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IGNORED

(Waffen-) Paketabholung bei Benachrichtigung


kriegerlein

Empfohlene Beiträge

Moin, moin!

Evtl. Haarspalterei bzw. schon irgendwo abgehandelt:

Mir wird eine Waffe per Paketdienst angeliefert (Vermerk: Eigenhändig);

ich bin nicht zu Hause.

Benachrichtigung kommt in den Briefkasten; paket geht zur POST/Paketstation.

Mit der Benachrichtigung hole ich das Paket, sprich die Waffe, ab.

Ggf. reisse ich das Paket auf, zwecks Kontrolle des Inhaltes..

Wenn ich die Waffe nun soo mit nach Hause nehme; im Paket

bzw. im aufgerissenen Paket, ohne WBK oder ähnliches..

Ists dann bereits ein "Führen" bzw. Transportieren

in einem "nicht" verschlossenen Behältnis??

:confused:

Gruß, kriegerlein

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Guten Morgen,

auch von mir ein glasklares JA. Das hat ausschließlich RECHTLICHE Aspekte, keine LOGISCHEN. (im deutschen Waffenrecht ist nichts logisch)

Also einfach das Paket erst zu Hause öffnen!

Schönes Wochenende!

Grüße

Klaus

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Sobald du das Paket aufmachst, hast du es angenommen.

Macht also keinen Sinn im Paket-Shop die Sendung aufzumachen.

Etwas anderes ist es, wenn das Paket beschädigt ist. So hat mir

das mal ein Zusteller erklärt.

akzeptiert als angenommen hat man es wenn man dafür unterschrieben hat und der bote weg ist. reklamation nur direkt beim boten oder in der abholstelle. von daheim ist nichts mehr zu machen. ist es geöffnet, geht auch kein" annahme verweigert" mehr. ist aber auch irgendwo logo.

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Wenn ich die Waffe nun soo mit nach Hause nehme; im Paket

bzw. im aufgerissenen Paket, ohne WBK oder ähnliches..

Ists dann bereits ein "Führen" bzw. Transportieren

in einem "nicht" verschlossenen Behältnis??

Ohne WBK (oder Kopie) würde ich das Paket auch nicht von der Post nach Hause mitnehmen ...

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Uns hat die DHL einen Flyer in den Briefkasten eingeworfen. Es geht darum, dass man jemandem (z.B. dem Nachbarn oder Hausbewohnern) pauschal eine Vollmacht für Paketlieferungen erteilen kann.

Für gelegentliche Empfänger von Waffenlieferung wohl eher problematisch (wenn der andere kein Berechtigter ist). Sonst eine feine Sache, oder ?

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Uns hat die DHL einen Flyer in den Briefkasten eingeworfen. Es geht darum, dass man jemandem (z.B. dem Nachbarn oder Hausbewohnern) pauschal eine Vollmacht für Paketlieferungen erteilen kann.

Für gelegentliche Empfänger von Waffenlieferung wohl eher problematisch (wenn der andere kein Berechtigter ist). Sonst eine feine Sache, oder ?

Gilt diese Pauschalvollmacht auch für die bei Waffen vorgeschriebene Versandart "eigenhändig" ?

Selbst wenn, wäre das für mich kein Problem, einem Nachbarn den ich nicht traue gebe ich nicht mal für ein einfaches Paket eine Vollmacht.

Karl

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Gilt diese Pauschalvollmacht auch für die bei Waffen vorgeschriebene Versandart "eigenhändig" ?

Karl

No Sir,

für eigenhändige Sendungen bedarf es einer "besonderen Postvollmacht".

Zumindest war das in der Vergangenheit so. Nach der Umstrukturierung

des gelben Riesen ist man allerdings vor keiner Überraschung mehr sicher.

:angry2:

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Nur bei Geburt/Heirat/Tod kann man nicht durch Vollmacht vertreten werden ... *grübel*

Errichtung eines Testaments und beim Abschluss von Erbverträgen fällt mir noch ein. Achso...sollte ein Witz sein -dann bin ich jetzt wohl der Klugscheißer :(

Edit: Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 zu WaffG ist "zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird."

Kann sie aus einem Paket (auf der Rückbank, evtl. unter Jacken etc. und/oder in Verpackungsmaterial) unmittelbar in Anschlag gebracht werden? Nö, ich denke kaum. Also nicht zugriffsbereit. Das offene Paket ist allerdings ja auch kein "verschlossenes Behältnis". Ich verstehe das dann als ein u.U. (nicht regelmäßiges) nicht-gesetzkonformes "Transportieren". Bringt genauso viel Ärger und der StA wird sicherlich ein "Führen" daraus drehen wollen. Beim "Führen" ist aber überwiegend auf das TBM "in Anschlag bringen" abzustellen -diese Argumentation bringt dann der RA und man kann nur auf einen ebenso denkenden Richter hoffen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Edit Teil 2: Transportieren ist eine Form des Führens. Ich habe beides zum besseren Verständnis oben getrennt. Das verschlossene Behältnis dient lediglich zur Erschwerung der Zugriffsbereitschaft (besser: zum Vernichten derselben) nicht jedoch (wie oft gedacht) als Sicherung vor fremdem, unerlaubtem Zugriff auf die Waffe.

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