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Einstufung von Waffentresoren


frosch

Empfohlene Beiträge

Die WaffVwV sagt dazu:

Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Abs. 10 AWaffV ist so auszulegen,

dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines

Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle

von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher

Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher

Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und

eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“

begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung

und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen,

die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von

solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf

die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau

aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung

von Kurzwaffen z. B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze

ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn

ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z. B. Inhaber eines

Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen

Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen).

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Man beachte die Sternchen!

Zitat:

Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200kg, dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden!

Für deinen Fall: Bei 3 Kurzwaffen und Munition separat musst du den B-Würfel nicht anschrauben, schaden tut es aber auch nicht. Erst bei 6-10 KW muss die Verankerung (oder das Gewicht) sein.

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