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Sportschützen, get together...


zykez

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...

Wer erinnert sich noch an das WaffG vor 2002 und den "Anscheinswaffenparagraph"? Hat noch jemand beispielsweise dieses klobige und total verhuntzte SLG97 vor Augen? Sind völlig vergessen die KWKG-Kastrationen und der Zwangsumbau zum EL für die alte gelbe WBK? Alles mittlerweile passé.

:rolleyes: Ja, das waren noch Zeiten.. und ein paar Jahre früher hätten wir uns nicht mal über ein total verhunztes SLG97 Gedanken gemacht.. weil man nicht mal davon geträumt hat sowas besitzen zu dürfen.. wer hätte vor 20 Jahren geglaubt einmal ein AR15, einen G3/MP5-Klon, ein Steyr OAUG oder einen PE90-Klon usw. legal besitzen zu dürfen?

Über den Sinn des §6 brauchen wir uns nicht unterhalten.. aber er ist nun mal da, aber es hätte weit schlimmer kommen können und kann noch viel schlimmer werder.. das sollte man lieber nicht vergessen!

Gruß

Hunter

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Gast 275-mezger@fvlw.de

Wenn wir uns einig sind das der §6 keinen Nutzen hat, m sind wir uns auch einig das er weg muß.

Gesetze und Paragraphen ohne nutzen gehören aus dem Gesetzestext.

Sollte ein Wunder geschehen und Ich mit der Politikriege in meinem Wahlkreis ins Gespräch kommen werde Ich auch einmal den Sinn und Unsinn mancher Paragraphen des Waffengesetzes ansprechen.

Und nein, Ich weiß nicht ob das was helfen wird aber versuchen werde Ich es trotzdem.

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Gast We are Borg
Wenn wir uns einig sind das der §6 keinen Nutzen hat, m sind wir uns auch einig das er weg muß.

Gesetze und Paragraphen ohne nutzen gehören aus dem Gesetzestext.

Wir hier bei WO sind uns wieder mal einig. TOLL!

Allerdings nützt uns diese Einigkeit erst mal wenig.

Schickt lieber das Fazit unserer Einigkeit schriftlich an BIM de Maizière, die Bundes-Angie, den Guido und den Bayernhorst. Vielleicht auch noch an den roten Siechmar.

Ein paar tausend Briefe zu diesem Thema sind viel wirkungsvoller als die 197. Diskussion zu diesem Thema in einem Internetforum.

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Hier die alte Fassung des § 6 Abs. 1 aus dem Entwurf der AWaffV vom 31. März 2003:

Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
  1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,
  2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen,
  3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge.

Das sportliche Schießen sowie dessen Veranstaltung mit den in Satz 1 bezeichneten Schusswaffen sind unbeachtet des Absatz 3 verboten.

Begründung dazu:

In der Vergangenheit hat eine häufig nicht ausreichend vorhandene waffentechnische und schießsportliche Sachkenntnis von Waffenbehörden einerseits, die unreflektierte Hinnahme des Grundsatzes der Autonomie des Sports anderseits dazu geführt, dass heute im Schießsport Schießdisziplinen offenbar nahezu für alle Schusswaffen angeboten werden, sofern es sich nicht um verbotene Schusswaffen wie vor allem Kriegswaffen oder typische Verbrecher-/Wildererwaffen handelt.

Unter Abwägung des vitalen Interesses der Allgemeinheit an einer strikten Limitierung des Schusswaffenbesitzes („So wenig Waffen wie möglich ins Volk“) einerseits und dem Interesse des Einzelnen an der Ausübung des Hobbys „Schießsport“ andererseits wird daher der Schießsport im Grundsatz auf Sportwaffen beschränkt und werden Schusswaffen, die für die Verteidigung oder die Jagd hergestellt und bestimmt sind, vom Schießsport ausgeschlossen. Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt das Bedürfnis des einzelnen Sportschützen an der Ausübung des Schießsports mit allen (nicht verbotenen) Schusswaffen gegenüber den Belangen der Allgemeinheit in vertretbarem Umfang zurückzutreten hat. Insbesondere bei Kurzwaffen für den Dienstgebrauch kommt gemäß ihrer Zweckbestimmung hinzu, dass bei ihnen konstruktionsbedingt Handlichkeit und verdeckte Trageweise sowie robuste Funktionssicherheit und damit insgesamt effektive und rasche Einsetzbarkeit eine besonders hohe Missbrauchsgefahr bedingen.

Dieser Entwurf schlummert sicher noch irgendwo in den Schubladen des BMI und könnte bei einer Neufassung der AWaffV wieder von den Politikern ins Auge gefasst werden. Deshalb sollten wir Gegenargumente dazu liefern.

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Dieser Entwurf....

...ist "Waffenhasser Brenneke pur" und von seiner Begründung her ganz klar "Unsinn pur".

Trotzdem ist natürlich nicht auszuschließen, dass so etwas einmal wieder in die Diskussion kommt.

Allerdings war diese künstliche, verkrampfte Abgrenzung von "Sport"- und "Gebrauchs"-Waffen

selbst nach Winnenden/Wendlingen nicht gerade ein Kernthema.

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Trotzdem ist natürlich nicht auszuschließen, dass so etwas einmal wieder in die Diskussion kommt.

Silke Stokar von Neuforn und andere MdBs trauern immer noch öffentlich dem alten Anscheinsparagraphen nach. Insofern ist das Risiko, hier weitere Verbote aufgedrückt zu bekommen, wenn man Änderungen am §6 AWaffV möchte, leider eher groß. Die einzigste, wohl noch einigermaßen widerspruchsfrei machbare Änderung wäre das Einfügen 2er Worte "mit Zentralfeuermunition", sodass KK-Waffen künftig vom §6 AWaffV verschont blieben. Jede Änderung mit mehr als diesen 2 Worten zöge u.U. für uns sehr negative Folgen nach sich.

Grüße

Schwarzwälder

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Sie ist jedoch Mitglied im Innenausschuss, was jedoch nicht automatisch heißt, das man da net rangehen sollte. Tut man nix, überläßt man den anderen das Feld. Das Interessante ist eher ob man die FDP dazubringen könnte, die Änderung des §6 überhaupt zu initiieren, damit es überhaupt zu einer ersten Besprechung kommt. Zwar werden keine Veränderungen mehr ins Waffenrecht - laut Koalitionsvertrag - aufgenommen, bis auf das was derzeit noch besprochen wird, heißt aber eben auch net ob Verbesserungen möglich sind - evtl. geht sogar in beide Richtungen nichts.

grüße,

zykez

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Sportsfreunde, ich denke der §6 ist unser geringstes Problem. Wir haben einige Einschränkungen, die uns aber nicht die Ausübung des Sports unmöglich machen.

Ich denke wir müssen uns zunächst nicht mit den Nebensächlichkeiten auseinandersetzen. Die Energie ist in die Erhaltung unseres Sports besser investiert, denn auf eine Beseitigung einiger Modellbeschränkungen. Diese Nebenthemen kann man später angehen.

Gruß

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