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IGNORED

Schwerter und Armbrüste


Niemand

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Inwieweit sind Schwerter und Armbrüste vom WaffG betroffen?

Einerseits sind die ja eine "hieb und stich waffe" aber ich meine mal gelesen zu haben, dass schwerter nicht dazu zählen?

und wie siehts aus mit armbrüsten? ich bin der meinung gelesen zu haben, dass die vom WaffG explizit aussen vor gelassen wurden? stimmt dies?

kann mir jemand hier aufklärung bringen?

dann habe ich noch eine Frage: Es gab mal bei Aldi für so 10€ einhand-messer (die man mit einer hand seitlich aufmachen konnte an so nem penüppel und festgeratet ist). nach neuem WaffG sind diese Messer verboten. Aldi hat sie aber vor wenigen Monaten wenn ich mich recht erinnere wieder verkauft?

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Ja, Aldi verkauft(e) ohne Hinweis auf den damals schon geltenden §42a WaffG - die sich damit unwissentlich einer OWi schuldig machenden Käufer wurden aber offensichtlich nicht massenhaft von Polizisten an der Ladentür abgefangen, darum hat es damals auch keinen interessiert.

Verantwortlich wäre aber der Käufer gewesen, der ja auch jetzt, wenn die Polizei ihm zur Durchsetzung dieses (einer unter vielen) Schwachsinnsparagrafen eine Anzeige aufdrückt und sein Messerchen wegnimmt, um Deutschland vor schlimmem Schaden etc zu bewahren, nicht sagen kann: "Aber das hab ich doch ganz legal beim Aldi gekauft!"

Schwerter (ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung) fallen als

.1

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_20...nlage_1_81.html

unter §42a WaffG , übrigens auch z.B. ein Klingonenschwert http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...schwert_hus.pdf

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Armbrüste:

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann.

Erwerb/Besitz/Führen ist frei ab 18 Jahren.

Ein Schießen ist im Sinne des WaffG nicht möglich, da keine Geschosse durch den Lauf getrieben werden.

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Es gab mal bei Aldi für so 10€ einhand-messer (die man mit einer hand seitlich aufmachen konnte an so nem penüppel und festgeratet ist). nach neuem WaffG sind diese Messer verboten.

Hallo niemand

diese Einhandmesser sind nicht verboten. Du begehst lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn du das Messer ohne allgemein anerkannten Grund mit dir führst.

Wobei diese 10 Euromesser sind so Grottenschlecht, daß sie wirklich verboten gehören.

Steven

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Ja, Aldi verkauft(e) ohne Hinweis auf den damals schon geltenden §42a WaffG

Dazu ist Aldi ja auch nicht verpflichtet, genauso wenig Karstadt beim Verkauf eines Fleischermessers mit 20 cm Klingenlänge,

- die sich damit unwissentlich einer OWi schuldig machenden Käufer wurden aber offensichtlich nicht massenhaft von Polizisten an der Ladentür abgefangen, darum hat es damals auch keinen interessiert.

Der Erwerb und der anschließende Transport in der Originalverpackung wird ja durch die Ausnahmeregel des § 42a WaffG abgedeckt, alles andere wäre Blödsinn.

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Darf man den eine Arbrust am Waldesrand benutzen, wenn man schon nicht damit schiessen darf ?

Wenn man das macht, befürchte ich, dann hat man den Status einer streuenden Katze oder Hundes. Letztere werden zuweilen auch schon mal vorsorglich unschädlich gemacht.

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Hm ? Meinste ich werde vom Jäger erschossen ? Das wäre übel.

Nein, was ich damit etwas blumig sagen wollte ist, dass du vermutlich Probleme bekommst, selbst dann, wenn es, was ich nicht sicher weiß aber mal vermute, rechtlich nicht verboten ist, solange niemand gefährdet wird.

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Nein, was ich damit etwas blumig sagen wollte ist, dass du vermutlich Probleme bekommst, selbst dann, wenn es, was ich nicht sicher weiß aber mal vermute, rechtlich nicht verboten ist, solange niemand gefährdet wird.

das find ich jetzt aber gar nicht nett :contra: :lol2:

danke für die antworten.

Da ich selber ein großer Fan des Mittelalters UND auch von Messern als WERKZEUG (da ich wie gesagt durch mittelalter geprägt bin, sollte es ein militantisches AUSSEHEN haben) bin, suche ich natürlich ein Messer, welches man (verdeckt getragen natürlich) ohne ärger mit den Grünen zu bekommen auch öffentlich führen darf. Ich mag zwar was altmodisch sein, aber ich bevorzuge messer mit einer längeren klinge als griff. was würdet ihr mir da empfehlen? sollte natürlich so günstig wie möglich sein ;)

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...

Da ich selber ein großer Fan des Mittelalters UND auch von Messern als WERKZEUG ...

Dann gehe auf einen Mittelaltermarkt oder schau dich im Web um, such nach Schaukampfmessern. Die sind "Werkzeug" für genau den Zweck Schaukampf und "böse Aussehen" und vor allem - gesetzeskonform!

Ein Butterbrot kannst du damit auch schmieren, musst nur Scheibenbrot kaufen.

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Was denn jetzt?

Messer als Werkzeug?

Messer mit "militantischem Aussehen"??

Entschuldigung, dass ich :rotfl2: .

scheinbar haben wir beide eine unterschiedliche auffassung von "militantischem aussehen".

wie gesagt, ich würde gerne ein messer haben, wo die klinge 12cm ist und der griff so um die 9-10cm. die klinge sollte gerade sein und scharf, da ich es auch gerne als messer nutzen würde.

grüße

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ich würde gerne ein messer haben, wo die klinge 12cm ist und der griff so um die 9-10cm.

die klinge sollte gerade sein und scharf, da ich es auch gerne als messer nutzen würde.

Also, ein qualitativ gutes Messer mit ziemlich genau diesen Eigenschaften befindet sich am Messerhalter

in meiner Küche. Hersteller ist die Traditionsfirma WMF im schwäbischen Geislingen/Steige.

Es hat für dich allerdings zwei Nachteile:

1. Ich gebe es nicht her

UND

2. Es hat kein "militantisches" Aussehen.

Aber, wie von Reinickendorfer Fuchs gesagt, auf gewissen Märkten solltest du fündig werden.

Vielleicht ist dort auch etwas Scharfes dabei....

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