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IGNORED

Frage zur grünen WBK aus 1973


jengs

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Geschrieben

Anfang der 70er Jahre habe ich ein Diana Luftgewehr 4.5 geschenkt bekommen, für das ich mir dann 1973 eine grüne WBK ausstellen lassen musste.

Aus nostalgischen Gründen habe ich das Ding aufgehoben, obwohl ich es seit Jahrzehnten nicht mehr angerührt hatte (im Schützenverein benütze ich mittlerweile etwas moderneres).

36 Jahre lang habe ich von niemandem nichts gehört.

Jetzt wohne ich seit einiger Zeit im Ausland und werde vom Bundesverwaltungsamt aufgefordert, den Verbleib der "Waffe" zu klären bzw. mitzuteilen.

Ausserdem soll ich ein polizeiliches Führungszeugnis meines Gastlandes beibringen.

Wenn ich dies nicht mache, wird das mir derzeit noch unbekannte Konsequenzen haben.

Ausserdem muss ich damit rechnen, dass ich ab nächstes Jahr das "Gewehr" in einen Tresor sperren muss (wurde mir mündlich mitgeteilt).

Das darf doch nicht wahr sein : Nur weil ich jetzt im Ausland wohne, bin ich plötzlich ein potenzieller Gewalttäter, der alte Omas mit einem Kinder-Lufgewehr killt.

Das mit dem Führungszeugnis möchte ich auf keinen Fall machen, um nicht ggf. schlafende Hunde zu wecken.

Also bleibt mir die Alternative, die sogenannte "Waffe" zu entsorgen und die WBK zurückzugeben.

Das werde ich voraussichtlich auch tun.

Aber trotzdem möchte ich fragen : Das kann doch alles nicht wahr sein, oder doch ??? :peinlich:

Geschrieben
Aber trotzdem möchte ich fragen : Das kann doch alles nicht wahr sein, oder doch ??? peinlich.gif

doch,

Willkommen in Absurdistan.

Geschrieben
Anfang der 70er Jahre habe ich ein Diana Luftgewehr 4.5 geschenkt bekommen, für das ich mir dann 1973 eine grüne WBK ausstellen

Lass die V0 messen, und wenn unter 7,5 Joule das LG mit einem F im Fünfeck stempeln.

Ist dies der Fall, kannst du die WBK zurückgeben.

Schnuffi

Geschrieben
Anfang der 70er Jahre habe ich ein Diana Luftgewehr 4.5 geschenkt bekommen...

Hast Du das genaue Baujahr? Denn:

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des

Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend

den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

Sonst, wie Schnuffi schrieb, beim BüMa V0 messen lassen, F-Stempel drauf und Nachweis über den Vorgang ans Amt. Anschließend Austrag aus der WBK.

Ich hatte so einen Fall aus einer Erbmasse. Der zuständigen SB hat die Rechnung von der F-Stempelung genügt.

Ausserdem muss ich damit rechnen, dass ich ab nächstes Jahr das "Gewehr" in einen Tresor sperren muss (wurde mir mündlich mitgeteilt).

Mündlich ist immer schlecht. Falls das Teil tatsächlich erlaubnispflichtig ist (und das ist es, wenn o.g. Punkte nicht oder noch nicht zutreffen), hätte es bereits seit Ende 2003 im Tresor stehen müssen und Du kannst von Glück reden, dass die nicht mit schlimmeren Konsequenzen jetzt schon zu Dir kommen.

Eine gute Frage war die von HangMan69, wo im Ausland Du lebst. Wäre das z.B. Italien, wäre selbst der Besitz eines so "ungefährlichen" Luftgewehrs ein riesen Problem und Behördentheater.

Gruß, Ronald

Geschrieben
wo im ausland lebst du? ist die "waffe" dort wbk pflichtig?

oder sag dem amt, die waffe hast du zu deinem neuen wohnort im ausland mitgenommen!

auch damit wäre ich vorsichtig. Könnte sein, das man dann einen Strick draus dreht, dass der höchst gefährliche Knallstock ohne entsprechende Verbringungserlaubnis (für WBK-Geräte nunmal PFlicht) ins Ausland verbracht wurde und somit dieser Vorgang alleine mit unserem Waffenrecht nicht in Einklang zu bringen ist.

Geschrieben
wo im ausland lebst du? ist die "waffe" dort wbk pflichtig?

oder sag dem amt, die waffe hast du zu deinem neuen wohnort im ausland mitgenommen!

In den Niederlanden.

Ist das olle Diana dort WBK pflichtig ? Keine Ahnung.

Geschrieben
Hast Du das genaue Baujahr? Denn:

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des

Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend

den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

Sonst, wie Schnuffi schrieb, beim BüMa V0 messen lassen, F-Stempel drauf und Nachweis über den Vorgang ans Amt. Anschließend Austrag aus der WBK.

Ich hatte so einen Fall aus einer Erbmasse. Der zuständigen SB hat die Rechnung von der F-Stempelung genügt.

Mündlich ist immer schlecht. Falls das Teil tatsächlich erlaubnispflichtig ist (und das ist es, wenn o.g. Punkte nicht oder noch nicht zutreffen), hätte es bereits seit Ende 2003 im Tresor stehen müssen und Du kannst von Glück reden, dass die nicht mit schlimmeren Konsequenzen jetzt schon zu Dir kommen.

Eine gute Frage war die von HangMan69, wo im Ausland Du lebst. Wäre das z.B. Italien, wäre selbst der Besitz eines so "ungefährlichen" Luftgewehrs ein riesen Problem und Behördentheater.

Gruß, Ronald

Das genaue Baujahr weiss ich nicht. Aber es liegt fast 100%ig nach dem 1.1.1970.

Geschrieben
auch damit wäre ich vorsichtig. Könnte sein, das man dann einen Strick draus dreht, dass der höchst gefährliche Knallstock ohne entsprechende Verbringungserlaubnis (für WBK-Geräte nunmal PFlicht) ins Ausland verbracht wurde und somit dieser Vorgang alleine mit unserem Waffenrecht nicht in Einklang zu bringen ist.

Denke ich auch. Deshalb möchte ich ja auch die Ausstellung eines Führungszeugnisses im Ausland zum Zwecke der Waffenhaltung eher vermeiden.

Übrigens :

Mir wurde gesagt, dass die Entsorgung bzw. Abgabe des Teils bei jeder beliebigen Polizeidienststelle erfolgen kann bzw. bei der Behörde, die die WBK ausgestellt hat.

Eine ensprechende Bestätigung sei dann zusammen mit der WBK and das bva zurückzusenden und die Sache sei dann erledigt.

Stimmt wenigstens das ?

Und noch übrigens :

Mir wurde auch gesagt, dass der Zweck der Übung keineswegs die Angst sei, dass ich nun nicht mehr mit einem veralteten Schiessprügel herumballere (was ich eh noch nie getan habe), sondern dass ich mir überlege, ob ich denn die "Waffe" tatsächlich noch brauche und, falls ich dann zur Überzeugung komme, dass dies nicht der Fall ist, diese eben in die ewigen Jagdgründe der Silberbüchsen eingeht.

Was für ein fürsorglicher Staat. Mir wird in der Tat jeglicher Gewissenkonflikt bzw. jegliche Überlegung abgenommen, ob ich überhaupt eine Entscheidung treffen sollte bezüglich der Notwendigkeit etwas zu besitzen oder nicht.

Wir warten auf die staatlich erzwungene Entsorgung von Motorrädern, Wasserbetten, Rauhhaardackeln, Aschenbechern, Weissbiergläsern und weiterem Teufelszeug. Ach ja, Grundrechte nicht zu vergessen. Die können nämlich auch potenziell gefährlich sein.

Weiterhin übrigens :

Danke für die konstruktiven Beiträge !!!

Geschrieben

Schreib doch erstmal die Leute an und frage nach, wann die Waffe (Seriennummer) in den

Handel gegangen ist. Liegt es vor dem Stichtag, lege die Antowrt dem Amt vor und bitte

um Austrag der Waffe aus der WBK.

Das habe ich mit einem alten Weihrauch HW35 schon hinter mir.

Weihrauch lässt sich die Auskunft allerdings 15 Euro kosten.

Geschrieben
Das genaue Baujahr weiss ich nicht. Aber es liegt fast 100%ig nach dem 1.1.1970.

Servus,

bei einem Diana-Luftgewehr sind Herstellungsmonat und -jahr am System, hinten links über dem Abzug, eingeschlagen. Sollte also recht einfach ermittelbar sein. Also sowas wie "11 71" oder mit Glück eben eher sowas wie "10 69" ... :rolleyes:

Gruß

Sigges

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