren, wenn du hier bist.

Hauptwohnsitz musst du in DE lassen, sofern du noch irgendwie ein Zimmer bei deinen Eltern oder andere Wohnung hier hast.

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Wie gesagt: Bei der Bedürfniswiederholungsprüfung wollte noch nie jemand von mir wissen, wie oft ich schießen war.

ich meine nicht EINE bedürfniswiederholungsprüfung, sondern DIE bedürfniswiederholungsprüfung, die verpflichtend, spätestens 3 jahre nach erteilung der ersten waffenrechtlichen erlaubnis, durch die zuständige behörde zu erfolgen hat.

das ist etwas ganz anderes als ein "besteht weiterhin noch ein bedürfnis für die waffen, sind sie noch schießsportlich aktiv?"-nachweis.

noch deutlicher kann ichs nicht schreiben und hier im moment auch nicht den entsprechenden § zitieren!

gruß alzi

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er MUSS seinen hauptwohnsitz da haben wo sein LEBENSMITTELPUNKT ist, d.h. in seinem fall in ENGLAND!

Meines Wissens nach gibt es bei einem weiteren Wohnsitz im Ausland nicht die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz. Wenn man im Ausland lebt und einen weiteren Wohnsitz in D hat, ist dies ein einfacher Wohnsitz, mehr nicht.

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der wohnsitz liegt im ausland, sofern der lebensmittelpunkt dort ist. der lebensmittelpunkt ist dort, wo die person mindestens 185 tage im jahr verbringt. dies gilt nicht für studenten, da regelmässig davon ausgegangen wird, dass aufgrund der finanziellen Abhängigkeit, des Zimmers bei den Eltern und der temporären Natur eines Auslandsstudiums, der Lebensmittelpunkt weierhin n Deutschland liegt.

Ich habe mich damit beschäftigt, da ich selbst mehrere Abschlüsse im Ausland gemacht habe.

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Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Ich trage mich inzwischen mit einem anderen Gedanken:

Wie ich hier gehört habe, gibt es in England viele Möglichkeiten, Langwaffe zu schießen.

Was wäre, wenn ich mich in Deutschland "umorientieren" würde. D.h. die Kurzwaffen verkaufen und dafür Langwaffen anschaffen.

Kann ich diese mit einer deutschen Besitzerlaubnis auch in England besitzen und verwenden?

Wenn ja, wie?

Und:

Was ist erlaubt bzw. sinnvoll um in England weiter den Schießsport ausüben zu können?

Gruß

Chiron

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Hi Chiron,

zunächst empfehle ich Dir ein persönliches Gespräch mit Deinem SB! Solange Du Deine AKtivitäten beim "Heimaturlaub" fortführst, sollte eine Einigung für die Zeit Deines Studiums machbar sein!

Wie gesagt: Bei der Bedürfniswiederholungsprüfung wollte noch nie jemand von mir wissen, wie oft ich schießen war.

Darauf würde ich mich nicht grundsätzlich verlassen! Bei uns im Kreis wurde extra eine neue Stelle geschaffen, die sich vorrangig um das Thema Aufbewahrung und Schießsportnachweise kümmert!!! Ich war bei der letzten Eintragung auch "fällig", hatte aber bereits freiwillig schon drei Wochen vorher Bilder von meinen Tresoren und Kopien meines Schießbuches bei der Kollegin zusammen mit ´ner Eintragung in die Gelbe eingereicht !!! B)

Die Idee, sich von den Kurzwaffen zu trennen finde ich gut! Am besten stiftest Du Sie unserem Verein, der letztes Jahr einem Großfeuer durch Brandstiftung erlegen ist und sich über jede Unterstützung freut!!!! :gutidee:

Und nun im Ernst: Die Gebrauchtwaffenpreise sind im Keller, und falls Du nach den Auslandssemestern zurückkommst, dann gehen die ganzen Bescheinigungen und Kosten von vorne los - also, warum der Stress???

Gruß,

Michael

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