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IGNORED

Waffenschrank Schlüssel Aufbewahrung ?


Stefan K.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Forenmitglieder,

wahrscheinlich schon ein 1000 fach diskutiertes Thema, aber eines wo scheinbar nicht viele richtig darüber Bescheid

wissen und unzählige Schützen auch Fehler dabei machen.

Wie ist die korrekte Absicherung des Waffenschrank-Schlüssels ?

Einerseits sagen viele, den Schlüssel am Mann tragen. Schön und gut, aber was, wenn ich ihn in der Hosentasche habe und abends

meine Hose ausziehe ?

Wer ist bei einer eventuellen Kontrolle in der Beweispflicht ?

Ich, oder die Behörde ?

Was ist mit einem "Hoteltresor" mit elektronischem Zahlenschloss, aber leider mit Revisionsschlüssel ?

Darf ich da meinen eigentlichen Waffenschrank Schlüssel zusammen mit der Munition aufbewahren, wenn

ich den Revisionsschlüssel z.B. auf der Arbeit in einem Tresor lagere, zu welchem aber der Schlüssel

an meinem Schlüsselbund hängt.

Ich habe jetzt auch gehört, daß es ein Tresor mit der gleichen Sicherheitsstufe sein muß, wie

die vorhanden Waffen sind. Bei Kurzwaffen, also Sicherheitsstufe B. Dieser Tresor muß dann

ein mechanisches oder elektronisches Zahlenschloss "ohne" Revisionsschlüssel besitzen.

So ein Ding kostet allerdings ca. 250 Euro.

Das kann ja nicht Sinn der Sache sein, oder ?

Wie macht ihr das, und wer weis, was eigentlich passiert wenn man tatsächlich mal kontrolliert werden

sollte und die stellen fest, daß es nicht korrekt ist ?

Nehmen die einem dann alles ab, oder bekommt man dann ne Frist zum nachbessern, oder wie ?

Würde mich über Antworten freuen.

Stefan

Geschrieben

Bitte nicht schon wieder!

Stefan, bemüh mal die Suchfunktion und Du wirst etliche Threads zu diesem Thema finden - aber keine allgemeinverbindliche Antwort.

Die gibt es nämlich nicht.

Gruß

Michael

Geschrieben
Hallo liebe Forenmitglieder,

wahrscheinlich schon ein 1000 fach diskutiertes Thema, wie war wie war

Wie ist die korrekte Absicherung des Waffenschrank-Schlüssels ?

mach es so wie ich, ich verstecke meinen Schlüssel im Wasserkasten vom Klo, da findet ihn garantiert niemand, bin halt klever :s82:

Geschrieben

Nix Klo-Spülkasten - Fußmatte (auch einfacher für den Herren Kontrolleur)

und ja, ich habe mehrere Fußmatten und somit das Versteck nicht wirklich verraten :rolleyes:

Geschrieben

Finde ich jetzt nicht so schlimm, eine Frage nach einer gewissen Zeit noch einmal zu stellen.

Mein Schlüssel ist ein einem kleinen Safe, dessen Schloß elektronische ist.

Geschrieben

wo mein schlüssel ist, das sag ich nicht, drum kommt da ausser mir auch keiner so schnell ran.

... das ist alles was zählt!

gruß alzi....................und den rest erklärt dir die suchfunktion (wurde ja schon erwähnt)

Geschrieben
wo mein schlüssel ist, das sag ich nicht, drum kommt da ausser mir auch keiner so schnell ran.

... das ist alles was zählt!

Verdammt; Du meinst das war eine Fangfrage im Auftrag der Waffenbehörde? :peinlich:

Geschrieben
wahrscheinlich schon ein 1000 fach diskutiertes Thema

Damit kommst Du nicht aus.

Wer ist bei einer eventuellen Kontrolle in der Beweispflicht?

Wenn Deine Waffen weg sind und am zertifizierten Waffenschrank keinerlei Aufbruchspuren zu sehen sind, dann wirst Du sicherlich die Frage beantworten müssen, wie das passieren konnte.

[...]Zahlenschloss[...]So ein Ding kostet allerdings ca. 250 Euro.

Das kann ja nicht Sinn der Sache sein, oder?

Der Sinn der Sache steht im Waffengesetz, nämlich die Waffen so zu sichern, dass nichtberechtigte keinen Zugriff haben.

Wie macht ihr das,

Schrank mit Sicherheitsstufe "0" und elektronischem Zahlenschloss ohne Revisionsschlüssel

und wer weis, was eigentlich passiert wenn man tatsächlich mal kontrolliert werden sollte und die stellen fest, daß es nicht korrekt ist? Nehmen die einem dann alles ab, oder bekommt man dann ne Frist zum nachbessern, oder wie?

Das wird jede Behörde so machen wie sie es für richtig hält und vermutlich abweichend von dem was andere Behörden machen. Im Zweifelsfall darfst Du Deinen Sachen also hinterherlaufen bzw. hinterherklagen. Ob sie dann noch in gutem Zustand sind, wenn Du sie nach ein paar Jahren bis zum Abschluss der Prozesse wieder abholen darfst (falls Du das darfst) steht wieder auf einem anderen Blatt.

Ansonsten: Nutz die Suchfunktion, das Thema ist hier mehr als totdiskutiert worden. Wenn Du für Dich eine genaue Aussage haben möchtest, frag Deine Behörde und lass Dir deren Antwort schriftlich geben.

Geschrieben
Finde ich jetzt nicht so schlimm, eine Frage nach einer gewissen Zeit noch einmal zu stellen.

Stimmt, das Forum lebt davon, dass sich die Leute die Arbeit machen jede Frage 20 mal zu beantworten, weil der Fragesteller keine Lust hat sich die bereits gegebenen Antworten durchzulesen...

Geschrieben
Stimmt, das Forum lebt davon, dass sich die Leute die Arbeit machen jede Frage 20 mal zu beantworten, weil der Fragesteller keine Lust hat sich die bereits gegebenen Antworten durchzulesen...

Hmm, grüne Schrift, verstehe.

Geschrieben

Mein Wissensstand aus den bereits diskutierten Threads hier:

Es gibt wohl keine klare Regelung dazu.

Das Lager ist in zwei Auffassungen gespalten:

1. Aufbewahrung in irgendeinem abschließbaren Behältnis ist ausreichend um fremde den Zugriff auf den Schlüssel zu verwehren.

2. Es sollte zumindest ein Behältnis mit der Sicherheitsstufe sein der für die aufbewahrten Waffen vorgeschrieben ist.

Endgültig würde darüber wohl ein Richter entscheiden müssen wenn mal was schiefgeht.

Ich bewahre meine Schlüssel in einem B-Schrank mit elektronischem Zahlenschloss ohne Revisionsschlüssel auf.

Mir persönlich ist meine Zuverlässigkeit mehr wert als die 250,00 Euro für einen B Schrank mit Zahlenschloss. Abgesehen davon halte ich es für meine Verantwortlichkeit

als Legalwaffenbesitzer, auch wenn es keine Klare Regelung dafür gibt, meine Waffen sicher aufzubewahren und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass bei

Waffen für die B-Schränke vorgeschrieben sind auch die Schlüssel entsprechend aufzubewahren sind.

Geschrieben
Ich vergrabe meinen Schlüssel immer im Garten - damit mich keiner sieht, wenn ich den Schlüssel ausgrabe, grabe ich immer nachts.

:gutidee:

Wichtig ist, den Ort schnell zu vergessen, damit man unter Folter nichts verraten kann.

Geschrieben
Stimmt, das Forum lebt davon, dass sich die Leute die Arbeit machen jede Frage 20 mal zu beantworten, weil der Fragesteller keine Lust hat sich die bereits gegebenen Antworten durchzulesen...

Ich persönlich finde es überhaupt nicht schlimm Fragen erneut zu stellen. Wer nicht antworten möchte brauchts ja nicht zu machen.

Ich mag es auch lieber in einen aktuellen Dialog mit Personen zu treten als alte Threads durch zu lesen. Ist halt eine vorliebe die auf meine soziale Ader zurück zu führen ist.:)

Geschrieben
:gutidee:

Wichtig ist, den Ort schnell zu vergessen, damit man unter Folter nichts verraten kann.

Was für ein Blödsinn!!!! :rofl:

Ich habe nur ein Zahlenschloss. Die Nummer habe ich für den Fall, dass ich die mal vergesse, innen auf die Tresortür geschrieben. So kanns kein unberechtigter lesen! :saufen:

Geschrieben

Moderativer Hinweis:

Es reicht!

Nachtrag des USERS Fyodor, dem ich die Tür vor der Nase zugeschlagen habe und der mich gebeten hat, sein Posting hier abschließend einzustellen:

Hallo, Mods!

Gerade wollte ich, um die Suchfunktion zu unterstützen, noch einen Beitrag zum Thread schreiben. Beim Abschicken war er jedoch schon gesperrt. Kann man den noch kurz anhängen?

Nochmal die rechtliche Situation:

Die Aufbewahrung des Schlüssels ist im Waffengesetz überhaupt nicht geregelt!

Das Problem daran ist, daß wir vorher erraten müssen, wie eventuell ein Richter urteilen könnte, wenn die Waffen mit Hilfe des Schlüssels entwendet wurden, an den die Diebe, wie auch immer, herangekommen sind.

Der gängige Rat ist, die Schlüssel in einen B-Würfel mit elektronischem Zahlenschloß einzuschließen. So beginnt die Sicherheitskette mit einem Hindernis der Stufe B, das dürfte es im Fall der Fälle einfacher machen.

Ein Muß ist das aber nicht, wie gesagt: eine gesonderte Regelung betreffs der Schlüssel gibt es nicht.

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