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IGNORED

Laufwechsel wegen Defekt


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

an meiner Pistole wurde der Lauf gewechselt.

Muss der neue Lauf jetzt eingetragen werden? (den alten habe ich nicht)

Mein SB meint JA

Der Händler NEIN

Ich habe aber auch keinerlei Dokumente über den Lauftausch da alles telefonisch gemacht wurde.

MfG

Basti

Geschrieben

Neuer Lauf mit neuer Seriennummer oder neuer Lauf mit alter Seriennummer ?

Wenns ne neue Nummer ist muss klar was in die WBK, kannst ja nicht mit nem wesentlichen Waffenteil mit abweichender Seriennummer in deiner Knarre rumlaufen..

Geschrieben
Ich habe aber auch keinerlei Dokumente über den Lauftausch da alles telefonisch gemacht wurde.

Telefonischer Laufwechsel - interessant!

Wenn der Lauf eine neue Nummer hat, muss der Lauf selbstverständlich in deine WBK eingetragen werden bzw. die WBK berichtigt. Aber ohne Dokumente vom BM ist das auch nicht möglich, wie sollte sonst der Laufwechselvorgang dokumentiert und nachvollzogen werden.

Soll ich dir mal was sagen Basti? Ein seriöser Büchser dokumentiert den Laufwechsel und gibt dir entsprechende Belege darüber mit; er behält nicht nur einfach so den Lauf ohne dir das zu bestätigen. Den "telefonischen Laufwechsel" beim Telefonbüchsenmacher nehm ich Dir nicht so richtig ab.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Neuer Lauf mit neuer Seriennummer oder neuer Lauf mit alter Seriennummer ?

Wenns ne neue Nummer ist muss klar was in die WBK, kannst ja nicht mit nem wesentlichen Waffenteil mit abweichender Seriennummer in deiner Knarre rumlaufen..

Moin!

Soso .. und wieviele Nummern werden dann für 1 Waffe bei einem nicht nummerngleichen Ordonnanzgewehr eingetragen? Hm? Das Schloß hat eine andere Nummer als das System, und der Lauf auch wieder eine andere ... willste dann 3 Nummern eintragen?

NONSENSE! Eingetragen wird bei der Kurzwaffe die Nummer des Griffstücks, und nur bei einem Wechselsystem oder Wechsellauf wird dessen Nummer zusätzlich eingetragen. Wenn der Lauf GETAUSCHT wird muß da gar nix eingetragen werden .....

Und es ist tatsächlich die Frage, ob der neue Lauf überhaupt eine Nummer hat - sehr wahrscheinlich hat er gar keine.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Also die Waffe hatte Repetier- und Züführprobleme.

Ich habe beim Händler angerufen und der hat gesagt ich soll die Waffe hinschicken.

Als sie bei ihm war hat er mich angerufen und wir haben das Problem erörtert.

Er konnte das Problem aber nicht reproduzieren. Da hat er gesagt er baut nen neuen Lauf ein und ich soll es damit mal versuchen.

Waffe mit neuem Lauf da und Problem behoben.

Der alte Lauf hatte eine Nr. die letzten 3 Ziffern der Griffstücknr.

Der neue Laut hat auch 3 Zahlen drauf.

Sonst hätte ich gar nicht nachvollziehen können das es ein neuer Lauf ist.

Geschrieben
Hallo,

an meiner Pistole wurde der Lauf gewechselt.

Muss der neue Lauf jetzt eingetragen werden? (den alten habe ich nicht)

Wenn der alte Lauf nach Reparatur nicht zurückgesendet wurde-- wahrscheinlich nicht.

Ich habe bei Frankonia- bei meinem Revolver- den Lauf getauscht: Bekam den alten Lauf auch nicht zurück, lief als Reparatur, nichts mußte bei der Behörde gemeldet werden, da die Seriennummer im Rahmen ja nicht verändert wurde. Wie es bei einer Pistole ist- ähnlich/anders- entzieht sich meiner Kenntnis.

Jedenfalls war es beim Revolver (Auftragsanweisung: "Reparatur") problemlos: Keine Änderung der WBK, keinen Neuantrag, keine Meldung.

MfG!

Geschrieben
NONSENSE! Eingetragen wird bei der Kurzwaffe die Nummer des Griffstücks, und nur bei einem Wechselsystem oder Wechsellauf wird dessen Nummer zusätzlich eingetragen. Wenn der Lauf GETAUSCHT wird muß da gar nix eingetragen werden .....

So sehe ich das auch.

... und auf dem WS meiner Peters Stahl ist nicht mal eine Seriennummer drauf... geschweige denn auf dem Lauf...

Geschrieben
Sicher, dass der neue Lauf zur Waffe eingetragen werden muss ?

Wenn ja, Quelle ?

siehe §24 Abs. 1 WaffG

Sicher, dass ein neuer Lauf eine Nummer hat?

Nein, aber er sollte eine haben - siehe §24 Abs. 1 WaffG

... und auf dem WS meiner Peters Stahl ist nicht mal eine Seriennummer drauf... geschweige denn auf dem Lauf...

Das würde ich nicht so laut sagen. Was steht denn dann in der WBK beim Eintrag des WS - nichts?

§24 Abs. 1 WaffG

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen

und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Geschrieben
... und auf dem WS meiner Peters Stahl ist nicht mal eine Seriennummer drauf... geschweige denn auf dem Lauf...

Was steht dann bitte in der WBK ?

Ich besitze mehrere Wechselsystemen und jedes hatz eine Nummer die auch in der WBK steht.

Bei meiner P220 .45 ACP hat das dazugehörige 9 mm Wechselsystem die gleiche Nummer und wurde trotzdem extra mit allem eingetragen.

Geschrieben
Was steht dann bitte in der WBK ?

z.B.: Wechselsystem zu Pos. XYZ, 9mm Luger

Früher waren diese Teile nicht zwingend nummeriert. Sie mussten ja auch nicht eingetragen werden.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Servus!

Sicher, dass der neue Lauf zur Waffe eingetragen werden muss ?

Wenn ja, Quelle ?

siehe §24 Abs. 1 WaffG

...

Sorry, aber da steht NIX zum Eintrag in eine WBK, sondern zur die Buchführungspflicht für einzelne Läufe!

Ganz nebenbei, es geht hier um einen AUSTAUSCHlauf, nicht um ein Wechselsystem! Und selbstverständlich muß ein getauschter(!) Lauf NICHT eingetragen werden!

Oder willst Du den ursprünglichen Eintrag der Pistole in "Griffstück mit Nr. xyz" ändern, und den neuen Lauf gesondert eintragen?? Der alte Lauf ist ja weg!

Gruß

Sigges

Geschrieben

Lies den Beitrag von SWJ nochmal. Hat er irgendwo behauptet, dass der LAuf in die WBK eingetragen werden muss? Er hat die Gesetzeslage durch Zitat erläutert. Lesen muss man schon selbst. Verstehen auch. Du hast verstanden - nur den Beitrag von SWJ nicht so ganz.

Edith meint: Selbstverständlich muss ein getauschter Lauf eingetragen werden! Aber eben nur in das Handelsbuch. Auch das steht im Gesetz.

Geschrieben
Lies den Beitrag von SWJ nochmal. Hat er irgendwo behauptet, dass der LAuf in die WBK eingetragen werden muss? Er hat die Gesetzeslage durch Zitat erläutert. Lesen muss man schon selbst. Verstehen auch. Du hast verstanden - nur den Beitrag von SWJ nicht so ganz.

Edith meint: Selbstverständlich muss ein getauschter Lauf eingetragen werden! Aber eben nur in das Handelsbuch. Auch das steht im Gesetz.

Sorry, aber das mit dem Verstehen ist wohl eher DEIN Problem! JA, SWJ HAT behauptet, daß der Lauf in die WBK eingetragen werden muß, mehrfach sogar:

...

Wenn der Lauf eine neue Nummer hat, muss der Lauf selbstverständlich in deine WBK eingetragen werden bzw. die WBK berichtigt.

...

... und zum zweiten Mal:

siehe §24 Abs. 1 WaffG

...

... als Antwort auf die Nachfrage von JuergenG, ob er sich denn sicher sei:

Sicher, dass der neue Lauf zur Waffe eingetragen werden muss ?

Wenn ja, Quelle ?

Wobei im genannten § eben NIX zur WBK-Pflicht steht.

Und wie Du selbst schreibst, Ein AUSTAUSCHlauf muß eben NICHT in die WBK!

Gruß

Sigges

Geschrieben
Und wie Du selbst schreibst, Ein AUSTAUSCHlauf muß eben NICHT in die WBK,

......solange er in die Waffe eingebaut wird und in dieser "aufgeht".

Ein "Solo-Lauf" bedürfte wiederum der Eintragung in die WBK als "Austauschlauf

zu lfd. Nr.......

Gruß

Sigges

Geschrieben
Und wie Du selbst schreibst, Ein AUSTAUSCHlauf muß eben NICHT in die WBK,

......solange er in die Waffe eingebaut wird und in dieser "aufgeht".

Ein "Solo-Lauf" bedürfte wiederum der Eintragung in die WBK als "Austauschlauf

zu lfd. Nr.......

Gruß

Sigges

Das ist ja dann auch ein WECHSELlauf, analog zum Wechselsystem.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Sorry, mir ist entgangen, dass der alte Lauf beim BM blieb. Insofern hat Jürgen und Sigges recht, dann muss der Lauf nicht als Austauschlauf in die WBK eingetragen werden.

Den Nachweis warum der neue Lauf eine abweichende Nummer hat, wie das Griffstück, hat allerdings der WBK-Inhaber zu führen. Schon aus diesem Grund, würde ich den Laufwechsel mir vom BM dokumentieren lassen.

BTW: Es ist derzeit im BMI eine Rechtsverordnung im entstehen, die eben diese Fälle Austauschläufe, Wechselläufe und Kennzeichnung usw. regeln soll. Hinweis auf §25 WaffG

Geschrieben
Der alte Lauf hatte eine Nr. die letzten 3 Ziffern der Griffstücknr.

Der neue Laut hat auch 3 Zahlen drauf.

Sonst hätte ich gar nicht nachvollziehen können das es ein neuer Lauf ist.

Wenn ein neuer Lauf in eine Waffe eingebaut wird muß doch auch ein Reparaturbeschuss gemacht werden.

Und wenn dann noch andere Zahlen, als auf dem alten Lauf drauf stehen, so wollte ich dokumentieren können wieso

das so ist. Ich würde das dann auch in meine WBK eingetragen haben wollen.

Was ist wenn irgendwann mal die Waffe verkauft oder aus irgend einem Grund kontrolliert wird, wie kann ich es denn

glaubhaft beweisen warum das so ist.

Dieses Gesetz gibt es schon, ein Freund von mir hat schon wegen einem Wechsellauf von einem Gewehr, mit dem

LKA zu tun gehabt. Auf einem Wechsellauf muß draufstehen: Hersteller, Kaliber und eine Nummer und natürlich das Beschusszeichen.

6 ppc

Geschrieben
schwierig.

Kann den in diesem bescheuerten Waffengesetz nicht einfach klar und verständlich drinne stehen.

...

Was wirst Du nun tun?

Eintragen?

SB kontaktieren?

Hast Du einen nachvollziehbaren Schriftwechsel mit dem Büma?

IMI

Geschrieben
siehe §24 Abs. 1 WaffG

Nein, aber er sollte eine haben - siehe §24 Abs. 1 WaffG

....hat auf einem wesentlichen Teil..... da genügt doch die Nr. auf Griffstück oder Verschluß

Karl

Archiviert

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