kriegerlein Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Moin, moin! Evtl. Haarspalterei bzw. schon irgendwo abgehandelt: Mir wird eine Waffe per Paketdienst angeliefert (Vermerk: Eigenhändig); ich bin nicht zu Hause. Benachrichtigung kommt in den Briefkasten; paket geht zur POST/Paketstation. Mit der Benachrichtigung hole ich das Paket, sprich die Waffe, ab. Ggf. reisse ich das Paket auf, zwecks Kontrolle des Inhaltes.. Wenn ich die Waffe nun soo mit nach Hause nehme; im Paket bzw. im aufgerissenen Paket, ohne WBK oder ähnliches.. Ists dann bereits ein "Führen" bzw. Transportieren in einem "nicht" verschlossenen Behältnis?? Gruß, kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Klar ist das ein fuehren. Also wieder zukleben das Paket und gut ists. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnnyB Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Hi kriegerlein, meinem verständnis nach ist das offene Paket führen. Wenn du wieder einen Klebeschreifen drüber packst müsste es dann wieder transportieren sein... So ein Schwachfug... Greetings Johnny Link to comment Share on other sites More sharing options...
Huskydoc Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Also: immer schön einen Klebeabroller am Mann haben. Wie schon gesagt, offenes Paket ist eher schlecht......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Kleberolle, oder gleich Futteral mit Poesiealbumschlösschen , dann bist Du auf der sicheren Seite. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Guten Morgen, auch von mir ein glasklares JA. Das hat ausschließlich RECHTLICHE Aspekte, keine LOGISCHEN. (im deutschen Waffenrecht ist nichts logisch) Also einfach das Paket erst zu Hause öffnen! Schönes Wochenende! Grüße Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
goolem Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 wenn man unterschrieben hat, ist die absicherung gegenüber der post erledigt, falls was beschädigt ist oder gar was falsches drin ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted January 30, 2010 Author Share Posted January 30, 2010 Moin, moin! In Deutschland muss man sich leider mittlerweile auch mit so etwas beschäftigen.. kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spooky Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Sobald du das Paket aufmachst, hast du es angenommen. Macht also keinen Sinn im Paket-Shop die Sendung aufzumachen. Etwas anderes ist es, wenn das Paket beschädigt ist. So hat mir das mal ein Zusteller erklärt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Poesiealbumschlösschen Link to comment Share on other sites More sharing options...
goolem Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Sobald du das Paket aufmachst, hast du es angenommen.Macht also keinen Sinn im Paket-Shop die Sendung aufzumachen. Etwas anderes ist es, wenn das Paket beschädigt ist. So hat mir das mal ein Zusteller erklärt. akzeptiert als angenommen hat man es wenn man dafür unterschrieben hat und der bote weg ist. reklamation nur direkt beim boten oder in der abholstelle. von daheim ist nichts mehr zu machen. ist es geöffnet, geht auch kein" annahme verweigert" mehr. ist aber auch irgendwo logo. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted January 30, 2010 Author Share Posted January 30, 2010 Danke den Kommentaren! Um Annahme oder Öffnen nach Annahme oder Reklamationen ging es mir hier aber nicht... Gruß, kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
KimmeKorn Posted January 30, 2010 Share Posted January 30, 2010 Wenn ich die Waffe nun soo mit nach Hause nehme; im Paketbzw. im aufgerissenen Paket, ohne WBK oder ähnliches.. Ists dann bereits ein "Führen" bzw. Transportieren in einem "nicht" verschlossenen Behältnis?? Ohne WBK (oder Kopie) würde ich das Paket auch nicht von der Post nach Hause mitnehmen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 31, 2010 Share Posted January 31, 2010 Uns hat die DHL einen Flyer in den Briefkasten eingeworfen. Es geht darum, dass man jemandem (z.B. dem Nachbarn oder Hausbewohnern) pauschal eine Vollmacht für Paketlieferungen erteilen kann. Für gelegentliche Empfänger von Waffenlieferung wohl eher problematisch (wenn der andere kein Berechtigter ist). Sonst eine feine Sache, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted January 31, 2010 Share Posted January 31, 2010 Keine Ahnung, gibst du dem Nachbarn auch deinen Haustürzweitschlüssel? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted January 31, 2010 Share Posted January 31, 2010 Uns hat die DHL einen Flyer in den Briefkasten eingeworfen. Es geht darum, dass man jemandem (z.B. dem Nachbarn oder Hausbewohnern) pauschal eine Vollmacht für Paketlieferungen erteilen kann.Für gelegentliche Empfänger von Waffenlieferung wohl eher problematisch (wenn der andere kein Berechtigter ist). Sonst eine feine Sache, oder ? Gilt diese Pauschalvollmacht auch für die bei Waffen vorgeschriebene Versandart "eigenhändig" ? Selbst wenn, wäre das für mich kein Problem, einem Nachbarn den ich nicht traue gebe ich nicht mal für ein einfaches Paket eine Vollmacht. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
mangri Posted January 31, 2010 Share Posted January 31, 2010 Gilt diese Pauschalvollmacht auch für die bei Waffen vorgeschriebene Versandart "eigenhändig" ? Karl No Sir, für eigenhändige Sendungen bedarf es einer "besonderen Postvollmacht". Zumindest war das in der Vergangenheit so. Nach der Umstrukturierung des gelben Riesen ist man allerdings vor keiner Überraschung mehr sicher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted January 31, 2010 Author Share Posted January 31, 2010 Postvollmacht / Vorlage Personalausweis. Evtl. noch Vermerk auf Vollmacht: gilt auch für "Eigenhändig", müsste reichen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
KimmeKorn Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Wie war das doch gleich? Nur bei Geburt/Heirat/Tod kann man nicht durch Vollmacht vertreten werden ... *grübel* Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted February 3, 2010 Share Posted February 3, 2010 Nur bei Geburt/Heirat/Tod kann man nicht durch Vollmacht vertreten werden ... *grübel* Errichtung eines Testaments und beim Abschluss von Erbverträgen fällt mir noch ein. Achso...sollte ein Witz sein -dann bin ich jetzt wohl der Klugscheißer :( Edit: Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 zu WaffG ist "zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird." Kann sie aus einem Paket (auf der Rückbank, evtl. unter Jacken etc. und/oder in Verpackungsmaterial) unmittelbar in Anschlag gebracht werden? Nö, ich denke kaum. Also nicht zugriffsbereit. Das offene Paket ist allerdings ja auch kein "verschlossenes Behältnis". Ich verstehe das dann als ein u.U. (nicht regelmäßiges) nicht-gesetzkonformes "Transportieren". Bringt genauso viel Ärger und der StA wird sicherlich ein "Führen" daraus drehen wollen. Beim "Führen" ist aber überwiegend auf das TBM "in Anschlag bringen" abzustellen -diese Argumentation bringt dann der RA und man kann nur auf einen ebenso denkenden Richter hoffen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Edit Teil 2: Transportieren ist eine Form des Führens. Ich habe beides zum besseren Verständnis oben getrennt. Das verschlossene Behältnis dient lediglich zur Erschwerung der Zugriffsbereitschaft (besser: zum Vernichten derselben) nicht jedoch (wie oft gedacht) als Sicherung vor fremdem, unerlaubtem Zugriff auf die Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted February 5, 2010 Author Share Posted February 5, 2010 Moin, moin! Danke, dkp3011 und allen anderen! Das wird so richtig sein, denke ich auch.. Gruß, kriegerlein Link to comment Share on other sites More sharing options...
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