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IGNORED

Verbotene Gegenstände auf dem Flohmarkt


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

heute bin ich, dem schönen Wetter sei dank, mal wieder über den Flohmarkt geschlendert. Einen Stand mit einem russisch sprechenden Besitzer sah ich mir näher an. Ich stelle mal ein paar Bilder ein. Ist nicht die beste Qualität, habe ich mit dem Handy gemacht.

Der Mann geht davon aus, daß so ein Pippifak nicht verboten sein kann.

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Steven

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ich war immer der meinung,das montieren ist hundepfui :ninja:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;

1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;

1.2.2 ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);

1.2.3 über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;

1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den ...

@ Combat Wombat

Nein,

bereits der "Umgang" langt, selbst wenn der Besitz von jemand anderen ausgeübt wird. :closedeyes:

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ich war immer der meinung,das montieren ist hundepfui :ninja:

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

[...]

1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Geht also wirklich nur um die Vorrichtungen. Aber nur, wenn sie für Schusswaffen bestimmt sind. Vielleicht waren die auf dem Flomarkt ja nicht für Waffen sondern für das Fahrrad gedacht... In Russland Sollen Fahrräder mit Schienenmontage ja öfters mal vorkommen :rolleyes:

EDIT: Zu spät <_<

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Hallo

der Knabe sagte mir, daß die Teile für Rifels sind. Er erklärte mir auch, daß er alles für Weaver, 17mm und 11mm Prismenschiene wahlweise hat.

Außerdem hatte er noch einen Satz zur Montage an einem AK 74.

Steven

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Hallo

der Knabe sagte mir, ...

Steven

Für Alles, das für mehr als für reines, echtes, BKA-freigegebenes Spielzeug bestimmt ist, gilt: "Das Berühren mit den Pfoten ist bei Strafe verboten."

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Hallo Mausebaer

ich habe nur fotografiert, gehalten hat es der Besitzer. Wie sollte ich auch? Mit zwei Händen festhalten und dann noch fotografieren geht nicht. Kaufen würde ich so was nicht. Sah auch eher billig aus.

Steven

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... ich habe nur fotografiert, gehalten hat es der Besitzer.

Das kann jeder sagen! :mad:

Du hast das Recht zu schweigen. Alles was Du sagst, kann und wird vor Gericht gegen Dich verwendet werden. Du hast das Recht, einen Anwalt zu befragen. Wenn Du Dir keinen leisten kannst, wird Dir auf Kosten der Staatskasse einer gestellt werden und jetzt gestehe, sonst knallts!

Wir sollten überlegen, ob wir diese so genannten Flohmärkte überhaupt noch brauchen.

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Wir sollten überlegen, ob wir diese so genannten Flohmärkte überhaupt noch brauchen.

Genau, es muß ein Flohmarktverbot her, damit ist dann sichergestellt dass dieser Kruscht nicht mehr in Privathände gelangt.

Schnuffi

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Das kann jeder sagen! :mad:

Du hast das Recht zu schweigen. Alles was Du sagst, kann und wird vor Gericht gegen Dich verwendet werden. Du hast das Recht, einen Anwalt zu befragen. Wenn Du Dir keinen leisten kannst, wird Dir auf Kosten der Staatskasse einer gestellt werden und jetzt gestehe, sonst knallts!

Wir sollten überlegen, ob wir diese so genannten Flohmärkte überhaupt noch brauchen.

bild nummer zwei würde dann aber bedeuten der fotograph hat 3 hände oder eine kopfhalterung für das fotographieren mit dem handyhandy ;)

bild eins sieht mir dann auch nach einer sehr unbequemen bzw unnatürlichen haltung aus

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nein.

Bereits der Besitz ist verboten.

Ja is klar natürlich der einer Taschenlampe.... :gaga:

Vielleicht wenn der Kabelschalter montiert ist, ansonsten ist das Teil (ganz rechts) wohl eine Lampe.

Übrigens wo will man da beginnen und aufhören ich habe an meiner Kamera auch son Teil mit Spiralkabel nennt sich

Fernauslöser... :heuldoch:

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Hallo John Kahn

das rechts ist tatsächlich eine Taschenlampe. Mit der dazugehörigen Montage für eine Handelsübliche 17mm Schiene an einer Waffe. Und um das Paket abzurunden, ein Kabelschalter. Das in der Mitte ist eine Taschenlampe mit darunter befindlichen Laser und das links zwei Laser. Beides mit Waffenmontage. Den ganzen Tisch wollte ich nicht fotografieren.

Steven

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ZITAT(ComefromHell @ 01.05.2010 - 14:31) *

... wo ist dieser Flohmarkt nochmal ???

Hier: Haroldstr. 5 40213 Düsseldorf :eclipsee_gold_cup:

Ich hätte vermutet in Lügenberg-Gansviel, zumindest den Verbotsrufen für Flohmärkte nach dürfte das passen, oder natürlich irgendwo sonst in der Bananenrepublik.

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