Scott Posted March 15, 2010 Share Posted March 15, 2010 In Bayern wird relativ unproblematisch eine Ersatzbescheinigung für Polizeibeamte zum Erwerb und Führen einer Privatwaffe ausserhalb der Dienstzeit ausgestellt. Welche Bundesländer haben ähnliche Vorgehensweisen und wo kann man die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen finden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted March 15, 2010 Share Posted March 15, 2010 in HH jedenfalls nicht. Mir ist außer Bayern auch kein Bundesland bekannt. Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted March 15, 2010 Share Posted March 15, 2010 In Hessen zum Beispiel auch nicht. Ist aber auch nicht nötig, da die Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes geführt werden darf. TD Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pirol 2 Posted March 16, 2010 Share Posted March 16, 2010 In Bayern wird relativ unproblematisch eine Ersatzbescheinigung für Polizeibeamte zum Erwerb und Führen einer Privatwaffe ausserhalb der Dienstzeit ausgestellt.Welche Bundesländer haben ähnliche Vorgehensweisen und wo kann man die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen finden? Hallo Scott, dir Rechtsgrundlage findest Du in der DVOWaffG. Hier sind unter Ziff. 13.2 die Vorschriften für Bayern. Die von Dir angesprochene Regelung findest Du dort unter 2.3 MfG Pirol 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted March 17, 2010 Share Posted March 17, 2010 In Berlin auch nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 17, 2010 Share Posted March 17, 2010 Sofern sich innerhalb der letzten drei Jahre nichts geändert hat, war und ist diese Praxis auf Bayern beschränkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted March 17, 2010 Share Posted March 17, 2010 Ich befürchte dass sich da wohl auch nichts ändern wird! Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted March 17, 2010 Share Posted March 17, 2010 Mir ist die Regelung nur in Bayern und der Bundeswehr bekannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 17, 2010 Share Posted March 17, 2010 Nun gut, wenn wir schon bei der Beantwortung nicht gestellter Fragen angelangt sind: Das Bundesinnenministerium und die Verwaltung des Bundestages haben ihren Polizeien keine Bescheinigungen a la Bayern ausgestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scott Posted March 17, 2010 Author Share Posted March 17, 2010 @ Pirol 2: Kannst Du mir mal bitte einen Link dazu schicken, bzw.hier einstellen. Ich kann das via googelei nicht finden. Da es bereits angesprochen wurde...Bundeswehr bzw.BMVg ist klar geregelt: http://www.verwaltungsvorschriften-im-inte...04_39222800.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pirol 2 Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 @ Pirol 2: Kannst Du mir mal bitte einen Link dazu schicken, bzw.hier einstellen. Ich kann das via googelei nicht finden.Da es bereits angesprochen wurde...Bundeswehr bzw.BMVg ist klar geregelt: http://www.verwaltungsvorschriften-im-inte...04_39222800.htm Hallo Scott, hinsichtlich des Links werde ich mich erkundigen (meine PC-Kenntnisse sind limitiert). Zunächst möchte ich Dich darauf hinweisen, dass die DVOWaffG im kürzlich im Beck-Verlag erschienen Kommentar zum WaffG (Steindorf / Heinrich / Papsthart) enthalten ist (Seite 1152). Hoffentlich konnte ich Dir damit weiter helfen. MfG Pirol 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 Dort steht aber nichts von privaten Waffen! Hier ist der Umgang mit dienstlich zur Verfügung gestellten Waffen geregelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 Schau einmal auf Abschnitt 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 @ Pirol 2: Kannst Du mir mal bitte einen Link dazu schicken, bzw.hier einstellen. Ich kann das via googelei nicht finden.... Wie Pirol schon schrieb, im Netz finden sich diese Bestimmungen nicht. In den verschiedenen Kommentaren zum Waffenrecht schon. Ich bin damit leider nicht mehr auf dem letzten Stand, sonst würde ich das mal abtippen. Hast du eine Bibliothek in deiner Nähe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alamo Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 Wir (eine Fahndungsgruppe) haben das in Niedersachsen durch. Zuerst eine Voranfrage beim MI ( über einen Freund, wie ist die Stimmung zu dem Thema?). Dann Info Beschaffung aus Bayern. Dann Antrag a.d.D. bei der Polizeidirektion. Kopfschütteln überall, totales Missverständnis ( die dachten, wir wollen die Waffen im Dienst führen), neuer Antrag, über Dritte hörte ich den Kommentar "die drehen jetzt völlig durch". Noch Fragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schakal Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 Die Nichtausstellung von privaten Erlaubnissen an Polizeibeamte durch Vater Staat ist aus dessen Sicht doch nur konsequent. Warum sollen für Polizisten außer Dienst diesbezüglich andere Regelungen gelten? Das gleiche könnten dann auch andere Staatsbedienstete (Mitarbeiter Ausländerbehörde, Sozialamt, Ordnungsamt, etc.) verlangen. Bei Gefahr kann man ja die Polizei rufen, auch wenn man selbst die Polizei ist, oder? Eigentlich sollte Vater Staat prüfen, ob wirklich jeder Polizeibeamte im reinen Innendienst wirklich eine Waffe braucht. Auch dort ist die Gefährdung nicht höher als in anderen Behörden. Grds. bin ich jedoch dafür, dass jeder Staatsbedienstete auf Antrag eine Ersatzbescheinigung zum Erwerb und Führen von privaten Kurzwaffen erhalten sollte. Das sollte kein "Privileg" für Polizisten sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted March 19, 2010 Share Posted March 19, 2010 Kleine Korrektur: Grds. bin ich jedoch dafür, dass jeder Staats-(bedienstete)bürger mit einwandfreiem Leumund auf Antrag eine (Ersatz)Bescheinigung zum Erwerb und Führen von privaten Kurzwaffen erhalten sollte. Das sollte kein "Privileg" für (Polizisten)Staatsbedienstete sein. Gruß Tauschi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted March 19, 2010 Share Posted March 19, 2010 Warum sollen für Polizisten außer Dienst diesbezüglich andere Regelungen gelten?Weil sie sich ggf. in Dienst versetzten müssen, wo der "Normalbürger" lieber wegsieht!. Deshalb dürfen sie auch aufgrund von innerdienstlichen Regelungen ihre Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes führen. Ob es sinnvoll ist, hierfür eine extra Erlaubnis für eine private Waffe auzustellen, lasse ich mal unkommentiert. Außer BY ist mir auch kein anderes BL bekannt, das diese Erlaubnisse ausstellt. Eigentlich sollte Vater Staat prüfen, ob wirklich jeder Polizeibeamte im reinen Innendienst wirklich eine Waffe braucht. Auch dort ist die Gefährdung nicht höher als in anderen Behörden. BULLSHIT! Jeder Polizeibeamte im Innendienst ist in erster Linie POLIZEIBEAMTER und insofern auch von 1 Minute zur anderen im Außendienst einsetzbar. .... Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pirol 2 Posted March 19, 2010 Share Posted March 19, 2010 Warum sollen für Polizisten außer Dienst diesbezüglich andere Regelungen gelten? Damit sich die "Polizisten außer Dienst" in den Dienst versetzen können, um dann ggfls. Leuten wie Dir (evtl. unter Einsatz des Lebens) Hilfe leisten zu können. MfG Pirol 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 19, 2010 Share Posted March 19, 2010 ... Das sollte kein "Privileg" für Polizisten sein. Harlekins Ausführungen ist nur noch anzufügen das du anscheinend nicht wirklich weißt wovon du redest. Ansonsten kann ich Tauschi nur beipflichten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schakal Posted March 19, 2010 Share Posted March 19, 2010 Wenn ich mich "in den Dienst" versetzen muss, benötige ich meine Dienstausrüstung und keine Privatwaffe. Dafür hat der Dienstherr zu sorgen. Da er dies in best. Situationen (Krankheit, Urlaub, etc.) offensichtlich nicht will, ist eine private Erlaubnis aus der Sicht des Staates obsolet. Das man vom Innendienst evtl. schnell in den Außendienst wechseln muss, ist nicht nur bei Polizisten so, sondern u.a. auch bei den von mit oben genannten Behörden. Wir wissen sicherlich alle hier, welche "Qualifikation" etliche reine Innendienstler an der Schußwaffe haben, oder... Ich weis (leider) schon, wovon ich schreibe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted March 20, 2010 Share Posted March 20, 2010 Der Sinn und Zweck der Regelung in Bayern ist laut Gerüchten, dass man über diesen Weg - ich formuliere mal - "Mitarbeitern" (ihr könnt euch denken, für welche in dem ganzen Apparat das so maßgeschneidert wurde) eine Erlaubnis zum Besitz und Führen von Waffen zuschustern kann, die aufgrund ihrer Stellung / Position gar keine Dienstwaffe haben (z.B. weil sie so weit oben sind, dass sie sowieso nie zu einem richtigen Einsatz kommen). Aber das ist bestimmt nur ein Gerücht.... Insofern bin ich froh darum, dass diese Selbstbedienungsmentalität nicht auch noch in anderen Bundesländern eingeführt wurde. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted March 20, 2010 Share Posted March 20, 2010 Wie sieht den die Dienstvorschrift in Bayern bezüglich des Führens von Dienstwaffen in der Dienstfreien Zeit aus? Ich gehe davon aus, dass dies untersagt ist! Nur deshalb wird es diese Regelung geben! TD Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted March 20, 2010 Share Posted March 20, 2010 Der Sinn und Zweck der Regelung in Bayern ist laut Gerüchten, dass man über diesen Weg - ich formuliere mal - "Mitarbeitern" (ihr könnt euch denken, für welche in dem ganzen Apparat das so maßgeschneidert wurde) eine Erlaubnis zum Besitz und Führen von Waffen zuschustern kann, die aufgrund ihrer Stellung / Position gar keine Dienstwaffe haben (z.B. weil sie so weit oben sind, dass sie sowieso nie zu einem richtigen Einsatz kommen).Aber das ist bestimmt nur ein Gerücht.... Du hast Recht, das ist wirklich nur ein Gerücht. Die, die Du als so weit oben beschreibst haben keine Dienstwaffe weil sie keine Polizeivollzugsbeamte sind und die bekommen auch keine Ersatzbescheinigung. Die können sich aber dann sicher durch ihre Stellung auch einen richtigen Waffenschein besorgen. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun-Forum.de Posted March 20, 2010 Share Posted March 20, 2010 Damit sich die "Polizisten außer Dienst" in den Dienst versetzen können, um dann ggfls. Leuten wie Dir (evtl. unter Einsatz des Lebens) Hilfe leisten zu können. MfG Pirol 2 Lieber nicht ich habe schon den ein oder anderen Beamten auf dem Stand erlebt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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