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Waffenhandelserlaubnis


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

Wir hatten letztens eine sehr interessante Diskussion zum Thema "Waffenhandelserlaubnis". Wie ihr es bestimmt aus eigener Erfahrung kennt, gibt es bei solchen Themen immer zweitklassige Informationen aus dritter Hand. Irgendeiner hat mal was gehört und blablabla....

Meine Frage an die wissenden unter euch, wie bekommt man eine?

Muß man Büchsenmacher mit Meistertitel sein?

Welche Vorraussetzungen muß man mitbringen?

Werden Unterschiede zwischen frei erwerbbaren (18J.) und Erlaubnispflichtigen Waffen gemacht?

Wer erteilt solch eine Erlaubnis?

Die Fragen beschränken sich lediglich auf den gewerblichen Handel, salopp gesagt, An-und Verkauf oder Im- und Export.

Gruß

Gunmen67

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§21 und §22 WaffG helfen hier weiter.

Grundsätzlich ist es so, dass wenn du nicht den Beruf des Büchsenmacher erlernt hast, du an einer Prüfung der IHK teilnehmen musst. Dann gibt es noch ein paar weitere Auflagen und Anforderungen. Lies dir die genannten § mal durch.

Es wird zwar zwischen den erlaubnispflichtigen und den freien Waffen unterschieden, allerdings ist für die freien genau so die Prüfung nach zu weisen. Das habe ich mir nämlich auch schon mal vor einiger Zeit überlegt, aber schnell wieder Abstand von genommen.

Zu der Prüfung und dem drum herum gab es auch letztes Jahr mal einen Artikel in der DWJ. Wenn du magst, suche ich den Artikel morgen mal raus.

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Zur Fachkunde geben §§ 15 und 16 der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) weitere Aufschlüsse.

Das schwierigste ist diese Prüfung (vor allem hier in Baden-Württemberg bei der IHK Stuttgart !). Vorher sollte man sich extrem gut vorbereiten und auch damit rechnen, einmal durchzufallen bevor man besteht. Ist nicht mal selten, weil - zurecht - wirklich viel verlangt wird.

Weiterhin wichtig sind natürlich die Aufbewahrungsmöglichkeiten für Waffen und Munition, in der Regel einem geeigneten Waffenraum. Das wird oftmals vom LKA gutachterlich abgenommen.

Daneben muss man natürlich gewerberechtlich alles erfüllen und man wird mit einer sehr strengen Zuverlässigkeitsprüfung "auf links gezogen". :)

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Viele stellen sich das anscheinend ganz einfach vor.

Grundvoraussetzung sollte wohl sein, dass man eine kaufmännische Ausbildung hat, und auch ein wenig Ahnung von Buchhaltung.

Der Waffenhandel muss gewerblich angemeldet werden, sonst erlischt die Erlaubnis nach einem Jahr.

Somit ist auch neben dem Waffenhandelsbuch eine kaufmännische Buchhaltung und Steuererklärung beim Finanzamt erforderlich.

Die Waffenhandelserlaubnis gibt es für folgende Sparten(vereinfacht):

1 Büchsen und Flinten

2 Pistolen und Revolver

3. SSW

4. Signalwaffen

5. Luftdruckwaffen

6. Vorderlader

Und zu den jeweiligen Arten die Munition.

Außer Luftdruck (die Munition ist frei) und Vorderlader. (Für Pulver brauchst Du eine separate Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz)

Du stellst einen Antrag bei Deiner Waffenbehörde auf eine Waffenhandelserlaubnis.

Dabei solltest Du angeben mit welchen der vorgenannten Arten und Munition Du handeln willst.

Dann wirst Du meist bei der IHK zu einer Fachkundeprüfung eingeladen.

Geprüft werden alle Waffen- und Munitionsarten, mit denen Du handeln willst.

Die Prüfungsgebühren staffeln sich nach der Anzahl der Prüfungsfächer.

Plane die Prüfungsgebühren schon mal mehrfach ein.

Die Durchfallquote bei den Prüfungen ist sehr hoch!

Hast Du die Prüfungen dann irgendwann einmal geschafft, erhält Du lieben Besuch von der Polizei oder, wie Sachbearbeiter schon schrieb, vom LKA, die Deine Waffen- und Munitionsaufbewahrung prüfen.

Plane dazu schon mal erhebliche Investitionen ein. Mit einem B-Würfel im Wohnzimmer ist es nicht getan!

Und in einer Mietwohnung kannst Du es vergessen, wenn der Hausbesitzer nicht damit einverstanden ist.

Und wenn dann noch Deine Personenüberprüfung ohne Beanstandungen verläuft, bekommst Du wahrscheinlich die ersehnte Handelserlaubnis.

Büchsenmacher musst Du nur sein, wenn Du die Waffenherstellungserlaubnis haben willst.

Na dann viel Spass!

Du scheinst ein paar Tausender zu viel zu haben.

Rainer

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Ob du eine Waffenherstellungerlaubnis bekommst oder nicht entscheidet deine für dich zuständige Waffenbehörde

und evtl. die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer.

Bist du Büchsenmacher und in der Handwerksrolle eingetragen, schließt die beantragte Herstellungerlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel automatisch mit ein.

Bist du kein Büchsenmacher, verfügst aber über eine fachliche Eignung zur Herstellung von Schußwaffen und bekommst das von der IHK oder der Handwerkskammer bestätigt, kann dir die Erlaubnisbehörde nur dann die Waffenherstellungserlaubnis versagen, wenn du die erforderliche Zuverlässigkeit (§5) oder die pers. Eignung (§6) nicht besitzt.

BULLDOG

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Ob du eine Waffenherstellungerlaubnis bekommst oder nicht entscheidet deine für dich zuständige Waffenbehörde

und evtl. die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer.

Bist du Büchsenmacher und in der Handwerksrolle eingetragen, schließt die beantragte Herstellungerlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel automatisch mit ein.

Bis dahin absolut richtig!

Bist du kein Büchsenmacher, verfügst aber über eine fachliche Eignung zur Herstellung von Schußwaffen und bekommst das von der IHK oder der Handwerkskammer bestätigt,

Das dürften dann die Ausnahmen sein, die ich erwähnt habe.

Die Qualifikation wirst Du wohl nachweisen müssen.

Wie das jetzt aber genau abläuft weiß ich nicht.

kann dir die Erlaubnisbehörde nur dann die Waffenherstellungserlaubnis versagen, wenn du die erforderliche Zuverlässigkeit (§5) oder die pers. Eignung (§6) nicht besitzt.

BULLDOG

Für jemanden, der hier nach der Waffenhandelserlaubnis fragt, reicht es aber ME den normalen Weg zu beschreiben.

Gruß

Rainer

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...in dem mir bekannten Fall hat ein Meisterbrief als Maschinenbaumeister gereicht.

Ich kenne aber mindestens noch ein weiteres Duzend Händler mit Herstellungserlaubnis ohne Büxerbrief.

Sogar hier in WO soll es welche geben die eine gewerbliche Herstellungserlaubnis, ohne Büxerbrief, haben.

Von den Händlern mit Herstellungserlaubnis ohne "nachgewiesenem" Fachwissen, wollen wir garnicht erst anfangen.

Mit "nachgewiesenem" Fachwissen meine ich eine "artgleiche" Qualifikation welche von der Handwerkskammer anerkannt wird. Evtl. "outet" sich ja hier ein Betroffener. Ich glaube es aber eher nicht.

Also belassen wir es dabei.

BULLDOG

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...in dem mir bekannten Fall hat ein Meisterbrief als Maschinenbaumeister gereicht.

So ist es, das gibt es öfter, ist wirklich keine Besonderheit

Ich kenne zumindest einen Händler, der auch eine Herstellungserlaubnis besitzt und eigentlich tadellos arbeitet. Und das ohne Bümameister zu sein!

Waffen Frank in Mainz bot immer Vorbereitungskurse zur Waffenhandelserlaubnis an. Diese Kurse sollen recht heftig gewesen sein, ebenso wie die Durchfallquote. Ich kenne jemanden, der dort bestanden hat - als Einziger seiner Gruppe...

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Eine kleine Milderung kann man sich verschaffen, wenn man in einen bestehenden Betrieb mit einer Stellvertretungserlaubnis nach § 21a WaffG einsteigt.

Sie wird beantragt vom Betriebsinhaber und nach Prüfung des Stellvertreters auch diesem erteilt. Der Stellvertreter muss natürlich ebenfalls die IHK-Prüfung über sich ergehen lassen, dafür später aber nicht permanent den ganzen Laden am Hals.

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Moin!

Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Fachhandelsprüfung bei guter und gewissenhafter Vorbereitung "zu schaffen". Dort wo es "wettberwerbsverhindernde" Prüfungskommissionen an den IHK´s gibt, mag es schwieriger sein. Letztlich aber wird man die Prüfung packen und wenn man die Prüfungsgebiete ein wenig splittet, ist es vom Umfang her auch nicht so viel.

In einem mir persönlich bekannten Fall hat dann auch ein wenig ein fachkundiger Rechtsanwalt geholfen, weil die Prüfungskommission zu stark in die Waffen(herstellungs)technik abgeglitten ist, was im Waffenhandel sachlich nicht relevant sein kann: Denn für einen Waffenhändler ist es nur wichtig zu wissen, welche Arbeiten der Herstellungsgenehmigungspflicht unterliegen und welche er selber anbieten darf. Beispiel: Für den Waffenhändler ist es unwichtig zu wissen, wie die ZF-Montagebohrungen auf einem 98er System angebracht werden müssen, er muss nur wissen, dass er das garnicht ohne Herstellungsgenehmigung machen darf. Punkt.

Im Ergebnis hat der Prüfling die Prünung dann zwar dennoch wiederholt, diese im zweiten Anlauf dann aber bestanden und hat die Prüfungsgebühren für den ersten Anlauf erstattet bekommen.

****

Das Hauptproblem ist aber:

Wie will man sich wirtschaftlich im Wettbewerb positionieren?

Welche Waffenhändler/Büchsenmacher gibt es in der Region? Was kann man besser machen, als diese dierekten Wettbewerber?

Wie kann ich mich von diesen Wettbewerbern absetzen um mein Geschäft zu machen?

Wie finanziere ich den Start?

Wie finanziere ich die Lagerhaltung (Die Liefersituation bei vielen Waffen, Optiken und Munition im Großhandel ist mau)

Wie hole ich meine Anfangsinvestitionen (Genehmigungen, Ladeneinrichtung, Waffenaufbewahrung) wieder herein?

Wie gestalte ich meinen Lebensunterhalt? (Personalkosten/ Miete/ realistischer Monatsumsatz / erzielbare Deckungsbeiträge)

Dabei ist zu berücksichtigen, das die Umsatzrenditen bei Waffen und Optiken nicht so toll sind:

Werden die Listenpreise noch so im Schnitt ca. 35% bezogen auf den netto HEK kalkuliert und gibt es auch noch bei Markenherstellern Hersteller-Rückvergütungen bei erreichen von bestimmten Jahresumsätzen, erwartet die Kundschaft beim Kauf noch einen ordentlichen Rabatt, was den Deckungsbeitrag schmelzen läßt.

Dies sind Faktoren, welche einen als normales Waffenhandelsgeschäft aufgestellten Gewerbetreibenden, langsam aber sicher betrieblich scheitern läßt.

Was oftmals noch geht:

Nebenerwerbshändler mit geringsten laufenden Kosten (Hat aber Schwierigkeiten von einigen Herstellern/Großhändlern beliefert zu werden)

Händler mit speziellem Profil im Freizeitsektor (Softair, Schreckschuss im Innenstadtbereich mit Laufkundschaft -Gaser und Softair haben auch eine bessere Kalkulationsgrundlage)

Oder es gibt weit und breit keinen anderen Wettbewerber und man besetzt sozusagen einen weißen Fleck auf der Landkarte (man sollte sich allerdings die Frage stellen, warum es diesen weißen Fleck noch gibt. Kaufkraft?)

Bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände wird man in den allermeisten Fällen zu dem Schluß kommen müssen, das das Eröffnen eines Handyshops die bessere Alternative ist...

Gruß,

frogger

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Naja, ich gebs zu: Wenn man bei Interimport kauft, wird das nichts.... (mit den 35%) ;-)

Ich hatte da so die Preislisten von Schmidt und Bender, Zeiss, Blaser, Sauer u.s.w im Kopf...

Dafür bringen ja die Softairs und gaser wieder mehr...

frogger

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Interimport gibt es nicht mehr.

Haben sich mal kurzfristig in Wischo umgetauft und heißen jetzt Frankonia International.

Bei Optik kommst Du mit Deinen Vorstellungen vielleicht hin, wobei da auch die höchsten Rabatte im Verkauf üblich sind.

Und Blaser bekommst Du als Händler überhaupt nicht, wenn Du nicht Blaser Händler bist.

Bei Zeiss ist es ähnlich.

Bei Softairs schau doch erst mal nach, für welchen Preis die im eGun angeboten werden.

Rainer

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Bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände wird man in den allermeisten Fällen zu dem Schluß kommen müssen, das das Eröffnen eines Handyshops die bessere Alternative ist...

Oder ein Kiosk (in stark frequentierter Lage Nähe Bahnhof o.ä.). Das ist eine wahre Goldgrube !!!

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  • 4 Monate später...

Und wie sieht das ganze europäisch aus?

Machen wir doch mal den Fall auf, dass ich Gasplempen nach Österreich und Frankreich verhökern will, da kommt doch zur erwähnten Prüfung bestimmt noch mehr Bürokratismus dazu, so Europäische Erlaubnisse

(wobei - NL kann man gleich abhaken, die wollen keine Gaser im Land haben, aber davon war eh keine Rede)

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