schall+rauch Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Moin, kann mit dem Hinweis auf eine fehlende Disziplin in der/den Sportordnung/en der Eintrag einer Bockbüchsflinte auf die WBK gelb versagt werden? Es handelt sich doch um nichts anderes als um eine Kombination eines Einzelladers mit glattem und gezogenem Lauf. Um Diskussionen über den Sinn/Unsinn vorzubeugen: Erbwaffe soll auch mal (legal) geschossen werden. Gruß S+R Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 hola amigo schall und rauch, es gibt genug Disziplinen in Sportordnungen wo Du mit dem Kugellauf deiner Bockbüchsflinte mit mischen könntest...ausserdem falls Du eine "neue" Gelbe WBK haben solltest: die Waffe passt genau zu der Gelben"neu". Nur die "erste" Waffe in der Neuen muß vom Verband beführwortet werden, für die Ausstellung einer Gelben WBK"neu", alle danach müssen "nur" noch innerhalb von 2 Wochen angemeldet werden saludos de pancho lobo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Um Diskussionen über den Sinn/Unsinn vorzubeugen: Erbwaffe soll auch mal (legal) geschossen werden. Eine Erbwaffe muß Dir eingetragen werden. Da ist es doch vollkommen egal, ob dafür eine Disziplin besteht ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Hallo den Kugellauf für irgendeine Präzdisziplin, der Schotlauf für Skeet. Die wollen es halt so. Es ist außerdem im Sinne des Gesetzgebers. So wenig Waffen wie möglich ins Volk. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Eine Erbwaffe muß Dir eingetragen werden. Da ist es doch vollkommen egal, ob dafür eine Disziplin besteht ! ja, aber nicht auf GELB! Erbwaffen gehen in der Regel OHNE Munerwerb auf Grün! Auf Gelb nur bei Bedürfnis! Beim BDS gibt es die Disziplin Jagdgewehr.sollte da passen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 Auf "Gelb Alt" (wenn vorhanden) geht diese EL-Langwaffe natürlich auch. Und für DIESE waffenrechtliche Erlaubnisse gilt m.W. die genannte "Verwendungs-Disziplin-Klausel" noch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jekusan Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 giebt es nicht , giebt es nicht. zb. LP 2.03 Präzisionsgewehr , Waffe:Einzellader,Mehrlader,Selbstlader ,Kaliber:beliebig ,Visierung:beliebig Landessportprogram nach unten scrollen für Schnellansicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted February 4, 2010 Share Posted February 4, 2010 ja, aber nicht auf GELB!Erbwaffen gehen in der Regel OHNE Munerwerb auf Grün! Auf Gelb nur bei Bedürfnis! Ja, stimmt, so kenne ich das auch. Aber warum auf Gelb, wenn es auf Grün ohne Problem und ohne 2/6 geht ? Munition zum jeweils sofortigen Verbrauch auf dem Stand zu besorgen, falls er kein Wiederlader ist, sollte doch lösbar sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted February 5, 2010 Author Share Posted February 5, 2010 Moin, danke für Eure Antworten! WBK gelb(neu) ist vorhanden. Meine SB ist der Auffassung, dass eine BBF eine REINE Jagdwaffe ist und daher nicht von Sportschützen erwerbbar. Der Hinweis, dass ein MP 5 Klon o.ä. keine Jagdwaffen sind und trotzdem von Jägern auf Jagdschein eingetragen werden, trifft nicht auf Verständnis. Ich werde wohl den Klageweg beschreiten. Kann ich ev. irgendwo Urteile zu dem Thema finden? Gruß S+R Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Ich werde wohl den Klageweg beschreiten. Gruß S+R Hallo warum willst du klagen? Wenn es eine Disziplin gibt, und da wurde dir ja zumindest eine genannt, kauf das Teil und zeige den Erwerb an. Du hast damit dem Gesetz genüge getan. Dann liegt der Schwarze Peter beim SB. Der muß dann schon begründen, warum er die Waffe nicht einträgt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 kauf das Teil und zeige den Erwerb an. Erbwaffe soll auch mal (legal) geschossen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Hallo Gottfried Tabor vollkommen richtig. Um mit dem Schießprügel mal auf den Stand zu gehen ist es aber notwendig, die Waffe als Sportschütze zu erwerben. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Warum? Dürfen Erben mit Erbwaffen nicht schießen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Warum? Dürfen Erben mit Erbwaffen nicht schießen? Selbstverständlich dürfen sie! Für WBK Besitzer werden Erbwaffen bedürfnisfrei und ohne Anrechnung auf 2/6 eingetragen, allerdings, wie ******* richtig anmerkte, in GRÜNE WBK. Sie unterliegen auch nicht der Blockierpflicht. Einzige Einschränkung, da bedürfnisfrei erworben, gibt es dafür keine MEB. Ein Problem, das für ein aktiven Sportschützen nun wirklich keins ist. Hat er nicht bereits selbst MEB für dieses Kaliber oder ist Wiederlader, dann eben lösbar durch Erwerb von Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand. Wie gesagt, ICH verstehe das ganze Problem, weswegen hier ein Faß ....... pardon Thema aufgemacht wurde, überhaupt nicht . Ist auch nicht nötig, stattdessen gehe ich Morgen mit zwei meiner geerbten Waffen trainieren Eine davon ist übrigens meine aktuelle Wettkampfwaffe mit der ich für die Sommerrunde GK Kurzwaffe antrete. Gruß G.T. Link to comment Share on other sites More sharing options...
piffpaff Posted February 5, 2010 Share Posted February 5, 2010 Kriegt er die jetzt auf Gelb eingetragen oder ZWINGEND auf Grün ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 6, 2010 Share Posted February 6, 2010 Reine Erbwaffen immer auf grüne WBK. Mit bereits nachgewiesem Bedürfnis als Sportschütze sollte man (über § 8 WaffG) auf Antrag mit schlüssiger Begründung auch eine MEB erhalten. Wenn der Erbe bereits eine gelbe WBK hat, könnten die Erbwaffen natürlich auch darin eingetragen werden, wenn sie den in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten entsprechen. Er erwirbt die Waffen dann halt nicht als Erbe sondern als Berechtigter. Nachteil: ob die Waffenbehörde dann eine Ausnahme von 2/6 macht ist fraglich. Zudem kostet da jeder Eintrag einzeln, die Ausstellung einer Erben-WBK (nach WaffKostV) hingegen lediglich pauschal 25,56 Euro incl. Waffeneintragungen und jede MEB kostet ebenfalls einzeln. Erbende JS-Inhaber fahren bei Langwaffen mit der zweiten Variante geringfügig besser (nach WaffKostV 17,90 Euro pauschal gegenüber 25,56 Euro Erben-WBK). Dort wo die Behörden bereits eigene Gebührenverzeichnisse haben, kann die Sache natürlich ganz anders aussehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted February 6, 2010 Share Posted February 6, 2010 Wenn der Erbe bereits eine gelbe WBK hat, könnten die Erbwaffen natürlich auch darin eingetragen werden, wenn sie den in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten entsprechen. Einspruch - denn dann müsste eine Signalpistole im Kal. 4 auch auf Gelb eintragbar sein. die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Es ist zusätzlich das zu berücksichtigen: 1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist Somit ist sportliche Eignung nachzuweisen. Nun wäre die Frage, ob eine kombinierte Waffe mit irgendeiner Sportordnung vereinbar ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted February 6, 2010 Share Posted February 6, 2010 Es ist zusätzlich das zu berücksichtigen:... Ohne nachzublättern: Ich glaube, da verwechselst du § 14 Abs. 4 (Gelb) mit § 14 Abs. 3 (Grün/über Kontingent). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Eben. Wenn das Bedürfnis für gelbe WBK nachgewiesen worden ist, können die Eintragungen erfolgen. Dass eine SigPi nicht sportlich genutzt werden darf, ist bekannt. Hat mit der o.g. Thematik aber nix zu tun. Im Regelfall wird der Sportschützen-Erbe die "normale" Variante (alles auf grüne WBK) wählen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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