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IGNORED

Sportschützen, get together...


zykez

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Hallo Sportschützen und andere Interessierte,

obwohl ich selbst kein Sportschütze bin, hänge ich schon mehrere Tage über den o. g. Paragrafen und habe auch schon diverse alte Threads im diesbzgl. studiert. Meine Sicht der Dinge ging mal aus der Warte der Waffenhersteller, die auch überwiegend sich auf Sportwaffen spezialisieren. Es ist wohl mehr als klar, das der besagte Paragraf aus Angst geboren wurde, umso interessante wäre es zu wissen, wie er eigentlich wirklich und somit politisch und rechtlich korrekt lauten sollte. Es geht mir nicht die Welt zu ändern, lediglich um eure Sichtweise des Paragrafen und wie ihr euch einen Ersatzparagrafen vorstellt. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Sportschützen das viel besser hinbekommen würden - solange der Wille auch da ist, es fair anzugehen - diesen Paragrafen so zu gestalten, das die eingebaute Angst der Antis nicht gänzlich verfliegt (sonst kommen andere unsinnige Hürden), aber die Sportschützen selbst grundsätzlich mehr Möglichkeiten bekommen.

Orginal

§6 - Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen

__ 1. Kurzwaffen [..]

__ 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

____ a.) die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt,

____ b.) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bullpup-Waffen) oder

____ c.) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 mm beträgt; [..]

Nimmt man den Gesetzesauszug so wie er da steht, stellt man sich schon etliche Fragen, von der Munitionsfrage bzgl. dem .22lfb (steht ja net genau da um welche Munition es sich handelt, auch kein Verweis auf andere Gesetzesangaben) bis hin zum Bullpup-Design, da ja das AUG-Z wohl sportlich zugelassen ist (oder doch nicht? - denn im Grunde genommen spricht ja waffentechnisch nichts gegen Bullpup) etc.

Deshalb habe auch hier mal überlegt, die politischen Zeiten stehen ja zum Glück nicht mehr so schlecht; auch wenn nichts am Waffenrecht verändert wird, kann man ja versuchen etwas besseres herauszuschlagen und sei es auch nur ein ewiger Entwurf - direkt an und der Basis, den Sportschützen selbst. Auch wenn ich nun kein Sportschütze bin, hab ich mich dem Thema mal angenommen, wie gesagt aus der Warte eines Waffenherstellers mit Spezialisierung auf den Schießsport.

Hier mal mein Entwurf (mit Begründung):

§6 - Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: […]

__ 2. halbautomatische Schusswaffen,

____ a.) die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft und über keinen vom Bundeskriminalamt ausgestellte positiven Feststellungsbescheid verfügt,

(den Vorsatz aus #2 genommenm, leicht verändert und an den BKA-Feststellungsbescheid gebunden, um Kriegswaffentypen gänzlich auszuschließen, entscheidet ja eh das BKA; sowie #2.b rausgenommen)

____ b.) die Lauflänge weniger als 25 cm (9,85 Zoll) beträgt,

(um Möglichkeit weitere Sportwaffen auf Basis der MPi-Modelle (MP38/40, Thompsen etc.) zu schaffen, die laut Kriegswaffenliste (#29) per Datum als Kriegswaffe ausgenommen sind)

____ c.) die Hülsenlänge der verwendeten Patrone für Langwaffen über 80 mm oder die Kaliberstärke über 10 mm (cal .400) beträgt; […]

(genauere Definitionen der Patronengröße, schlagt mich net, ist nur eine Idee - habe mich nur auf das DSB bezogen)

Mich würden eure Entwürfe für einen neuformulierten §6(1)#2 AWaffV interessieren, sowie entsprechende Diskussionen über die einzelnen Ideen und Vorschläge der gemachten Punkte. Versteht mich nicht falsch, es geht mir primär darum zu erfahren, wie die Sportschützen sich den besagten Paragrafen sehen und wünschen, ohne den Angsthasen jedoch in die Hände zu spielen. Bitte sieht es sportlich und zerfleischt euch nicht. Es ist einfach nur mal als Idee für eine Verbesserung zugunsten der Sportschützen - also für euch - und eben anderen Interessierten. ;)

grüße,

zykez

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____ a.) die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft und über keinen vom Bundeskriminalamt ausgestellte positiven Feststellungsbescheid verfügt,

(den Vorsatz aus #2 genommenm, leicht verändert und an den BKA-Feststellungsbescheid gebunden, um Kriegswaffentypen gänzlich auszuschließen, entscheidet ja eh das BKA; sowie #2.b rausgenommen)

____ c.) die Hülsenlänge der verwendeten Patrone für Langwaffen über 80 mm oder die Kaliberstärke über 10 mm (cal .400) beträgt; […]

(genauere Definitionen der Patronengröße, schlagt mich net, ist nur eine Idee - habe mich nur auf das DSB bezogen)

Mit dem würdest du noch vielmehr Waffen ausschliessen als bisher!!!!!

c. würde alle .45 SL ausschliessen!!

Mein Fazit ist das von Guntalker------> der §6 muss weg!

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Gast solideogloria

Es ist schon eine juristische Lachnummer, dass man einen HA-Klon in .22lfb nicht erwerben darf, einen Repetierer in dem berühmten Half Inch Kaliber aber schon.

Wenn überhaupt einen §6, dann meinetwegen Vollautomaten......(sonst hätte der Zwegat zu viel Arbeit)

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Mein Fazit ist das von Guntalker------> der §6 muss weg!

Ein grosses Bier für Matthias :icon14::s75:

Aber im Ernst, ihr solltet das Thema eher von hinten Aufzäumen! Was will man mit dem §6 erreichen?

Dann sieht man schnell wie überflüssig dieser § ist ...

.

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Mein Fazit ist das von Guntalker------> der §6 muss weg!

Damit ist alles gesagt. :icon14: Auch wenn ich mich dann ärgern würde, das ich mir nun eine hässliche Molot Vepr Standard gekauft habe, wo ich dann doch eine im hübschem Gewand haben dürfte.

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- diesen Paragrafen so zu gestalten, das die eingebaute Angst der Antis nicht gänzlich verfliegt (sonst kommen andere unsinnige Hürden), aber die Sportschützen selbst grundsätzlich mehr Möglichkeiten bekommen.

Das ist Unsinn. Dieser Paragraph regelt da nur Lauflängen, Kaliber usw. Selbst mit diesem Paragraphen kann man heute AR15 Halbautomaten etc. als Sportschütze erwerben, halt nur wenn die Lauflänge min. 42cm beträgt. 41.5cm wäre schon zu wenig und eine Anscheinswaffe. Als ob das Anti´s irgendwie kratzen würde. Macht hier absolut gar keinen Sinn also.

Den Anti´s ist es relativ egal wie lange ein Gewehr ist, wie es aussieht, wie lang die Hülsenlänge ist oder ob da das Magazin hinten oder vorne reingeschoben wird. Für die ist alles was knallt sehr böse und muss weg.

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Das ist Unsinn. Dieser Paragraph regelt da nur Lauflängen, Kaliber usw. Selbst mit diesem Paragraphen kann man heute AR15 Halbautomaten etc. als Sportschütze erwerben, halt nur wenn die Lauflänge min. 42cm beträgt. 41.5cm wäre schon zu wenig und eine Anscheinswaffe. Als ob das Anti´s irgendwie kratzen würde. Macht hier absolut gar keinen Sinn also.

Den Anti´s ist es relativ egal wie lange ein Gewehr ist, wie es aussieht, wie lang die Hülsenlänge ist oder ob da das Magazin hinten oder vorne reingeschoben wird. Für die ist alles was knallt sehr böse und muss weg.

DAS ist nicht ganz richtig....Anscheinswaffe kann die auch mit 42cm sein.....

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(...)

Den Anti´s ist es relativ egal wie lange ein Gewehr ist, wie es aussieht, wie lang die Hülsenlänge ist oder ob da das Magazin hinten oder vorne reingeschoben wird. Für die ist alles was knallt sehr böse und muss weg.

Da will ich mal widersprechen. Die Antis kann man wohl wie jede andere Gruppe kaum über einen Kamm scheren.

Es gibt auch die Art, die ein Gewehr nach dem Aussehen beurteilt.

SL-6: geht ja noch.

OA-15: Muss das sooo aussehen?

Die Reaktionen hab ich selbst erlebt. Die Gutmenschen definieren viel über Aussehen oder Namen.

Das vorgeschobene Argument jedoch, man habe Angst vor so etwas, wenn das die Leute besitzen dürfen ist Unfug.

Ich behaupte, ein sport- jagd- oder sammeluninteressierter Mensch wird so gut wie nie private Waffen zu Gesicht bekommen, und somit kann die Angst vor dem Anblick kein Argument sein.

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Vor allem erschließt sich mir der Sinn des §6 nicht. Ich darf mir einen HA in .308 und .223 zulegen. Die gleiche Waffe in .22l.r. (Voreintrag ist vorhanden) aber nicht.

Ist KK evtl. gefährlicher??? :gaga: Hurra Deutschland!

Der §6 ist ja rechtlich sowieso höchst umstritten. Der entsprechende Ermächtigungsparagraph 15 im WaffG hätte das BMI ja nur dazu legitimiert, bestimmte Schusswaffen wegen ihrer Konstruktion, ihrer Handhabung oder

Wirkungsweise vom Schießsport auszuschließen, nicht aber wegen ihres Aussehens. Trotzdem wurde das ganze vom Bundesrat, wie üblich, durchgewunken.

Nur hat bis heute niemand gewagt dagegen zu klangen....

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Kurz nochmal zu meinem Vorschlag bzgl. #2.c mit den Patronendefinitionen, denn ich selbst weiß nicht was so allgemein in den Sportverbänden geschossen wird, also bis zu welcher Skala. Also ob bei .500 schon Schluss ist oder sogar darüber hinaus, deshalb hab ich es mal kurz anhand der DSB-Übersicht festgemacht. Grundsätzlich könnte man auch den §6 wohl sicherlich gänzlich entfernen (Radikallösung), aber ob das auch so gewollt ist - keine Ahnung, deshalb hab ich mich selbst nur an Anpassungen rangemacht. So bleibt der gewünschte §6(1)#2 folglich bestehen, aber eben mit einigen Verbesserungen zugunsten der Sportschützen, -verbänden und evtl. neuen Disziplinen und alles andere was man noch daraus sinnvoll sportlich machen kann.

Bzgl. dem #2.a hab ich das mit Absicht mit dem BKA-Feststellungsbescheid verbunden, wie oben schon begründet. Gibt sicherlich noch andere Dinge die man berücksichtigen kann. Schreibt es hinzu. Eventuell läßt sich ja so ein sinnvollerer §6 bilden.

grüße,

zykez

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Eventuell läßt sich ja so ein sinnvollerer §6 bilden.

Einen sinnvollen §6 gibt es aber nicht.

genausowenig wie:

Amerikanische Kulturgeschichte

Italienische Heldensagen

Britische Delikatessen

Er ist und bleibt UNSINN.

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Woher nimmt man den Optimismus dass das Waffenrecht zu unseren Gunsten geändert werden könnte?

Weil die "Waffenlobby" sich die nächsten vier Jahre da mal richtig reinknien sollte.

Der Anfang wurde gemacht. Und zwar hier an der Basis. Und das vorbei an vielen Verbänden, FWR usw.

Und das Schöne daran: Es funktioniert.

Ich bin dabei. Wer noch ?

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@floppyk:

Vermutlich daher, dass es schon heißt "Es ist schon so schlimm, es kann nur noch besser werden." :P

Wie gesagt ging es mir selbst nur darum zu wissen wie Sportschützen, also jene die von dieser Einschränkung betroffen sind, den §6(1)#2 sehen, verstehen und ihn am liebstens (fairsten) hätten - ohne ihn natürlich gleich gänzlich zu entfernen. Wobei dies sicherlich auch ein Punkt wäre den es zu besprechen gilt, wenn viele der Meinung wären. Es geht hier nicht nur um die Einstellung das es eine Änderung geben wird (deshalb hab ich den Thread hier eröffnet und nicht im Waffenrecht), eher ist es als Diskussionsgrundlage zu sehen bestimmte Beschränkungen seitens der Betroffenen (und Interessierten) zu besprechen. Wie gesagt, bin ich selbst nicht betroffen, aber aufgrund meiner zukünftigen Pläne die ich hab, wäre ich wohl betroffen - aber darauf will ich jezze net eingehen. Es ist hier halt ganz allgemein gemeint - Zusammenarbeit zur Neuformulierung des §6(1)#2, um Sportschützen mehr Möglichkeiten zu bieten.

@lostcopz:

Mag sein das ihr Recht habt, bin wie gesagt, kein Sportschütze. Aber ist doch nichts dagegen eine Alternative anbieten zu können. :)

Wenn ihr der Meinung seid es bringt nix bzw. der §6 ist grunsätzlich unnötig, dann ist das auch okay.

grüße,

zykez

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Weil die "Waffenlobby" sich die nächsten vier Jahre da mal richtig reinknien sollte.

Der Anfang wurde gemacht. Und zwar hier an der Basis. Und das vorbei an vielen Verbänden, FWR usw.

Und das Schöne daran: Es funktioniert.

Ich bin dabei. Wer noch ?

Ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten ist sicher sinnvoll, schön und nützlich. Aber ob das Waffenrecht zu unseren geändert werden kann, fehlt mir der Glaube. Wir können froh sein, wenn die Wünsche der Länder nach weiteren Verschärfungen mit Hilfe der FDP abgelehnt werden.

Aber Abschaffungen bestehender Regeln wären schön, werden sich aber kaum durchsetzen lassen.

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Gast 249-walter@fvlw.de
Weil die "Waffenlobby" sich die nächsten vier Jahre da mal richtig reinknien sollte.

Der Anfang wurde gemacht. Und zwar hier an der Basis. Und das vorbei an vielen Verbänden, FWR usw.

Und das Schöne daran: Es funktioniert.

Ich bin dabei. Wer noch ?

Ich auch! :00000733:

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Ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten ist sicher sinnvoll, schön und nützlich. Aber ob das Waffenrecht zu unseren geändert werden kann, fehlt mir der Glaube. Wir können froh sein, wenn die Wünsche der Länder nach weiteren Verschärfungen mit Hilfe der FDP abgelehnt werden.

Aber Abschaffungen bestehender Regeln wären schön, werden sich aber kaum durchsetzen lassen.

bis vor nem halben jahr hat "uns" keiner auch nur die möglichkeit der einflussnahme zugetraut.

warum sollten wir jetzt aufhören?

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Auch wenn mir wohl jetzt der blanke Unmut entgegenkommen wird, möchte ich zu dieser (ohnehin hypothetischen und illusorischen) Diskussion mal einen (sehr) provokativen Gedanken beisteuern: Wer erinnert sich noch an das WaffG vor 2002 und den "Anscheinswaffenparagraph"? Hat noch jemand beispielsweise dieses klobige und total verhuntzte SLG97 vor Augen? Sind völlig vergessen die KWKG-Kastrationen und der Zwangsumbau zum EL für die alte gelbe WBK? Alles mittlerweile passé. Vor diesem Hintergrund jetzt mein provokativer Gedanke: Wen stört wirklich der §6 AWaffV? Damit meine ich nicht, ob diese Norm nun nötig, bzw. sinnvoll ist, oder nicht - sondern schlicht die Frage, ob der sehr überschaubare Kreis von betroffenen Waffen eine wirkliche oder gar essentielle Bedeutung für den Schießsport hat oder hätte. Einzig bei den 9mm Halbautomaten ist der Markt zugegeben etwas dünn, aber sowohl bei den M16/M4 Klonen, als auch im .22er SLB Bereich gibt es doch massenhaft Alternativen, die nicht vom §6 AWaffV erfasst sind. ABER wie gesagt ... nur ein provokativer Gedanke.

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Mich bitte nicht falsch verstehen. Ich schätze das Engagement der Waffenlobby. Das gut und sicher nützlich und hat sicherlich noch übleres Unheil abgewendet. Dennoch fehlt mir die Hoffnung für Vergünstigungen bereits bestehender Regelungen - zumindest kurzfristig.

Mir machen die geplante Zusatzsicherungen der GK-Kurzwaffen im Moment Magenschmerzen. Sollte das wider Erwarten doch nicht kommen, wäre das ein großer Erfolg. Da könnte sich die FDP beweisen und bei uns sicher mehr als Achtungserfolg verbuchen können.

Das wäre ein Punkt der mir persönlich wichtiger wäre, als die Änderung oder Abschaffung des § 6 AWaffV.

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Mich bitte nicht falsch verstehen. Ich schätze das Engagement der Waffenlobby. Das gut und sicher nützlich und hat sicherlich noch übleres Unheil abgewendet. Dennoch fehlt mir die Hoffnung für Vergünstigungen bereits bestehender Regelungen - zumindest kurzfristig.

Um etwas zu verändern kann man stundenlang drüber reden,

oder einfach die Ärmel hoch krempeln und es tun oder es zumindest versuchen.

du kommst mir vor wie das Kaninchen das vor der Schlange sitzt.............

just my 2 cents

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den "Anscheinswaffenparagraph"? Hat noch jemand beispielsweise dieses klobige und total verhuntzte SLG97 vor Augen? Sind völlig vergessen die KWKG-Kastrationen und der Zwangsumbau zum EL für die alte gelbe WBK? Alles mittlerweile passé.

Genau darum gehts! Sinnfreie Gängelung von mündigen Bürgern!

Nenn mir ein KONKRETEN Mehrwert für die Gemeinschaft, den der §6 AWaffV bringt?

.

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DAS ist nicht ganz richtig....Anscheinswaffe kann die auch mit 42cm sein.....

Ich weiß, ich hatte keine Lust den Beitrag noch extra von einem Notar auf juristische Richtigkeit beglaubigen zu lassen ;)

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