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IGNORED

Schießtraining während Grundwehrdienst?


Dude89

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Geschrieben
Nur führt das StQ die Msch mit dem KpFw und den KdtStQ als Disziplinarvorgesetzten. Das Sticht!

Ich weiss...

Wie gesagt, letztendlich besorgen es sich die Abteilungen eigentlich im wesentlichen gegenseitig.

Aber back to topic!

Duuuuuuuuude, wo gehts hin nach der AGA?

Gruß

Bounty

Geschrieben
Toller Tip!

Lies dir hierzu mal §6 und §7, §9 AWaffV durch.

Er schießt bis auf die S-1 Übungen auf Scheiben die Ausdrücklich nicht im sportlichen Schießen genutzt werden dürfen zum Teil mit Waffen die unter das KWKG fallen.

In dem Moment wo er dies im Rahmen seiner Tätigkeit als Soldat tut darf er sowohl mit Waffen die unter das KWKG fallen, sowie auf besagte Scheiben schießen. Ändert nichts daran das es schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen ist.

@Wolle58,Rene2019:

Das mit dem Bundeswehrschießen als Übungsschießen ist unfug, auch wenn mancher in der Bundeswehr den größten Trachtenverein Deutschlands sieht, ist es eben kein Training im Schützen-Verein.

Eure Empfehlung ist, mit Verlaub gesagt Bullshit, ich würde nicht als neu LWB als erstes mit einem frisierten Schießbuch auffällig werden, dass keiner Überprüfung (wo, bei welchem Verein geschossen) stand hält. Sonst empfehle doch gleich, er soll noch ein paar Stempelabdrücke aus der Stadtbibiliothek reinstempeln lassen, fällt dem Bearbeiter beim Schützenverband und später ggf. Ordnungsamt bestimmt nicht auf! :peinlich:

Wer schreibt den etwas von frisiert? :peinlich: Gehe mal davon aus das die Schießtermine die er in sein Schießbuch einträgt auch wirklich stattgefunden haben. Somit kann von frisiert keine Rede sein. Und ob er mit erlaubnispflichtigen Waffen auf einem Privatstand oder bei der BW schießt ist meiner Meinung nach kein großer Unterschied. Die Bundeswehr führt auch eine Schießkladde, wahrscheinlich noch gewissenhafter wie jeder Verein oder Privatstandbesitzer, so das gerade diese Schießtermine jeder Überprüfung standhalten sollten.

Wie bereits erwähnt gibt es was die Anerkennung von Terminen angeht genauso viele Auslegungen wie es Bedürfnisbewilliger und SB gibt und das sind unzählige und ich glaube kaum Bounty, dass Du 100%ig deine Hand dafür ins Feuer legen kannst das die Termine nicht anerkannt werden. Das ist genauso wie das hier oft diskutierte Thema ein Trainingstermin, mehrere Kaliber, ein Eintrag oder für jedes Kaliber einen.

Warum Stempelabdrücke? Habe bisher in keinem Schießbuch, bei keinem Termin und ich trage jedes Kaliber seperat ein, egal wann und wo ich mit einer erlaubnispflichtigen Waffe schieße, einen Stempel drinn und hatte bisher bei noch keinem Antrag oder einer Überprüfung irgendein Problem. Also kann meine Sicht der Dinge, zumindest was meinen Befürworter und meinen SB (mittlerweile schon mehrere von beiden) betrifft, gar nicht mal so falsch sein.

Geschrieben

Zeigt mir doch mal im Gesetz, wo beim "Schießen" nach dem Ort oder dem Anlass, an dem oder aus dem es stattfindet, unterschieden wird. Gleiches Problem wie mit der WSK. Auch da gibt es nur eine. Nicht zwei, nicht drei oder mehr. Nur eine. Schießen gibt es auch nur eins. Das, was durch Eintrag in ein (wenn vorhanden da nicht vorgeschrieben) Schießbuch nachgewiesen wird. Auch, wenn ich dieses in Eskimoland mit den entsprechenden Waffen absolviere.

Geschrieben

Das Problem bei Schießterminen wird doch sein, dass das Schießen nicht nach den Regeln einer Sportordnung ablaufen wird. Falsche Scheiben, Schusszahlen, nicht zum sportlichen Schießen zugelassene Waffen. Bei dem Formular meines Landesverbandes (BSSB) gibts auf dem Blatt "Schießtermine" extra eine Spalte "Disziplinnummer". Welche Disziplin hat dienstliches Schießen auf Mannscheiben?

Obwohl ich einen Eintrag in meinem privaten Schießbuch nicht für Befürwortungen nutzen könnte, würde ich dennoch eintragen. Schadet nicht, und ich habe für mich einen Nachweis.

Geschrieben

Es gibt sportlich zugelassene Waffen.

Es gibt Ringscheiben.

Auf diese darf auch ganz sportschützenkonform geschossen werden.

Ich weise einfach mal auf Schulschießen mit Pistole hin. Die P-S-1 (5 Schuß auf Ringscheibe aus 25 m Entfernung) dürfte eine der gängisten Sportschützendisziplinen sein.

Gruß

Geschrieben
Das Problem bei Schießterminen wird doch sein, dass das Schießen nicht nach den Regeln einer Sportordnung ablaufen wird. Falsche Scheiben, Schusszahlen, nicht zum sportlichen Schießen zugelassene Waffen. Bei dem Formular meines Landesverbandes (BSSB) gibts auf dem Blatt "Schießtermine" extra eine Spalte "Disziplinnummer". Welche Disziplin hat dienstliches Schießen auf Mannscheiben?

Obwohl ich einen Eintrag in meinem privaten Schießbuch nicht für Befürwortungen nutzen könnte, würde ich dennoch eintragen. Schadet nicht, und ich habe für mich einen Nachweis.

Wo steht, dass der Nachweis "einer Disziplin innerhalb einer SpO" entsprechen muss? Auch gute Trainer werden innerhalb ihrer Methodik zur Hinführung nicht in den SpO enthaltenen Übungen schießen lassen, sonst haben sie ihren Job nicht gut gelernt.

Es wird der Nachweis der regelmäßigen Trainingsteilnahme gefordert.

Hier werden die Voraussetzungen zur Genehmigung einer SpO nach §5 AWaffV mit den Vorgaben/methodischen Inhalten eines Trainings, welches sich außerhalb des § 7 AWaffV abspielt, verwechselt.

Was wäre sonst mit den Sicherheitsdiensten, bewaffneten Beamten/angestellten der Behörden? Waffenscheininhabern, die auch gleichzeitig Sportschützen sind?

Geschrieben
Wo steht, dass der Nachweis "einer Disziplin innerhalb einer SpO" entsprechen muss?

Was wäre sonst mit den Sicherheitsdiensten, bewaffneten Beamten/angestellten der Behörden? Waffenscheininhabern, die auch gleichzeitig Sportschützen sind?

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

....

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

§ 15a Sportordnungen

(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.

Das eventuell die S-1 Übung der Pistole anerkannt werden können habe ich bereits geschrieben.

Es gibt verschiede Sachkunde im Sinne der WaffV (§1 AWaffV Abs.3). Zudem gibt es für die Zulassung als LgTräger für Waffensachkunde dazu Auflagen durch die IM der Länder, in Bayern ist hier das Schriftstück „Waffenrecht; Sachkunde“ vom 15.01.2008 gez. Durch RD Welsch bindend.

Du bringst das Bedürfnis des Waffenbesitzers hier durcheinander. Die erweiterte Sachkunde (§§ 9, 26 und 28 WaffG) kann von schießsportlichen Vereinen nicht bescheinigt werden, es sein den der Verein hat diesbezüglich eine erweiterte staatliche Anerkennung.

Geschrieben

Also wenn ich bei meinen Terminen immer eine Disziplin reinschreiben müsste, täte ich mich aber schwer! Wenn ich mal einfach nur ein bisschen Präzision schieße, dann ein bisschen Schneller, dann dies und jenes... das entspricht auch nur viel Goodwill einer konkreten Disziplin

Geschrieben

Man muss ja auch nur das regelmäßige Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen nachweisen. Das machts einfacher ;)

Ich habe in meinem Schießbuch nur eine Unterscheidung und die ist für mich selbst.

Gruß

Geschrieben
Es muss doch keine Disziplin sein nur sportliches Schießen ….

Es muß Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen sein. Das es sportliches Schießen sein muß interpretierst Du nur rein. Steht genau so aber direkt nirgens geschrieben.

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt

Tut er ja. Er ist Mitglied in einem Verein in dem er seinem Hobby regelmäßig als Sportschütze nachgeht, was aber auch nichts daran ändert wie und wo er seine Termine mit erlaubnispflichtigen Waffen nachweist. Wie bereits geschrieben, hunderte oder sogar tausende SB´s und Befürworter und ebensoviele Meinungen zu dem Thema.

Geschrieben
Es muss doch keine Disziplin sein nur sportliches Schießen ….

Definiere mir sportliches Schießen. Wenn ich deiner folge, darf ein Trainer lediglich in der jeweiligen SpO gelistete Übungsinhalte schießen lassen.

Dann benötigt er KEINE methodisch/didaktische Ausbildung, er muss nur die SpO auswendig lernen.

Nenn mir die Stelle im Gesetz!! die einen Unterschied in der WSK für Sportschützen oder andere Nutzer macht. Ich schließe hierbei bewußt § 26 aus, weil dies eben nicht der normalen WSK entspricht die dei Behörde zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Genehmigung sehen will.

Dass man in dem Entwurf einer nie in Kraft gesetzten WaffVwV solches einmal angedacht hatte (und ich es auch für sehr sinnvoll halte) ändert daran nichts.

Ich wage die Prognose, wenn ein Sicherheitsmitarbeiter, der als Sportschütze vor Jahren eine WSK gemacht hat es bei anderer Ansicht seines SB vor Gericht ausficht, er als Sieger den Saal verlässt.

Im Gesetz ist nur eine WSK verankert.

Sowohl in § 7 WaffG als auch in den §§1-3 der AwaffV ist nur von "der Sachkunde" die Rede.

Bedauerlich (nach meiner Ansicht), aber so ist es nun mal.

Was hat übrigens § 9 WaffG mit WSK zu tun? Dort geht se um die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen (grob gesprochen).

§ 28 regelt den Erwerb, Besitz und Führen für Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten (wiederum grob). Dort , wie übrigens auch sonst nirgends im Gesetz, findet sich kein Begriff "Umfassende WSK", auch ist dort auf die WSK überhaupt nicht abgestellt.

Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, muss seine WSK nach § 7 WaffG i.V. §§ 1-3 AWaffV nachweisen.

Das ein Bundesland hier mittels einer Durchführungsverordnung Einschränkungen/Erweiterungen vorgeben kann lässt das WaffG ja ausdrücklich zu. Im Gesetz selbst ist davon nichts zu finden.

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, zu deren Umsetzung die Länder bestimmte Dinge selbst regeln können, bliebe abzuwarten, ob eine solche Ungleichbehandlung auch in Bezug auf den Wechsel des Arbeitsplatzes statthaft wäre. Wie soll denn der SB reagieren, wenn ein HHer nach München zieht um dort genau wie in HH als Sicherheitskraft zu arbeiten? In HH wurde seine WSK anerkannt und er hatte einen Job, jetzt wechselt er nach M und hat auf einmal keinen mehr, weil dem Herrn RD die WSK ungenügend erscheint? Der Prozess wäre interessant. Vor allem, wenn es sich bei dem Arbeitgeber an beiden Orten um die selbe Firma handelt.

Geschrieben

Ich sehe da eigentlich kein Problem, denn am Wochenende kommt man doch nach Hause,

und die meisten Schützenvereine haben doch zumindestens am Samstag offen.

Das natürlich das Schießen beim Bund nicht anerkannt wird sollte eigentlich klar sein, denn zum

einen schießt man da überwiegend Langwaffe und das sind dann noch dazu Vollautomaten und

das bisschen Pistole was man da mal schießen darf, reicht keinesfalls um von Schießsportlichem

Training zu sprechen.

Geschrieben
Das natürlich das Schießen beim Bund nicht anerkannt wird sollte eigentlich klar sein, denn zum

einen schießt man da überwiegend Langwaffe und das sind dann noch dazu Vollautomaten und

das bisschen Pistole was man da mal schießen darf, reicht keinesfalls um von Schießsportlichem

Training zu sprechen.

?????

Ob man Lang- oder Kurzwaffe schießt, spielt deiner Meinung nach was für eine Rolle .... ??

Und "eigentlich klar" ist hier gar nix, wie man wissen könnte, wenn man sich den Thread durchgelesen hätte.

Geschrieben
Und "eigentlich klar" ist hier gar nix, wie man wissen könnte, wenn man sich den Thread durchgelesen hätte.

Mein SB ist sogar der Meinung, daß das Schießen während meiner Jägerausbildung (Jagdsportlich) nicht als Bedürfnis für eine Sportschützen-WBK ausreicht.

Geschrieben

Nein, hat er nicht. Ich habe aber auch nicht danach gefragt, da ich meine Kraft aktuell lieber in den Jagdschein stecke, als in Auseinandersetzungen mit dem SB. Seine Aussage war jedoch, daß das kein Sportliches Schießen ist, sondern jagdliches Übungsschießen, und deshalb nicht zusammenpaßt.

Gibt momentan aber wichtigeres, da ich im Mai (hoffentlich) ohnehin alles lange und mindestens zwei Kurze auf den JJ bekomme.

Geschrieben

Ja. Meiner Meinung ist es auch anders gelagert. Beim Bund kannst du aber rein sportlich schießen. Was anderes benötigst du nicht. Ich schildere mal den einfachsten Fall. Mehrere Angehörige der Kompanie sind im Schützenverein. Beim dienstlichen Schießen legen diese auch sportliche Disziplinen ab. Unter anderem erfüllen sie damit die Bedingungen des Deutschen Sportabzeichen. Das ist dienstlich ganz klar unterstützt. Selbstverständlich tragen sie sich das auch in ihre Schießbücher ein.

Das wäre schonmal eine Möglichkeit. Weitere sind gängig.

Gruß

Geschrieben

Komm lieber zu deiner eigentlichen Frage ;)

Ich nehms vorweg: Ja, das ist tatsächliche Truppenlösung. Genau wie die P-S-1 im Schießbuch einzutragen oder Vergleichswettkämpfe einzutragen oder...

Für Mitglieder in Schützenvereinen (ev. noch zusätzlich in einer Betreibssportgemeinschaft beim Bund organisiert) kein Problem sich das abzustempeln.

Gruß

P.S.: Kein Problem auf dem Schießbefehl "Ablegen Deutsches Sportabzeichen" draufzuschreiben.

Geschrieben
Beim dienstlichen Schießen legen diese auch sportliche Disziplinen ab. Unter anderem erfüllen sie damit die Bedingungen des Deutschen Sportabzeichen. Das ist dienstlich ganz klar unterstützt.

Aha,

ihr schießt also "dienstlich" Luftgewehr und KK-Sportgewehr o.ä.? Oder behauptet man bei Euch, dass das G36 im Vergleich zum G3 ja "Kleinkaliber" ist und es deshalb für das Sportabzeichen anrechnet? Wer hat den bei euch in der Einheit eine Prüfberechtigung DSA für die Schießdisziplinen?

Lass mich raten, den 5km Lauf macht ihr mit dem Lkw 0,9t und die Schwimmdisziplinen mit dem S-Boot? :rotfl2:

Eine "Wahnsinns-Argumentation", warum das dienstliche Schießen "Sport" ist...

Ansonsten:

Faltblatt Sportschießen!

Gruß

Bounty

Geschrieben

Da ich mich unklar ausdrückte verdeutliche ich. Die P-S-1 ist eine Sportdisziplin die auch dienstlich geschossen werden kann.

Und ja, wir schiessen auch dienstlich KK Pistole. Das meinte ich mit "legen beim dienstlichen Schießen auch sportliche Disziplinen ab". Wo ist das Problem dies auf dem Schießbefehl mit anzumelden?

Gruß

Geschrieben
Da ich mich unklar ausdrückte verdeutliche ich. Die P-S-1 ist eine Sportdisziplin die auch dienstlich geschossen werden kann.

Und ja, wir schiessen auch dienstlich KK Pistole. Das meinte ich mit "legen beim dienstlichen Schießen auch sportliche Disziplinen ab". Wo ist das Problem dies auf dem Schießbefehl mit anzumelden?

Gruß

Äh,

bist Du doch bei der Sportfördergruppe? Welche KK-Pistole wird denn außerhalb der Sportfördergruppe dienstlich geführt? Oder reden wir über so "Exoten-Vereinigungen" wie die Schießsport-AG der UniBw HH? Achtung, die schießen zwar auf StOSchAnl, aber zumindestens zu meiner Zeit gem. Sportordnung, nicht nach ZDv 3/12.

Ansonsten,

wenn es eine Sportgruppe Schießen in Eurer Einheit gibt, ist das das eine, aber wie gesagt, die Sportabzeichen-Disziplinen sind ganz klar an die Disziplinen des DSB gebunden, mal eben mit der P8 schießen geht genau so wenig, wie sich die Sache ohne Prüfberechtigung gegenseitig zu bescheinigen. Wer prüft denn bei Euch?

Gruß

Bounty

Geschrieben
Die P-S-1 ist eine Sportdisziplin die auch dienstlich geschossen werden kann.

Wo ist das Problem dies auf dem Schießbefehl mit anzumelden?

Das ist auch keine Truppenlösung sondern Mist!

Ein militärisches Schießen ist nun mal kein Sport. Kann sein das es so in der DDR (dort gab es ja die Betriebssportgemeinschaften) so gesehen wurde jedoch nicht in der Bundeswehr oder im VdRBw!

Wenn du die Sportordnung des VdRBw mal anschaust ist dem Mitglied auf Verweis des § 7 AWaffV verboten das dienstliche Schießen als Nachweis zu nutzen.

Das „zusätzlich“ auf einen Schießbefehl aufzunehmen ist GENAU das Problem! Das VmBl2002 Seite 165 ff Regelt genau was ein Sportschütze ist:

Sportschützen

Leistungsfähige Schützen werden durch die Sportschule der

Bundeswehr (SportSBw) oder durch eine von den jeweiligen

militärischen Organisationsbereichen (milOrgBer) zu bestimmenden

Dienststelle als „Sportschütze der Streitkräfte“ dem Streitkräfteamt

(SKA) zur Anerkennung benannt, wenn sie sich bei

einem jährlich dort durchzuführenden Auswahllehrgang oder

nach festzulegenden Kriterien als besonders förderungswürdig

erwiesen haben.

Die Anerkennung gilt bis zum Ablauf des nachfolgenden Jahres.

Sie kann jederzeit auf Grund unbefriedigender Schießleistungen

oder aus disziplinaren Gründen durch die genannten Dienststellen

widerrufen werden.

Die Anzahl der „Sportschützen der Streitkräfte“ – im folgenden

kurz als „Sportschützen“ bezeichnet – wird vom SKA im Auftrag

des Bundesministeriums der Verteidigung jährlich festgelegt.

Wenn du DSA abnehmen willst (Ich habe eine DSA Prüferbescheinigung durch den BSSB!) ist ein „Sportbefehl“ nötig, ein Fachsportleiter und ein ziviler nach einer Sportordnung zugelassener Stand. Den ihr betreibt Sport!

Wenn ihr das anders angeht habt ihr spätestens beim nächsten §78 wenn nicht schon durch euern S4 ein Problem wenn die Schießkladden und die Schießbefehle geprüft werden.

Bounty@ Warst du mit KILLER auf der Uni Bw HH?

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