frosch Posted December 31, 2009 Share Posted December 31, 2009 Moin! Ist ein Waffenschrank mit folgender Zertifizierung waffenrechtlich gleichzusetzen mit einem Waffenschrank mit VdS Zertifitierung nach Widerstandsgrad I? Einbruchsicherheit: PN-EN 1143-1 Klasse I , Zertifikat-Nr. P41/074/2009 (33300) , geprüft und zertifiziert von IMP www.melsmetall.de Es geht mir da nur um die rechtliche Einstufung. Bei dem genannten Anbieter gibts halt IMP und VdS zertifizierte Schränke, die sich in Preis und Gewicht deutlich unterscheiden. VdS ist schwerer und teurer. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted December 31, 2009 Share Posted December 31, 2009 Bin mir nicht sicher, aber das dürfte hinhauen. Das Zauberwort ist wohl EN 1143-1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted December 31, 2009 Share Posted December 31, 2009 Die zuverlässigste Antwort kann dir der Hersteller geben. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted December 31, 2009 Share Posted December 31, 2009 Ist ein Waffenschrank mit folgender Zertifizierung waffenrechtlich gleichzusetzen mit einem Waffenschrank mit VdS Zertifitierung nach Widerstandsgrad I?Einbruchsicherheit: PN-EN 1143-1 Klasse I , Zertifikat-Nr. P41/074/2009 (33300) , geprüft und zertifiziert von IMP §13AWaffV: (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen......Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen. ... Dürfte kein Problem sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted January 1, 2010 Share Posted January 1, 2010 wenn man WENIGER als 5 Kurzwaffen aufbewahren will (2) muss der Tresor dann im Schrank o.ä. verankert werden?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted January 1, 2010 Share Posted January 1, 2010 wenn man WENIGER als 5 Kurzwaffen aufbewahren will (2)muss der Tresor dann im Schrank o.ä. verankert werden?? Meinung 1: Nein, nur bei mehr als 5 Kurzwaffen (§ 13 Abs. 5 AWaffV) Meinung 2: Bei Tresoren nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 gilt die Zertifizierung insgesamt nur wenn der Tresor auch verankert ist (steht nicht im Gesetz sondern ist DIN-Vorgabe) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Die zuverlässigste Antwort kann dir der Hersteller geben.Gruß Richtig, nur existieren die (bei älteren Behältnissen) leider oftmals nicht mehr. Insbesondere in den Jahren um den II. Weltkrieg waren manche nur sehr kurz auf dem Markt. Oftmals helfen den Waffenbehörden aber auch schon aussagekräftige Bilder - oder halt eine Besichtigung vor Ort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 ...Meinung 2: Bei Tresoren nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 gilt die Zertifizierung insgesamt nur wenn der Tresor auch verankert ist (steht nicht im Gesetz sondern ist DIN-Vorgabe) Bzgl. DIN: Was das WaffG aber nicht fordert! Dass dies der Hersteller, oder auch die Versicherung fordert ist ein anderer Aspekt, juckt aber den Waffenbesitzer nicht da ja im WaffG nicht erwähnt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted January 3, 2010 Share Posted January 3, 2010 Heikle Aussage. Insgesamt ist die Summe der einschlägigen Vorschriften zu betrachten. Das kann auch außerhalb des WaffG sein. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
xamoel Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 ich hab kurz mal eine OT frage: war heute bei meinem SB, ich hab mir einen Voreintrag für meine erste KW geholt, hab selber nur einen A schrank. meine mutter hat eine erben-wbk, und einen tresor mit 0, in dem sie ihre KW aufbewahrt. wir leben in häuslicher gemeinschaft. mein SB ist der meinung, wir dürfen nicht gemeinschaftlich aufbewahren, weil meine mutter keinen jagdschein hat, sondern nur eine erben WBK, ich hingegen bin jäger. jetzt müsste ich einen eigenen schrank mit B oder höher kaufen. kann das sein? war bis jetzt der meinung, gemeinschaftliche aufbewahrung von berechtigten bedeutet lediglich, dass beide "aufbewahrer" WBK-inhaber sein müssen, und das ist ja auch bei erben-WBK gegeben oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 ...kann das sein? war bis jetzt der meinung, gemeinschaftliche aufbewahrung von berechtigten bedeutet lediglich, dass beide "aufbewahrer" WBK-inhaber sein müssen, und das ist ja auch bei erben-WBK gegeben oder nicht? :s84: Ja, Du hast Recht, Dein SB Unrecht. (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Hier wird ganz unten darauf eingegangen: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?n...D=1237801119.49 Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 Ja, Du hast Recht, Dein SB Unrecht. Dazu kann man geteilter Meinung sein. Wir hatten hier in WO schon eine lange Diskussion dazu. Du musst wissen, dass in so einem Fall immer das Damoklesschwert einer Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG (Überlassen von Waffen an Nichtberechtigte durch Einräumung von Mitbesitz) im Raum steht. Sollten Behörden und Gerichte also eine andere Auslegung vertreten, so gäbe es mächtig Ärger, zumal dein SB dir ja bereits gesagt hat, dass du es nicht darfst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 Ich erinnere mich 2nd _Ammendment... Was hatten wir damals Zeit und Nerven. Letztlich bleibt festzuhalten, dass der SB nach eigenem Gutdünken beurteilt, ob für ihn die AWaffV gilt, oder nicht. ICH ließe es hier auf einen Prozess ankommen - an Rechtsschutzversicherung und guten Anwälten mangelt es nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xamoel Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 was mich daran grad stört: "grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben". ob das bei erben der fall ist, wäre ja fraglich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 wo ist denn dann das problem? der 0er Schrank wird ab jetzt eben vom Jäger genutzt und er verwahrt dort auch mutties erbwaffe. fertig! und dann kann auch der SB nix mehr mit "zurgriff durch unberechtigte". und der dann gemeinsamen aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft kann nix mehr im Wege stehen! gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 wo ist denn dann das problem?... gruß alzi Die Frage ist, ob Mutti auch einen Schlüssel zum Tresor haben darf, oder nicht. Wenn der SB der Meinung ist, dass Mutti keinen Schlüssel zum Tresor haben sollte, dann soll dieser überaus eifrige SB diese Behauptung mit §§ belegen. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 Au mann, manche Waffenbehörden sind soooo § 12 WaffG gilt für JEDEN Berechtigten, § 13 AWaffV ebenfalls. Da gibts nix zu diskutieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffen Tom Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 Darf ich mal kurz vom OT ablenken? Auch wenn es total interessant ist, man gibt es da fck viele Fallstricke.. zum 'Meinung 2: Bei Tresoren nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 gilt die Zertifizierung insgesamt nur wenn der Tresor auch verankert ist (steht nicht im Gesetz sondern ist DIN-Vorgabe) ' eine Frage: Für mich als prüfende Elektro-Fachkraft ist es z.B. nicht erlaubt, rechtskräftige Abnahmen durchzuführen, wenn die angegeben Messgeräte zwar technisch, aber nicht der entsprechenden Norm entsprechen. Nach meinem Verständnis ist die Befestigung, wenn sie lt. Norm (Ich sag mal nicht DIN, da es ja auch andere Normen wie EN oder ISO gibt) vorgegeben ist, Teil der gesamten Norm. So einen Tresor dann einfach nur hinzustellen könnte den Sinn der Norm überziehen, oder? Als Beispiel sei da der Schrank genannt, der nach Norm befestigt die Schutzstufe erfüllt, aber 'nur' 40 kg wiegt. Damit ist ein Entwenden ja relativ einfach, somit der Zugriff nicht entsprechend gewährleistet, oder? Kann mal bitte einer (IMI?) den entsprechenden Passus einstellen, wo sowas deutlich wird? Ich will da keinem gegenreden, es wundert mich lediglich, dass ein so relevanter Punkt dann doch eher locker gehandhabt wird. Danke, Gruß, Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
xamoel Posted January 4, 2010 Share Posted January 4, 2010 ok, ist zwar schön zu wissen dass man recht hat, aber fragt sich halt ob sichs lohnt, sich wegen 130€ (der billigste KW-schrank) mit dem SB anzulegen, der einen ja doch eine längere zeit begleiten wird... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted January 5, 2010 Share Posted January 5, 2010 ok, ist zwar schön zu wissen dass man recht hat, aber fragt sich halt ob sichs lohnt, sich wegen 130€ (der billigste KW-schrank) mit dem SB anzulegen, ... Keiner rät Dir, Dich mit dem SB anzulegen - obwohl ich Deinen Frust verstehen kann. Wenn der SB jedoch klar von den Vorgaben, die das Gesetz hergibt, abweicht, dann bitte ihn doch freundlich darum, diese frei erfundenen, auf ein paar Gläschen zuviel Silverstersekt fußenden Geißelungen mit §§ zu begründen. Wenn er dies nicht kann, so steht der gemeinschaftlichen Verwahrung, wie diese auch vom Gesetzgeber gedacht ist, nichts mehr im Wege. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted January 8, 2010 Share Posted January 8, 2010 Hi Ich habe jetzt zur gemeinschaftlichen aufbewahrung auch eine frage. Ich und meine Lebenspartnerin sind seid ein paar monaten im Verein. Sie schießt die KW KK und ich GK! was die Aufbewahrung angeht wäre es natürlich praktisch wenn wir unsere waffen zusammen im tresor lagern könnten allerdings wird sie ja keine erlaubnis zu einer GK waffe bekommen weil sie erst 19 ist! und wenn wir sie jetzt zusammen lagern hätte sie auch zugriff auf meine GK waffen! wäre eine solche gemeinschafts aufbewahrung trotzdem möglich?(gibt es da eine ausnahme regelung?) Link to comment Share on other sites More sharing options...
PolzA Posted January 8, 2010 Share Posted January 8, 2010 Erste Möglichkeit, such' Dir eine ältere Freundin. Falls das nicht in Frage kommt, könnt Ihr selbstverständlich Eure Waffen zusammen in einem Tresor lagern, solange nur Du den Schlüssel hast. Wenn Deine Freundin schießen will, dann muss Sie hat Dich ansprechen, damit Du den Waffenschrank öffnest. Kleines ABER ist allerdings angebracht. Sie stellt Ihre Waffe bei Dir unter, allerdings nicht so wirklich vorübergehend, d.h. Du hast auf ihr KK andauernd Zugriff. Ich würde diese Sache mit dem SB des Vertrauens klären und zwar als Vorschlag wie oben beschrieben. Solltest Du ebenfalls ein KK besitzen, dann sehe ich bei einem vernünftigen Gespräch mit dem SB keine Probleme. Wie Du bereits sagtest, es ist wichtig, dass Deine Freundin keinen Zugriff auf Deine GK hat. Ggf. kännt Ihr hier mit einem Innenfach und einem Munitionsschrank (für Ihre Mun) arbeiten. Viel Erfolg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted January 25, 2010 Share Posted January 25, 2010 Noch mal ne kurze frage vom Unwissendem reicht ein tresor mit der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Ausg. Mai 1995)! aus um max.3 KW nebst Munition (im extra fach) aufzubewahren?? (NICHT verankert) Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted January 25, 2010 Share Posted January 25, 2010 @Chicago: Dein Fall wäre in der linken Spalte der fünfte von oben (mit Sternchen). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted January 25, 2010 Share Posted January 25, 2010 Dein Fall wäre in der linken Spalte der fünfte von oben (mit Sternchen). ähh ja ok hilft mir jetzt nich bei allem weiter! der B-tresor reicht jetzt also aus ABER muss ich ihn verankern oder so was???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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