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IGNORED

Mal was ganz POSITIVES von Behörden


Gast

Empfohlene Beiträge

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Ich lass mich gern eines besserem belehren wenn man mir schlüssig erklärt warum man eine Waffe nur "haben" möchte.

...

Das muß Dir niemand erklären. Und in einem vernünftigen Staat muß das auch niemand der Behörde erklären.

Warum auch?

Oder muß irgendjemand in unserem Land erklären, wozu er einen Porsche 911 haben will?

Aber da ich so rechfertigungsgeil bin: Ich habe schon von mehreren leuten gehört, daß sie sofort losgehen würden und sich was kaufen würden, wenn sie könnten.

Glaubst Du im Ernst, die Leute könntest Du glasklar in "Sportschütze", "Jäger", "Sammler" usw. einteilen?

Wohl kaum. Es wäre wohl ein bischen von allem plus vielleicht das, was in D so arg hundepfui ist.

Worauf ich hinaus will ist: Erst das Gesetz macht uns -leider auch oft im inneren- zu Sportschützen, zu Jägern usw.

Wesentlich gesünder wäre es, wenn wir uns alle vor dem Gesetz und uns gegenseitig gegenüber einfach als "Waffenbesitzer" bezeichnen könnten. Und dazu gehört auch nicht wie gebannt auf die Rechtferitigung zu waren, warum in drei Teufelsnamen jemand eine Waffe besitzen möchte.

Stell Dir mal vor, man würde so ein Bohai um den Besitz von Messern machen. Also: Als Freizeitmesserbesitzer, als Angler, als Koch bla... Wasn Quatsch. Da muß man den gleichen Blödsinn ja nun nicht bei Waffen unterstützen, oder!?

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Nur bei den paar wenigen Euronen, welche die Ausstellung einer Neuen Gelben kostet, hätte (und habe) ich das nicht gemacht sondern gleich damals eine Neue Gelbe beantragt.

Einen eigenen "Lob-Thread" über ein "Behördenwohlverhalten" ist es nicht wert, dafür müßte schon etwas Handfesteres rüberkommen finde ich zumindest :rolleyes:

Naja... bei uns kostet eine neue Gelbe mit den Gebühren beim Verband über 80 € - zuzüglich der ganzen Rennerei, dem Zeit- und Kostenaufwand für die Bedürfnisbescheinigungen, Kopien, Unterschrift vom Verein, Verband... die Bittstellerei und das Kriechen zu Kreuze..., die Warterei...

... da wäre mir die einfache Umschreibung von alt auf neu sehr gelegen gekommen.

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Gast We are Borg
Was gibt es denn für Waffen, die Du auf Gelb bekomst, aber zu denen es keine Disziplin gibt?

Nur für den BDS: z.B. .17 Rem, .585 Nyati, .700 NE, usw..........

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Wesentlich gesünder wäre es, wenn wir uns alle vor dem Gesetz und uns gegenseitig gegenüber einfach als "Waffenbesitzer" bezeichnen könnten. Und dazu gehört auch nicht wie gebannt auf die Rechtferitigung zu waren, warum in drei Teufelsnamen jemand eine Waffe besitzen möchte.

Damit hast du vollkommen recht und das sehe ich auch so. Aber so ist es hier leider nicht durch die gesetze und unter dem aspekt halte ich halt nichts davon sich eine WBK zu besorgen nur weil man die Knifte zuhause haben will...

Aber einer der MODs hat ja eh ohne Erklärung mein Post gelöscht, ich spare mir dann weiter was zu schreiben.

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Hallo

geht wieder gut ab hier. Pro und kontra.

Ich würde meine Alte Gelbe auch nicht umschreiben lassen. Man hat sicherlich vorteile auf beiden WBKs. Und die für die paar Kröten aufgeben, käme mir nicht in den Sinn. Wenn aber irgendwer sagt, ich spar mir das Geld, weil ich die Vorteile der Alten Gelben nicht benötige, warum nicht. Aber das Lob an die Behörde halte ich für übertrieben. Außer sie haben die Vor- und Nachteile klar hervorgekehrt und die Wahl gelassen.

Wobei ich mich schon lange frage, ob mit der Umschreibung der Alten Gelben auf die Neue Gelbe die Erlaubniss aus der Alten eigentlich erloschen ist. Es hat doch nichts mit dem Papier direkt zu tun. Meiner Meinung gibt das Gesetz ein einfaches Umschreiben gar nicht her, sondern für eine Neue Gelbe ist das ganze Programm, Bedürnisbescheinigung, Antrag und volle Gebühr zwingend notwendig. Wär doch mal lustig, wenn einer, desse Gelbe umgeschrieben wurde, auf einen Eintrag eienr Waffe, die von keiner Sportordnung abgedeckt wird, sich auf die alte Gelbe beruft.

Jezt noch einb kurzer Ausflug zu den "wer mit der Waffe als Sportschütze nicht schießt, der darf sie auch nicht haben". Warum nicht? Fällt Deutschland in anarchie, wenn ein Sportschütze außer den 2 .22LR Büchsen, mit denen er schießt noch 18 .22LR Büchsen im Schrank hat, mit denen er noch nie geschossen hat? Die öffentliche sicherheit und Ordnung ist sicherlich nicht bedroht, aber der Markt wurde angekurbelt. Ich halte dieses Thema für typisch deutsch-Michelhaft.

Steven

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Ich hab aber was Positives zur Waffenbehörde

Ist zwar schon ein Paar Jahre her aber Trotzdem

Ich habe damals eine Böllergenemigung zur einer Hochzeit gebraucht . Ich wollte auch bezahlen und sie wollten kein Geld weil es eine Hochzeit war . Ich gleich danach ein Pfund Kaffee gekauft und zum Dank abgeliefert.

Das war in Hockenheim vor 8 Jahren

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Ich gleich danach ein Pfund Kaffee gekauft und zum Dank abgeliefert.

Nette Geste, ich würde es aber nicht öffentlich machen, denn die Annahme jeglicher Geschenke ist verboten!

Beispiele:

1. Ein Beamter hat gegenüber einem Bürger von einer Anzeige abgesehen und der Bürger war so begeistert von dem Beamten, dass er ein Dankschreiben an den Polizeipräsidenten aufgesetzt hat, er hat darauf auch promt reagiert, aber gewiß nicht mit einer Beförderung!

2. Ein Beamter hat am Tatort in einem Lokal eine Cola angenommen, weil er zeitlich recht lange dort gebunden ware. Eine anonyme Anzeige führte tatsächlich zu einem eingeleiteten Strafverfahren wegen Vorteilsannahme (o.ä.), wurde zwar eingestellt, übrig blieb jedoch die disziplinarische "Schiene".

Könnte sich aber auch ev. als Bestechungsversuch entpuppen.

Nun gut, das obige Beispiel ist zwar verjährt, aber man sollte es mit der Dankbarkeit nicht übertreiben, nach dem Motto: "Ehrlich sitzt am längsten!".

Da hier auch verschiedene Behördenvertreter mitlesen, könnte ich mir vorstellen, dass man nun die Mitarbeiter dort, falls sie noch im Amt sind, genauestens beobachten wird.

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Hallo Goya,

selbstverständlich kann ich mehrere grüne WBK haben.

Wenn bspw. die erste vol ist.

Ich lasse mir grundsätzlich für jeden Neuerwerb auf "Grün" eine neue WBK ausstellen. Kostet zwar extra, dafür habe ich dann aber z. B. alle zugehörigen Wechselsysteme auf einer Karte mit der Grundwaffe.

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Gast We are Borg
Kann man mehr als nur EINE grüne WBK haben???

Klar geht das!

Auf einer WBK (egal ob grün oder gelb) kann man nur acht Waffen eintragen lassen. Dann reicht der Platz nicht mehr und es muss eine neue WBK ausgestellt werden.

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Zuzutrauen ist meinem Amt alles.... :traurig_16:

Mit "extra" meinte ich den Mehrpreis gegenüber dem Voreintrag in eine vorhandene WBK.

Den Mehrpreis gibt es in der Gebührenordung nicht. Wenn du eine Erlaubnis zum Erwerb ("Voreintrag") beantragst, ist dir auf Verlangen dafür eine separate WBK auszustellen, die ist sozusagen in der Gebühr inclusive.

Sollte ich damit daneben liegen, bitte ich um einen Quellenverweis. Es würde mich aber wundern, ich bin damit bsiher nämlich immer durchgekommen.

Gruß

Erik

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Den Mehrpreis gibt es in der Gebührenordung nicht.

Was es nicht (mehr) gibt ist allenfalls "die (einheitliche) Gebührenordnung" .

Meine Behörde hat längst eine Eigene veröffentlicht und in Anwendung

(zum Glück recht schützenfreundlich und akzeptabel).

Anderenorts ist das auch so.

Also sind Feststellungen, was es gibt oder nicht gibt ohne Kenntnis der speziell

auf den Fall anwendbaren Gebührenordnung nicht möglich !

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Den Mehrpreis gibt es in der Gebührenordung nicht. Wenn du eine Erlaubnis zum Erwerb ("Voreintrag") beantragst, ist dir auf Verlangen dafür eine separate WBK auszustellen, die ist sozusagen in der Gebühr inclusive.

Muss zu Hause mal auf die Gebührenbescheide gucken, die geben ja immer die Grundlage an, auf der die Gebührenfeststellung basiert.

War echt der festen Überzeugung, dass das alles Rechtens ist... :peinlich:

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Scheint mit den Gebühren in Sachsen doch so zu sein, wie es mir berechnet wurde:

http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsof...p;xid=3487185,6

1.7 Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb für eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG 20

1.8 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG 40

1.9 Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 WaffG für den Erwerb einer Schusswaffe in einem anderen EU-Mitgliedsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland 20

1.10 Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 WaffG für den Erwerb von Munition in einem anderen EU-Mitgliedsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland 20

1.11 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 WaffG 40

1.12 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG 30

1.13 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 oder 3 WaffG 60

1.14 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG 60

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