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IGNORED

Gedanken zu einem liberalen Waffenrecht...


Truthteller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Im Übrigen halte ich das hier für reine Luftschlösser.

Lies' mal das, was ich geschrieben habe. Und zwar zum "Rechtsmodell CZ".

Einen vernünftig gestalteten Wechsel vom "Bedürfnis- zum Qualifikationsprinzip" beim Waffenrecht

halte ich auch in D für machbar.

Geschrieben

Hi Coltfan,

Coltfan: Zuverlässigkeit im Sinne des jetzigen Prüfungsumfangs ist eine hohe Sicherheit für alle. Wollt ihr denn, dass der Verkehrsrowdy oder Hobbyschläger auch noch ne Kanone im Handschuhfach hat ? Ist es wünschenswert, dass bisher strafrechtlich (noch) unauffällige Anarchos oder Nazis mit ner Waffe rumlaufen ?

Darüber kann man diskutieren, nur wir leben in einem Rechtsstaat (ist das wirklich so?) der Begriffe wie "Unschuldsvermutung" und "Menschenwürde" kennt.

Die gelten für jeden. AUCH für uns. Politiker die uns durch den wasauchimmer ziehen müssen an Art.1 GG erinnert werden der uns dagagegen schützt!

Mit einer Zuverlässigkeitsprüfung kannst Du ohne strafrechliche Auffälligkeit/Ermittlungsverfahren/etc. auch nichts ausrichten weil die Waffenbehörde in solchen Fällen keine Kenntnisse hat. In den Registern steht nichts......

Ein richterliches Waffenverbot bezogen auf eine Einzelperson bringt in jedem Fall den gleichen Effekt, ohne den "Ehrlichen" über Gebühr zu belasten.

Die Behörden muss dann nur noch auf erteilte "Waffenverbote" aufpassen, anstatt immer bei diversen Stellen (lokale Polizei, Bundeszentralregister, etc.) abzugrasen ob etwas vorliegt.

Ein Richtervorbehalt bezüglich eines Waffenverbots würde auch vor Gutdünken in den Behörden schützen.

Das Problem ist, dass die meissten Leute glaugen dass Gesetze von allenn immer befolgt werden. Eher das Gegenteil ist der Fall. Und jedes Geetz hat ein Schlupfloch (siehe Europäischer Währungsfonds....).

Grüssles,

Colti

Geschrieben
Hi All!

. Für das Führen sollte allerdings eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit wesentlich erhöhten Deckungssummen verpflichtend sein.

Grüssles,

Colti

Ist sie bereits

Geschrieben
Falls ich mich mißverständlich ausgedrückt haben sollte - ich würde sofort für für ein äußerst liberales WaRe stimmen.

Würde es aber schon an eine Teilnahme an bestimmte "Schulungen" (theoretisch und praktisch) knüpfen wollen. Über Art und Umfang kann man sich unterhalten, wenn es soweit ist.

Aber davon träumen wohl viele.

Darüber sollte man sich vorher unterhalten. Sonst gibt es im Moment der Wahrheit endlose Diskussionen. Wir werden es sehr wahrscheinlich nicht mehr erleben, aber man muss zukunftsorientiert und langfristig denken und planen in diesen Bereichen.

Neben der von dir angesprochenen Schulung halte ich "aus gegebenem Anlass" -nicht nur einem!!- es für sehr wichtig, wie in allen anderen Bereichen auch, hier eine Fortbildungspflicht verpflichtend zu etablieren.

Innerhalb von 4-5 Jahren mal einen Tag/einige Std. Auffrischung oder Kenntnisnahme von Änderungen und damit verbundener Erfahrungsaustausch sind nie verkehrt.

Geschrieben

Das Problem bei Kursen ist imho u. a., daß dadurch wiederum ein staatlich gestützter x-Millionen Euro Markt entsteht.

Zwangskunden. Mal wieder.

Die Anbieter solcher Kurse werden logischerweise offen oder verdeckt Gesetzesverschärfungen unterstützen, da dann die Kasse häufiger und heftiger klingelt - bis hin zur Schmerzgrenze oder darüber hinaus- also jenseits dessen was man noch als vernünftig bezeichnen könnte.

Dies ist ähnlich mit der Situation der Verbände heute, zumindest wie ich es vor Ort erlebe:

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind so schlecht, das jungen Leuten zu empfehlen ist, sich um wichtigere Dinge als dieses tote Pferd zu kümmern.

Da es wie immer ( 85 - 95 % ) im Leben um Männer und Macht geht, ist die Reaktion entsprechend:

1 . wenn wir schon nicht mehr wachsen können ( Neumitglieder) dann müssen wir

2. wenigstens versuchen langsamer auszusterben, ( Altmitglieder ) also ist die Position gegenüber weiteren Gesetzesverschärfungen wie 18 Termine lebenslang und weitere Pflichten usw. äußerst wachsam zu hinterfragen.

Geschrieben
Die Anbieter solcher Kurse werden logischerweise offen oder verdeckt Gesetzesverschärfungen unterstützen, da dann die Kasse häufiger und heftiger klingelt - bis hin zur Schmerzgrenze oder darüber hinaus- also jenseits dessen was man noch als vernünftig bezeichnen könnte.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die gegenwärtigen Anbieter von Sachkundelehrgängen offen oder verdeckt für Gesetzesverschärfungen eintreten. Du wirst - zumindest die meisten - genau auf der Gegenseite finden. Es macht nämlich überhaupt keinen Spaß, dauernd die Unterlagen zu ändern, weil irgendein Politnarr wieder einmal einen grandiosen Einfall zur Rettung seiner Daseinsberechtigung hatte.

Und glaub mir, den meisten geht es nicht darum die Kasse klingeln zu lassen, aber umsonst will heute keiner mehr arbeiten.

Ach ja, Nachsatz: die "Gesetzesverschärfer" findest du meist bei den Verbandsfunktionären - und das ohne gesetzliche Grundlagen

Geschrieben

Ich mach auchmal ein paar Vorschläge:

Also bisher haben wir ja nur das Erwerbsrecht für ein paar Personenkreise, die sich dafür intensiv gegenüber dem Staat rechtfertigen müssen. Heißes Thema wäre ja die "Waffe für Jedermann". Ich habe gerüchteweise gehört, daß es bereits schon Überlegungen gegeben hat, (Im BMI) Unbescholtenen Bürgern ganz generell zu erlauben, eine Auswahl der "Nicht deliktrelevanten" Waffen zu erwerben und ZU HAUSE aufzubewahren. (Die Doppelflinte im Schrank...)

Das Concealed Carry nach Art Vermont oder das jetzt gerade diskutierte "Open Carry" würde ich dringend an Bedingungen knüpfen. Wie Lobo-S wäre eine praktische Qualifizierung im Verteidigungsschießen notwendig, ebenso wie die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung/Auffrischung. Neben den Bestimmungen zur Haftpflicht, natürlich. Das besondere Bedürfnis sollte aber wegfallen, aber wer mit Waffe rumlaufen will, der soll es dürfen, wenn er die Verantwortung übernimmt.

Im bisherigen Waffenrecht sind einige Totholz-Regelungen drin. Die Kriegswaffendefinition, der §6 AWaffV, Kalibergleichheit für Erlaubniserleichterung, 2/6, Munitionsbesitz... fällt mir grade auf die Schnelle ein.

Ansonsten kann man mit Vielem aus dem bisherigen Recht leben, ist halt ein Kompromiss, gut ist sowas, wenn keiner wirklich voll zufrieden ist.

Geschrieben

Eine Anmerkung zur Schweizer Waffenverordnung: In Anbetracht der Ereignisse der letzten Jahre sollten eigentlich alle Legalwaffenbesitzer in diesem Land wissen, wie es sich anfühlt, zu Unrecht und wider besseres Wissen vorverurteilt zu werden - wer also die Unschuldsvermutung auf sich selbst angewendet wissen will, der muß sie auch anderen Menschen gegenüber anwenden, auch wenn diese einer anderen Nation angehören! Die meisten Menschen suchen sich ihre Nationalität sowieso nicht aus, also hat auch ein Serbe oder Mazedonier das Recht, mit denselben (individuellen!) Maßstäben gemessen zu werden, wie die Angehörigen jeder anderen Nation!

Nebenbei gesagt ist auch im derzeitigen deutschen Waffenrecht die deutsche Staatsangehörigkeit keine Voraussetzung für eine WBK - und zwar aus dem einfachen Grund, daß niemand vom Staats wegen seiner Nationalität oder Ethnie benachteiligt werden darf. In ein liberales WaffG gehört demnach der Begriff "Staatsbürger" überhaupt nicht hinein! (Ein Vereinskollege von mir ist Italiener, hat eine WBK und ich sehe keinen Grund, ihm diese zu verweigern...)

Meine Vorschläge für ein liberales WaffG umfassen daher, wie gehabt,

1) Volljährigkeit

2) Zuverlässigkeit + pers. Eignung

3) Sachkunde

Das Bedürfnisprinzip sollte wegfallen, weil es zu stark in die persönliche Sphäre eingreift; ein Mensch kann zig Gründe haben, aus denen er Waffen besitzen will. Diese Gründe gehen den Staat nichts an - schließlich fragt er ja auch sonst nicht, warum ein Mensch sich welche Gegenstände anschafft...

Für den Waffenschein erst eine besondere Gefährdung nachweisen zu müssen, halte ich für blanken Hohn! Jeder Autofahrer muß tagtäglich Gefahren abschätzen und richtig beurteilen; dieses Urteilvermögen muß man jemandem, der eine Waffe für den Selbstschutz führen will, natürlich auch zugestehen. (Allerdings wäre mir persönlich ein rein verdecktes Tragen lieber als ein offenes.) Außerdem sollte ein Waffenträger regelmäßig das Verteidigungsschießen trainieren müssen.

Grüße

Borsig

P.S.: Bitte das WaffG gründlich aufräumen, es gibt darin zuviel überflüssige Regulierung!

Geschrieben
Die meisten Menschen suchen sich ihre Nationalität sowieso nicht aus, also hat auch ein Serbe oder Mazedonier das Recht, mit denselben (individuellen!) Maßstäben gemessen zu werden, wie die Angehörigen jeder anderen Nation!

Der Schweizer Staat hat nicht ohne Grund ein Verbot für bestimmte Personen aus bestimmten Ländern verhängt. Frag mal berechtigte Stellen an, welche Staatsangehörige in der Vergangenheit häufig beim Waffenschmuggel erwischt wurde bzw. welcher Nationalität sie angehörten! Man kann jetzt dies kontrovers diskutieren und sicherlich kritiseren. Fakt ist der Schweizer Staat hat hier quasi präventativ gehandelt. Hier http://www.admin.ch/cp/d/1997Mar15.162913....i.admin.ch.html der Grund weshalb Algerien auf der "schwarzen Liste" steht. Aber Staatsangehörige die davon betroffen sind, können trotzdem mittels einer Ausnahmebewilligung, sofern sie bewilligt wird bsp. Schusswaffe(n) erwerben.

Geschrieben
Der Schweizer Staat hat nicht ohne Grund ein Verbot für bestimmte Personen aus bestimmten Ländern verhängt. Frag mal berechtigte Stellen an, welche Staatsangehörige in der Vergangenheit häufig beim Waffenschmuggel erwischt wurde bzw. welcher Nationalität sie angehörten! ... Aber Staatsangehörige die davon betroffen sind, können trotzdem mittels einer Ausnahmebewilligung, sofern sie bewilligt wird bsp. Schusswaffe(n) erwerben.

Danke für den Link, mühli. Ist es nur meiner selektiven Wahrnehmung zuzuschreiben, oder wird nicht trotz des Verbotes ein nicht unerheblicher Anteil der waffenbezogenen Gewaltdelikte von eben diesem Personenkreis begangen?

Letzten Sommer hat hier im Dorf übrigens ein Kosovare - Mitarbeiter eines Wachunternehmens - mit aufgrund Ausnahmebewilligung besessener legaler Waffe seine von ihm getrennt lebende Frau hingerichtet. Wärs eine Armeewaffe gewesen, hätte man sicher mehr darüber gehört, so war der Vorfall schnell wieder aus der Presse verschwunden.

Gruss

Uli

Geschrieben
Danke für den Link, mühli. Ist es nur meiner selektiven Wahrnehmung zuzuschreiben, oder wird nicht trotz des Verbotes ein nicht unerheblicher Anteil der waffenbezogenen Gewaltdelikte von eben diesem Personenkreis begangen?

...

Gruss

Uli

Wenn ich mich nicht ganz täusche 60% bei gefühlten 15% Bevölkerungsanteil.

Joker

Geschrieben
Hi Coltfan,

Darüber kann man diskutieren, nur wir leben in einem Rechtsstaat (ist das wirklich so?) der Begriffe wie "Unschuldsvermutung" und "Menschenwürde" kennt.

Die gelten für jeden. AUCH für uns. Politiker die uns durch den wasauchimmer ziehen müssen an Art.1 GG erinnert werden der uns dagagegen schützt!

Mit einer Zuverlässigkeitsprüfung kannst Du ohne strafrechliche Auffälligkeit/Ermittlungsverfahren/etc. auch nichts ausrichten weil die Waffenbehörde in solchen Fällen keine Kenntnisse hat. In den Registern steht nichts......

Ein richterliches Waffenverbot bezogen auf eine Einzelperson bringt in jedem Fall den gleichen Effekt, ohne den "Ehrlichen" über Gebühr zu belasten.

Die Behörden muss dann nur noch auf erteilte "Waffenverbote" aufpassen, anstatt immer bei diversen Stellen (lokale Polizei, Bundeszentralregister, etc.) abzugrasen ob etwas vorliegt.

Ein Richtervorbehalt bezüglich eines Waffenverbots würde auch vor Gutdünken in den Behörden schützen.

Das Problem ist, dass die meissten Leute glaugen dass Gesetze von allenn immer befolgt werden. Eher das Gegenteil ist der Fall. Und jedes Geetz hat ein Schlupfloch (siehe Europäischer Währungsfonds....).

Grüssles,

Colti

Ich hab gar nichts gegen das Qualifikationsprinzip. ME auch ein sehr guter Ansatz, denn er umfasst gleichzeitig Sachkundigkeit und sicheren Umgang mit Waffen. Die gelbe WBK spiegelt diesen Ansatz ja auch schon wieder, oder ... ?

Insofern sollte man bei der Evaluation des neuen Waffenrechts vielleicht auch mal im Auge behalten, wie die gelbe WBK sich über die Jahre ihrer Existenz "bewährt" hat, also die Zahl der dort angemeldeten Waffen mit der entsprechenden Deliktsrelevanz ins Verhältnis setzen. Das wäre sicherlich auch ein sehr interessanter Aspekt für unsere Argumentation.

Ich warne nur vor zwei Sachen:

1)

Ein unterschiedsloser Zugang zu Waffen kann nicht am Zuverlässigkeitsprinzip vorbei, das wäre weder sinnvoll, noch realitätsnah/ durchsetzbar. Und ich wäre auch nicht dafür, dies aufzuweichen. Wer durch gefährliches und/oder kriminelles Verhalten (nicht nur durch Delikte des Waffengesetzes) aufgefallen ist, der soll nicht noch Waffen bekommen !

2)

Das Thema Selbstverteidigung mit Waffen ist naheliegend, aber derzeit immer noch ein bundesrepublikanisches no go. Da müssten schon nacheinander zwanzig Charles Mansons um die Ecke gebogen kommen, um das als Thema halbwegs kraftvoll in die Diskussion zu bringen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Sollte die Erlaubnis aus anderen Gründen als wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung (Geisteskrankheit) entzogen werden, so sollten staatliche Entschädigungen gewährt werden.

Ebenso sollte eine Stelle auf Landes- oder besser Bundesebene eingerichtet werden, die den Verkauf abgegebener oder eingezogener Waffen organisiert. Ein Verkaufsversuch sollte verpflichtend sein und nur wenn sich die Waffen nicht verkaufen lassen oder der Abgebende ausdrücklich dagegen ist sollten die Waffen vernichtet werden.

Illegale Waffen und Munition sollten jederzeit straffrei und ohne Verlust der Zuverlässigkeit bei Polizei und/oder Waffenbehörde abgegeben werden können.

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