Zum Inhalt springen
IGNORED

Laufwechsel wegen Defekt


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Und wenn die Numer mit Schlagstempel drin ist und vollständig entfernt wird, dann ist das keine kleine Öberflächenpoiitur da ist dann schon richtig Material zu entfernen. Und das ist mit Sicherheit keine übliche Gravurarbeit sondern schwächt den Lauf an der Stelle schon.

Das klingt plausibel.

Bei der Ausführung mit Schlagstempel kommst du mit einfachen polieren nicht mehr weit.

Also bleiben wir bei der Variante

1) man stört sich nicht an einer zum Griffstück ungleichen Nummer

oder

2) man bezieht bei der KW einen nummernlosen Lauf von seinem BM

VG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:rolleyes: dann halte ich mal fest:

Eine vom Gesetzgeber nicht vorgeschriebene Nummer am Lauf kann von jedermann weggraviert werden,

oder so ähnlich.

Nein, nur der Büma kann die Nr. "Buchhalterisch" entfernen.

Und nur dieser kann auch eine Waffe aus dem Buchbestand nehmen,

zerlegen und die Einzelteile als Ersatzteile verbauen.

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, nur der Büma kann die Nr. "Buchhalterisch" entfernen.

Und nur dieser kann auch eine Waffe aus dem Buchbestand nehmen,

zerlegen und die Einzelteile als Ersatzteile verbauen.

Schnuffi

aber auch nicht jeder.... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

So sehe ich das auch.

... und auf dem WS meiner Peters Stahl ist nicht mal eine Seriennummer drauf... geschweige denn auf dem Lauf...

Das würde ich nicht so laut sagen. Was steht denn dann in der WBK beim Eintrag des WS - nichts?

Und WAS steht denn dann bei den ganzen unnumerierten AR-15-wechselsystemen in der WBK?!?

Grüße

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...

Hab auch mal ne kurze Frage, passt eingermaßen zum Thema:

ich hab mir bei meinem OA15 den Lauf von ******* austauschen lassen (der alte wurde entsorgt).

Natürlich wurde die alte Seriennummer auf dem neuen Lauf übernommen und ******* hat seinen Firmennamen sowie seine Modellbezeichnung HAR-15 auf dem Lauf angebracht.

In meiner WBK wurde die Büchs' damals als "Oberland Arms OA15" eingetragen.

Muss ich meine WBK nun berichtigen lassen (auf HornerArms HAR-15)?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab auch mal ne kurze Frage, passt eingermaßen zum Thema:

ich hab mir bei meinem OA15 den Lauf von ******* austauschen lassen (der alte wurde entsorgt).

Natürlich wurde die alte Seriennummer auf dem neuen Lauf übernommen und ******* hat seinen Firmennamen sowie seine Modellbezeichnung HAR-15 auf dem Lauf angebracht.

In meiner WBK wurde die Büchs' damals als "Oberland Arms OA15" eingetragen.

Muss ich meine WBK nun berichtigen lassen (auf HornerArms HAR-15)?

Weiß jemand Rat?

Eigentlich dürfte die Modellbezeichnung HAR-15 auf dem Lauf egal sein, da diese in §24 WaffG nicht gefordert wird, oder?

Und somit müsste es doch auch nicht, wenn überhaupt, umgetragen/berichtigt werden?

:confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiß jemand Rat?

Eigentlich dürfte die Modellbezeichnung HAR-15 auf dem Lauf egal sein, da diese in §24 WaffG nicht gefordert wird, oder?

Und somit müsste es doch auch nicht, wenn überhaupt, umgetragen/berichtigt werden?

:confused:

Ich sehe KEINEN Grund zur Umtragung.

Wenn du dir unsicher bist, frag deine Behörde.

Diese kann sich gerne bei mir melden und wir klären das wenn deine Behörde da Bedarfs sieht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiß jemand Rat?

Eigentlich dürfte die Modellbezeichnung HAR-15 auf dem Lauf egal sein, da diese in §24 WaffG nicht gefordert wird, oder?

Und somit müsste es doch auch nicht, wenn überhaupt, umgetragen/berichtigt werden?

:confused:

Jeder der wesentliche Arbeiten an Waffen ausführt, muß seinen Namen/Warenzeichen aufbringen.

Es gibt viele Waffen auf denen mehrere "Hersteller" verewigt sind.

Meier stellt sie her, Müller importiert, Schmidt reibt das Lager auf, Huber kürzt den Lauf und Becker dichtet nach.

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ein Wort, so mach ich das!

Ist übrigens sehr schön geworden und das Beschussamt war ja auch sehr stempelwütig :D

naja, ich war am Donnerstag in Mellrichstadt.......

ULM lasert ja wenigstens, Mellrichstadt klopft ja noch richtig!

Aber, dafür gings schneller....hinfahren, 30min, Waffe beschossen ( 204 Ruger) zurück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ein Wort, so mach ich das!

Ist übrigens sehr schön geworden und das Beschussamt war ja auch sehr stempelwütig :D

naja, ich war am Donnerstag in Mellrichstadt.......

ULM lasert ja wenigstens, Mellrichstadt klopft ja noch richtig!

Aber, dafür gings schneller....hinfahren, 30min, Waffe beschossen ( 204 Ruger) zurück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt schon Merkwürdigkeiten.

Im WG Unterabschitt 2 ist es geregelt.

Man hat sich wohl das Naheligende gedacht, daß eine Waffe an wesentlichen Teilen einmal einen Schaden nehmen kann.

Denn dort ist unter Punkt 2 geregelt.

Elaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1 Wechsel und Austauschläufe gleichen...... einschließlich der für diese Läufe erforderlichen Verschlüsse.

Mein Lauf ist ausgeschossen oder beschädigt und nicht mehr zu gebrauchen.

Bringe die Waffe zum Büma, der baut einen neuen Lauf ein (eventuell Neubeschuss) und meine Waffe ist, ohne Behördengang wieder Wettbewerbsfähig.

Kann aber dauern, so geschehen während der KM.

Wenn ich mir jetzt gesetzeskonform ein Wechselsystem kaufe, ist plötzlich, da mein Lauf meiner eingetragenen Waffe defekt ist, der Verschluss meiner Waffe ein von mir illegal besessenes Teil. :confused:

So mein SB. Argument: Lauf defekt, Verschluss alleine ist kein Wechselsystem (hat er ja recht), somit darf ich diesen Verschluss nicht besitzen.

Müsste ihn an einen Berechtigten abgeben.

Will jetzt meinen Polygonlauf haben,so muss ich mir ein Wechselsystem kaufen :confused:

Habe ich einen Riss in der Birne?

So kann das Gesetz nicht gewollt sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

:angry2:

Warum macht sich ein SB nicht die Mühe in die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu sehen bevor er irgendwelche Gerichte bemüht?

Dort ist (VV 81/06) erklärt, daß ; Zur Begriffsbestimmung Verschluss siehe auch Erläuterung zu 1.3.1.

Somit ist ein Verschluss zu behandeln wie ein Austauschlauf.

Ich interpretiere das; Ebenso zu erwerben wie ein Austauschlauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.