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IGNORED

Waffenhandelserlaubnis


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

So ist es, das gibt es öfter, ist wirklich keine Besonderheit

Ich kenne zumindest einen Händler, der auch eine Herstellungserlaubnis besitzt und eigentlich tadellos arbeitet. Und das ohne Bümameister zu sein!

Waffen Frank in Mainz bot immer Vorbereitungskurse zur Waffenhandelserlaubnis an. Diese Kurse sollen recht heftig gewesen sein, ebenso wie die Durchfallquote. Ich kenne jemanden, der dort bestanden hat - als Einziger seiner Gruppe...

Was ist denn dann erst mit den ganzen Hobby-Schmieden die auf Mittelaltermärkten alles von der Arkebuse bis zur

Hellebarde feilbieten???

Ich denke die meisten zahlen wohl eher nur die Standgebühren...

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Wenn Du von hier nur ins Ausland verkaufen willst, unterliegst Du den gleichen Bestimmungen wie jeder Waffenhändler!

Eine Waffenhandelserlaubnis nur für den Export gibt es nicht.

Ein deutscher Waffenhändler darf, unter Einhaltungen der Vorschriften, natürlich auch exportieren.

Ok, das hilft ja schon mal weiter, aber dürfen unsre Nachbarn das dann auch kaufen? Oder kann mir das egal sein?

Danke soweit!

Was will ein Österreicher eigentlich mit Gasern? Die kommen doch leichter ans Echte als wir. Muß doch eher Richtung Sammlung gehen. Und die Franzosen? Da müßte doch Makalu was sagen können, oder?

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Ok, das hilft ja schon mal weiter, aber dürfen unsre Nachbarn das dann auch kaufen? Oder kann mir das egal sein?

Danke soweit!

Dein Risiko!

Was bei scharfen Waffen kein Problem ist, da ist es anhand der Verbringungserlaubnis, oder außerhalb der EU anhand der Exportgenehmigung der BAFA ersichtlich, ist bei freien Waffen Dein Problem.

Du darfst nicht gegen die Landesgesetze des Empfangslandes verstoßen.

Andererseits unsinnig Gaser im EU-Land anzubieten.

Das Preisniveau in Deutschland ist recht hoch.

Und wenn es im Ausland niedriger ist, gleichen die Transportkosten das wieder aus.

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Dein Risiko!

Was bei scharfen Waffen kein Problem ist, da ist es anhand der Verbringungserlaubnis, oder außerhalb der EU anhand der Exportgenehmigung der BAFA ersichtlich, ist bei freien Waffen Dein Problem.

Du darfst nicht gegen die Landesgesetze des Empfangslandes verstoßen.

Andererseits unsinnig Gaser im EU-Land anzubieten.

Das Preisniveau in Deutschland ist recht hoch.

Und wenn es im Ausland niedriger ist, gleichen die Transportkosten das wieder aus.

Da kommen wir doch zu des Pudels Kern, um genau die gehts mir ja. Und wenn keine Anfragen da wären, wären es sowieso Kreise im Sand. By the way: ich kann kein französisch, juristisches schon gar nicht :D

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Was ist denn dann erst mit den ganzen Hobby-Schmieden die auf Mittelaltermärkten alles von der Arkebuse bis zur

Hellebarde feilbieten???

Ich denke die meisten zahlen wohl eher nur die Standgebühren...

Für Blankwaffen brauchst Du keine Handelsgenehmigung.

Nur teilweise richtig, denn:

WaffG

§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

-snip-

(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1.im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,

2.auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,

3.auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

auf den meisten Veranstaltungen die "John Kahn" anspricht brauchst du auch für Hieb- oder Stoßwaffen eine Genehmigung.

Grüße

Robert

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Da kommen wir doch zu des Pudels Kern, um genau die gehts mir ja.

Tja, das ist ja genau das, was ich mit "Dein Problem" gemeint habe.

Du kannst den Käufer fragen, wenn Du ihm vertraust.

Du kannst Dich bei Hinz und Kunz erkundigen.

Du kannst für den speziellen Fall in WO nachfragen.

Alles möglich, aber Alles Dein Risiko.

Nur teilweise richtig,

Richtig Robert,

das allgemeine Verbot für den Handel mit Blankwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen besteht.

Ist aber keine Sache einer Waffenhandelsgenehmigung, sondern Sache der Gemeinde/Stadt in der die Veranstaltung stattfindet.

Schon richtig, dass Du John Kahn darauf hingewiesen hast.

Gruß

Rainer

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  • 2 Monate später...

Moin zusammen,

bei allem vorher genannten sollte man sich immer erstmal darüber klar werden, WOZU man die Handelserlaubnis überhaupt BRAUCHT.

Falls man sie nur MÖCHTE, um endlich nach Herzenslust mit Händlerrabatt shoppen gehen zu können, ist das sicher der falsche Ansatz. Hier hat FROGGER ja schon vor ein paar Monaten sehr ausführlich die Zusammenhänge dargestellt. Der Aufwand ist erheblich und viele kapitulieren nach mehreren durchgefallenen Prüfungen ohnehin ....

Für jemand, der es gewerbsmäßig BENÖTIGT, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ist es keine Frage - die Erlaubnis ist Daseinsgrundlage. Und somit auch alle Folgekosten und -aufwendungen.

Der Aufwand und die Kosten für eine Handelserlaubnis und die daran geknüpften Aufbewahrungsvorschriften übersteigen mal schnell den Anschaffungspreis mehrerer Neuwaffen. Also: gut überlegen, ob man sich das antun will.

Ernüchternde aber schöne Grüße

Airborne

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Für Blankwaffen brauchst Du keine Handelsgenehmigung.

ZITAT(Robert Schuhbauer-Struck @ 16.09.2010 - 15:31)

auf den meisten Veranstaltungen die "John Kahn" anspricht brauchst du auch für Hieb- oder Stoßwaffen eine Genehmigung

Wobei auf den meisten Mittelaltermärkten "Theaterrequisiten/Dekowaffen = Schaukampfwaffe mit mind 3mm Schnittkante" verkauft werden.

Es kommt halt immer auf die Definition an, so wie ich es immer zu den Tro..eln sage die im Ordnungsamt nach Trageerlaubnis für Ihre "Waffen s.O." für den Markt... fragen.

Irgentwann habe die mit Ihren Anfragen es geschafft, das man auch für "Theaterrequisiten" eine Trageerlaubnis braucht.

Erik

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Wie funktioniert das eigentlich mit den Vorderlader-Bausätzen die ab und zu angeboten werden?

Braucht man da auch eine vollwertige Herstellungserlaubnis oder doch nicht, weil die Waffe dann frei ab 18 ist?

Kann man als Hobbyprojekt (also nicht gewerblich) z.B. auch einen Einzellader selbst bauen und dann zum Beschuß geben? Gibt es dafür spezielle Genehmigungen (ohne "das volle Programm")? Mit ein paar Schützenkollegen zusammen haben wir das Know-How zusammen um was richtig schönes zu bauen und es würde sicher auch Spaß machen wenn das Ergebnis am Ende schießt ... die Frage ist ... dürfen wir (irgendwie)?

Hat mir da jemand ein Tip zum Googeln oder eigene Erfahrungen?

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Hat mir da jemand ein Tip zum Googeln oder eigene Erfahrungen?

Aufs Amt gehen und eine nichtgewerbliche Erlaubnis beantragen!

Vorab beim Sachbearbeiter, bei der Sachbearbeiterin, nachfragen was für Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags gebraucht werden (Baupläne, Qualifikation etc.).

Die Bausätze sind erlaubnisfrei ab 18, weil da keine "bedenklichen" Arbeiten ausgeführt werden für die eine Erlaubnis notwendig wäre. Der Lauf ist komplett vorgefertigt, und an den anderen Teilen darf man wie bei fertigen Waffen auch ohne Erlaubnis herumwerken.

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Wie funktioniert das eigentlich mit den Vorderlader-Bausätzen die ab und zu angeboten werden?

Braucht man da auch eine vollwertige Herstellungserlaubnis oder doch nicht?

Nein, weil die Laüfe sind schon fertig bearbeitet und beschossen sind.

Für Luntenzündung und Funkenzündung (Steinschloss) ist keine Herstellungserlaubnis erforderlich.

Alles andere ist Herstellungserlaubnispflichtig.

Kann man als Hobbyprojekt (also nicht gewerblich) z.B. auch einen Einzellader selbst bauen und dann zum Beschuß geben? Gibt es dafür spezielle Genehmigungen (ohne "das volle Programm")?

Nichtgewerbliche Herstellungserlaubnis nach §26 WaffG.

Schnuffi

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  • 2 Wochen später...
WaffG

§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

-snip-

(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1.im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,

2.auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,

3.auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Und wisst Ihr auch, WARUM und WANN diese Beschränkungen im Reisegewerbe und auf Märkten ins Gesetz eingeführt wurde?

Weil Messer gefährlich sind?

Nein: Im Dritten Reich boykottierten die Nazis damit die Zigeuner, deren Haupterwerbsquelle der Messerverkauf im Reisegewerbe (sprich an der Haustür) oder auf Märkten war.

Auch bei der Anfrage der SPD im Jahr 1985 bzgl. der Situation der Sinti und Roma bei uns taucht zwar das Wort Reisegewerbe auf, aber nicht die Forderung auf die Streichung dieses Boykott-Paragraphens: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/10/041/1004127.pdf

Wenn in Deutschland mal etwas verboten wird, dann bleibt es auch verboten - egal, ob es dafür noch einen Grund gibt oder nicht. Nur nicht daran rütteln und etwa Lockerungen einführen.

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Da denke ich nur an einige Steuern aus dem Steinzeitalter. Z. B. die Zuckersteuer. Die stammt noch aus einer Zeit, wo Zucker noch ein Luxusartikel war.

Auf Glühbirnen gibt es, glaube ich, auch so eine Art Luxussteuer.

Schnuffi,

jetzt sei mir bitte nicht böse, optisch finde ich Deinen Eigenbau nicht ansprechend.

Deine handwerklichen Leistungen in allen Ehren und überhaupt, dass Du diese langwierige Arbeit überhaupt angegangen bist.

Auch super gemacht. Stecken bestimmt etliche Arbeitsstunden drin.

Mich würde nur der, meiner Meinung, "hässliche Kasten" in der Mitte stören.

Im Schaft sind seitlich die Erhebungen für die Seitenplatten, wenn da jetzt noch was drin wäre, sähe die Waffe TOP aus.

Aber das ist nur meine unbedeutende Meinung.

Trotzdem, eine Super Arbeit, die Du da gemacht hast.

Rainer

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Hallo Schnuffi,

sehr schön! Erinnert mich von der groben Form an meine Ruger Blockbüchse (System Guß), ich hoffe nur, Du verschonst das schöne System vor Gravuren.

Das System ist schon nitriert für eine Gravur ist es zu hart an der Oberfläche.

Das ist vom System her, bis auf die Sicherung und den Auszieher der Nachbau einer Martini & Hagn

http://www.martiniandhagngunmakers.com/technicalinfo.htm

Schnuffi

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Ja. Poste doch dann das Ergebnis.

Hier mein Eigenbau (.458 Win. Mag.):

img_0433octa.jpg

Made by Schnuffi

(Aber bitte keine vorhandenen Teile zusammenstecken, sondern alles aus dem Vollen selbst fertigen)

Eine wirklich sehr schöne Arbeit. Elegant, schlicht, sicherlich sehr führig.

Für den unbedarften Leser sollte man aber bitte doch erwähnen, das Sie Herr Burk, diese Tätigkeit ja auch als Büchsenmacher in Hauptberuflicher und Selbstständiger Tätigkeit ausüben, und nicht aufgrund einer Erlaubnis nach §26, wie hier möglicherweise der Eindruck entstehen könnte.

Also wäre die Waffen dann auch als "Made by Waffen Burk / Heilbronn" und nicht mit "Made by Schnuffi" zu kennzeichnen.

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